07-03-2013, 13:16
(07-03-2013, 11:13)calcaneus schrieb: ok.
wie funktioniert das mit der vollstreckung? welche möglichkeiten habe ich?
gesetzlich gesehn dürfen die keine gebühren verlangen. kennt hier jemand ne möglichkeit dagegen vorzugehn?
Die Gebühren bei P-Konto sind m. E. derzeit ein wirklich zu vernachlässigendes Problem. Von der möglichen Ersparnis kannst du kaum deinen Kühlschrank füllen.
Du mußt jetzt zunächst einmal schauen, das du dein Hemd
für die Vollstrecker etwas enger zuknöpfst, bis die Forderungsbeitreibung durch Gläubigerbefriedigung beendet oder abgewehrt ist.
Du hast ja wahrscheinlich zwischenzeitlich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erhalten.
Du solltest zunächst prüfen, ob das zuständige Vollstreckungsgericht
deine pfandfreien Beträge korrekt ermittelt hat.
Hier sind z. B. und u. a. auch gesetzliche Unterhaltsansprüche der neuen Familienmitglieder an dich zu berücksichtigen.
Eine Heraufsetzung des pfandfreien Betrages kann man bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht formlos beantragen, muß natürlich begründet werden (Anzahl der Unerhaltsberechtigten, Miete, Aufwändungen der Krankheitskosten, etc...)
Das sollte man für die Erhöhung des pfandfreien Betrages auf dem P-Konto sowieso tun.
Ich kenne jetzt den ganzen rechtlichen Hintergrund nicht, ggf.
kann unter gewissen Umständen auch eine Vollstreckungsabwehr-, bzw. Vollstreckungsgegenklage in Betracht kommen. Das ist aber ein Part für den Anwalt.