07-03-2013, 21:08
(07-03-2013, 20:43)calcaneus schrieb: Also, mein Anwalt hat mich heut doch noch angerufen.Oh Wunder! Ist ja was ganz neues! </Ironie> Obwohl Dir @p schon ganz deutlich mitgeteilt hat, dass es in Deinem Fall ins Vollstreckungsrecht geht....
Anscheinend ist das legal während einer laufenden Verhandlung zur Unterhaltsabänderung mit einem bestehenden Titel die Pfändung einzuleiten.
Ich pack´s echt nicht, dass viele hier Auftreffende immer meinen zu wollen wissen...möchten...gelaubt...hatten...., dass eine Fledermaus Dir etwas "Richtigeres" mitteilen könnte!
