13-03-2013, 17:59
Nach erfolgter Umwandlung in ein P-Konto (dauert nur Tage) sollte der Pfändungsfreibetrag für den laufenden Monat ziehen.
Je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten lässt sich der Freibetrag erhöhen, die Bank hat da ein Formular dafür.
Das den mon. Freibetrag übersteigende Guthaben wird frühestens nach Ablauf des Folgemonats an den pfändenden Gläubiger übertragen.
Wichtig ist noch das es kein Gemeinschaftskonto ist sonst geht meines wissen P-Konto eh nicht.
Nur weil in den 4 Wochen Sperre/Zahlungsverbot keine Pfändung erfolgt heißt das nicht das es dann wieder gut ist, mir haben meine nach Ablauf des Zahlungsverbotes gleich das nächste in Folgemonat auf das Konto gelegt…
Je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten lässt sich der Freibetrag erhöhen, die Bank hat da ein Formular dafür.
Das den mon. Freibetrag übersteigende Guthaben wird frühestens nach Ablauf des Folgemonats an den pfändenden Gläubiger übertragen.
Wichtig ist noch das es kein Gemeinschaftskonto ist sonst geht meines wissen P-Konto eh nicht.
Nur weil in den 4 Wochen Sperre/Zahlungsverbot keine Pfändung erfolgt heißt das nicht das es dann wieder gut ist, mir haben meine nach Ablauf des Zahlungsverbotes gleich das nächste in Folgemonat auf das Konto gelegt…