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Sorgerecht - klagen oder warten?
#1

Nach der Entscheidung werden sich viele fragen, ob sie nun klagen sollen - oder noch auf die neue gesetzliche Regelung warten sollen?

Evtl. wäre es auch sinnig, zuerst mal einen "letzten Einigungsversuch" zu machen und die Mutter schriftlich aufzufordern oder zum Termin zu einer Sorgeerklärung beim Jugendamt zu bitten?

Erste Pressemleungen gibt es jedenfalls:
Zitat:Väter zeigen Interesse an Sorgerecht
05.08.10 | 15:10 Uhr

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum gemeinsamen Sorgerecht für uneheliche Kinder sind die Anfragen von nichtverheirateten Männern bei den Gerichten in Sachsen-Anhalt angestiegen.
http://www.ad-hoc-news.de/vaeter-zeigen-...s/21529375

Wie seht ihr das?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#2
Ich habe sofort nach Rechtskraft der Strasbourger EGMR-Entscheidung vom 3. Dezember 2009, wonach der Ausschluss der Väter von der gemeinsamen Sorge menschenrechtswidrig ist, Feststellungsklage beim Familiengericht Haldensleben eingereicht.
Richter Mersch hat den Antrag abgewiesen mit der Begründung: Europäische Menschenrechtsnormen gelten in Sachsen-Anhalt nicht.
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#3
(06-08-2010, 00:31)sorglos schrieb: Evtl. wäre es auch sinnig, zuerst mal einen "letzten Einigungsversuch" zu machen und die Mutter schriftlich aufzufordern oder zum Termin zu einer Sorgeerklärung beim Jugendamt zu bitten?

Das ist Pflicht, sonst wäre die Klage mutwillig. Der Richter würde sagen: "Habe sie die Mutter denn überhaupt mal gefragt?". Der Einigungsversuch könnte in Form einer einseitigen Beurkundung des Sorgerecht stattfinden verbunden mit der Aufforderung, ebenfalls zu unterzeichnen.
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#4
(06-08-2010, 10:23)p schrieb: Der Einigungsversuch könnte in Form einer einseitigen Beurkundung des Sorgerecht stattfinden verbunden mit der Aufforderung, ebenfalls zu unterzeichnen.
Es könnte sein, dass die ja angesichts des Urteils und der Pressemeldungen doch die eine oder andere Mutter überzeugt hat, jetzt ihre Zustimmung zu erteilen.
Natürlich wird das nur ein kleiner Teil sein - hoffen darf man auf Einsicht nicht - aber in dem Falle hätte man sich natürlich ein Gerichtsverfahren erspart.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
Ein paar werden vielleicht unterschreiben. Aber jedes einzelne vermiedene Gerichtsverfahren ist positiv.
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#6
Brick 
Ich persönlich habe mir vorgenommen am Montag bei meinem zuständigen Jugendamt rein zu schauen und den Mitarbeiter zu beauftragen meiner Ex eine Einladung zur Sorgerechtserklärung zu zu schicken.

Mal schauen, vielleicht lenkt sie ja jetzt endlich von alleine ein...
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#7
(06-08-2010, 10:23)p schrieb:
(06-08-2010, 00:31)sorglos schrieb: Evtl. wäre es auch sinnig, zuerst mal einen "letzten Einigungsversuch" zu machen und die Mutter schriftlich aufzufordern oder zum Termin zu einer Sorgeerklärung beim Jugendamt zu bitten?

Das ist Pflicht, sonst wäre die Klage mutwillig. Der Richter würde sagen: "Habe sie die Mutter denn überhaupt mal gefragt?". Der Einigungsversuch könnte in Form einer einseitigen Beurkundung des Sorgerecht stattfinden verbunden mit der Aufforderung, ebenfalls zu unterzeichnen.

Ich würde sofort klagen und dies parallel den Entscheidungsträgern beim Gesetzgebungsprozess kommunizieren.
Vater sein zu dürfen ist ein Naturrecht, was nicht bedarf die Mutter "zu fragen".

Man sollte gerade jetzt mit Aktionen starten,
die §§ 1592ff. (Vaterschaft) analog zu § 1591 (Mutterschaft) zu formulieren:
* Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.
* Vater ist der Mann, der das Kind gezeugt hat.

Aus die Maus, so klar und einfach ist das den Politschranzen zu kommunizieren!!! Cool

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#8
wie ist das eigentlich bei vätern, die das sorgerecht freiwillig abgegeben haben??
angenommen ein vater hat das sorgerecht gleich nach der geburt des kindes freiwillig abgegeben, aber ab dem 3. lebensjahr des kindes für dieses kind sorge getragen (unterhalt, urlaube und wochenenden beim vater) bis heute (kind ist inzwischen 15 jahre alt).
würde er das sorgerecht ohne weiteres bekommen?? oder würde man ihm trotzdem vorwerfen das sorgerecht damals leichtfertig abgegeben zu haben (er hatte das sorgerecht durch die damalige ehe automatisch).
andererseits... was bringt das sorgerecht wenn das kind schon 15 ist? da kann der vater sowieso nicht mehr viel mitreden...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#9
(11-08-2010, 19:16)albatros schrieb: Wenn es jahrelang gut gelaufen ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen würde.

Bla, bla - dafür gibt es keinerlei Beweis, eher das Gegenteil, wie zigtausende sorgerechtsverweigernde Veto-Mütter überall zeigen.

Vermutlich kannst du dir auch nicht vorstellen, dass es noch besser gelaufen wären, wenn beide Eltern von Anfang an das Sorgerecht gehabt hätten - oder im konkreten Fall der Vater nicht die Dummheit begangen hätte, es einfach "abzugeben".

@stafford
andererseits: mach doch für deine Frage einen extra Thread - die Frage hier betrifft eigentlich ausschließlich die Situation, wo der Vater noch nie das Sorgerecht hatte. Meinungen von anderen sind aber trotzdem willkommen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
(11-08-2010, 19:58)sorglos schrieb: @stafford
andererseits: mach doch für deine Frage einen extra Thread - die Frage hier betrifft eigentlich ausschließlich die Situation, wo der Vater noch nie das Sorgerecht hatte. Meinungen von anderen sind aber trotzdem willkommen.
ich weiss schon dass es leicht am thema vorbei geht...
aber dafür jetzt nen extra thread aufmachen lohnt nicht, zumal mein mann keinen streit mit exe provozieren würde, da sie bis jetzt keinen unterhaltstitel hat Tongue
...was natürlich möglichst so bleiben soll.
interessiert mich also nur so beiläufig.
falls jemand dazu etwas weiss, dann raus damit, wenn nicht, auch nicht tragisch.

meine meinung zum eigentlichen thema:
das mit dem klagen ist so eine sache... wenn man exe auch mal ärgern will, dann sollte man klagen. man sollte sich aber vom sorgerecht selbst nicht zuviel erhoffen. letztendlich hat man trotzdem kein mitspracherecht wenn es um die schulwahl oder sonstiges geht. ganz im gegenteil: mein mann hat bei seiner tochter das sorgerecht, aber er musste seine tochter selbst fragen auf welche schule sie nun (nach der grundschule) gehen würde. klar kann man sich dann bei der schule nach seinem kind erkundigen, aber vorher sollte man wissen auf welche schule es überhaupt geht...
und glaubt nicht, dass er jemals über krankheiten seiner tochter informiert worden wäre... klar, könnte man mit sorgerecht alles einklagen, aber zu welchem preis??!! solange es exen gibt, die solche streitigkeiten dann vor dem kind austragen müssen, solange wird ein guter vater zurückstecken um sein kind zu schützen.
die tochter meines mannes wurde von exe auch zur therapie geschickt wegen konzentrationsstörungen. das haben wir aber nur durch zufall von der tochter selbst erfahren. da wird ein 10-jähriges kind morgens vor der schule therapiert, ohne einverständnis des vaters (er wurde ja noch nicht mal gefragt) und ob es überhaupt sinn macht, dass ein kind mitten in der nacht aufstehen muss um rechtzeitig zur therapie zu kommen mal ganz abgesehen...
wir sagen dazu lieber nichts, denn sonst kommen wieder die ausreden warum das kind keine zeit hat den vater zu besuchen (der eine oder andere mag sich daran erinnern... sogar der kauf eines neuen hamsters diente schon als ausrede...).
wie gesagt, das sorgerecht kann nur so weit ausgeübt werden wie exe das zulässt.


wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#11
(12-08-2010, 17:19)stafford schrieb: mein mann hat bei seiner tochter das sorgerecht, aber er musste seine tochter selbst fragen auf welche schule sie nun (nach der grundschule) gehen würde.
In diesem Fall wäre es angebracht gewesen, etwas gegen die Schulleitung in die Wege zu leiten. Wer sowas erlebt steht in der Pflicht, etwas gegen diese immer weiter einreißenden Unsitten zu unternehmenExclamation Wer nix macht, und dieses einfach so durchgehen läßt, akzeptiert das. Angry
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#12
(12-08-2010, 18:14)blue schrieb: In diesem Fall wäre es angebracht gewesen, etwas gegen die Schulleitung in die Wege zu leiten. Wer sowas erlebt steht in der Pflicht, etwas gegen diese immer weiter einreißenden Unsitten zu unternehmenExclamation Wer nix macht, und dieses einfach so durchgehen läßt, akzeptiert das. Angry
genau da ist doch das problem: der vater geht zur schulleitung und beschwert sich. woher soll denn die schulleitung wissen, dass der vater auch das sorgerecht hat? also wird sich die schulleitung wieder an exe wenden und sie fragen warum sie das bei der einschulung nicht angegeben hatte bzw. ob das auch tatsächlich stimmt.
zwangsläufig kontert exe wieder mit kindesentzug weil der vater sich für etwas interessiert, dass in ihren augen nur sie etwas angeht. übliche begründung der exen: "das kind ist den ganzen tag bei mir, dann entscheide auch ich auf welche schule es geht".
wie gesagt, die liste der ausreden ist lang... und die mutter hat lange genug zeit das kind zu manipulieren bzw. gegen den vater aufzuhetzen wenn sie das möchte. wir haben das alles schon erlebt, immer nur wegen kleinigkeiten. inzwischen haben wir festgestellt, dass es für alle (hauptsächlich für die tochter) besser ist sich nicht einzumischen wenn es mit dem kontakt funktionieren soll.

wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#13
(12-08-2010, 18:42)stafford schrieb: woher soll denn die schulleitung wissen, dass der vater auch das sorgerecht hat?
Woher soll die Schulleitung denn wissen, dass das Kind einen Vater hat? Tongue Scherz beiseite...
1. Soll sich der Vater nicht bei der Schulleitung beschweren
2. Ist es die Pflicht der Schulleitung, beide Eltern zu informieren
3. Gibt es dazu keine Ausreden Wink

Du hast es doch selbst geschrieben....Das Beispiel mit dieser "Therapie". Auch dort hätte man den sorgeberechtigten Vater fragen müssen!

Mir geht es nicht darum, der Mutter eins reinzuwürgen. Mir geht es nur darum, die Verantwortlichen immer und immer wieder daran zu erinnern, dass sie Mist bauen, nicht den "anderen" Elternteil zu befragen.

In "meinem" Thread, der leider durch das nicht-Backup völlig kaputt ist, hatte ich geschrieben, dass eine Institution meine Zustimmung benötigte. Sehr vorbildlich übrigens von dieser Institution!!!
Diese Zustimmung konnte ich jedoch nicht geben, weil ich nicht weiß, was mit meinem Kind abgeht. Sad

Muddi ist natürlich gleich sofort zum Gericht gerannt, um meine Zustimmung zu erzwingen. Wegen §1666 BGB Kindeswohlgefährung!

In meinem kleinen bescheidenen Umkreis habe ich zumindest aufgerüttelt. Dazu ist jeder verpflichtet, der dieses, von Dir berechtigt in Frage gestellte "unsägliche" Sorgerecht, noch inne hat.

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#14
@blue
ich weiss auch, dass es weder von der schulleitung, noch von der therapeutin korrekt ist den vater zu ignorieren, bzw. dass sie das eigentlich auch nicht dürfen.
allerdings musste auch ich schon feststellen, dass exen solche vorgehensweisen sehr leicht gemacht werden.
beispiel: ich war beim kindergarten um unseren sohn anzumelden. klar bekommt man ein anmeldeformular mit, auf dem BEIDE eltern unterschreiben müssen. aber mal ehrlich, diesen wisch hätte ich genausogut selbst unterschreiben können. das wird nicht kontrolliert.
ich vermute mal exe wird es bei der tochter so gemacht haben. also könnte man der schulleitung keinen vorwurf machen. ich nehme an, dass die schulleitung davon ausging dass die eltern noch zusammen wohnen.
wenn man dann aber genauer nachfragen würde, müsste exe ja irgendetwas beichten, was nunmal wieder zu stress führen würde... ein teufelskreis!

uns ist auch klar, dass es falsch ist was da abläuft. aber wie würdest du entscheiden wenn du vor die wahl gestellt wirst, entweder mitspracherecht oder dein kind?!
exen können kinder über wochen hinweg manipulieren wenn sie wollen... was dabei herauskommt muss ich dir wohl nicht erzählen, diese geschichten stehen hier oft genug im forum.

was ist bei deinem gerichtstermin herausgekommen?? hast du kontakt zu deinem kind? oder gab es dafür auch racheaktionen der ex?
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#15
(23-08-2010, 08:06)stafford schrieb: was ist bei deinem gerichtstermin herausgekommen?? hast du kontakt zu deinem kind?
BU wurde mir angeboten. Hatte ich dankend abgelehnt, weil ich diesen Mist den Kindern nicht nochmal antun werde.

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#16
BU?? betreuter umgang?
falls das mit BU gemeint ist kann ich dir nur recht geben. ist meiner auffassung nach eine erniedrigung des mannes. und für die kinder auch nicht gut, denn sie sollen ja ein normales familienleben beim vater haben und nicht beim JA herumsitzen.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#17
(23-08-2010, 08:52)blue schrieb:
(23-08-2010, 08:06)stafford schrieb: was ist bei deinem gerichtstermin herausgekommen?? hast du kontakt zu deinem kind?
BU wurde mir angeboten. Hatte ich dankend abgelehnt, weil ich diesen Mist den Kindern nicht nochmal antun werde.

viel tiefer kann man einen Vater nicht demütigen, als mit betreutem Umgang!
Wenn ich pervers wäre (Eignungsvoraussetzung für JA-MA), würde ich noch fordern, dass solche Väter, die das mit sich machen lassen, eine Narrenkappe tragen mit Schellen dran
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#18
Jetzt hats mich erwischt!
Antrag beim Jugendamt gestellt. Mutter vom JA Einladung zur Zustimmung Gemeinsames Sorgerecht bekommen. Mutter hat nur JA angerufen, keine Zustimmung, ich soll doch zum Gericht gehen.
Statt Zustimmung in meinem Briefkkasten: Vorladung zur Polizei Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Ist das nicht krank?
Weil Sie mir per Telefon mitteilte das Sie sich nicht mehr an den Umgangsbeschluss des Amtsgerichtes halten wollte und einfach den Telefonhörer aufgelegt hatte bin ich zu Ihr nach Hause und wollte das persönlich klären. Sie öffnet die Tür sagt was willst Du hier? Ich sage Du irrst Dich es ist mein Wochenende.... hysterische Ausbrüche... keine Diskussion... Mutter schließt einfach die Tür... und weil ich jetzt das Sorgerecht beantragt habe hat Sie sich Anwalt genommen und der kommt wieder mit der alten Leiher: So viel wie möglich mit Dreck schmeißen.... wo keine Kommunikation... da auch kein Sorgerecht....
Völlig pervers das alles. Nur gut das mein Junge seit 2 Jahren gefestigten regelmäßigen Umgang hatte und mich liebt und mich nicht vergisst. Er hat sich mit 6 Jahren sogar zwischen die Tür und die Mama gestellt damit Sie diese nicht schließen konnte damit sein Wochenende geklärt werden könnte. Übrigens ich stand im Flur hab Ihre Wohnung nicht betreten und auch nicht versucht Ihre Tür aufzuhalten, was mir schon einmal eine ähnliche Anzeige einbrachte. Richterurteil: Verwahrnung auf Bewährung
Nicht entmutigen lassen!!! Das ist sicher nicht normal. Wer A sagt muss auch B sagen. Die Kinder brauchen uns, wir dürfen Sie nicht in solchen Situationen im Stich lassen!
Jetzt beantrage ich halt beim Amtsgericht. So ein Mist. Geld, Zeit, Ärger. Warum gibt es nur solch unvernünftige Menschen?
Also Männer, kämpft und wenn Ihr wisst was auf Euch zu kommt, seid mutig! Ich habe auch 2 1/2 Jahre um das Umgangsrecht unter den alten Gesetzen gekämpft, hätte ich das Geld nicht gezahlt, hätte nicht gekämpft, hätte ich 100% mein Kind verloren und diesen vielleicht randalierend mit 16 auf der Straße getroffen.
Das Glück und eine unbeschwerde Kindheit unserer Kinder ist das Ziel.
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
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#19
Hallo Andy,

vergiss diesen Antrag ganz schnell, oder glaubst du ernsthaft, dass bei einem derartigen Verhalten der Mutter ein GSR herumkommt? Und für ein ASR sehe ich noch nicht genügend Fehlverhalten der Mutter. Bzw. ich schon, aber die Familiengerichte nicht. Dort heißt es dann nur "Kontinuität" und "wir würden ja gerne helfen", aber am Ende "sei das nur noch schlimmer für´s Kind". So traurig das ist.

Überlege mal selbst: Würdest du eure Beziehung als so tragfähig bezeichnen, dass ein GSR bestehen könnte?
Hast du eine bessere Beziehung zum Kind, die besseren Förderungsmöglichkeiten etc., so dass du eine Chance auf das ASR hättest?

So traurig das ist, aber es liest sich bislang so, dass beide Fragen mit einem Nein beantwortet werden müssten.

Gruß
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#20
Zitat:einfach den Telefonhörer aufgelegt hatte bin ich zu Ihr nach Hause und wollte das persönlich klären. Sie öffnet die Tür sagt was willst Du hier? Ich sage Du irrst Dich es ist mein Wochenende

@andy,
magst du mir den zeitlichen Ablauf ein wenig näher erläutern?

16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#21
Mein WE ist Schuleinführung, Sie sagt Sie will es, nimmt sich Urlaub kommt mit Kind nur zur Feierstunde nimmt es danach wieder mit. Keine gemeinsame Feier (Mein Vorschlag, sein Wunsch)
In das Wechselbuch schreibt Sie dann und bestätigt, wird am folgenden Wochenende nachgeholt. Ich schreibe ok und wäre es möglich das darauf folgende Regel WE auch um eine Woche zu verschieben da ich Schuleinführung nachfeier und meinen Geburtstag. Sie bestätigt ist einverstanden. Später verwechelt Sie Termine, ich gebe Ihr ausgedruckt 3 Wochen vorher exakt grafisch erkennbar wie die genauen Termine sind. Danach bis zum UmgangsWE keine Widerrede. Am Donnerstag dann plötzlich nein es wäre jetzt auch Ihr WE. Auf die Frage ob Sie die Termin aus dem Plan nicht versteht. Antwort sie wäre nicht meine Sekretärin. Bedeutet für meinen Sohn 1 Monat kein Umgang, trotz Amtsgerichtregelung. Hörer aufgelegt. Zu Ihr hin (3 Straßen weiter) Haustür offen, an Wohnungstür 3.Stock geklingelt, geöffnet keine Einigung, Tür zu, nach 5 Minuten geklingelt, Sohn öffnet, hält Tür auf damit Mutter nicht schließen kann und sein WE bei Papa geklärt werden kann. Sagt Papa ich hab Dich ganz doll lieb, drückt mich ganz fest. Keine Einigung mit Mutter. Tür zu.
Freitag Antrag auf einstweilige Anordnung beim Rechtspfleger, ohne Erfolg, da in der Kürze nicht umsetzbar. Kind bei Abholtermin nicht in Schule. Montag Mutter Elternvereinbarung eingeworfen damit WE nachgeholt wird und zukünftig keine Streiterein. Keine Antwort. Freitag Ich Antrag auf GSorgerecht bei Jugendamt. Ebenfalls Freitag nimmt Mutter Anwalt. 14 Tage nach Vorfall Vorladung zur Polizei.
1. Nach allem kommt nur alleiniges Sorgerecht in Frage, da Mutter Erziehungsunfähig, wie in meinem Beschluss vom OlG bereits angedroht, hilfsweise GSR
2. Habe ich ein gefestigtes Verhältniss zu meinem Sohn
3. Kann ich ihm ein besseres Zu Hause anbieten, ihn fördern und für alles Sorgen
4. Würde ich der Mutter nie das Kind wegnehmen wollen, mir wäre es lieber die Mutter würde ein Normales Verhalten an den Tag legen und mein Sohn bleibt bei Ihr
5. Muss ich mein Kind und dessen Rechte auf Umgang schützen
6. Muss ich meiner Umgangspflicht nachkommen müssen
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
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#22
andy,

ich bitte dich zunächst die Umgangsfrage von der Sorgerechtsfrage zu lösen, auch wenn ich den praktischen Zusammenhang und deine damit verbundenen Befürchtungen erkenne und nachempfinden kann.

Die Aktion an der Tür war nicht so prickelnd.
1. weil im hoch emotionalen Moment.
2. weil nicht Herausgabe-Tag.
Dicht beieinander zu wohnen ist in verschärften Konfliktsituationen nicht von Vorteil. Da solltest du dran arbeiten.

Gut ist, dass du Wert auf die Feststellung legst, dass euer Sohn beide Eltern für eine, dem allgmeinen Interesse entsprechend, zufriedenstellende Sozialisation benötigt.
Insoweit, kann man dir den Strick der Kooperationsunwilligkeit nicht drehen, wie in diesem Fall, der ab hier diskutiert wurde.
Ich würde mich auch argumentativ und im Falle weiterer Schriftwechsel und ggf. mündlicher Anhörungen auf den Bereich Sorge(pflicht) beschränken und die Frage zum Umgang nur auf Nachfrage und dann so knapp wie nur möglich mit "läuft nicht so gut" beantworten. Auch auf weitere Nachfrage eher knapp als ausschweifend antworten, sonst steigert man sich nur rein und sabbelt sich schnell um Kopf und Kragen.

Ich weiß, ist klug dahergeschrieben! Undecided
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#23
Hi Andy,

Du kannst bei Deiner Aktion von Glück sprechen, wenn die Mutter wohlwollend die Füße still hält und Dir kein Annäherungsverbot mit Umgangsaussetzung und dann BU reindrückt.

Entschuldige Dich bei der Mutter für Deinen brutaken Überfall.


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#24
Ich würde nicht unbedingt zur Entschuldigung greifen, aber den Antrag würde ich ganz schnell vergessen, oder glaubt hier jemand ernsthaft, dass ein Gericht der KM das ASR nimmt, obschon sie Umgang (zwar mit Problemen) gewährt?

Nur weil man jetzt ein Recht hat, sollte man das nicht auf Biegen und Brechen durchziehen. Auch im Sinne der anderen Väter nicht, denen dann genau dieser Ruf angehängt wird. So Leid mir das für dich tut, aber ich denke, du solltest erst mal Ruhe einkehren lassen und es in ein, zwei Jahren probieren.

Sorry
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#25
@fadder,

was meinst du mit:
"... dass ein Gericht der KM das ASR nimmt"?

Geht hier jemand mit Verlustängsten schwanger?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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