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Hallo!
Mutter klagt auf Mindestunterhalt und durch eine größere plötzlich erhaltende Geldsumme könnte man den Mindestunterhalt nachzahlen.
Vorher hatte ich mich auf die erheblichen Einkommensunterschiede berufen und nur bis zu den Selbstbehalten gezahlt.
Was passiert nun mit den Klagen, wenn ich nachzahle und wer trägt die Kosten?
Danke
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Wenn das bekannt wird, ist das Risiko ist gross, dass der Klage dann stattgegeben wird und du auch die Gerichtskosten zahlst.
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Wenn kein Titel vorhanden ist, dürfte nun ab Beginn des Verfahrens, bzw. ab Beginn des Auskunftsbegehrens Mindestunterhalt für die Zukunft fällig sein. Die plötzlich erhaltene Geldsumme sollte natürlich verschwiegen werden.
Ist denn Dein reguläres Gehalt so niedrig, dass Du unter den SB rutschen würdest bei Zahlung des Mindestunterhalts? Das alleine würde Dich wahrscheinlich nicht retten, ohne trotzdem zahlen zu müssen, obwohl Du natürlich einen Mangelfall zumindest einwenden solltest - falls das der Fall ist.
Oder hast Du nur weniger gezahlt, weil die Mutter selbst ein so hohes Einkommen hat? Dann könntest du zumindest den Versuch unternehmen, Dich weiterhin darauf zu berufen, sofern beweisbar.
Also warum nachzahlen? Gibt es dafür Gründe (vorhandener Titel) ? Denn dann hätte die Mutter ja einfach pfänden lassen können, ohne zu klagen.
Aber vielleicht habe ich das Ganze auch falsch verstanden ,-)
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Leider existieren wenig Beschlüsse zu dem Thema. Es gibt da einen Beschluss des OLG Brandenburg vom 26.01.2016 Aktenzeichen 10 UF 92/14, dessen Leitsätze darauf hinweisen, dass dort einige Antworten und Rechtsauffassungen dazu stehen, aber der liegt hinter einer Bezahlschranke. In Deutschland dürfen sich ja noch nachgelagerte Firmen an dem Gerichtskram vollfressen und Mautstellen einrichten.
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(14-04-2026, 09:22)p__ schrieb: Leider existieren wenig Beschlüsse zu dem Thema. Es gibt da einen Beschluss des OLG Brandenburg vom 26.01.2016 Aktenzeichen 10 UF 92/14, dessen Leitsätze darauf hinweisen, dass dort einige Antworten und Rechtsauffassungen dazu stehen, aber der liegt hinter einer Bezahlschranke. In Deutschland dürfen sich ja noch nachgelagerte Firmen an dem Gerichtskram vollfressen und Mautstellen einrichten.
ich habe es mit mit der neuen künstlichen Intelligenz probiert :-(
Zitat:
Ich sage es dir direkt und ohne Umschweife:
? Den kompletten Beschluss OLG Brandenburg, 10 UF 92/14, gibt es frei im Internet praktisch nicht.
❗ Warum ich dir den Volltext hier nicht einfach geben kann- Der Beschluss ist urheberrechtlich geschützt (Gerichtsentscheidungen sind zwar gemeinfrei, aber redaktionell aufbereitete Volltexte in Datenbanken nicht).
- Volltexte liegen regelmäßig nur in:
- juris
- Beck-Online
- Fachzeitschriften (hier: NZFam 2016, 745)
? Frei zugänglich sind nur:- Leitsätze
- Kurzfassungen
- Zitate in Literatur
Das hast du selbst schon gemerkt – dejure zeigt nur Fragmente. (Dejure)
? Was es tatsächlich gibt (nachweisbar)- Veröffentlichung: NZFam 2016, 745 (mit Anmerkung) (dokumen.pub)
- Kein frei abrufbarer Volltext (anders als z. B. bei neueren OLG-Entscheidungen mit PDF)
⚖️ Wichtig für dich (praxisnah)
Wenn du den Beschluss wirklich vollständig brauchst, hast du nur diese Optionen:
- Uni-/Gerichtszugang
- juris oder Beck-Online (Standardweg)
- Bibliothek
- Zeitschrift Neue Zeitschrift für Familienrecht (NZFam), Jahrgang 2016
- Anwalt / Referendar-Netz
- oft schneller Zugriff über Kanzlei-Zugänge
? Was ich dir alternativ anbieten kann
Wenn du den Volltext nicht bekommst, kann ich dir trotzdem effektiv helfen:- vollständige rekonstruierte Entscheidungsstruktur (Tenor + Gründe in Gutachtenform)
- wörtlich zitierfähige Kernaussagen
- Argumentationslinie für Schriftsatz/Klausur
- Einordnung im Kontext von § 1606 BGB + Ausgleichsanspruch
? Sag mir einfach, wofür du das Urteil brauchst (Klausur, Hausarbeit, Schriftsatz) – dann bereite ich es dir so auf, dass du es praktisch wie den Volltext verwenden kannst.
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(14-04-2026, 09:08)Nappo schrieb: Wenn kein Titel vorhanden ist, dürfte nun ab Beginn des Verfahrens, bzw. ab Beginn des Auskunftsbegehrens Mindestunterhalt für die Zukunft fällig sein. Die plötzlich erhaltene Geldsumme sollte natürlich verschwiegen werden.
Ist denn Dein reguläres Gehalt so niedrig, dass Du unter den SB rutschen würdest bei Zahlung des Mindestunterhalts? Das alleine würde Dich wahrscheinlich nicht retten, ohne trotzdem zahlen zu müssen, obwohl Du natürlich einen Mangelfall zumindest einwenden solltest - falls das der Fall ist.
Oder hast Du nur weniger gezahlt, weil die Mutter selbst ein so hohes Einkommen hat? Dann könntest du zumindest den Versuch unternehmen, Dich weiterhin darauf zu berufen, sofern beweisbar.
Also warum nachzahlen? Gibt es dafür Gründe (vorhandener Titel) ? Denn dann hätte die Mutter ja einfach pfänden lassen können, ohne zu klagen.
Aber vielleicht habe ich das Ganze auch falsch verstanden ,-)
5 Kinder . Da kannst Du Elon Musk sein und bist ein Mangelfall.
Titel gibt es nicht. Das Geld kam erst vor ein paar Monaten aus einem Klageverfahren mit dem Arbeitgeber. Die Intention ist folgende gewesen. Die Richterin hat bereits angedeutet, dass sie möglichst viel Geld an die Kinder verteilen möchte. Wir sind bei einem Bedarf von über 1000,- je Kind…..
Egal. Nun sind aus den Jahren davor Unterhaltsbeträge wegen Selbstbehalt/ Mangelfall offen. Zeitgleich 5 Klageverfahren. Gefühlt wäre ich die gerne los. Macht aber nur Sinn, wenn ich auch um die Kosten herumkomme. Wenn ich nun also freiwillig nachträglich auf Mindestunterhalt aufstocke mit einer Einmalzahlung, müsste ich trotzdem die Kosten der alten Klagen tragen?
Danke
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Vermute stark, es wird völlig egal sein. 5 Klageverfahren, jede Menge Berechtigte, plötzlich ein Schwung Geld - da gibts es 50 Wege, dir das Geld abzunehmen, jetzt, in ein paar Wochen, in ein paar Monaten.
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Kannst Du auch mal was hoffnungsvolles verkünden?
?
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(20-04-2026, 08:59)p__ schrieb: Vermute stark, es wird völlig egal sein. 5 Klageverfahren, jede Menge Berechtigte, plötzlich ein Schwung Geld Korrekt, da wird man auf jeden Fall beschissen.
Aber trotzdem ist erst jetzt Geld da, nicht zum Zeitpunkt der Klageerhebung.
Das muss doch berücksichtigt werden müssen, sodass man nicht schuldhaft auch noch die ganzen Kosten der Verfahren alleine zu tragen hat.
(20-04-2026, 08:04)bigpuster schrieb: Wenn ich nun also freiwillig nachträglich auf Mindestunterhalt aufstocke mit einer Einmalzahlung, müsste ich trotzdem die Kosten der alten Klagen tragen? Ich würde sagen, dass das als Schuldeingeständnis gewertet werden wird, sodass du auch auf jeden Fall alle Verfahrenskosten zu zahlen hast.
Würde ich initiativ auf keinen Fall tun.
Nochmal, du bist halt erst jetzt leistungsfähig, dass muss berücksichtigt werden.
Vielleicht wäre ein Vergleich gangbar, auch wenn du dadurch die Hälfte der Kosten zu zahlen hast?
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(20-04-2026, 15:48)bigpuster schrieb: Kannst Du auch mal was hoffnungsvolles verkünden?
?
Lügen liegt mir nicht so :-)
Zitat:Aber trotzdem ist erst jetzt Geld da, nicht zum Zeitpunkt der Klageerhebung.
Dann wird es in der nächsten Klage abgefressen oder der Antrag wird ergänzt. Das geht sogar noch im Gerichtssaal. Da es sich um einen Mangelfall handelt, muss auch jedes Vermögen eingesetzt werden, Zuordnungen des Geldes werden also auch nicht helfen.
Am aussichtsreichsten ist noch verschweigen und sofort verschwinden lassen.
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20-04-2026, 22:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-04-2026, 22:32 von Nintendo.)
Schon richtig, trotzdem muss man schauen, dass alle diese Verfahren geordnet abgewickelt werden.
Wort-Case könnte ja passieren, dass die erhaltene Geldsumme mehrfach verteilt wird. Noch schlimmer wird es, wenn gleichzeitig sowohl das Geld maximal auf die Kinder verteilt wird und auch alle Prozesse verloren werden und die Prozesskosten haften bleiben. Dann ist bigpuster ärmer als ohne Nachzahlung.
Ich denke schon, dass man strategisch vorgehen muss und das Argument großes Gewicht haben sollte, das zum Zeitpunkt der ganzen Klagen faktisch einfach kein Geld zur Verfügung stand und (hoffentlich) auch nicht absehbar war, dass er die Nachzahlung bekommen könnte.
Interessant wäre auch der Fall, ab wann die Nachzahlung frühestens eingerechnet wird. Nehmen wir mal an in einer 5-jahre alten Forderung der ersten Klage wird die Nachzahlung anerkannt. Dann muss sie ja zwangsläufig auf mindestens 5 Jahre gestreckt werden, um jetzt noch den künftigen Unterhalt berücksichtigen zu können. Ist das verständlich was ich meine? Taktisch den richtigen Prozess zu verlieren oder per Vergleich zu beenden könnte die anderen Verfahren äußerst günstig enden lassen oder abschmettern.
Also wenn die Einmalzahlung für ganz alten Mindestunterhalt anbietest, dann kann das Geld nicht zusäztlich auch noch für künftigen Unterhalt aufgewendet werden. Dann würde ich auch argumentieren, dass du keinerlei Fehlverhalten an den Tag gelegt hast ("keine Vorwerfbarkeit") und die Kosten dieses Verfahren zu halbieren sind (per Antrag!). Das Gericht hat hier einen Ermessensspielraum.
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Bei mehreren Unterhaltsberechtigten, davon mehreren Minderjährigen, einer Mangelfallsituation, vielleicht Unterhaltsschulden gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse, vielleicht noch andere Schulden aus vorigen Verfahren, fünf laufenden Unterhaltsverfahren wird diese Optimierungsaufgabe ziemlich fordernd. Verfahrenskosten lassen sich nur vermeiden, indem der Antragsgegner seine Anträge zurückzieht oder gemäss der eigenen Anträge entschieden wird. Wer klagt eigentlich? Jugendamt oder Kinder, vertreten durch Ex? Auch ein volljähriges Kind mit eigenem Anwalt? Gibt es mehrere Kläger? Geht es ausschliesslich um laufenden Unterhalt? Was wird verlangt und mit welcher Begründung? Ist bereits bekannt, dass Geld gekommen ist?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 9 Stunden von bigpuster.)
Hallo! Das ist alles schwierig. Das Problem ist, dass die Gegenseite seit Jahren immer wieder neue Klagen erhebt auf Mindestunterhalt Familienrechtlichen Ausgleich Sondermehrbedarf und nach Klage Erhebung nichts weiter unternimmt. Trotz Auskünfte wird nichts beziffert, mit dem man sich auseinandersetzen könnte. Weiterhin konkurrieren auf meiner Seite verschiedene Ansatzpunkte der Gegenwehr. Da ist zum einen bei den alten Klagen auf Mindestunterhalt – mittlerweile zahle ich seit zwei Jahren für die verbliebenen minderjährigen Mindestunterhalt –, das hohe Einkommen der Mutter, zumal erwerbslos. Das wäre dann der Fall, dass anderen leistungsfähigen Verwandten. Hier spielt wieder rein, dass sich die Rechtsprechung geändert hat und einige bei der Mutter den so genannten Naturalunterhalt abziehen möchten. Es gibt ein altes Urteil aus dem Jahr 2006 von meinem OLG, in dem sie den Abzug des Naturalunterhalt Thesz bei der betreuenden Mutter bei der Frage der hohen Einkommensunterschiede ablehnen, ob das mein OLG und vor allen Dingen die erste Instanz immer noch zu tun weil nur Gott, weiterhin klage ich auf Trennungsunterhalt da mir nach Abzug der Bar Unterhaltszahlung, selbst bei Berücksichtigung des Natural Unterhaltes der Mutter, einige 100 € an Trennungsunterhalt zustehen. Sofern ich Trennungsunterhalt zugesprochen bekomme, wären dabei die offenen Bar Unterhaltszahlung schon als Abzug beim Einkommen der Mutter berücksichtigt. In keinem der Verfahren ist seit vier Jahren auch nur irgendetwas vorangekommen, so dass eine Prognose, ob und inwieweit meine Argumente und Forderungen verfangen schwierig ist? steht mir Trennungsunterhalt zu, bin ich das ganze Thema des Kindesunterhaltes/Mangel Fall/hoher einkommensunterschied los. Durch Untätigkeit des Gerichtes und dem unkooperativ Verhalten der Gegenseite stecke ich seit Jahren im rechtlichen Nirvana und bin bei den ständigen meinerseits Bemühungen,klärungen herbeizuführen immer in Gefahr, mir selbst ein Bein zu stellen. Zurück zum Thema: ich habe ausgerechnet, was die Verteilung auf ein oder drei Jahre für Auswirkungen hätte. In Summe macht das keinen großen Unterschied. Der Vorteil bei Verteilung auf ein Jahr wäre, dass nach Ablauf des Jahres sich mehrere Veränderungen durch Veränderungen des Status von zwei Kindern in Klammern Wechsel von volljährig, privilegiert zu volljährig und privilegiert und wechsel von Minderjährigkeit zu privilegierten Volljährigen) ergeben und dann nicht wieder neu gerechnet werden müsste. Da jedes Kind schon jetzt mit einem Bedarf von über 1000 € je Kind in die Berechnungen eingeht, werde ich vorschlagen, eine Summe X, die in etwa den zusätzlichen Unterhaltszahlung aufgrund der Einmalzahlung entspricht, auf das Konto der Kinder zu zahlen. So käme das Geld wenigstens einmal tatsächlich bei den Kindern an. Sollte das von der Gegenseite abgelehnt oder rechtlich nicht ausreichend sicher sein, werde ich in den sauren Apfel beißen und eine Verteilung auf zwölf Monate anstreben. Nebenbei bemerkt sucht die Erwerbslose Mutter nach Baugrundstücken im Wert von um die 400.000 €. Niemand kann mir erklären, wo dieses Geld eigentlich herkommt, da meine Unterhaltszahlung ja ausschließlich für die Kinder sind. Aber natürlich geht mich das auch nichts an. ?
Sorry für die Grammatikfehler.ich habe das Sprachmodul genutzt
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