20-03-2013, 01:34
(20-03-2013, 01:01)24601 schrieb: Ich habe mit ihr telefonisch gesprochen, das einzige was ich vor einem Gericht nachweisen könnte, da es mehr oder weniger neutrale Zeugen gab ist ledeglich die Aussage der Mutter " Du wirst Das Kind adoptieren lassen ! "mach Dein Handeln nicht davon abängig, was von den schäbigen Absichten der Mutter bewiesen werden kann oder nicht.
Du musst dem Gericht Deinen Klageantrag begründen - mehr nicht.
Im Grunde kann die Mutter ohne sich zu widersprechen, gar nichts dagegen halten, wenn Du vorträgst, dass sie trotz Aufforderung dazu nicht an der Vaterschaftsfeststellung mitwirkt.
Aber eh wir noch weitere kostbare Zeit vergeuden, kannst Du ja zu Deiner Beruhigung die KM anschreiben und ihr eine Frist setzen:
wackelpudding schrieb:Ich würde hier etwas stringenter sein: Einwurf-Einschreiben an die Mutter mit 14tägiger Fristsetzung und Klageankündigung, falls Frist ergebnislos verstreicht. Kopie davon mit kurzem Anschreiben unter Bezugnahme auf das Telefonat an das JA.eine 12-Tagesfrist tut es auch!
Aber nimm endlich das Heft in die Hand und erledige das!
Für Dich beantragst Du, dass Dir ratenfreie VKH bewilligt wird. Denn die Unterhaltsrücklagen stehen Dir nicht zur Verfügung und mindern Dein Einkommen.
Entweder das Gericht verweigert die VKH unter Hinweis darauf, dass kein Unterhalt anfällt, solange die Vaterschaft nicht als festgestellt gilt (was ich vermute) oder es sagt: toller Vater, der nicht so wie ein Ibykus keinen Unterhalt zahlen will, solange er kein Sorgerecht bekommt; gelle, Herr RA Borkenkäfer?!

[skipper kann Dir ja -falls erforderlich- beim Formulieren helfen]
