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Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen
#26
Spannende Gedanken.

Aber ist die Nachzahlung nicht schon irgendwie vor Auszahlung vorab versteuert worden?
Normalerweise zieht der Staat Steuern direkt ein und erstattet später, was ja auch zu höheren Unterhalt führen können wenn es künftigen Steuererklräungen erhöhte Rückzahlungen gibt.

Mir gefällt auch die Argumentation, dass die Nachzahlung wegen zugeringen Gehalt unterhaltstechnisch schon dadurch berücksichtigt ist, dass dein künfiges Gehalt höher ist und du passend Unterhalt zahlst. Ebenso der Hinweis mit der Inflationsausgleichsprämie ist super: Geldzufluss ohne Unterhaltsrelevanz.

Vielleicht muss man direkt mit harten Bandagen mitteilen, dass man das durch alle Instanzen zieht, außer man einigt sich freiwillig auf befristete 12 Monate eine Stufe höher.
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#27
"Aber ist die Nachzahlung nicht schon irgendwie vor Auszahlung vorab versteuert worden?"

Radio Eriwan: Prinzipiell Ja, aber: In gewisser Weise errechnet das Lohnbuchhaltungsprogramm natürlich die abzuführende Lohnsteuer. Auch bei zusätzlichen Einmalzahlungen.
Brutto / Netto halt... Würde das aber immer zu 100% stimmen, bräuchte man gar keine Einkommensteuererklärung ,-)

Das sind Schätzungen, die - mehr oder weniger gut ausgerechnet - durch die Steuererklärung quasi abgerechnet werden. Eine Steuererklärung berücksichtigt den individuellen Steuerfall, der durch Freibeträge, absetzbare Beträge u.v.m. ja immer unterschiedlich ist. Da die Abfindung das Jahreseinkommen und die Progression beeinflusst, ist das erst durch die Erklärung genau errechnet.

Steuerklasse 1 impliziert i.d.R. eine Rückerstattung / Gutschrift. Das wissen die Anwälte und angeschlossenes Gesocks sehr gut. Die Nachzahlung erhöht aber den Steuersatz und den kann die Lohnbuchhaltung vorher nicht wissen. Insofern ist mit einer Nachzahlung zu rechnen.

Diese Steuerprogramme sind ja sowieso ganz nett, denn die zu erwartende Nachzahlung/Rückerstattung wird vorher ausgewiesen. Hat man richtig eingetippt, passt das meistens sehr genau.
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#28
Dankeschön, für die viele Mühe. Ich denke mal nach, Googel ein bisschen dazu und melde mich.
Vorab nur so viel. Deine Gedankengänge finde ich nicht wirr und stattdessen nachvollziehbar. Allerdings- und daran komme ich auch nicht vorbei - gilt halt grundsätzlich das Zuflussprinzip. Oder um es mit den Worten der Richterin zu sagen „ das Gekd ist ja jetzt da!“. Ich muss mir das mit der Inflationsprämie nochmal anschauen. Jubiläumsgehalt wird nach meinen Recherchen in der Regel verteilt. Ich habe nur ein Urteil vom OLG Stuttgart und eine Anwsltsseite gefunden , die das anders sieht. Hast Du da andere Quellen?!
Allerdings scheue ich weitere Instanzen wegen der Kosten. Am Ende frisst das alles den möglichen Nutzen auf.
Noch zwei Frage. Eigentlich würde ich es gerne über einen möglichst langen Zeitraum strecken, damit ich nicht so hoch in der DDT steige.
Ich frage mich, ob sich der Zeitraum auch auf die Länge der erhöhten Zahlungen auswirkt.
Beispiel : Verteilung auf 12 Monate. Solange wird dann auch nur der erhöhte Unterhalt gezahlt. Genauso wenn man es auf 36 Monate verteilt. Oder wie wird das gehandhabt? Zwei Kinder sind noch Jahre von der Volljährigkeit entfernt. Wenn ich den einmal erhöht ausgerechneten Unterhalt bis Volljährigkeit zahle, zahle ich mehr, als ich erhalten habe?!
Dankeschön

(27-03-2026, 14:01)Nintendo schrieb: Spannende Gedanken.

Aber ist die Nachzahlung nicht schon irgendwie vor Auszahlung vorab versteuert worden?
Normalerweise zieht der Staat Steuern direkt ein und erstattet später, was ja auch zu höheren Unterhalt führen können wenn es künftigen Steuererklräungen erhöhte Rückzahlungen gibt.

Mir gefällt auch die Argumentation, dass die Nachzahlung wegen zugeringen Gehalt unterhaltstechnisch schon dadurch berücksichtigt ist, dass dein künfiges Gehalt höher ist und du passend Unterhalt zahlst. Ebenso der Hinweis mit der Inflationsausgleichsprämie ist super: Geldzufluss ohne Unterhaltsrelevanz.

Vielleicht muss man direkt mit harten Bandagen mitteilen, dass man das durch alle Instanzen zieht, außer man einigt sich freiwillig auf befristete 12 Monate eine Stufe höher.

Also ist es so, dass die Erhöhung nur für die Monate gilt, auf die es gerechnet wurde?
Also Verteilung auf 12 Monate und entsprechend 12 Monate erhöhte Zahlung?! 
Dankeschön

Inflationsprämie wird in meinem Gerichtsbezirk definitiv auf Monate verteilt und ist unterhaltsrelevanzt. Aktuelles Urteil vom OLG.
Da habe ich auch keine Lust mit weiterem Geld gegen anzugehen.
Ich bin immer für Ideen offen, tendiere aber eher zu Plan B. Einigermaßen gut für mich verteilen und für Zeitraum X in den sauren Apfel beißen


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#29
Sorry. Ja, da war mein Kenntnisstand i.S. Jubiläumsprämie alt. Und wie ich gerade selbst sehe, gab es danach - nachdem Anwälte ihre "Rechtsauffassung in den Äther husteten - auch Urteile: Also doch unterhaltserhöhend.... War ja zu erwarten...
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#30
(28-03-2026, 10:03)bigpuster schrieb: Also ist es so, dass die Erhöhung nur für die Monate gilt, auf die es gerechnet wurde
Ja, natürlich. Nach 36 Monaten sinkt dein Einkommen rechnerisch wieder um 900€ und du fällst die drei Stufen wieder runter.
Das soll die Richterin am besten direkt schon so in das Urteil schreiben, anonsten musst du direkt nach Ablauf der 36 Monate auf Abänderung klage, weil sich dein Gehalt massiv reduziert hat.
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#31
Absehbare Einkommensveränderungen in der Zukunft begründen keinen Beschluss, der sagt "In drei Jahren nur Stufe X-3". Das muss erst eintreten. Man kann nur versuchen, den Betrag zu befristen, im Antrag. Wird aber meist auch abgelehnt.

Vergiss nicht, dass da noch ein Anwalt (Anwaltspflicht) in drei Jahren seine Wampe mit deinem Geld mästen will.
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#32
Also die Prämie die es vom Staat 2022 im September gab über den Arbeitgeber (300€ brutto ) sind nicht für den Unterhalt
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