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Den BU muss man nicht titulieren . Wird man jedoch darauf verklagt, ist es wie ein Titel.
(22-05-2026, 10:38)Vollstreckungsziel schrieb: kleine Nebenfrage: Ich hab jetzt öfter gelesen, dass der Selbstbehalt bei BU anders als bei KU bei ca. 1650€ liegt.
Warum wird das eigentlich nicht angehoben. Wenn ich mir die jährlichen Anpassungen in der Düsseldorfer Tabelle anschaue wirkt das schon drastisch, aber auf der anderen Seite ist der Selbstbehalt wohl öfter lange Zeit statisch.
Der Selbstbehalt wird sogar indirekt gesenkt.
Um so höher die Wohnkosten der Düsseldorfer Tabelle sind, desto weniger kann man den Selbstbehalt erhöhen.
Also wenn deine angemessene Wohnung teurer ist als der Betrag in der Düsseldorfer Tabelle, dann erhöht sich der Selbstbehalt um diese Differenz . Genau so ist es mit den Umgangskilometer (0,20€ ) pro Kilometer .
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23-05-2026, 12:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-05-2026, 12:36 von Vollstreckungsziel.)
(23-05-2026, 11:57)Alimen T schrieb: Den BU muss man nicht titulieren . Wird man jedoch darauf verklagt, ist es wie ein Titel.
(22-05-2026, 10:38)Vollstreckungsziel schrieb: kleine Nebenfrage: Ich hab jetzt öfter gelesen, dass der Selbstbehalt bei BU anders als bei KU bei ca. 1650€ liegt.
Warum wird das eigentlich nicht angehoben. Wenn ich mir die jährlichen Anpassungen in der Düsseldorfer Tabelle anschaue wirkt das schon drastisch, aber auf der anderen Seite ist der Selbstbehalt wohl öfter lange Zeit statisch.
Der Selbstbehalt wird sogar indirekt gesenkt.
Um so höher die Wohnkosten der Düsseldorfer Tabelle sind, desto weniger kann man den Selbstbehalt erhöhen.
Also wenn deine angemessene Wohnung teurer ist als der Betrag in der Düsseldorfer Tabelle, dann erhöht sich der Selbstbehalt um diese Differenz . Genau so ist es mit den Umgangskilometer (0,20€ ) pro Kilometer .
Ich hoffe nicht, dass es auf eine Klage hinausläuft. Aber da es alles über den Landkreis läuft, werden nicht geleistete Zahlungen sowieso schnell erfasst.
Ehrlich gesagt ist meine Belastungsgrenze erreicht, da will ich eig keine Konflikte, sondern einen sauberen Ablauf, deshalb auch anwaltliche Beratung und vlt Vertretung.
Glaube es wird Zeit, dass ich dieses "Problem" mental parke bis ich einen Anwalt habe um es vielleicht darüber schriftlich regeln lasse. Selbst könnte ich natürlich einfach mal teils die geforderten Sachen zurückmelden, was ich nach der Beratung dann für relevant und rechtlich zulässig erachte und dann schauen was berechnet wird. Berechnung muss dann sicher sowieso durch einen Anwalt geprüft werden.
Die argumentieren in ihrem Schreiben natürlich sehr stark, dass ich da vollumfänglich laut Gesetz verpflichtet bin Auskunft zu geben. (vermutlich aber nur unter bestimmten Prämissen die sie nicht erwähnen)
Bin ehrlich gesagt bisschen in so einen Ausnahmezustand gelaufen, beruflich sogar schon vor dem Brief des Lk, mit dem Brief war es dann ne ausgewachsene Panikattacke.
Ich brauche wohl erstmal eine Krankmeldung, bevor ich komplett breche.
Mir kommt es einfach so vor als würde ich wegen eines Verbrechens gesucht. Zumindest fühlt sich bei den Schreiben durch diese Staatsmafia vermutlich jeder direkt so als würde bei ihm Schutzgeld eingetrieben werden.
"Jede Auskunft sollte man zunächst ohne weitere Belege erteilen in der Form eines Schreibens: „Mein Verdienst beträgt X, meine Fahrkosten betragen Y, meine sonstigen Einnahmen betragen Z etc.“ Wenn eine genaue Aufschlüsselung gewünscht wird, erst ein Verzeichnis oder Muster verlangen. Fragenbögen zur Einkommensauskunft brauchen nicht ausgefüllt werden, man ist zu Auskunft und Antwort verpflichtet, aber nicht zum Ausfüllen von Formularen. Stattdessen sollte man Auskunft in Textform und eigenen Worten geben, verpackt und versteckt in längeren Schreiben. Das gilt auch für alle anderen angeforderten Informationen von Behörden."
Das habe ich eben im FAQ gefunden. Also kann ich im Grunde die Ausführlichkeit im Fragebogen ignorieren und eher ein Antwortschreiben formulieren. Zumal muss ich ja nicht mal mehr mein Einkommen durch Arbeit erwähnen, sondern einfach schreiben "meinem Arbeitgeber liegt der Verdienstnachweis vor und wird zu gg Zeit an Sie ausgefüllt versendet"
Daneben habe ich kein Einkommen aus Vermögen oder Immobilien. Denke das sollte denen reichen. Meine Mietkosten und evtl Fahrtkosten kann ich denen sicher angeben.
Mit meiner Miete liege ich weder bei teuer noch bei super günstig. Mit Nebenkosten für heutige Verhältnisse angenehm, aber sollte auch kein Wohnvorteil sein. (glaube ich)
Denke bevor ich was als Schreiben aufsetze, erstmal Anwalt.
Eine letzte Frage: Nachweis bzgl Miete und Nebenkosten. Kann ich denen das schriftlich aufschreiben und es hat sich damit oder ist das Vorzeigen des Mietvertrags eine Verpflichtung.(so wie die das im Fragebogen schreiben)
Meine Nebenkosten sind nämlich gestiegen und seit einigen Jahren zahle ich ein klein bisschen mehr und das wird natürlich nicht im sehr alten Mietvertrag sichtbar, sondern nur auf meinen Kontoauszügen.
So jetzt muss ich wirklich mal weg von dem Thema. :/
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Ich verstehe komplett wie du dich fühlst.
So ging es mir auch.
Ich hatte natürlich Angst vor gerichtlichen
Konsequenzen und auch dass man mir irgendwie ein Strick
Daraus zieht, dass mich mein Kind nicht interessiert.
Wenn ich irgendwas am Jugendamt kritisiere.
Also bei mir wurde ein Mietvertrag verlangt,
aber ich habe dann anhand von Kontoauszügen gezeigt,
dass die Miete nach fast 10 Jahren gestiegen ist.
Hatte das gleiche wie in deinem Fall.
Außer Internet und Strom ist die Warmmiete
natürlich gemeint, in der Düsseldorfer Tabelle .
Läuft der Warmwasserbereiter über Strom, dann ist auch anteilig der Strom zu berücksichtigen.
Angenommen in der Tabelle sind 600€ warm angegeben
und du zahlst warm 700€ für eine 50qm Wohnung, dann ist der
Selbstbehalt um 100€ zu erhöhen
Genau so ist es mit Umgangskilometer.
Fährst du 200km die Woche um dein Kind zu sehen,
Sind es 40€ die Woche x 4 = 160€ die deinen Selbstbehalt zusätzlich
erhöhen.
Schreib auf jeden Fall im Fließtext wie im Beispiel
und Stelle Gegenforderungen .
Frag nach einem Zwischenstand. ( höhere Miete berücksichtigt ? Umgangsregelung)
Den Anwalt würde ich erst später einschalten . Beim 3. oder 4. Schreiben
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(24-05-2026, 23:33)Alimen T schrieb: Ich verstehe komplett wie du dich fühlst.
So ging es mir auch.
Ich hatte natürlich Angst vor gerichtlichen
Konsequenzen und auch dass man mir irgendwie ein Strick
Daraus zieht, dass mich mein Kind nicht interessiert.
Wenn ich irgendwas am Jugendamt kritisiere.
Also bei mir wurde ein Mietvertrag verlangt,
aber ich habe dann anhand von Kontoauszügen gezeigt,
dass die Miete nach fast 10 Jahren gestiegen ist.
Hatte das gleiche wie in deinem Fall.
Außer Internet und Strom ist die Warmmiete
natürlich gemeint, in der Düsseldorfer Tabelle .
Läuft der Warmwasserbereiter über Strom, dann ist auch anteilig der Strom zu berücksichtigen.
Angenommen in der Tabelle sind 600€ warm angegeben
und du zahlst warm 700€ für eine 50qm Wohnung, dann ist der
Selbstbehalt um 100€ zu erhöhen
Genau so ist es mit Umgangskilometer.
Fährst du 200km die Woche um dein Kind zu sehen,
Sind es 40€ die Woche x 4 = 160€ die deinen Selbstbehalt zusätzlich
erhöhen.
Schreib auf jeden Fall im Fließtext wie im Beispiel
und Stelle Gegenforderungen .
Frag nach einem Zwischenstand. ( höhere Miete berücksichtigt ? Umgangsregelung)
Den Anwalt würde ich erst später einschalten . Beim 3. oder 4. Schreiben
Ich weiß noch nicht mal ob mich mein Kind am Ende interessiert, also ob ich tatsächlich irgendwas aufbaue. Wenn ich insbesondere im Bekanntenkreis mit Frauen rede, höre ich immer nur Phrasen wie "wie gedenkst du mit dem Kind bla bla bla...". Dazu kommen dann noch Aufforderungen, dass ich doch unbedingt ein geteiltes Sorgerecht verlangen soll, insbesondere aus dem familiären Umfeld.
Alles woran ich aktuell denke ist: "wie soll ich das am Ende überhaupt leisten ohne Schuldenberge anzuhäufen bzw. alle Rücklagen zu vernichten"
oder "wie soll ich aktuell in der Situation mit neuen Herausforderungen auf der Arbeit überhaupt mithalten (Stichwort längst vorh. psych. Überforderung) und letztendlich nicht Job und Rücklagen komplett verlieren".
Es fühlt sich so ein wenig so an, als ob diese Helferindustrie jemanden an den Rand drückt und letztlich auch zum Transfergeldempfänger ihres Systems macht.
Insbesondere die Zeit wo ich BU blechen muss, stelle ich mir alles andere als schön vor.
Daher bekomm ich langsam schon einen Brechreiz wenn jemand mit dieser Vaterfigur-Argumentation daher kommt, während ich erstmal den Einschlag versuche unter Kontrolle zu bringen.
Mein Kopf springt aktuell sowieso immer auf Horrorszenarien ala job weg und dann direkt komplettes Sicherheitsnetz futsch.
Zu der Sache mit der Miete: Ich hab den Mietvertrag schon komplett eingescannt und auch die Mietbuchungen für ein Jahr zurück als Export gezogen.
Bei mir ist Strom auch eher teuer, weil elektr. Durchlauferhitzer genutzt wird, aber das wird nicht ersichtlich im Mietvertrag, zumindest für mich nicht so auf den ersten Blick nicht. Müsste ich also so erwähnen und hoffen, dass die das glauben. Könnte natürlich ein Foto hinzufügen.
Zu den Gegenforderungen: Ich wüsste gar nicht was ich da so angeben muss oder ob Umgangsbesuche pauschal angegeben werden könnten. Kann ich natürlich mit einem Anwalt durchgehen was da so realistisch ist. Die beiden wohnen allerdings nicht allzu weit entfernt. Sind keine 100km.
Ich lass mich erstmal beraten und eventuell übernehme ich das Schreiben selbst oder lass es den Anwalt machen. Wenn der mir verlässlich wirkt und nicht bekannt dafür ist Fristen zu verpassen, geb ich dem vielleicht den Auftrag. Wobei ich eigentlich auch aufpassen muss wie viel ich jetzt für was ausgebe.
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25-05-2026, 11:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-05-2026, 12:22 von Alimen T.)
Ich bin da komplett auf deiner Seite.
Ich bin natürlich auch dafür, dass man im Rahmen seiner Möglichkeiten,
versucht für das Kind da zu sein. Gleichzeitig verstehe ich es auch zu 100%
Wenn man kein Bock drauf hat wegen den Familien-Gesetzen. Geteiltes Sorgerecht
würde ich als Gegenforderung vom Jugendamt verlangen. Bringt zwar Nix aber
so verschaffst Du dir etwas Luft um dein Einkommen zu drücken .
Ja da müsste es wohl eine Regelung geben wie beim Wohngeld bezüglich des Durchlauferhitzers.
Hab das bei mir ohne Strom demnach kann ich da nicht viel zu sagen .
In der Regel sind 1 mal die Woche Umgang üblich für Babys.
Da zählt jeder Euro denn es kann gut sein, dass dich das paar Euro vor
der nächsten Stufe rettet
Noch kannst du Gegenforderungen stellen. Sobald deine Gehaltsnachweise bei denen sind,
Werden die noch hochnäsiger als sie es ohnehin schon sind .
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Zitat:Wenn ich insbesondere im Bekanntenkreis mit Frauen rede, höre ich immer nur Phrasen wie "wie gedenkst du mit dem Kind bla bla bla..."
Lass dich bloss nicht unter Druck setzen oder dumm anschwätzen. Von Frauen schon gar nicht und auch nicht lila von Pudelmännern, den edlen Errettern von Mägdelein und Menschheit. Frauen haben alle Rechte ab Zeugung und werden dafür noch gefeiert. Aussagen, was du mit Kindern zu machen hättest sind wie Aussagen einer Sklavenplantagenbesitzers, wie du Sklave gefälligst seine Baumwolle zu ernten hättest, damit sie ihre Qualität behält.
Dein Fehler war, freiwillig in die Versklavung zu gehen gegen ein Handgeld von ein paar vorgespielten romantischen Sekunden aber du musst dir nicht auch noch Belehrungen über die Ergebnisse anhören.
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Da gebe ich P_ recht.
Am besten noch alle Belege häppchenweise servieren, gekoppelt mit Gegenforderungen.
So serviert man der Helferindustrie in Bummerangform (die eine Trennung oder eine Alleinerziehung schmackhaft machen) genau das Klopapier zurück, womit die sich genüßlich vorher den Hintern abgewischt haben.
Ohne Umgangskilometer können die ja gar nicht deine Gesamtleistungsfähigkeit prüfen. Diese ist also so oder so wichtig
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25-05-2026, 13:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-05-2026, 13:56 von Vollstreckungsziel.)
(25-05-2026, 11:54)Alimen T schrieb: Ich bin da komplett auf deiner Seite.
Ich bin natürlich auch dafür, dass man im Rahmen seiner Möglichkeiten,
versucht für das Kind da zu sein. Gleichzeitig verstehe ich es auch zu 100%
Wenn man kein Bock drauf hat wegen den Familien-Gesetzen. Geteiltes Sorgerecht
würde ich als Gegenforderung vom Jugendamt verlangen. Bringt zwar Nix aber
so verschaffst Du dir etwas Luft um dein Einkommen zu drücken .
Ja da müsste es wohl eine Regelung geben wie beim Wohngeld bezüglich des Durchlauferhitzers.
Hab das bei mir ohne Strom demnach kann ich da nicht viel zu sagen .
In der Regel sind 1 mal die Woche Umgang üblich für Babys.
Da zählt jeder Euro denn es kann gut sein, dass dich das paar Euro vor
der nächsten Stufe rettet
Noch kannst du Gegenforderungen stellen. Sobald deine Gehaltsnachweise bei denen sind,
Werden die noch hochnäsiger als sie es ohnehin schon sind .
Zu den Gehaltsnachweisen: Gut, die gehen ja so oder so da hin. Ich hab das ja an den HR meines AGs gegeben und gehe mal davon aus, dass die das kommende Woche fertigstellen und an die versenden. Habe aber auch darum gebeten darüber informiert zu werden. Damit ich zumindest, dass die nicht irgendwas falsch ausgefüllt haben.
(25-05-2026, 13:18)Alimen T schrieb: Da gebe ich P_ recht.
Am besten noch alle Belege häppchenweise servieren, gekoppelt mit Gegenforderungen.
So serviert man der Helferindustrie in Bummerangform (die eine Trennung oder eine Alleinerziehung schmackhaft machen) genau das Klopapier zurück, womit die sich genüßlich vorher den Hintern abgewischt haben.
Ohne Umgangskilometer können die ja gar nicht deine Gesamtleistungsfähigkeit prüfen. Diese ist also so oder so wichtig
die Umgangskilometer müssen die ja selbst bei der Nettobereinigung anhand meiner Adresse und der Adresse der KM ermitteln.
Werde ich aber natürlich beim Anwalt nochmal erfragen wie das läuft.
Seit ich gefühlt täglich zu dem Thema was lese, habe ich auch das Gefühl, dass diese Industrie es Frauen bei kleinsten Unbequemlichkeiten schmackhaft macht sich zu trennen.
Ist zwar für meine Situation ohnehin nicht relevant, aber ich werde ja mit den selben Forderungen für 1-2mal Spaß belohnt. Letztlich sitzt man im selben Boot wie jemand der das Kind wollte und dann eine frühe Trennung erlebt. Ich bilde mir aber ein, dass jemand der es wollte besser mit so einer Situation umgehen kann.
Was Gegenforderungen angeht. Ich weiß nicht. Manches macht Sinn, manches ist vielleicht nur Säbelgerassel. Würde mich da fühlen als ob ich mit einem Luftgewehr auf Großwildjagd gehe. Glaube das Amt zeigt sich sowieso unbeeindruckt. Letztlich sitzt da nur eine SachbearbeiterIN(es sind immer Frauen, welch Überraschung) und die lacht vermutlich genüsslich bei meinen Versuchen einen Vorteil zu erhalten.
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Säbelrasseln wäre, wenn du der Beistandschaft sagen würdest, du hättest
für die nächsten 3 Jahre Elternzeit beantragt ( die dir auch tatsächlich gesetzlich
zustehen ) :-)
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Einer Legende nach, heißt es
man ist auch Krankenversichert während der Zeit
Man kann auch 3 Jahre lang nur 4 Tage die Woche arbeiten.
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25-05-2026, 17:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-05-2026, 17:56 von Vollstreckungsziel.)
ich muss mal wieder bzgl. des Themas stören. Dabei war es so ein friedlicher Tag, bis mir die KM irgendwas geschickt hat.
Sie hat wohl Post bekommen und soll einmal
-den Nachweis liefern, dass das Kind über mich krankenversichert ist.
Da das nicht der Fall ist gibt es da wohl nichts zu liefern.
-Berichtigte Geburtsurkunde des Kindes, also so das ich mit drin stehe
korrigiert mich gerne, aber das Gericht sollte doch bald das Standesamt dazu auffordern dies anzupassen. Dafür muss ich ja nicht irgendwo aufkreuzen.
-Nachweis über Antragstellung, dass ich Kindergeld beantragt habe
Dachte halbiges Kindergeld wird sowieso vom KU abgezogen, da es dem Elternteil zusteht, bei dem das Kind auch lebt.
Die könnten das doch später schlecht reinrechnen, nur weil die Antragsteller es vergessen haben, oder? Ist ja an sich nicht mein Problem.
Allgemein scheinen die Behörden überfordert. Sie schreiben 3mal meinen Namen in dem Dokument falsch als ob sie selbst gerade erst die deutsche Sprache erlernt haben.
Zumal scheinen die nicht zu kapieren, dass das Kind bei der Mutter lebt und sie bzw. die Stelle Kindergeld beantragen muss, auf die der Anspruch übergeleitet wurde.
Selbst habe ich keine Post bekommen. Ich habe ihr darauf spärlich geantwortet und versucht auf die paar Punkte einzugehen.
Verstehe ja leider auch nicht wieso und weshalb dieses Schreiben existiert.
Habe ich da einen Handlungsbedarf? Ich würde jetzt von "nein" ausgehen.
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Also wenn das Amt Unterhaltsvorschuss bezahlt, wird das volle Kindergeld angerechnet.
Vermutlich hat sie bisher nur den Vorschuss bekommen .
Wenn du zahlst dann wird nur das halbe Kindergeld angerechnet
Das heißt Du/wir Väter müssen mehr bezahlen,
weil das Kind durch eine magische Formel mehr Hunger hat,
wenn es einen Zahlvater gibt, als wenn der Staat einspringen muss.
Da die Dame dank des Kindes ein Bleiberecht ergeiert hat und da eventuell andere Behörden zuständig sind, würde mich die momentane Prozedur nicht wundern . Vielleicht kann dazu jemand was ergänzen
der mehr Ahnung hat . Ich wurde tatsächlich nie wegen der Krankenversicherung gefragt fürs Kind.
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Ich glaube auch, dass durch das Bleiberecht einige Dinge anders laufen, als in normalen einheimischen Familien üblich ist.
Daher nochmal den Rat über einen Anwalt zu arbeiten, damit du nicht ausversehen doppelt zahlst: Beispielsweise du zahlst den rückständigen Unterhalt für das Kind an die Ex, obwohl es an die Unterhaltsvorschusskasse muss, oder irgendwo anders hin wegen dem Bleiberecht, weil eine andere Behörde schon gezahlt hat. Klingt irgendwie alles viel komplizierter als sonst.
Zu den Fragen der Ex: Erstmal muss sie sich um die Geburtsurkunde kümmern. Ich denke das ist eine Voraussetzung für die anderen Schritte wie die Krankenkasse, sollte das Kind bei dir kostenlos mitversichert werden müssen.
Auch das mit dem Kindergeld ist spannend. Normalerweise beantragt die Person das Kindergeld, bei dem das Kind lebt, also die Ex. Hier musst du höllisch aufpassen. Wenn sie das bisher nicht bekommen hat steigt im schlimmsten Fall der finanzielle Bedarf und von den Unterhaltszahlungen wurde es bisher nichts abgezogen. Hier sehe ich eine Gefahr, dass du zuviel Unterhalt zahlst.
Ich würde der Ex auf ihre Fragen schon grob helfen mit Ratschlägen was sie tun muss: Geburtsurkunde mit deinem Namen, Kindergeldantrag auf ihren Namen etc. Einfach nur deshalb, weil es auch alles in normale Bahnen lenkt und Ruhe reinbringt.
Sobald wie möglich würde ich das Sorgerecht beantragen, einfach um es zu haben. Vielleicht beginnst du dich irgendwann für das Kind zu interessierne, vielleicht auch nicht. Aber mit dem Sorgerecht hällst du dir alle Optionen besser offen. Im schlimmsten Fall musst du gelegentlich Unterschriften leisten wie bei der Schulanmeldung.
Entgegen der Ratschläge hier würde ich nicht die Verfahren mit gestückelten Antworten in die Länge ziehen oder gar Elternzeit beantragen. So lustig diese Gedankenexperimente auch sind, damit sind teure Risiken verbunden. Du willst das Gegenteil von der Eskalation, nähmlich zur Ruhe kommen.
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Das mit dem Kindergeld und
Der Krankenversicherung macht mich etwas stutzig.
Das Kind müsste jetzt schon 2-3 Untersuchungen hinter sich haben.
Könntest Du dir vorstellen mit der Dame zusammen zu ziehen ?
Jetzt wo du sowieso Single Bist und das Kindergeld nicht geklärt scheint
Wäre es vielleicht auch noch eine Option.
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25-05-2026, 23:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-05-2026, 23:41 von Vollstreckungsziel.)
Mir scheint auch, dass da einiges durcheinander kommt. Ich werde sowieso nicht an sie direkt zahlen, da es ja eine Überleitung der Ansprüche gab und der Landkreis sich ja bisher nur einmal meldete. Deshalb läuft BU und KU darüber. Also auch Rückstände werden an die gehen. Alles darüber hinaus müsste die Mutter dann wohl selbst bemühen, was ich für unrealistisch halte Stand jetzt.
Zum Glück gab es da noch keine weitere Post für mich. Und sie beherzte mich auch nicht weiter mit ihrem Schreiben, nachdem ich ihr versucht habe das zu erklären.
Ich denke auch, dass sich vermutlich gerade ihr Bleiberecht und der Bezug der Knete irgendwie verändert. Das sollte für mich aber keinen Unterschied machen, da ich ja sowieso KU gemäß Tabelle zahlen muss und BU vermutlich dann bis an den entsprechenden Selbstbehalt, sollten sie den nicht senken oder anheben. Was auch immer sie dann für eine Leistung bekäme, letztlich spielt das dann keine Rolle. Solange es nicht von einer zur anderen Behörde geht und Doppelforderungen in manchen Monaten kommen.
(25-05-2026, 22:09)Nintendo schrieb: Ich würde der Ex auf ihre Fragen schon grob helfen mit Ratschlägen was sie tun muss: Geburtsurkunde mit deinem Namen, Kindergeldantrag auf ihren Namen etc. Einfach nur deshalb, weil es auch alles in normale Bahnen lenkt und Ruhe reinbringt.
Sobald wie möglich würde ich das Sorgerecht beantragen, einfach um es zu haben. Vielleicht beginnst du dich irgendwann für das Kind zu interessierne, vielleicht auch nicht. Aber mit dem Sorgerecht hällst du dir alle Optionen besser offen. Im schlimmsten Fall musst du gelegentlich Unterschriften leisten wie bei der Schulanmeldung.
Entgegen der Ratschläge hier würde ich nicht die Verfahren mit gestückelten Antworten in die Länge ziehen oder gar Elternzeit beantragen. So lustig diese Gedankenexperimente auch sind, damit sind teure Risiken verbunden. Du willst das Gegenteil von der Eskalation, nähmlich zur Ruhe kommen.
Ja, ich hab ihr versucht zu sagen, dass ich mit Kindergeld nichts zu tun habe oder dies beantragen kann, da dies nur ihr zusteht, weil sie der Elternteil ist bei dem das Kind lebt und auch betreuend ist. Ich hab auch in jeder Antwort vorhin darauf verwiesen, dass sie sich doch bitte an ihren jeweiligen Sozialarbeiter wenden soll oder aber direkt an die zuständige Bearbeiterin beim Landkreis. Das natürlich alles auf Englisch, damit sie es rafft. Problem ist für sie - Amtsprache ist deutsch, heißt die muss sich den Käse auch jedes Mal übersetzen und zugegebenermaßen sind die Formulierungen sogar im Deutschen furchtbar umständlich gehalten. Klassisches Behördendeutsch.
Zu der Sache mit dem Standesamt - sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, muss das Standesamt doch die Info bekommen und dies entsprechend korrigieren, oder nicht?
Da kann ja weder die Mutter noch ich irgendwas ausrichten in diesem Moment, da der Automatismus hier eigentlich bald anläuft.
Ja, natürlich. Ich bin aktuell absolut konfliktscheu. Ich will einfach Ruhe und Stabilität zurück.
Bei Gelegenheit verfasse ich eine Antwort, vermutlich ohne Fragebogen, oder aber ich lasse alles über einen Anwalt laufen.
Ich würde später auch was auch immer dann zurück kommt von einem Anwalt prüfen lassen, vielleicht sogar hier in gekürzter Form kurz aufzeigen, damit ich nicht zu viel zahle.
Durch dieses Chaos und auch den Brief der an die KM ging, habe ich plötzlich ein sehr ungutes Gefühl was die Kompetenz dieser Leute dort angeht.
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(25-05-2026, 23:38)Vollstreckungsziel schrieb: Zu der Sache mit dem Standesamt - sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, muss das Standesamt doch die Info bekommen und dies entsprechend korrigieren, oder nicht?
Da kann ja weder die Mutter noch ich irgendwas ausrichten in diesem Moment, da der Automatismus hier eigentlich bald anläuft. Da wäre ich mir nicht so sicher. Eingetragen wird es schon, aber man muss schon selbst dann eine neue Urkunde anfordern.
Wäre auch für dich möglicherweise von Vorteil dir ein eigenes Exemplar der Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.
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(Vor 7 Stunden)Nintendo schrieb: (25-05-2026, 23:38)Vollstreckungsziel schrieb: Zu der Sache mit dem Standesamt - sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, muss das Standesamt doch die Info bekommen und dies entsprechend korrigieren, oder nicht?
Da kann ja weder die Mutter noch ich irgendwas ausrichten in diesem Moment, da der Automatismus hier eigentlich bald anläuft. Da wäre ich mir nicht so sicher. Eingetragen wird es schon, aber man muss schon selbst dann eine neue Urkunde anfordern.
Wäre auch für dich möglicherweise von Vorteil dir ein eigenes Exemplar der Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.
Könnte mir das sicher von der Mutter auch jederzeit als Kopie senden lassen. Ich wüsste aber nicht wozu ich das jetzt in der Situation brauche.
Und ja, es wurde ja gefordert, dass sie hier die berichtigte Version nachreicht.
Aber für solche Sachen steht ihr eine personell sehr dick ausgestattete Helferindustrie zur Seite.
Andere Neuigkeit: Beistandsschaft wurde aufgehoben. War offenbar nur Zweckgebunden für die Feststellung der Vaterschaft.
Ändert aber natürlich jetzt gar nichts an der Situation. Ansprüche wurden ja komplett übergeleitet.
Außerdem habe ich morgen einen Termin beim Anwalt. Ich weiß noch nicht, ob ich vlt den Schriftverkehr komplett über den Laufen lasse. Kann noch nicht sagen, was das so kostet und bin momentan etwas empfindlich wenns ums Geldausgeben geht.
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(Vor 3 Stunden)Vollstreckungsziel schrieb: Ansprüche wurden ja komplett übergeleitet.
Das ist der Grund für den Wegfall der Beistandschaft. Die Ansprüche werden jetzt von der anderen Behörde gegen dich geltend gemacht.
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(Vor 2 Stunden)p__ schrieb: (Vor 3 Stunden)Vollstreckungsziel schrieb: Ansprüche wurden ja komplett übergeleitet.
Das ist der Grund für den Wegfall der Beistandschaft. Die Ansprüche werden jetzt von der anderen Behörde gegen dich geltend gemacht.
Njaain, also die Beistandsschaft war laut dem Schreiben wohl zweckgebunden und entfällt nach Feststellung.
Aber ja, letztlich liegt der Anspruch bei denen. Sollte die KM aber irgendwann wieder arbeiten und nicht mehr Leistungen beziehen, würde ich jetzt davon ausgehen, dass sie sich erneut mit mir absprechen müsste.
Weiß gar nicht, ob mit übergeleiteten Ansprüchen überhaupt einen Titel anpeilen oder jetzt erstmal nur streng nach Tabelle und sonstiger Berechnung fordern.
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Darf ich mal fragen auf welchem Netto die meisten Kommentatoren hier so leben, also nach Abzug von KU, was quasi für Miete und fürs Leben bleibt?
Möchte mal so einen Eindruck bekommen auf was ich mich künftig vielleicht einstellen muss.
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