13-03-2013, 16:06 
		
	
	
		So hatte ich es verstanden. 
Eventuell kann Dir das Gericht einen Betrag zu Deinem Lebensunterhalt freigeben. Die Regeln für P-Konto gelten für den Vorgang wohl noch nicht.
	
	
	
	
Eventuell kann Dir das Gericht einen Betrag zu Deinem Lebensunterhalt freigeben. Die Regeln für P-Konto gelten für den Vorgang wohl noch nicht.

 
