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Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen
(24-02-2026, 15:21)p__ schrieb: Prima. Nur leider haben ziemlich viele Mütter viel davon.

Ich weiss. Selber am Erleben, seit Jahren.
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Zitat:Nach eineinhalb Jahren... Richter entscheiden selten gegen ein Gutachten, das ist in deinem Fall positiv.

Allein für den Termin von Fertigstellung des Gutachtens bis zur Verhandlung sind 4 Monate vergangen, obwohl alle immer wieder festgestellt haben wie belastet die Kinder sind. Es gab zwischenzeitlich 14 Terminänderungen für diese eine Verhandlung. In der die Gutachterin eigentlich nur ihr Gutachten verteidigte und alle anderen Beteiligten dem Gutachten zugestimmt haben.


Zitat:Und dann noch die Waffenklausache, hoffentlich geht das auch gut.

Das Thema interessiert in dem Sorgerechtsstreit nicht wirklich jemanden.
Im parallel laufenden Zivilverfahren wurde sie in der ersten Verhandlung der Lügen überführt.
Auch nachdem der Richter sie mehrmals auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen hatte, bliebt sie bei ihrer Story.
Meine Anwältin wird nun Strafanzeige wegen Prozessbetrug erstatten.

Zitat:Ev. kannst Du die Anwaltskosten bei ihr einklagen. Lohnt aber nur wenn überhaupt was zu holen ist.

Keine Chance habe ich bereits prüfen lassen. Zu holen sollte genügend sein, immerhin hat sie in den vergangenen 1,5 Jahren knapp 30t€ Unterhalt von mir bekommen. 

Zitat:Aufgrund des Gutachtens wuerde ich wohl das alleinige Sorgerecht beantragen und hilfsweise Wechselmodell. Wenn alle richtig genervt sind und die Gutste es voellig ueberreisst, koenntest Du Glueck haben und sie geben es Dir.

Wechselmodell wird kommen....je nachdem wie sie sich dann führt werden wir das alleinige Sorgerecht beantragen. Im Gutachten steht, dass wenn die Kindesmutter die hochstrittige Elternschaft weiter vorantreibt empfohlen wird die Kinder aus ihrem Haushalt herauszulösen.

Was man sich bei der ganzen Sache immer wieder vor Augen halten muss, dass ich um das Wechselmodell kämpfe. Hätte ich ein solchen Verhalten an den Tag gelegt, bräuchte ich darüber nicht einmal nachdenken. Jeder stellt sich die Frage ob ich als Vater für ein Wechselmodell geeignet bin, bei der Mutter hinterfragt es in der Regel niemand.
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Ist beim Sorgerecht ja sogar die gesetzliche Annahme: Die Mutter hats immer automatisch, völlig egal welches Verhalten, der Vater nur wenn Mutti oder ein Richter zustimmt.
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Ich wuerde es trotzdem schon JETZT beantragen. Nur was man beantragt kann einem gegeben werden. Was kann es schaden? Es sei denn Du willst es nicht wirklich sondern lieber Wechselmodell.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Mittlerweile wurden die Kinder von der Richterin angehört....wie zu erwarten haben sich die beiden wieder klar für das Wechselmodell ausgesprochen. Seitdem warten wir auf die Urteileverkündung....3 Wochen sind seitdem vergangen. Die Verhandlung liegt mittlerweile knapp 2 Monate zurück. Das gesamte Verfahren läuft nun bereits seit 18 Monaten.

Das kann doch nicht wahr sein....gibt es eine Möglichkeit den Prozess zu beschleunigen?
Mittlerweile wurde ich dank meiner Ex-Partnerin in meinem Job versetzt und verdiene seitdem deutlich weniger. Die Berechnung des Unterhalts ist aber immer noch auf dem damaligen Gehaltsniveau.
In Verbindung mit der umfangreichen Betreuung der Kinder von knapp 36%, kann ich mir nun seit 2 Monaten den Unterhalt nicht mehr leisten und habe die Zahlung komplett eingestellt. Ihr Antrag auf Unterhaltsvorschuss wurde vom Jugendamt abgelehnt...nun warte ich auf eine Unterhaltsklage von ihrer Seite.
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Zitat:Das kann doch nicht wahr sein....gibt es eine Möglichkeit den Prozess zu beschleunigen?

Verzögerungsrüge (§ 198 GVG). So weit ist es bei dir aber noch nicht, 3 Wochen sind durchaus üblich. Unter zwei Monaten ist alles hinzunehmen.
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Kann aber auch nach hinten losgehen....immerhin soll die Richterin die Entscheidung pro oder contra Wechselmodell treffen.

Im Allgemeinen finde ich eine Verfahrensdauer von über 18 Monaten als unzumutbar, besonders für die Kinder, die sich von Anfang für das Wechselmodell aussprechen.
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Was ist mit dem Schmerzensgeld geworden, weil sie dich an gefahren hat ?
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Ich habe im April einen Termin bei einem Sozialarbeiter. Er wurde von der Staatsanwaltschaft beauftragt die Folgen der gefährlichen Körperverletzung einzuschätzen. Laut Aussage meiner Anwältin ein Zeichen dafür, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gerne einstellen möchte. Schmerzensgeld müsste im Rahmen eines Täter-Opfer Ausgleiches oder in einem Zivilverfahren geltend gemacht werden...soweit sind wir noch nicht. Erstmal möchte ich das Strafverfahren der Staatsanwaltschaft abwarten.

Auch hier....das ganze hat nun 18 Monate gedauert.
Mittlerweile gibt es eine weitere Strafanzeige gegen meine Ex....vor ein paar Wochen fand ich einen AirTag versteckt an meinem Fahrzeug.
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Da drücke ich dir die Daumen . Fährt man unter Alkohol Auto und es passiert nix, dann wird man heftigst rasiert . Weil ja was passieren könnte .
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Der Termin beim "Sozialdienst der Justiz" war ziemlich aufschlussreich.
Die Staatsanwaltschaft wollte sich über physische und körperliche Folgeschäden informieren. Auch war man an dem Verhalten der Täterin nach der Tat interessiert.
Aufgrund der schwere der Tat wird man von einem Täter-Opfer Ausgleich absehen und Anklage wegen "schwerer Körperverletzung" erheben. Mindeststrafe 6 Monate Freiheitsstrafe. Da sie Ersttäterin ist vermutlich zur dann zur Bewährung....ihren Lappen ist sie aber sicher los.
Kann ich, wenn es soweit ist, dass irgendwie für den Sorgerechtsstreit nutzen? Das Urteil lässt noch auf sich warten...2 Monate sind seit der Verhandlung nun schon vergangen. Meine Anwältin hat letzte Woche die Richterin angerufen....überlastet noch keine Zeit dafür gefunden. Es ist nicht zu fassen....
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Das einzige was mir spontan dazu einfällt wäre, dass Du wohl vermutlich noch parallel auf Schmerzensgeld klagen müsstest in einem separaten Verfahren .( Du glaubst nicht welche Freudentränen ich haben werde, wenn das klappt )
Wenn ich mich richtig erinnere, hat die Dame dir danach gedroht, dass es sich negativ auf das Sorgerechtsverfahren auswirken wird.
Diese Drohung könnte man noch als Nötigung präsentieren.
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Bei Drohnungen gibts das Nachweisproblem. Wenn sie das nicht schriftlich getan hat.
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Leider muss ich p___ zustimmen....ohne Nachweis geht hier nichts, die Erfahrung musste ich in den vergangen 2 Jahren immer wieder machen. Ich muss mich gegen alle Unterstellungen verteidigen, wenn es um sie geht möchte jeder Nachweise sehen.

Ihre 20 Strafanzeigen gegen mich, welche im Anschluss gekommen sind, wird man aber als Einschüchterungsversuch auslegen.
Auch dass sie vor knapp 3 Wochen einen Airtag an meinem Auto befestigt hat wird in dem Verfahren eine Rolle spielen. Eine weitere Strafanzeige läuft dazu bereits.
Zivilverfahren werde ich im Anschluss der Verurteilung angehen....mit einem Urteil in der Hinterhand wird das sicher ein Heimspiel werden.
So langsam wird die Luft für die Dame dünn....es wird aber auch mal Zeit, dass sie sich für ihr Verhalten verantworten muss. Seit 4 Monaten ist sie nun angeblich wegen physische krankgeschrieben. Ich vermute eher es geht ihr um die anstehende Unterhaltsberechnung welche kommen wird wenn das Wechselmodell kommt. Einige Monate Krankengeld machen sich da deutlich besser...
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