26-03-2013, 02:58
(25-03-2013, 08:41)Jigsaw schrieb: In dem Header einer EMail steht die IP Adresse. Sowas sollte doch als Echtheitsnachweis ausreichen.Der Provider kann dann bestätigen, dass es ein Email mit dieser IP-Nummer als Absender gab, aber nicht, was drin stand.
Wenn man Glück hat, ist in den Headern etwas dabei, was mehr bestätigt. Und wenn man noch mehr Glück hat, ist das Email sogar unterschrieben.
Bei SMS ist das Ganze viel leichter. Da fragt die Staatsanwaltschaft den Provider, und kriegt alle SMS von ihm.