Wenn der Richter vom Familiengericht die Vereinbarung, es findet einmal wöchentlicher Umgang durch Organisation des Jugendamtes statt, durch Beschluss verkündet,
kommt in dem Moment kaum ein normaler Mensch darauf,
dass 1.) erst beim Jugendamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden muss und erst danach der Umgang stattfindet...
dass 2.) mitzubeschließen ist, dass das Jugendamt sich daran zu halten hat und und für den Fall des Nichteinhaltens eine Strafe oder ein Ordnungsgeld dem JA droht,
dass 3.) ein solcher Beschluss für das JA offenbar nicht bindend ist.
Im Ergebnis aller Beiträge ist es wohl so: man ist der Willkür oder
dem guten oder nicht guten Willen der MA des JA ausgeliefert?
Jedenfalls herzlichen Dank für die bisherige Aufmerksamkeit, es ist und bleibt deprimierend. Für Väter, die ihre Kinder lieben. -und mit den Frauen oft Stress haben...
kommt in dem Moment kaum ein normaler Mensch darauf,
dass 1.) erst beim Jugendamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden muss und erst danach der Umgang stattfindet...
dass 2.) mitzubeschließen ist, dass das Jugendamt sich daran zu halten hat und und für den Fall des Nichteinhaltens eine Strafe oder ein Ordnungsgeld dem JA droht,
dass 3.) ein solcher Beschluss für das JA offenbar nicht bindend ist.
Im Ergebnis aller Beiträge ist es wohl so: man ist der Willkür oder
dem guten oder nicht guten Willen der MA des JA ausgeliefert?
Jedenfalls herzlichen Dank für die bisherige Aufmerksamkeit, es ist und bleibt deprimierend. Für Väter, die ihre Kinder lieben. -und mit den Frauen oft Stress haben...