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Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten?
#2
Poste hier auch nochmal die komprimierte Chronik:

- Ehegattentrennungsunterhalt
- ein Kind, 1,5 Jahre alt
- keine Titel, Urteile oder Vereinbarungen
- das bereinigte Nettoeinkommen nach Berechnung des gegnerischen Anwalts beträgt knapp 2.500€
- davon werden noch 273€ KU abgezogen: etwas über 2.200€
- abzüglich Erwerbstätigenbonus: 1900€
- Ex-Rattin verdiente bis Februar ~650€ als Azubi
- bereinigt sind es ~500€
- Differenz ~1350€
- davon die Hälfte gerundet ~675€ werden gefordert
- Rückstand von ~2000€, nicht gezahlt
- KU von 273€ wird seit März bezahlt, davor gab es UV vom JA 133€, die ich bereits ans JA gezahlt habe
- KU-Rückstand ~400€, nicht gezahlt
- Ex-Rattin hat Grundsicherung beantragt
- Arbeitsamt fordert meine Einkünfte für Unterhalt
- JA hat bereits ausgefülltes Standardformular mit allen Unterlagen
- Gegneranwalt ebenfalls mit einer Tabelle wo alle Einzelbeträge aufgelistet sind
- keine Beistandsschaft, Anspruchsübergabe an Jobcenter ist mir nicht bekannt
- Stadium: Anwalt hat obiges gefordert, Arbeitsamt will Unterlagen zur Berechnung
- Gespräche in engem Maße möglich, sie fragte über meine Mutter, warum ich denn kein Unterhalt zahle, Forderungen kamen nur von ihrer Anwältin, noch keine Antwort meinerseits.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten? - von Antragsgegner - 30-03-2013, 20:22

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