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Unterhaltsunterschlagung durch Beistandschaft?
#5
Ich überweise das Geld immer 10 Tage im Vorraus mit dem jeweiligen Datum im Verwendungszweck. Das ich um die Titulierung nicht rum komme weiss ich. Ich will die Beiständin aber bei Gericht ein bischen blöd dastehen lassen. Da gibt es noch ein paar andere Unwahrheiten die sich beweisen lassen.
Das mit der Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde gefällt mir auch.
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RE: Unterhaltsunterschlagung durch Beistandschaft? - von Absurdistan - 04-03-2013, 21:17

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