13-03-2013, 16:41
In 2 Wochen ist nun Güteverhandlung und "Sachverhaltsklärung" vor
dem zuständigen AG in Sachen Kindesunterhalt.
Nachdem AG und OLG meine beantragte Unterhaltsabsenkung abgenickt haben, geht mein Anwalt von einem entsprechenden Beschluß aus.
Frage mich nur, welche Sachverhalte da noch "klärungsbedürftig"
sein sollen.
Von der Gegenseite erwarte ich, das sie meinen
gegenwärtigen SGB II-Leistungsbezug noch irgendwie für die Aufrechterhaltung des bestehenden Titels verwerten will.
Oder aber, das der Termin irgendwie verzögert wird, um
Zeit zu gewinnen und die anfallenden Kosten vorerst nicht tragen zu müssen.
dem zuständigen AG in Sachen Kindesunterhalt.
Nachdem AG und OLG meine beantragte Unterhaltsabsenkung abgenickt haben, geht mein Anwalt von einem entsprechenden Beschluß aus.
Frage mich nur, welche Sachverhalte da noch "klärungsbedürftig"
sein sollen.
Von der Gegenseite erwarte ich, das sie meinen
gegenwärtigen SGB II-Leistungsbezug noch irgendwie für die Aufrechterhaltung des bestehenden Titels verwerten will.
Oder aber, das der Termin irgendwie verzögert wird, um
Zeit zu gewinnen und die anfallenden Kosten vorerst nicht tragen zu müssen.