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Gutachterkosten: zahlt jeder die Hälfte ?
#2
(29-03-2013, 12:03)Schlumpf schrieb: Wenn sich jedoch herausstellt, dass die KM mit unwahren Behauptungen erst Gutachten notwendig erscheinen lassen, ist es doch unangemessen, den weiteren Beteiligten (Kindsvater) an den Kosten zu beteiligen ?

Ja, ist es. Aber das interessiert den Richter nicht. Er ist ziemlich frei, die Kosten auf die beiden Antragsteller zu verteilen.

BIlder kann man hier einstellen, wenn die Datei nicht zu gross ist. Besser ist es, den Text der Kostennote einfach abzutippen und in ein Posting zu kopieren.
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RE: Gutachterkosten: zahlt jeder die Hälfte ? - von p__ - 29-03-2013, 12:12

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