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Frauen aus Altehen sollen mehr Unterhalt bekommen
#1
http://www.frauenrat.de/deutsch/infopool...etzen.html


Das neue Unterhaltsgesetz wird weiter aufgeweicht. Frauen aus Altehen sollen weiterhin unbegrenzten Unterhalt bekommen.
Der deutsche Frauenrat zeigt sich kämpferisch.
Gruss
Heinrich
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#2
Sehr schön ist das, was der Frauenunrat möchte, mit dem Bild aus dem Beitrag illustriert.
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#3
Der hat nichtmal mehr Schuhe an mitten im Winter - diese staatsfeindliche Organisation gehört in dieser Form eindeutig verboten!
Im Sinne des Vertrauensschutzes dieser älterer Frauen, bei denen sich das Ehepaar vor Jahren für das traditionelle Rollenmodell entschieden hat, in dem Glauben, der Unterhalt sei abgesichert, ist eine Altfallregelung unumgänglich. Diese Frauen dürfen nicht genauso behandelt werden wie junge Frauen, die sich auf die neue Situation einstellen können.

Sehe ich übrigens genauso - ebenso fordere ich die Einbindung eines Zusatzes zum Ehevertrag, daß die Gattin (zu Begattende, Partizip Präsens) das neue Rollenmodell vertritt und ihren [Unterschreitung des Mindestniveaus] in Bewegung setzt, wenn sie Geld braucht.
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#4
Es ist der altbekannte djb, der hier agiert und den Frauenrat nur als eine von vielen Verbreitungsplattformen nutzt. Die Argumentation ist zum totlachen: Weil sie auf das alte Recht vertraut hätten, dürften sie nicht bestraft werden, die Frauen. Das sage ich das nächste Mal zum Richter, "Herr Richter, sie dürfen mich nicht zu mehr Unterhalt verurteilen, ich habe darauf vertraut dass die Unterhaltssätze nicht verdoppelt werden." Oder bei Unterhalt nach §1615l BGB, der ja auch kräftig verlängert wurde.

Man kann nur auf diese Weise argumentieren, wenn man von blinder, dummer Egozentrik getrieben ist. Dass die Argumente genauso auf die vielfältigen Unterhaltserhöhungen anwendbar sind, blenden diese gespaltenen Hirnchen aus. Sie blenden sogar aus, dass es in den meisten Fällen fett nach oben ging mit dem Unterhalt.

Das Bild hat offenbar ein Webdesigner eingeschmuggelt, der mit dem Inhalt der Unterschriftenaktion nicht so einverstanden war.
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#5
(03-01-2011, 20:17)beppo schrieb: Frauenunrat
wird übrigens gesponsort von dem Laden, in sie die Schröderin reingequetscht haben


(03-01-2011, 20:40)p schrieb: Es ist der altbekannte djb, der hier agiert und den Frauenrat nur als eine von vielen Verbreitungsplattformen nutzt. Die Argumentation ist zum totlachen: Weil sie auf das alte Recht vertraut hätten, dürften sie nicht bestraft werden, die Frauen. Das sage ich das nächste Mal zum Richter, "Herr Richter, sie dürfen mich nicht zu mehr Unterhalt verurteilen, ich habe darauf vertraut dass die Unterhaltssätze nicht verdoppelt werden." Oder bei Unterhalt nach §1615l BGB, der ja auch kräftig verlängert wurde.

Man kann nur auf diese Weise argumentieren, wenn man von blinder, dummer Egozentrik getrieben ist. Dass die Argumente genauso auf die vielfältigen Unterhaltserhöhungen anwendbar sind, blenden diese gespaltenen Hirnchen aus. Sie blenden sogar aus, dass es in den meisten Fällen fett nach oben ging mit dem Unterhalt.

Das Bild hat offenbar ein Webdesigner eingeschmuggelt, der mit dem Inhalt der Unterschriftenaktion nicht so einverstanden war.

Herr Richter, ich dachte auf Ehebruch stehe Steinigung..ist da was zu machen?
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#6
Is ja süss mit der Unterschriftenaktion von Frauen für Frauen.

Was meint ihr, wie lange soll den Überbrückungsgeld (höherer Unterhalt) an Frauen aus Altehen bis zu deren evtl. Wiedereintritt in die ARBEITSPHÄRE gezahlt werden?
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#7
Das ist Einzelfallabhängig :-) Also bis zum Einzelfall-Tod der Einzelfall-Beteiligten.
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#8
@p...

Ich habe da glerade eine Arbeitsmarktlücke entdeckt...
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#9
Frauenrat blockiert die Entfaltung der weiblichen Emanzipation und Freiheit. Frauenrat wünscht sich die Frauen zurück an die Leine und an den Futtertrog des Herrschens hihi^^
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#10
Ob nun viele bereits geschiedene Altehefrauen ihre Exmänner erneut vor den Kadi ziehen?
Wäre das eigentlich möglich, dass eine bereits geschiedene Ex Ehefrau ihren Ex Mann nochmals vor Gericht zerrt um Unterhalt wegen der neuen Rechtslage, einzuklagen?
Selbst wenn die Ehe bereits rechtskräftig geschieden wurde?
Gruss
Heinrich
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#11
(05-01-2011, 07:31)Heinrich schrieb: Ob nun viele bereits geschiedene Altehefrauen ihre Exmänner erneut vor den Kadi ziehen?

Das ist doch ein kongeniales Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Helferindustrie.
So kann man die Abgezockten ein weiteres Mal abzocken.

Ich bin ein friedfertiger Mensch, aber ...
Ersäuft die Juristen!
Es ist Notwehr!
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#12
(03-01-2011, 20:13)Heinrich schrieb: Das neue Unterhaltsgesetz wird weiter aufgeweicht. Frauen aus Altehen sollen weiterhin unbegrenzten Unterhalt bekommen.
Der deutsche Frauenrat zeigt sich kämpferisch.

Es scheint so, als müßten sie dafür gar nicht groß kämpfen, sondern bekommen ihre Wünsche kampflos hinterhergeworfen. Das OLG von Schleswig-Holstein hat ihre neuen Unterhaltsleitlinien veröffentlicht:

Elternbezogene Gründe für eine Fortzahlung des Betreuungsunterhalts:

* das Vertrauen eines Elternteils in die vereinbarte oder praktizierte Rollenverteilung und Ausgestaltung der Kinderbetreuung,
* die Aufgabe einer Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung,
* die Dauer der Ehe und
* der Umfang der Betreuungsbedürftigkeit des Kindes im Anschluss an die Betreuung in einer Einrichtung wie Kindergarten oder Hort.

3. Erstmals enthalten die Leitlinien Aussagen zu einer Befristung und Herabsetzung von Unterhaltsansprüchen geschiedener Ehegatten (Ziffer 15.7 der Leitlinien).

Sind durch die Rollenwahl in der Ehe, insbesondere wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder und der Gestaltung der Haushaltsführung, einem Ehegatten berufliche Nachteile entstanden, so ist ein Unterhaltsanspruch im Regelfall nicht zu befristen. Eine Herabsetzung der Unterhaltszahlung nach einer Übergangszeit kann nur auf den Betrag erfolgen, den der Ehegatte verdienen könnte, wenn er in seinem alten Beruf ununterbrochen weiter gearbeitet hätte.

Aber auch dann, wenn keine ehebedingten beruflichen Nachteile vorliegen, endet die nacheheliche Solidarität als Grundlage für die Fortzahlung von Unterhalt nicht. Kriterien sind bei der Abwägungsentscheidung, ob auch nach einer Übergangszeit im Anschluss an die Ehescheidung weiterhin Unterhalt zu zahlen ist, neben allen Umständen des Einzelfalls die Dauer der Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, die Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe und die Dauer der Ehe sowie die hierdurch bedingte wirtschaftliche Verflechtung der Eheleute.


Genau wie vor 35 Jahren: Die vom Gesetzgeber vorgesehene Begrenzung des Unterhaltsanspruch als Regelfall, wird durch die Richterschaft mit x Ausnahmen zum dauerhaften Unterhaltsanspruch als Regelfall pervertiert.


http://anonym.to/?http://www.haufe.de/ne...View=Recht


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