13-03-2026, 17:02
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wie vorgehen?
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14-03-2026, 16:45
Einen Minijob gibt NIE an. Nicht bei einer Auskunft. Nicht sonstwo. Nicht bei Gericht. Nicht gegenüber dem eigenen Anwalt. Ein Mini-Job wird nicht gefunden! Er ist durch die pauschale Abgabe des Arbeitgebers abgegolten und somit steuerlich irrelevant. Aufgrund dieser Tatsache, wird er auch in einer Steuererklärung nicht angegeben. Einnahmen daraus fließen auf ein unbekanntes zweites Konto, das jeder haben sollte. Der Einzige, der was vom Minijob weiß, ist die Bundesknappschaft. Und da fragt niemand an. Ich kenne keinen einzigen Fall! Schlicht, weil Soz-Päds, Anwälte und Co, entweder zu faul, zu blöd oder Beides sind.
Das Restrisiko liegt darin, dass die Ex davon erfährt, Entweder über die Kinder, die was mit bekommen, oder wenn sie dort tankt, wo du aushilfst. Dein erster Schritt ist aber erst mal: Keine Vaterschaftsurkunde unterschreiben Vaterschaftstest machen. Glaub mir, die Dunkelziffer von Kuckuckskindern ist sehr hoch und wer sich plötzlich trennt, hat oft auch dunkle Gründe. Den Mindestunterhalt kann man dann schon mal unterm Kopfkissen zurück behalten, falls der Test in Deine Richtung zeigt, denn dann zahlst du rückwirkend
Alles korrekt. Auch kann der Minijob auffallen, wenn Kontoauszüge vorgelegt werden müssen (z.B. bei Prozesskostenhilfe) und es auf das Hauptkonto geht. Oder wenn Unstimmigkeiten offensichtlich sind. Beispielsweise du hast sehr hohe Fahrtkosten um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, aber du hast weder Bargeld abgehoben noch jemals per Karte getankt.
Wenn der Minijob jetzt schon besteht und sie davon weiß würde ich den Job aber sofort einstellen, denn ein spätere Einkommensreduktion ist immer schwierig.
15-03-2026, 04:25
(12-03-2026, 02:50)Hansidampfi schrieb: Macht es Sinn, vorab die KU+BU Höhe von einem Anwalt schätzen zu lassen um sich bei Einigungsversuchen daran zu orientieren? die 45% gelten ab ca 2021 glaub ich. Ab der 7:33 Minute wird das erklärt. Darf man Fragen, wer den Kinderwunsch hatte ?
15-03-2026, 12:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-03-2026, 13:15 von Hansidampfi.)
15-03-2026, 17:22
Nein, der Unterhalt wird dich nicht finanziell vernichten. Schau dir die Düsseldorfer Tabelle an, dann siehst du die Zahlen, Berechnugsgrundlagen wurden dir ausreichen erörtert.
Du hast aber eine sehr fiese Durststrecke bis zum Ende des Betreuungsunterhalts, am schlimmsten das 2.-3. Jahr, je nach ihrem Elterngeld. Deshalbt ist es so wichtig, dass du sie ans arbeiten bekommst. Intressiert du dich für das Kind? Möchtest du auch der Vater für das Kind sein?
15-03-2026, 19:32
Ok, der KU wäre kalkulierbar. Müsste man halt beruflich nochmal voran kommen, dann halb so wild.
Ob ich mich fürs Kind interessiere weiß ich noch nicht. Einerseits ja (wenn es die richtige Partnerin/Umstände wäre). Vielleicht überkommen mich aber ja die Gefühle, wenn ich meinen kleinen Sohn das erste mal sehe. Andererseits: Unterhalt zahlen und jut ist. Kann mir nicht vorstellen, Vater zu sein in solch einer Trennungsgeschichte mit der Ex die ständig abdreht...
15-03-2026, 21:51
(12-03-2026, 05:41)Hansidampfi schrieb: Und: Wie damit kopfmäßig klarkommen? Habt ihr Erfahrungen? Ich habe selbst schon in so einer Situation gesteckt – es ist enorm schwierig! Das gute zuerst: Du machst dir Gedanken und beschönigst die Situation nicht. Ich habe leider immer wieder Freunde und Bekannte erlebt, die warten, bis es zu spät ist, um überhaupt noch etwas beeinflussen zu können. Dass du der Tatsache jetzt ins Auge blickst, verschafft dir noch Gestaltungsspielraum. Hier ein paar Punkte, die helfen könnten:
15-03-2026, 22:58
5. Gleichgesinnte finden und offen mit denen sprechen
So findest du gute Tipps, z.B. welche Anwälte bei dir in der Gegen gut oder schlecht sind. Extrem hilfreich war bei mir auch der Chef auf der Arbeit.
Gestern, 05:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 06:12 von Hansidampfi.)
(15-03-2026, 21:51)FlipFlop schrieb: Ich habe selbst schon in so einer Situation gesteckt – es ist enorm schwierig! Möchtest du kurz deine damalige Situation schildern? Wie lang ging das Ganze? Wie sah dein Alltag aus usw. (15-03-2026, 22:58)Nintendo schrieb: So findest du gute Tipps, z.B. welche Anwälte bei dir in der Gegen gut oder schlecht sind. Einen Tipp bekam ich bisher für einen Anwalt von einem Bekannten, der von seiner Ex 13 Jahre lang schikaniert wurde. Kenne allerdings die Hintergründe nicht genau... @all Bei mir ist der Grund der evtl auf mich zukommenden Trennung kein Unterhaltsthema, sondern Beziehungsthema. Sie wurde ungewollt und viel zu früh in einer holpernden Beziehung schwanger... Wir wollten aufgrund der Schwangerschaft zusammenziehen und zwar in eine Wohnung die meiner Mutter gehört und dort zur Miete leben. Alternative: Beziehung noch während der Schwangerschaft beenden und ab Tag 0 BU zahlen auf minimum 3 Jahre.
Gestern, 08:46
Ich halte es in deiner Situation für einen katastrophalen Fehler einen gemeinsamen Mietvertrag zu unterschreiben.
Auch bei deiner Mutter würde ich auf keinen Fall mit ihr einziehen. Niemals! Wenn ihr zusammen ziehen wollt, was ich ok finde (!), dann ausschließlich bei einem normalen Vermieter und sie unterschreibt den Mietvertrag alleine. Oder du ziehst in ihrer jetzigen Wohnung ein, wäre am einfachsten. Ein gemeinsamer Mietvertrag ist das, was dich finanziell kaputt macht, wenn sie nicht mehr zahlt du haften musst, obwohl du da nicht mehr wohnst.
Gestern, 09:56
Ja falls sie eine eigene Wohnung hat, Dann zu ihr ziehen . Bei einer Schwangerschaft entstehen Hormone die negativ sind . Man muss immer daran denken, dass ein Kind natürlich Nix für die Situation kann.
Im Rahmen seiner Möglichkeiten, muss man versuchen, das bestmögliche für das Interesse des Kindes zu tun. Aufgeben sollte man erst wenn die Dame unnötig schikaniert
Gestern, 09:58
(Gestern, 05:52)Hansidampfi schrieb:(15-03-2026, 21:51)FlipFlop schrieb: Ich habe selbst schon in so einer Situation gesteckt – es ist enorm schwierig! Während der Schwangerschaft gab es immer wieder heftige emotionale Ausbrüche – Wutausbrüche, Manipulationen und sogar Erpressungsversuche. Die Hoffnung, dass sich alles mit der Geburt des Kindes legen würde, erwies sich als Trugschluss. Im Gegenteil, nach der Geburt ging es erst richtig los. Die Ausraster wurden zunehmend irrational und unberechenbar, mit Konsequenzen, die auf beiden Seiten dramatisch hätten sein können. Ein Beispiel: Während einer Besprechung mit Kunden stürmte sie plötzlich ins Zimmer und begann, lautstark zu schreien. Zum Glück konnte ich rechtzeitig auf stumm schalten. Mein Alltag bestand vor allem darin, so viel wie möglich für die Kinder da zu sein, mich körperlich mit Ausdauersport abzulenken – am besten schon morgens mit einer Radtour oder etwas Ähnlichem. Zudem suchte ich nach Wegen, mich emotional von ihr zu isolieren. Auch wenn es oft schwer war, versuchte ich, mich nicht aus der Wohnung drängen zu lassen. Das Ganze zog sich bis zum Auszug und noch einige Zeit darüber hinaus. Mietvertrag ist ein wichtiges Thema. Kann meinem Vorredner nur zustimmen. Wenn Du zweit im MV stehst kommst Du nur raus wenn der Vermieter zustimmt und die andere Partei! Versuch es mit der Beziehung, wenn du kannst. Sobald sie vorbei ist, hast du keine Kontrolle mehr und könntest später bereuen, es nicht wenigstens versucht zu haben. Auch wenn ich wenig daran glaube, kann Paartherapie helfen, Zeit zu gewinnen. Aber sei vorbereitet, es kostet Nerven (so sagt man). Wenn sich die Ex erst mal im BU und KU eingerichtet hat, wird sie nicht so schnell wieder raus wollen. Es gibt genug Wege, den BU zu verlängern, und aus drei Jahren können schnell sieben werden. Punkt 6: Sport machen Punkt 7: Tagebuch führen
Vor 9 Stunden
Vor 8 Stunden
Ja ganz schlecht! Wenn der Gutsten aufgrund von Gewaltvorwuerfen die Wohnung zugewiesen wird, zahlst Du weiter und weiter und weiter.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Ob sie Gewaltvorwuerfe erfindet sei mal dahingestellt. Im Forum hier haben das viele erlebt und auch mit Ex-Frauen von denen man sich das nie hätte erträumen können. Muss der Thread-Ersteller wissen, ob man ihr sowas zutrauen kann.
Sollte es soweit kommen könnte man aber möglicherweise(!) die Mietzahlung zum Bereinigen des Einkommens ansetzen, bzw. ihr einen Wohnvorteil zuschreiben, der den BU senken KÖNNTE. Leider ist BU ein Geldanspruch, für den man bezahlte Miete nicht einfachso gegenrechnen kann. Entweder zu zahlst dann weiter Miete an deien Mutter, oder deine Mutter verzichtet auf Miete, aber sie wohnt erstmal mietfrei. Ob du die Miete zivilrechtlich von ihr einklagen kannst steht in den Sternen. Egak, so unterschreitest du genauso wie mit einem gemeinsamen MV deinen Selbstbehalt. Und es zieht deine Mutter in eure Streigkeiten hinein. Eine Mutter mit Kind oder Säugling kriegt man nicht so einfach raus. Selbst ohne Mietvertrag. Du kannst sie bitten zu gehen (schriftlich auffordern), aber wenn sie sich weigert oder einfach nichts tut müsstest du klagen und hast gute Chancen zu verlieren - zum Wohle des Kindes versteht sich, weil man sie nicht obdachlos auf die Straße stellen wird.
Vor 6 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 6 Stunden von Hansidampfi.)
Eigentlich schätze ich sie so ein, dass sie dann eher zu ihrer Mutter o.Ä. ziehen würde anstatt das Kind dem Stress auszusetzen
Ziehen wir nicht in diese Wohnung, dann ist die Beziehung dahin.
Vor 5 Stunden
(Vor 6 Stunden)Hansidampfi schrieb: Ziehen wir nicht in diese Wohnung, dann ist die Beziehung dahin. Eine gemeinsame Wohnung kann ich verstehen aufgrund der Kindankunft. Beim Thema Miete und besteht dann eben ein grundsätzliches Problem, nicht nur weil es die Wohnung der künftigen Oma ist. Vermieter wollen bei Paaren normalerweise nur einen gemeinsamen Mietvertrag, weil das das Risiko von Mietausfällen mindert. Verbessern kann das eine Vollmacht. Zitat aus https://www.mietrechtsiegen.de/gemeinsam...-beachten/ : Durch eine Vollmacht, die bereits vor dem Abschluss des Mietvertrages von beiden Partnern unterzeichnet wird, kann im Trennungsfall eine gute und schnelle Lösung herbeigeführt werden. Durch eine derartige Vollmacht kann festgelegt werden, dass bei einer Trennung das alleinige Ausscheiden eines Partners aus dem Mietvertrag auch gegen den Willen des anderen Partners möglich wird. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass es im Trennungsfall keine Streitigkeiten gibt. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass diese Vollmacht nicht als fester Bestandteil in den Mietvertrag aufgenommen wird. Die Vollmacht sollte stattdessen als separates Formular jedem Partner im Original behändigt werden. Dieses Original muss der Kündigung dem Vermieter im Original übermittelt werden. Geschieht dies nicht, hat der Vermieter gem. § 174 BGB das Recht, die Kündigung nicht anzuerkennen. Die Vollmachtlösung hat jedoch den Nachteil, dass sie rechtlich nur den Kündigungswunsch des einzelnen Mieters tangiert. Sollte der Ex-Partner nicht ausziehen wollen, so bietet die Vollmacht keine Lösung.
Vor 5 Stunden
(Vor 6 Stunden)Hansidampfi schrieb: Ziehen wir nicht in diese Wohnung, dann ist die Beziehung dahin.Die Entscheidung musst du selber treffen. Hier jedenfalls bist du in einem "Weltuntergangsforum", in dem wir für alle erdenklichen Szenarien Horrorgeschichten erlebt haben. Wenn du zusammenziehst kannst du das ja so machen: - Mit der Mutter dealen: Miete sehr hoch ansetzten, damit im Fall der Fälle viel von ihr gefordert werden kann. Deine Mutter kann dir einen Teil bar zurückgeben, darf nur nicht auffallen. Zu hohe Miete sollte sie auch zum Auszug motivieren. - Ihr macht nur einen befristen Mietvertrag - Du machst alleine den Mietvertrag, dafür übernimmt deine Freundin alle Nebekosten: Strom, Heizung, Internet, GEZ etc. Im Fall der Fälle musst du dich dann nicht auch noch um Kündigungsfristen für Strom etc. rumschlagen und hast keine laufenden Kosten abseits der Miete. |
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