Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, einen Zeugen (Nicht-Anwalt) mit in eine nicht-öffentliche mündliche Anhörung zu nehmen?
Der springende Punkt an der ganzen Sache ist ja, dass es nun das zweite Verfahren mit viel Geschwafel war (und mein LG ist wirklich nicht zu dumm deutlich zu sagen was er will) und einem schwammigen Vergleich.
Und gesetz dem Fall, die Richterin ändert die schriftlichen Ausführungen nicht wie gewünscht ab? Wie macht man dann weiter? Hoffen dass die KM sich an die grob festgelegten Richtlinien hält? Oder den Vergleich anfechten, weil er nicht so lautet wie mündlich besprochen (was schwer nachzuweisen sein wird)?
Bei einigem, das wir ganz konkret im Beschluss haben wollen, sagte die Richterin immer "Das ist ja selbstverständlich und muss daher nicht aufgeführt werden." - aber gerade an diesen Punkten gibt es immer wieder Ärger mit der KM, weil es für die eben nicht selbstverständlich ist. Hat man einen Rechtanspruch auf Übernahme gewisser Punkte in konkreter Forumlierung in den Vergleich/Beschluss, auch wenn das rudimentär tatsächlich vom Gesetz ohnehin vorgegeben ist?
Der springende Punkt an der ganzen Sache ist ja, dass es nun das zweite Verfahren mit viel Geschwafel war (und mein LG ist wirklich nicht zu dumm deutlich zu sagen was er will) und einem schwammigen Vergleich.
Und gesetz dem Fall, die Richterin ändert die schriftlichen Ausführungen nicht wie gewünscht ab? Wie macht man dann weiter? Hoffen dass die KM sich an die grob festgelegten Richtlinien hält? Oder den Vergleich anfechten, weil er nicht so lautet wie mündlich besprochen (was schwer nachzuweisen sein wird)?
Bei einigem, das wir ganz konkret im Beschluss haben wollen, sagte die Richterin immer "Das ist ja selbstverständlich und muss daher nicht aufgeführt werden." - aber gerade an diesen Punkten gibt es immer wieder Ärger mit der KM, weil es für die eben nicht selbstverständlich ist. Hat man einen Rechtanspruch auf Übernahme gewisser Punkte in konkreter Forumlierung in den Vergleich/Beschluss, auch wenn das rudimentär tatsächlich vom Gesetz ohnehin vorgegeben ist?