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KU - neuer Titel oder Klage abwarten?
#8
In der Tat ein Problem. Die Kimu/Anwältin wird auf das Erreichte (= Stufe 3 bis 18 Jahre) niemals nicht verzichten und sich auf einen höheren Titel auf eine kürzere Befristung einlassen. Und Notartitel sind kaum durch dich durch Klage abänderbar. Insofern gäbe es einen kleinen "Vorteil" für dich durch eine Klage, weil dann ein gerichtlicher Titel entstünde, der auch wieder gerichtlich änderbar ist.

In vergleichbaren Situationen haben wir schon folgendes gemacht: Den bestehenden Titel in der Form abgeändert, dass für befristete Zeit die höhere Stufe beurkundet wird, und danach das bestehende weitergilt. Begründung: Arbeitsverhältnis nicht gefestigt, unsicher, betriebliche Änderungen stehen an, etc.

Also ungeführ so:

Der Titel vom .... des Notar ... wird in der Form abgeändert,
- dass vom 1.1.2013 bis 31.12.2015 Unterhalt nach Stufe 4 der DDT gezahlt wird
- dass vom 1.1.2016 bis zum XX.XX. [Geburtstagsmonat 18 J) wie bisher Unterhalt nach Stufe 3 der DDT gezahlt wird...

Sowas würde ich ihr anbieten. Wenn sie darauf nicht eingeht, dann auf Klage abweisen, wegen Mutwilligkeit machen....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 12:31
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 13:01
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von sorglos - 26-03-2013, 14:44
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von Antiworld - 15-06-2013, 13:37
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RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 09-01-2014, 22:03
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 10:27
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 18:55

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