13-03-2013, 22:23
(13-03-2013, 20:59)Urmel63 schrieb: Obacht, da hat sich zum 01.01.2013 einiges geändert:
http://www.gerichtsvollzieher-freiburg.d...202013.htm
Immerhin, Ratenzahlung über'n GV von 6 auf 12 Monate aufgestockt.
Vorausgesetzt, der Gläubiger ist einverstanden. Das ist bei Unterhaltsrückständen wohl regelmässig nicht der Fall .