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Pfändung - wie gehts nun weiter?
#15
@ calcaneus - Du lässt dich verarschen. Nicht nur vom Gläubiger, sondern auch von deiner Bank.
Ein Kontenpfändungsbeschluss muss vier Wochen VOR Pfändungsbeginn dem Schuldner zugestellt sein. Das wäre genug Zeit gewesen, ein P-Konto einzurichten, BEVOR die entsprechenden Beträge eingefroren werden. Zur Überweisung der pfändbaren Beträge darf es dann nochmal einer entsprechenden Anweisung des Vollstreckungsgerichtes. Bis dahin ruhen die Beträge nur unantastbar auf dem Konto.
Aber gut, offensichtlich ist das Kind hier schon in den Brunnen gefallen.
Nichtsdestotrotz muss die Bank die pfändungsfreien Beträge freigeben. Tut sie das nicht, hilft dir nur ein Gang zum Vollstreckungsgericht, und zwar zackig. Die können - wenn du entsprechende Nachweise etc. vorlegst, das Geld freigeben, die Pfändung aufheben, Überweisungen an den Gläubiger einstweilen auf Eis legen, etc.
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RE: Pfändung - wie gehts nun weiter? - von karlma - 13-03-2013, 15:09
RE: Pfändung - wie gehts nun weiter? - von karlma - 13-03-2013, 15:53
RE: Pfändung - wie gehts nun weiter? - von karlma - 13-03-2013, 16:06
RE: Pfändung - wie gehts nun weiter? - von karlma - 13-03-2013, 16:47
RE: Pfändung - wie gehts nun weiter? - von Jessy - 13-03-2013, 19:45
RE: Pfändung - wie gehts nun weiter? - von p__ - 13-03-2013, 21:52
RE: Pfändung - wie gehts nun weiter? - von p__ - 13-03-2013, 23:42

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