13-03-2026, 17:02
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wie vorgehen?
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14-03-2026, 16:45
Einen Minijob gibt NIE an. Nicht bei einer Auskunft. Nicht sonstwo. Nicht bei Gericht. Nicht gegenüber dem eigenen Anwalt. Ein Mini-Job wird nicht gefunden! Er ist durch die pauschale Abgabe des Arbeitgebers abgegolten und somit steuerlich irrelevant. Aufgrund dieser Tatsache, wird er auch in einer Steuererklärung nicht angegeben. Einnahmen daraus fließen auf ein unbekanntes zweites Konto, das jeder haben sollte. Der Einzige, der was vom Minijob weiß, ist die Bundesknappschaft. Und da fragt niemand an. Ich kenne keinen einzigen Fall! Schlicht, weil Soz-Päds, Anwälte und Co, entweder zu faul, zu blöd oder Beides sind.
Das Restrisiko liegt darin, dass die Ex davon erfährt, Entweder über die Kinder, die was mit bekommen, oder wenn sie dort tankt, wo du aushilfst. Dein erster Schritt ist aber erst mal: Keine Vaterschaftsurkunde unterschreiben Vaterschaftstest machen. Glaub mir, die Dunkelziffer von Kuckuckskindern ist sehr hoch und wer sich plötzlich trennt, hat oft auch dunkle Gründe. Den Mindestunterhalt kann man dann schon mal unterm Kopfkissen zurück behalten, falls der Test in Deine Richtung zeigt, denn dann zahlst du rückwirkend
Alles korrekt. Auch kann der Minijob auffallen, wenn Kontoauszüge vorgelegt werden müssen (z.B. bei Prozesskostenhilfe) und es auf das Hauptkonto geht. Oder wenn Unstimmigkeiten offensichtlich sind. Beispielsweise du hast sehr hohe Fahrtkosten um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, aber du hast weder Bargeld abgehoben noch jemals per Karte getankt.
Wenn der Minijob jetzt schon besteht und sie davon weiß würde ich den Job aber sofort einstellen, denn ein spätere Einkommensreduktion ist immer schwierig.
Gestern, 04:25
(12-03-2026, 02:50)Hansidampfi schrieb: Macht es Sinn, vorab die KU+BU Höhe von einem Anwalt schätzen zu lassen um sich bei Einigungsversuchen daran zu orientieren? die 45% gelten ab ca 2021 glaub ich. Ab der 7:33 Minute wird das erklärt. Darf man Fragen, wer den Kinderwunsch hatte ?
Gestern, 12:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 13:15 von Hansidampfi.)
Vor 8 Stunden
Nein, der Unterhalt wird dich nicht finanziell vernichten. Schau dir die Düsseldorfer Tabelle an, dann siehst du die Zahlen, Berechnugsgrundlagen wurden dir ausreichen erörtert.
Du hast aber eine sehr fiese Durststrecke bis zum Ende des Betreuungsunterhalts, am schlimmsten das 2.-3. Jahr, je nach ihrem Elterngeld. Deshalbt ist es so wichtig, dass du sie ans arbeiten bekommst. Intressiert du dich für das Kind? Möchtest du auch der Vater für das Kind sein?
Vor 5 Stunden
Ok, der KU wäre kalkulierbar. Müsste man halt beruflich nochmal voran kommen, dann halb so wild.
Ob ich mich fürs Kind interessiere weiß ich noch nicht. Einerseits ja (wenn es die richtige Partnerin/Umstände wäre). Vielleicht überkommen mich aber ja die Gefühle, wenn ich meinen kleinen Sohn das erste mal sehe. Andererseits: Unterhalt zahlen und jut ist. Kann mir nicht vorstellen, Vater zu sein in solch einer Trennungsgeschichte mit der Ex die ständig abdreht...
Vor 3 Stunden
(12-03-2026, 05:41)Hansidampfi schrieb: Und: Wie damit kopfmäßig klarkommen? Habt ihr Erfahrungen? Ich habe selbst schon in so einer Situation gesteckt – es ist enorm schwierig! Das gute zuerst: Du machst dir Gedanken und beschönigst die Situation nicht. Ich habe leider immer wieder Freunde und Bekannte erlebt, die warten, bis es zu spät ist, um überhaupt noch etwas beeinflussen zu können. Dass du der Tatsache jetzt ins Auge blickst, verschafft dir noch Gestaltungsspielraum. Hier ein paar Punkte, die helfen könnten:
Vor 2 Stunden
5. Gleichgesinnte finden und offen mit denen sprechen
So findest du gute Tipps, z.B. welche Anwälte bei dir in der Gegen gut oder schlecht sind. Extrem hilfreich war bei mir auch der Chef auf der Arbeit. |
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