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Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
Macht euch das Leben doch nicht so schwer!
Es kann euch doch egal sein, ob es nun dieses Wochenende stattfindet, das nächste oder das darauf.
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@ p & iglu
Zu Befehl! Wink
Schreiben haben wir heute Nachmittag schon gefaxt und sehen jetzt (relativ) entspannt dem entgegen, was so kommt (oder auch nicht).
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Ja, das Pack ist sehr geübt darin, das Prinzip von Ursache und Wirkung einfach umzudrehen.
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Noch keine Post vom Gericht, aber ein Anruf von der Polizei: Anzeige wegen sexuellen Missbrauches von Minderjährigen. Tja, was sagt man dazu? Details folgen noch. Ich bin mal gespannt, wo da ein sexueller Missbrauch stattgefunden haben soll bei einem Vater, der seine Kinder anderthalb Jahre gar nicht, und seit einem halben Jahr nur in Begleitung einer Jugendamtsmitarbeiterin oder der Kindesmutter gesehen hat...
Ist diese Retourkutsche nicht ein wenig arg durchschaubar?
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Das könnte in dieser Situation sogar ein gewaltiges Eigentor für die Ex werden. Sie fängt an, es zu offen zu überreissen.
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Und was macht man da jetzt? Weiter wie bisher? Oder alternativ den sofortigen Sorgerechtsentzug plus Übergabe der Kinder in die Obhut des Vater oder des Jugendamtes beantragen?
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(07-02-2013, 11:25)Jessy schrieb: Und was macht man da jetzt?

Wieder zur Staatsanwaltschaft und Strafantrag stellen nach §145d StGB wegen Vortäuschung einer Straftat.

Die KM braucht das.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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(07-02-2013, 11:25)Jessy schrieb: Und was macht man da jetzt? ..

Ruhe bewahren und nicht mitpendeln. Wie @p schon schrieb, fängt das Ex jetzt an zu überrreißen und sich damit selbst ins Knie zu schießen.

Ich weiß, dass das leicht gesagt ist und solche Anwürfe an die Nerven gehen. Aber mit jedem Schuss zurück, wird diese 'Lady' immer mehr bestärkt darin, ihre Strategie immer weiter zu eskalieren.

Gut, man könnte sie darin unterstützen und sie bestärken, ihre Fesseln weiter um sich legen. Aber ich denke, dass das weder nützt, noch nervlich lange durchzuhalten ist.

Lasst sie toben - und ins Leere laufen. Und persönlicher Tipp, Jessy: versuch die Emotionen da raus zu halten, so gut es eben geht.

Niemals mitpendeln
Sie kann es nicht besser
Du/Ihr aber schon

Zur Polizeithematik:

- Man kann hin gehen und die Aussage verweigern
- Besser man geht hin und gibt knapp zu Protokoll, dass die Vorwürfe haltlos sind
- Ggf. könnt ihr auch Strafanzeige stellen, wie vorgeschlagen.
- Man kann auch nicht dort aufkreuzen
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Das mit dem "nicht mitpendeln" ist gut gemeint.

Im vorliegenden Fall aber ist es wohl so weit, dass die KM alles ignoriert an Recht und Gesetz und Urteilen und Verfügungen, gerade so wie es ihr gefällt.
Dieser Person muss aufgezeigt werden, wo die Grenzen sind.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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So, Update: In der Aufregung (mein LG hatte mich vorhin nur kurz angerufen, war grad auf dem Weg zurück von der Kita) kam was falsch rüber, sorry. Nicht die KM stellte eine Anzeige wegen Kindesmissbrauch, sondern der LG der KM eine Anzeige wg. häuslicher Gewalt, Stalking, sexueller Nötigung, Mißbrauch von Minderjährigen (KM war zum Zeitpunkt des Kennenlernens 17 Jahre alt, hat aber erzählt sie wäre 21 - flog erst nach einem halben Jahr auf) etc. aus der Zeit der ehemaligen Beziehung zwischen meinem LG und der KM (ist ja auch erst... äh... zweieinhalb Jahre her). :-D
Ich erinnere mich noch dunkel an die Auflage des Familiengerichtes aus Dezember, dass die KM Stillschweigen über all den Kram zu bewahren hat.... Wink

Mein LG war kurz bei der Polizei, hat sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen, sich ansonsten nicht geäußert und Gegenanzeige wegen Verleumdung gegen beide gestellt. Ein paar interessante Infos gab es obendrauf, dazu kann ich aber jetzt leider noch nichts sagen.
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So etwas regt natürlich auf, ich sehe aber nicht, wo Euch das jetzt schaden könnte. Eher bin ich der Meinung von @p und @DNO, da einfach ´mal was geschehen zu lassen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Jessy.

Meine Erfahrung:
Aufgrund solcher Anzeigen sollte man sich zunächst Akteneinsicht verschaffen und das weitere Vorgehen gut überlegen, statt 'aus der Hüfte' zurück zu ballern.
.
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@wackelpudding
Zitat:So etwas regt natürlich auf, ich sehe aber nicht, wo Euch das jetzt schaden könnte. Eher bin ich der Meinung von @p und @DNO, da einfach ´mal was geschehen zu lassen...
Ich habe immer etwas "geschehen" lassen, bis ich gemerkt habe, dass JA, Richter sich davon was angenommen hatten.
Nun bin ich andere Wege gegangen.
Bei Strafanzeigen in Familienrechtsstreitigkeiten zieht man meist eine Niete.
Ich habe jetzt über meinen Rechtsanwalt u.A. der KM eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung geschickt.
Nachdem die Frist abgelaufen war geht es nun zum Schiedsmann.
Erfolgt dort keine Klärung(was zu erwarten ist), kommt die Zivilklage.
Dort muss Sie dann beweisen, ob ihre Behauptungen Bestand haben.
Das Zivilrecht eröffnet neue Möglichkeiten.
In meinem Fall geht es um eine (weitere) Strafanzeige gegen mich.
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@ Skipper - Danke für den Rat. Genau das hat ja heute schon stattgefunden. Mein LG war schon auf der Polizei (zu der haben wir inzwischen einen guten Draht) und hat sich die ganzen Unterlagen zur Anzeige angesehen. Es ist nur die mündliche Aussage des LG der KM, plus eine Kopie der Aussage, welche die KM im letzten Umgangsverfahren geschrieben hatte (und über die eigentlich Stillschweigen angeordnet wurde). Mehr nicht.
Mein LG hat - wie gesagt - die Vorwürfe zurückgewiesen, sonst keine Angaben zur Sache gemacht, und die obligatorische Gegenanzeige wegen Verleumdung aufnehmen lassen. Allerdings hat er auch auf dem hübschen Formular angekreuzt, dass zu einem "Vergleich" bereit ist, oder wie man das nennt - wenn der andere Knabe seine Anzeige zurücknimmt, werden wir ihm auch nicht weiter deswegen auf die Füße treten sondern nehmen auch die Gegenanzeige zurück.

Der zuständige Beamte hat schon gesagt, dass er der Staatsanwaltschaft empfehlen wird, die Sache einzustellen. Überdies wird er das Familiengericht informieren, dass hier aus "niederen Beweggründen unberechtigt Anzeige erstattet wurde". Könnte also nicht besser laufen, abgesehen von der ersten Aufregung.

Ggf. werden wir nun über einen Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung zustellen lassen, weiteres ist derzeit mal nicht geplant.

Post vom Gericht kam heute keine, d.h. der per eA beantragte Umgangstermin morgen wird nicht stattfinden. Offensichtlich erkennt das Gericht hier keine Dringlichkeit. Mal sehen was da noch so kommt.
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(07-02-2013, 17:28)Jessy schrieb: Überdies wird er das Familiengericht informieren, dass hier aus "niederen Beweggründen unberechtigt Anzeige erstattet wurde".

Gut so. Das Ding fällt der Gegenseite auf die Füsse. Vielleicht sogar richtig kräftig.
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(07-02-2013, 12:57)Jessy schrieb: Nicht die KM stellte eine Anzeige wegen Kindesmissbrauch, sondern der LG der KM eine Anzeige wg. häuslicher Gewalt, Stalking, sexueller Nötigung, Mißbrauch von Minderjährigen (KM war zum Zeitpunkt des Kennenlernens 17 Jahre alt, hat aber erzählt sie wäre 21 - flog erst nach einem halben Jahr auf) etc. aus der Zeit der ehemaligen Beziehung zwischen meinem LG und der KM (ist ja auch erst... äh... zweieinhalb Jahre her). :-D
Das passt ja wieder wie A**** auf Eimer!
Eine 17-Jährige lernt einen Mann im BDSM Chat kennen. Sie behauptet vier Jahre älter zu sein, und kriegt mit dem Mann ein Kind. Danach findet sie einen anderen Mann, der sich dementsprechend aufführt.
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Beschluss ist da und vollständig abgewiesen. Wir haben nun offiziell den Querulanten-Status erreicht.

Zur Erinnerung: Beantragt war lediglich die konkrete Festsetzung des bisher schon vereinbarten Umganges zuzüglich Umgangspflegschaft weil die KM die Vereinbarung zu den Terminen erschwert, bzw. verhindert und ihr LG androht mitzugehen und Ärger zu machen.
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Die Lüge der Kindesmutter über den Umgangstermin am 8.2. ging also unbeanstandet durch und wurde zur Grundlage der Entscheidung. Dagegen ist man machtlos.
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Möglich. Aber noch geben wir nicht klein bei. Leider ist der Beschluss nicht beschwerdefähig. Trotzdem fechten wir ihn im Rahmen der Möglichkeiten an. Notfalls werden wir für das Hauptsacheverfahren die Richterin ablehnen, aber eventuell sieht sie ja durch unsere Antwort, dass wir uns nicht verarschen lassen und ihr nur mehr Arbeit machen, wenn sie nicht vernünftig fundierte Entscheidungen trifft. Hab mich heute kurz mit einem Anwalt besprochen.

Unten folgendes ging vorhin per Fax raus. Wird wohl nix bringen, aber langsam geht es schon auch ums Prinzip. Abgesehen davon, dass bald März ist, aber noch kein Anhörungstermin in der Hauptsache steht.

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Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 54 Abs. 2 FamFG
bezüglich des Beschlusses vom 06.02.2013, zugegangen am 09.02.2013
hinsichtlich der Umgangssache xxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird beantragt, bezüglich des oben genannten Beschlusses umgehend einen mündlichen Verhandlungstermin anzuberaumen, um die Entscheidung des Gerichtes aufzuheben, bzw. abzuändern. Soweit der Inhalt des Antrages, hier: Umgangstermin am 08.02.2013, bereits prozessual überholt ist, wird beantragt, einen entsprechenden Ersatztermin zu bestimmen, hilfsweise zumindest den März-Umgangstermin entsprechend der Antragstellung zu regeln, soweit das Hauptsacheverfahren bis dahin nicht beendet werden kann. Die Dringlichkeit ergibt sich nach wie vor aus dem drohenden Kontaktabbruch zwischen dem Antragsteller und den Kindern. Da jede Verfahrensverzögerung faktisch einem Umgangsausschluss gleichkommt, wird um einen Termin innerhalb von sieben Tagen gebeten. Sofern sich die Antragsgegnerin vollumfänglich mit den Anträgen des Antragsstellers einverstanden sieht, möge sie dies bitte schriftlich mitteilen.

Zur Sache erklärt sich der Antragsteller nochmals wie folgt:
Richtig ist zunächst, dass die Eltern im Verfahren xxx der Auffassung waren, eine genaue Bestimmung der Umgangstermine durch das Gericht sei nicht erforderlich. Leider hat sich jedoch die Hoffnung auf eine reibungslose Elternkommunikation im Weiteren nicht erfüllt. Schon im Dezember 2012 musste der Umgangstermin wegen nicht kindbezogener Gründe seitens der Antragsgegnerin verschoben werden, was für den Antragsteller einen nicht unerheblichen Aufwand bedeutete.

Im Weiteren verkennt das Gericht offensichtlich, dass es nachweislich (E-Mail vom 18.12.2012) eine konkrete Terminvereinbarung hinsichtlich des Januar-Umgangstermins zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gab. Insofern erschließt sich hier nicht, weshalb das Gericht der Auffassung ist, es sei zu keiner konkreten Terminvereinbarung gekommen.
Der seitens des Antragstellers vorgeschlagene und seitens der Antragsgegnerin bestätigte Termin am 25.01.2013 musste einzig auf Grund der kurzfristigen Absage der Antragsgegnerin ausfallen, zudem machte die Antragsgegnerin deutlich, Ihren Lebensgefährten zum Umgangstermin mitbringen zu wollen. Dies sieht die Vereinbarung des vorangegangenen Verfahrens jedoch nicht vor; zudem sprechen weitere Gründe dagegen.

Die Antragsgegnerin teilte im Weiteren überdies mit Schreiben vom 04.02.2013 nicht mit, sie sei mit dem Umgangsbegehren des Antragstellers einverstanden, sondern ein Umgangstermin sei bereits geregelt. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Ein solcher Termin war zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin nicht vereinbart und auch unter den vorherrschenden Umständen nicht durchführbar. Insofern wäre es zumindest die Aufgabe des Gerichtes gewesen, den beiderseits angenommenen (nicht vorab vereinbarten!) Umgangsvorschlag zu bestätigen und im Weiteren die genauen Umgangsmodalitäten (Ort sowie Begleitung) zu regeln.

Weiterhin widerspricht der Antragsteller der Auffassung des Gerichtes, der Antrag sei auch im Übrigen zurückzuweisen. Sofern der Antragssteller das stattgefundene Telefonat mit dem Lebensgefährten der Antragsgegnerin bisher in den Augen des Gerichtes nicht ausreichend nachgewiesen hat, reicht der Antragsteller hiermit einige der Beweise ein, die auch schon der Polizei (wg. Beeinflussung eines Zeugens in einem laufenden Verfahren und wg. Nötigung) übergeben wurden und ersucht das Gericht, sich diesbezüglich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung zu setzen. Abseits dessen bestätigt ja auch die Antragsgegnerin in ihrer E-Mail vom 24.01.2013, dass ein solches Telefonat stattgefunden hat. Darüber hinaus verbittet sich der Antragsteller in jedem Fall, seitens des Gerichtes der unwahren Aussagen bezichtigt zu werden. Es kann in keinem Fall im Sinne der Kinder sein, einen Umgangstermin in einem solch konfliktgeladenen Umfeld stattfinden zu lassen, zudem ist es auch dem Antragsteller nicht zuzumuten.

Sofern das Gericht der Ansicht ist, ein Umgangstermin in Abwesenheit der Kindesmutter sei dem Kindeswohl nicht dienlich, weist der Antragsteller darauf hin, dass zwar tatsächlich erst ein regulärer Umgangstermin im Dezember 2012 stattgefunden hat, im Vorfeld jedoch bereits - wie dem Gericht durchaus bekannt ist – durch das Jugendamt begleitete Umgänge in Abwesenheit der Kindesmutter stattgefunden haben und dies für die Kinder kein Problem darstellte. Darüber hinaus ist eine Anwesenheit der Kindesmutter bei Umgangsterminen des umgangsberechtigten Elternteiles auch nicht üblich, diese wurde vielmehr seitens des Antragstellers lediglich akzeptiert, um den Ängsten der Antragsgegnerin entgegenzukommen und die Basis für ein elterliches Miteinander zu schaffen, welches jedoch eindeutig seitens der Antragsgegnerin gar nicht gewünscht ist. Ein dem Kindeswohl abträgliches Vorgehen ist hier demnach nicht ersichtlich, Umgangstermine im Beisein der Kindesmutter sind im vorliegenden Fall nicht auf Grund der kindlichen Bedürfnisse angezeigt. Vielmehr dient es dem Kindeswohl, eine kontinuierliche und konfliktfreie Basis für die Umgänge mit dem Antragsteller zu schaffen.

Fakt ist weiterhin, dass auf Grund der unklaren Sachlage ein Umgangstermin am 08.02.2013 nicht stattfinden konnte, und auch im Weiteren nicht zu erwarten steht, dass sich die Elternkommunikation so weit und schnell verbessert, dass zügig einvernehmlich Umgangstermine vereinbart werden und stattfinden können. Es ist dem Antragsteller auch nicht weiter zuzumuten, seinen familiären Frieden und seine persönliche Gesundheit durch andauernde Konflikte mit der Antragsgegnerin zu gefährden. Auch für die gemeinsamen Kinder ist eine stabile Regelung unerlässlich. Daher ist die konkrete Regelung der Umgangsmodalitäten durch das Gericht nach wie vor geboten, eine einstweilige Anordnung bis zum Entscheid im Hauptsacheverfahren zwingend notwendig.

Abschließend teilt der Antragsteller – auch bezüglich des Hauptsacheverfahrens – mit, dass der Lebensgefährte der Antragsgegnerin am 24.01.2013 Strafanzeige gegen den Antragsteller wegen verschiedener angeblicher Straftaten gegenüber der Antragsgegnerin aus der Zeit der vergangenen partnerschaftlichen Beziehung gestellt hat. Im Zuge dessen reichte der Lebensgefährte vor allem eine Kopie der schriftlichen Aussagen der Antragsgegnerin gegenüber dem Amtsgericht xxx vom 19.09.2012 ein. Über den Inhalt dieser Aussagen war jedoch mit der Vereinbarung vom 10.12.2012 Stillschweigen vereinbart worden, woran sich die Antragsgegnerin offensichtlich nicht gehalten hat. Auch diese Akten sind bei der Staatsanwaltschaft einzusehen.

Das Gericht wird aufgefordert, die eindeutig nachweisbare Faktenlage anzuerkennen, und dementsprechend die seitens der Antragsgegnerin bisher erschwerten, beziehungsweise verhinderten Umgangskontakte zwischen dem Antragsteller und den Kindern in Zukunft sicherzustellen und dementsprechend eine dem Kindeswohl dienende Entscheidung zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen,
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Eine Frage zum Verständnis. Warum habt ihr die KM nach ihrer Behauptung nicht beim Wort genommen oder aufgefordert Butter bei die Fische zu geben?
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Zum einen weil sich aus unserem Verständnis hier keine Einigung ergeben hatte - beantragt war der 08.02.2013 ab 13 Uhr ohne die Kindesmutter und mit Umgangspflegschaft, die KM dagegen hat behauptet es wäre ein Termin an dem Tag um 14 Uhr geregelt, obwohl kein Kontakt mehr zu ihr bestand (zu Ort und Begleitung hat sie kein Wort verloren). Wir haben ihre kurze Mitteilung, ein Umgangstermin sei geregelt, nicht als Einverständnis zu unserem Begehren gesehen, sondern einfach als Lüge um die Anordnung zu verhindern.
Zum anderen möchte ich persönlich - und seitens der Polizei wurde uns auch davon abgeraten - nicht, dass mein LG allein zu diesem Umgang geht und dann der LG der KM tatsächlich auftaucht und Stunk macht.

Abseits dessen ging auch aus ihren vorangegangen E-Mails hervor, dass sie keinerlei Einigung erzielen will - das Gericht sieht das aber offensichtlich nicht.
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Ja, das ist schon alles klar. Aber wenn sie das schon (coram publico) behauptet, wäre es doch nicht unklug gewesen, sie darauf festzunageln, oder?
Der Ball (und auch der schwarze Peter) hätte dann bei ihr gelegen.
Ihr lauft jetzt Gefahr, euch festzurennen.
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Du meinst wir hätten der KM ne E-Mail schreiben sollen, dass wir dann wie von ihr behauptet da sind um Umgang wahrzunehmen? Wäre sicher ne Möglichkeit gewesen. Der Gedanke kam uns ehrlich gesagt gar nicht.
Problem hier wäre aber nach wie vor der LG der KM gewesen und dann hätte die Richterin auch zu Recht im Hauptsacheverfahren gesagt: "Herr KV, was wollen Sie hier überhaupt? Sie werden sich doch auch so mit der KM einig, ohne richterliche Anordnung." Wir möchten aber dieses ewige Hin- und Her-Getue wegen der Termine gar nicht mehr. Kann doch für`s Gericht auch nicht so schwer sein zu sagen: Okay, jeden zweiten Freitag/Samstag, etc.
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Das alte Dilemma: Das Gericht unterstellt einfach, dass Arabesken mütterlicher Realität väterlicherseits hinzunehmen sind... und irgendwann ist dann die Schwelle zur Unzumutbarkeit überschritten... und keiner will´s gewesen sein...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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So, wie ich das hier herauslese, geht euer Antrag fehl. Ich äußerte das bereits.

Ihr habt etwas beantragt, nämlich den Umgang, der bereits, jedenfalls nach den Buchstaben des Vergleichs, unstrittig ist.

Die Gegenseite hat sich einfach geschmeidig gemacht, indem sie behauptete:"Nö, wieso? Gibt doch Umgang."
Das Gericht widerum sagt:"Es besteht eine Regelung. Wie die Termine vereinbart werden, ist nicht meine Sache, ist auch nicht festgelegt (Lücke im Vergleich)."

Unterm Strich ist eure Argumentation, scheinbar, falsch.

Von daher hätte man den Notausgang, die KM auf ihre Aussage festzunageln, nutzen können.

Was ihr eigentlich wolltet, wäre ja in etwa Folgendes gewesen:"Die KM hat angekündigt, sich nicht an den Vergleich halten zu wollen, daher beantragen wir eine Umgangspflegschaft."
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