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Strafprozessordnung
#18
Ich habe das ganze Prozedere ja auch schon zwei Mal in eigenen Angelegenheiten erleben dürfen. Und ganz sicher habe ich mich nicht immer so verhalten, dass man anschließend darauf Wert gelegt hätte, sich zu meinen Freunden zählen zu dürfen ...
Im Gegenteil! Der Slogan "kein Sorgerecht - kein Unterhalt! Basta.", der auf jedem Couvert und auf jedem Briefkopf gestempelt war, hatte erkennbar für Verärgerung gesorgt. Das konnte man schon daran erkennen, dass man mir Akteneinsicht nur unter "erschwerten Bedingungen" zu gewähren bereit war (was dann erst im Wege einer DstAufsBeschw durch das LJM korrigiert wurde).
Deswegen verstehe ich auch jene nicht, die immer wieder auf die Sinnlosigkeit solcher Rechtsbehelfe hinweisen. Das Sprichwort "Gegen Unwissenheit kämpfen Götter selbst vergebens" hat wohl doch noch einen realen Bezug zur Gegenwart.

Eine strafbare Unterhaltsverletzung nachzuweisen ist nicht immer ganz einfach. Und wenn man sich im Verfahren betont sachlich verhält und dort, wo einem -zu Recht- mal der Kragen platzt, darauf hinweist, dass wir Väter ja nur deswegen auf der Anklagebank sitzen, weil wir von der Betreuung unserer Kinder ausgeschlossen werden, dann besteht in der Regel kein Anlaß, Väter aus den Gründen zu verurteilen, mit denen Dein RA Dir offenbar Angst machen will.

Spiel nicht den "Oberschlauen" - dann muss man Dir auch nicht beweisen, dass Du von den Dingen, in denen Du Dich so gut auszukennen vorgibst, in Wirklichkeit keine Ahnung hast.

Ich will Dir all das nicht unterstellen, erwähne es aber deswegen, weil es andere Foren gibt, in denen Du immer wieder auf Ratgeber stoßen wirst, die schon deswegen schlauer als die Polizei sind, weil sie ein §-Zeichen von einem $-Zeichen unterscheiden können.

Hat Dein Verteidiger schon die Akte angefordert um Einsicht zu nehmen?
Wenn dort Seiten fehlen, weil man sie Dir deswegen nicht zugänglich machen will, weil man die Ermittlungen anderenfalls gefährdet sieht, dann kannst Du daran sehen, welche Hoffnungen die Ermittler mit den Dir vorenthaltenen Beweiserhebungen verbinden.

Aktenkenntnis zu haben ist ganz wichtig.
Nicht zuletzt deswegen wird sie den unverteidigten Angeklagten auch regelmäßig vorenthalten!
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Strafprozessordnung - von Driver - 31-03-2013, 14:34
RE: Strafprozessordnung - von Ibykus - 31-03-2013, 15:09
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