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Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten
Bereinigen vielleicht auch um private Altersvorsorge.

Zitat:Bevor ein etwaiger Unterhaltsanspruch schlussendlich geprüft werden kann, bitte ich um Vorlage folgender Nachweise:

Verpflichtend ist übrigens eine Aufstellung dieser Posten nebst zugehörigen Nachweisen.
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Danke euch für eure Mühe, das hilft mir sehr.
Ich habe jetzt daraus das gemacht, denke das geht dann so irgendwann nach Fristablauf per Einschreiben raus. Oder Potenzial zum optimieren?

A
Sehr geehrte Frau Anwältin,

Zuvorderst wird darauf verwiesen, dass die Auskunftserteilung Ihrer Mandantin unvollständig und ebenso unschlüssig ist.

Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), die über das BNW (Berufsbildungswerk/Bildungsnetzwerk der Wirtschaft) durchgeführt werden, werden mit finanzieller Unterstützung vergütet, um den Lebensunterhalt zu sichern. Nachweise darüber wurden nicht vorgelegt. Ihre Mandantin selbst, hatte in Gesprächen berichtet, Einnahmen aus dieser zu erzielen, meiner Erinnerung nach waren dies monatlich 1100€ plus über 600€ die sie aus einem Pflegegrad erhält, mithin besteht kein berechenbarer Unterhaltsanspruch für Frau Tochter mehr.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch fast alle anderen Nachweise fehlen, die für eine Unterhaltsberechnung und Haftungsquote Grundvoraussetzung wären. Folgende Nachweise sind zu erbringen:

- Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Frau Mutter für die Monate Mai 2025 bis November 2025
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Frau Mutter für die Monate Januar 2026 bis April 2026
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Herr Neu Ehemann für die Monate Mai 2025 bis April 2026
- Schlüssige Berechnung des Wohnvorteiles von Frau Mutter
- Einkommensteuerbescheid des Jahres 2025 welcher zwingend zu erstellen ist, da Frau Mutter über Mieteinnahmen verfügt. Alternativ eine erstellte Einnahme-/Überschuss-Rechnung bezüglich der vereinnahmten Mieten unter Berücksichtigung nicht umlagefähiger Kosten, sollte der Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegen
- Nachweis über jegliche Form bezogener Sozialleistungen für die Monate Mai 2025 bis April 2026
- Nachweis über freiberufliche oder selbständige Tätigkeiten. Bei Nichtvorlage einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025, alternativ als Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.
Die behaupteten Einnahmen von Frau Mutter sind unglaubwürdig. Den angeblichen monatlichen Einnahmen von lediglich 445 €, stehen angebliche Ausgaben für Darlehen in Höhe von 681,71 € gegenüber. Somit ist die Auskunft von Seiten Frau Mutter erkennbar falsch. Sie mag dann darlegen, wovon sie überhaupt ihren Lebensunterhalt bestreiten will.

Eine Inverzugsetzung vor ihrem Schreiben wird bestritten, es wurde zu keinem Zeitpunkt eine wirksame Inverzugsetzung zugestellt. Privatkredite (auch dafür mangelt es an Nachweisen) werden bestritten, zumal die Angegebenen Abbuchungen und anschließenden Rückbuchungen sehr fragwürdig sind.


In der Anlage sehen Sie die geforderten Auskunftsunterlagen wir folgt:

Gehaltsnachweise von Mai 2025 bis April 2026 sowie den Steuerbescheid für das Jahr 2025

Mein Einkommen ist um Folgende Positionen zu bereinigen: Gewerkschaftsbeitrag 43,15€, Reinigung Arbeitsbekleidung 22,88€, 5% Pauschale Berufsbedingte Aufwendungen.

MfG
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Hey Ihr, einen Monat später und die Antwort bzw. Forderung vom Anwalt ist eingetroffen.
Ich habe das mal geschwärzt angehängt. Vielleicht habt ihr da wieder so gute Vorschläge oder Beispiele wie ich da angemessen antworten könnte.

Die von mir geforderten Nachweise gab es übrigens  garnicht = 0,0  ( Warum macht man sowas ? Ich kann die Taktik dahinter nicht so recht nachvollziehen ausser eventuellen Streitwert hochtreiben )
Als Bonus wurde lediglich die Whatsapp von meiner Tochter beigefügt um die Forderung ab Oktober.2025 weiter zu rechtfertigen inkl Verweis auf vgl. von pückler in Grüneberg 82. Auflage §1613 BGB Rn. 3 und 4 ( ich habe dazu nicht wirklich echte Textpassagen gefunden zu dem Verweis die die Forderung untermauern, aber vielleicht auch 5x überlesen, ausser eine KI Antwort die der Forderung gerecht wird )

Beim bereinigen meines Einkommens hab ich wohl nicht aufgepasst ?
Ich wollte 5% Pauschale plus Bereinigung Kleidung plus Gewerkschaftsbeitrag. Zugestanden wurden erstmal nur die maximale Pauschale von 150€, bin mir Unsicher, ob Gewerkschaftsbeitrag normal nicht extra zählt ?
Real wäre es sonst mit echtem Fahrtweg ( 14Km hin und Rück ) 107,80€ + 22,88€ ( Reinigung Arbeitskleidung ) + 43,15€ ( Gewerkschaft ) = 173,83

Wenn man mein Einkommen nimmt, wohl aber eher irrelavant da es wenn ich es richtig sehe in der Stufe nichts ändert.

Mein durchschnittlicher Überweisungsbetrag passt zwar ca. ( 3222,83 ) , ob es sich lohnt die Einmalzahlungen wie Jährlicher Bonus da aufzudröseln, weiss ich nicht. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld kommen eh bisher immer.

Kontoverbindung meiner Tochter wurde auch nicht angegeben, kann also eh nix zahlen Big Grin

Naja das dort keinerlei Einkünfte vorhanden sind, weder bei Tochter noch bei dem Rest... Meine Tochter hatte mir ja letztes Jahr den Wohngeldbescheid gegeben, da war auch drauf ersichtlich das z.B. Garage vermietet wird, wurde im Bescheid gegengerechnet.

Naja und ein Rechenbeispiel mit fiktivem Einkommen der Kindsmutter war netterweise auch beschrieben, is ja alles doll und plausibel wenn mans liest, aber Fakten sehen anders aus.

Ich hatte sonst in der zwischenzeit erfahren, das meine Tochter bereits während der Maßnahme "schwarz" beim Putzen mit "Mami" Geld verdient. Jedoch nur über meine Lebensgefährtin von meiner Mutter ( mit der hab ich kein Kontakt mehr ). Meine Tochter hat das wohl gegenüber meiner Mutter so erzählt, und das sie es jetzt offiziell macht da ich ja nix zahle. Hätte ich gezahlt, wär sie auch nicht arbeiten gegangen...
Kann ich aber natürlich nicht nachweisen da nur "gehört", wär aber realistisch weil... von was leben die sonst?

Was meint ihr zum weiteren vorgehen? Zurückweisen und weiter rennen lassen bis wirklich alles nachgewiesen ist ? Egal ob es zahltechnisch was bringt ? Ich mein, steht mir ja so oder so zu die Auskünfte und müsste sie im Klageweg eh machen.


Angehängte Dateien
.pdf   18_06_2026 von Anwalt.pdf (Größe: 1,37 MB / Downloads: 9)
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Sieht so aus, als sollst du dich dran abarbeiten, als wäre das die Taktik des Anwalts. Ich würde jetzt keine weiteren Details mehr liefern und nach irgendwas nachfragen, sondern die Klage abwarten.
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Wär das nicht nachteilig ? Kostenentscheid und so ?
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Der Anwalt lockt dich auf dünne Bretter und dazu viele Worte zu machen. Es ist aber klar ersichtlich, dass es keine Einigung geben wird. Wenn die klagen will, tut sie das sowieso. Liefere keine mühevoll hergestellte Extramunition gegen dich.
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Hmm, mit dem Rat hätt ich so direkt nicht gerechnet. Fällt mir schwer, das so zu provozieren. Wenn ich das so mache, ignore, würd ich aber alles vorbereiten für meinen eventuellen Anwalt ( Belege, bisherige Abläufe ). So ganz ohne, kann ich glaub nicht.
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Es herrscht eh Anwaltspflicht.
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Ich habe heute von meiner Tochter Post bekommen ( kein Einschreiben )

Ich soll das beigefügte bitte zeitnah ausfüllen und der Agentur für Arbeit zurückschicken. 

Ich denke mal ich „muss“ „sollte“ das ausfüllen? Androhung Geldbuße etc in den Hinweisen des Antrages…

Einmal Einkommenserklärung des Angehörigen - BAB - 15 Seiten

Dann Bescheinigung des Arbeitgebers für Angehörige der oder des Auszubildenden für das Kalenderjahr 2024  2 Seiten
Das muss ich meinem Arbeitgeber vorlegen? Zumindest steht da was in den Hinweisen dazu. Kennt ihr euch damit aus? 

Möchte vermeiden in irgendwelche Fallen zu laufen, habe ja erst vollumfänglich Auskunft gegeben und warte auf Klage.
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BAB = BundesAusbildungsBeihilfe?
Beim Bafög kenn ich es so, dass die Eltern ihre Angaben auch direkt machen können, d.h. an die Bafög-Stelle direkt schicken, nicht übers Kind. Wie das bei BAB läuft, keine Ahnung, das sollte eigentlich beim Formular stehen.
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Ja Berufsausbildungsbeihilfe (BAB )

Ja ich schicke den Antrag dann an die Agentur, steht in den Hinweisen auch so drin als „kann“
Das ist weniger das Problem, mir gehts ums ständige offenlegen und ob ich das so wirklich müsste.
Soweit ich verstanden habe gibts BAB nur wenn man nicht zuhause wohnt ( wohnt sie aber eh noch ), dem Onlinerechner nach würde sie garnix bekommen, ausser die rechnen nochmal anders. Sie bekommt 860€ Azubigeld lt Vertrag ab August. Wenn ich die Eltern auf Null einkommen setze und nicht bei eltern wohnend, wären 76€ drin ??‍♂️
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Vielleicht stehts hier oder in den Links dort: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/au...ihilfe-bab
Würde aber darauf wetten, dass die Eltern mitwirken müssen.

Auszufüllen ist das mit Sicherheit auch dann, wenn du das Gefühl hast, dass sie vielleicht nichts bekommen würde.
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Das ist mir klar,
wenn neben vielen anderen nettigkeiten sowas aber drin steht was man freiwillig/ verpflichtend unterschreiben darf/soll:

Mir ist bekannt, dass die Agentur für Arbeit von mir Beträge fordern kann, die meinem Sohn oder meiner Tochter vorausgeleistet werden, wenn ich den nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1610 Absatz 2) während der Ausbildung zu zahlenden Unterhaltsbetrag nicht leiste und dass dies auch für die Vergangenheit möglich ist, soweit Leistungen ruckwirkend erbracht werden. Diese Forderung kann die Höhe der Bedarfssätze erreichen - bis zu 781 Euro.
Diese Sätze können sich noch durch Berücksichtigung von Fahrkosten und besonderen Aufwendungen erhöhen.

Wird mir schon im Vorfeld schlecht, da will ich nix unterschreiben, muss es aber. Tzzz
Ist ja genau so wie mit dem Unterhaltstitel… freiwillig, steht ihnen aber zu.
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