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wie vorgehen?
#26
(13-03-2026, 16:34)Nintendo schrieb: Das schlimme ist, solange der Selbstbehalt greift, wird jeder weitere Euro den du mehr verdienst zu 100% an die Ex weitergegeben werden müssen.

Also auch kein legaler Minijob am Samstag.
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#27
Einen Minijob gibt NIE an. Nicht bei einer Auskunft. Nicht sonstwo. Nicht bei Gericht. Nicht gegenüber dem eigenen Anwalt. Ein Mini-Job wird nicht gefunden! Er ist durch die pauschale Abgabe des Arbeitgebers abgegolten und somit steuerlich irrelevant. Aufgrund dieser Tatsache, wird er auch in einer Steuererklärung nicht angegeben. Einnahmen daraus fließen auf ein unbekanntes zweites Konto, das jeder haben sollte. Der Einzige, der was vom Minijob weiß, ist die Bundesknappschaft. Und da fragt niemand an. Ich kenne keinen einzigen Fall! Schlicht, weil Soz-Päds, Anwälte und Co, entweder zu faul, zu blöd oder Beides sind.

Das Restrisiko liegt darin, dass die Ex davon erfährt, Entweder über die Kinder, die was mit bekommen, oder wenn sie dort tankt, wo du aushilfst.

Dein erster Schritt ist aber erst mal:

Keine Vaterschaftsurkunde unterschreiben
Vaterschaftstest machen. Glaub mir, die Dunkelziffer von Kuckuckskindern ist sehr hoch und wer sich plötzlich trennt, hat oft auch dunkle Gründe.

Den Mindestunterhalt kann man dann schon mal unterm Kopfkissen zurück behalten, falls der Test in Deine Richtung zeigt, denn dann zahlst du rückwirkend
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#28
Alles korrekt. Auch kann der Minijob auffallen, wenn Kontoauszüge vorgelegt werden müssen (z.B. bei Prozesskostenhilfe) und es auf das Hauptkonto geht. Oder wenn Unstimmigkeiten offensichtlich sind. Beispielsweise du hast sehr hohe Fahrtkosten um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, aber du hast weder Bargeld abgehoben noch jemals per Karte getankt.

Wenn der Minijob jetzt schon besteht und sie davon weiß würde ich den Job aber sofort einstellen, denn ein spätere Einkommensreduktion ist immer schwierig.
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#29
(12-03-2026, 02:50)Hansidampfi schrieb: Macht es Sinn, vorab die KU+BU Höhe von einem Anwalt schätzen zu lassen um sich bei Einigungsversuchen daran zu orientieren?
Oder kann ich es mir auch anhand DT und Selbstbehalt von 1600€ genau genug abschätzen?

(12-03-2026, 02:48)Alimen T schrieb:
(12-03-2026, 00:00)Hansidampfi schrieb: Also wie liefe das dann ab und wenn nix zu retten ist, einfach auf die Post vom Amt warten?
Du musst ihr 45% vom netto 
an BU bezahlen abzüglich Elterngeld.

Woher nimmst du die 45%? Zählt die Methode auch bei Unverheirateten?
D.h. angenommen Jahr 1 bezieht sie Elterngeld, welches in Jahr 2 entfällt, somit würde mich spätestens dann der BU auf Selbstbehalt drücken?

Wie schätzt ihr es ein; Wenn sie für ein exotisches, teures Tier aufkommen muss (minimum mittlere dreistellige Summe monatlich) - eher als Vor-/Nachteil für mich, damit sie zügiger wieder in Arbeit geht? Wobei eine Tätigkeit innerhalb der ersten 3 Jahre nur zu 50% angerechnet würde, da überobligatorisch. Und das setzt voraus, dass das Kind in die Kita geht, die wiederum halbtags ~250€ kostet




die 45% gelten ab ca 2021 glaub ich.
Ab der 7:33 Minute wird das erklärt.




Darf man Fragen, wer den Kinderwunsch hatte ?
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#30
(12-03-2026, 11:20)Nintendo schrieb: Aber allgemein ist ein einzelnes Kind kein Beinbruch. 

Kannst Du das nochmal kurz konkretisieren, wovon gehst du dabei aus? Wird mich der Unterhalt für 1 uneheliches Kind vernichten?
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#31
Nein, der Unterhalt wird dich nicht finanziell vernichten. Schau dir die Düsseldorfer Tabelle an, dann siehst du die Zahlen, Berechnugsgrundlagen wurden dir ausreichen erörtert.

Du hast aber eine sehr fiese Durststrecke bis zum Ende des Betreuungsunterhalts, am schlimmsten das 2.-3. Jahr, je nach ihrem Elterngeld.
Deshalbt ist es so wichtig, dass du sie ans arbeiten bekommst.

Intressiert du dich für das Kind? Möchtest du auch der Vater für das Kind sein?
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#32
Ok, der KU wäre kalkulierbar. Müsste man halt beruflich nochmal voran kommen, dann halb so wild.

Ob ich mich fürs Kind interessiere weiß ich noch nicht. Einerseits ja (wenn es die richtige Partnerin/Umstände wäre).
Vielleicht überkommen mich aber ja die Gefühle, wenn ich meinen kleinen Sohn das erste mal sehe. Andererseits: Unterhalt zahlen und jut ist. Kann mir nicht vorstellen, Vater zu sein in solch einer Trennungsgeschichte mit der Ex die ständig abdreht...
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#33
(12-03-2026, 05:41)Hansidampfi schrieb: Und: Wie damit kopfmäßig klarkommen? Habt ihr Erfahrungen?

Ich habe selbst schon in so einer Situation gesteckt – es ist enorm schwierig!
Das gute zuerst: Du machst dir Gedanken und beschönigst die Situation nicht. Ich habe leider immer wieder Freunde und Bekannte erlebt, die warten, bis es zu spät ist, um überhaupt noch etwas beeinflussen zu können. Dass du der Tatsache jetzt ins Auge blickst, verschafft dir noch Gestaltungsspielraum.
Hier ein paar Punkte, die helfen könnten:
  1. Gegen die vielen Gedanken kann man fast nichts machen.
    Besonders, weil oft gleichzeitig enormer Stress durch die (Ex-)Partnerin entsteht. Das führt zu teilweise sehr irrationalen Gedanken – das ist normal.
  2. Schlupflochsuche finde ich in dieser Phase gar nicht verkehrt.
    Zumindest weißt du dann hinterher, dass du alles geprüft hast und nichts übersehen wurde.
  3. Weitere Aktivitäten planen und durchführen.
    Aktionen helfen, sich handlungsfähig zu fühlen. Zum Beispiel:
    • Zweitkonto einrichten (schufafrei)
    • Vorsorge treffen (VT machen)
    • Akten sammeln und auslagern
    • Notunterkunft vorbereiten
  4. Freundschaften pflegen.
    • Die gemeinsamen Freunde mit der Frau weiterhin berücksichtigen.
    • Gleichzeitig deinen eigenen Freundeskreis reaktivieren oder pflegen.
    • Vereinsarbeit oder ehrenamtliches Engagement kann hilfreich sein – man weiß nie, wer einem später helfen kann.
    • Besonders, wenn es um einen Minijob geht: In Vereinen gibt es oft selbstständige Handwerker oder andere Leute, die Unterstützung suchen oder vielleicht sogar eine günstige Wohnung zu vermieten haben.
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#34
5. Gleichgesinnte finden und offen mit denen sprechen

So findest du gute Tipps, z.B. welche Anwälte bei dir in der Gegen gut oder schlecht sind.
Extrem hilfreich war bei mir auch der Chef auf der Arbeit.
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