13-03-2013, 19:24
Ich glaube auch nicht, dass so ein Gesetz einer Beschwerde im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle Stand hielte.
Für so eine Beschwerde bedarf es übrigens nur eines Beschwerdeführers/einer Person.
Vielleicht erbarmt sich ja Herr Gauweiler. Der hat sein Klappbett sowieso beim Bverfg stehen.
Oder unser Ibykus tut es.
Für so eine Beschwerde bedarf es übrigens nur eines Beschwerdeführers/einer Person.
Vielleicht erbarmt sich ja Herr Gauweiler. Der hat sein Klappbett sowieso beim Bverfg stehen.
Oder unser Ibykus tut es.
