17-03-2013, 16:40
Hallo @Schlumpf,
wenn Dinge behauptet werden, die Nachweislich erstunken und erlogen sind, versuche es mit einer Unterlassung.
Dein RA wird es nicht tun.
Die Form und die Art der Unterstellung ist ausschlaggebend.
Wenn Sätze anfangen wie:" Nach diesseitiger Auffassung........." hast du keine Chance!
Sollten aber Sätze anfangen wie:" Da der KV psychischen Druck auf die KM ausübt...........ist es unerklärlich wie so ein Mann auch noch ein Flugzeug führen kann."
Damit hätte sich der RA ein Eigentor geleistet.(Ähnlich wie in meinem Fall)
Steht dort aber "Lt meiner Mandantin....." kann man dem RA nichts anflicken.
Da in meinem Fall ein Gemisch aus beidem war, erging an die RAin eine Strafanzeige wegen "Übeler Nachrede" und an die KM eine Unterlassung.
Eine Strafanzeige gegen die KM (die hier ja auch nicht beabsichtigt ist) wird regelmässig wegen "Familienrechtsstreitigkeiten" eingestellt.
Ein Kostenrisiko entsteht bei einer Strafanzeige nicht (dein RA wird niemals einen Strafantrag gegen ein(e) Kollege(in) stellen), eine Unterlassung in meinem Fall auch nicht, da ich sie meinem RA übertragen habe.
wenn Dinge behauptet werden, die Nachweislich erstunken und erlogen sind, versuche es mit einer Unterlassung.
Dein RA wird es nicht tun.
Die Form und die Art der Unterstellung ist ausschlaggebend.
Wenn Sätze anfangen wie:" Nach diesseitiger Auffassung........." hast du keine Chance!
Sollten aber Sätze anfangen wie:" Da der KV psychischen Druck auf die KM ausübt...........ist es unerklärlich wie so ein Mann auch noch ein Flugzeug führen kann."
Damit hätte sich der RA ein Eigentor geleistet.(Ähnlich wie in meinem Fall)
Steht dort aber "Lt meiner Mandantin....." kann man dem RA nichts anflicken.
Da in meinem Fall ein Gemisch aus beidem war, erging an die RAin eine Strafanzeige wegen "Übeler Nachrede" und an die KM eine Unterlassung.
Eine Strafanzeige gegen die KM (die hier ja auch nicht beabsichtigt ist) wird regelmässig wegen "Familienrechtsstreitigkeiten" eingestellt.
Ein Kostenrisiko entsteht bei einer Strafanzeige nicht (dein RA wird niemals einen Strafantrag gegen ein(e) Kollege(in) stellen), eine Unterlassung in meinem Fall auch nicht, da ich sie meinem RA übertragen habe.