06-03-2013, 08:18
Das heisst heute "Einzelveranlagung" gem. § 26a EStG. Kannst du machen. Früher ging noch die "besondere Veranlagung".
Dein Problem mit dem Aufteilungsbescheid kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Der funktioniert einwandfrei. Lies mal nach, §279 AO, http://dejure.org/gesetze/AO/279.html
Dein Problem mit dem Aufteilungsbescheid kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Der funktioniert einwandfrei. Lies mal nach, §279 AO, http://dejure.org/gesetze/AO/279.html