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Hallo zusammen,
mir steht wohl eine Trennung mit der schwangeren Noch-Partnerin ins Haus.
Geburtstermin Ende Aug.
Wie sollte ich vorgehen bzgl. anstehender Unterhaltspflichten?
Versuchen im Vorfeld eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder Inverzugsetzung abwarten (reicht dafür eine Aufforderung z.B. per Whatsapp)?
MfG
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Bist du sicher, dass du der Vater bist?
Anstehende Unterhaltspflichten, das ist einfach: Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt. Bei Kindesunterhalt kannst du vorher kaum was optimieren, es ist auch ziemlich egal ob du irgendwas abwartest. Bei Betreuungsunterhalt stellt sich erst mal die Frage, ob du nach Zahlung Kindesunterhalt überhaupt noch dafür leistungsfähig bist.
In der Situation solltest du auch versuchen, die Trennung zu verhindern. Vielleicht ist da noch was zu erreichen.
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1 Bin mir sicher.
2 In meinem Fall würden noch ca. 900€ für BU übrig sein (Nettoeinkommen - KU - Selbstbehalt)
3 Versuche ich bereits.
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Eigenbedarf bei Betreuungsunterhalt ist 1600 EUR, nicht 1450 EUR, das hast du berücksichtigt?
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Jop, ich rechne mit den 1600€. Und ich möchte durch eine außergerichtliche Einigung möglichst bisschen über 1600€ liegen um noch Umgang pflegen zu können und Autoreparaturen etc. einzupreisen
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11-03-2026, 20:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2026, 21:09 von Alimen T.)
Also falls ihr zusammen wohnt, solltest du nicht offiziell ausziehen. .
So lange wie möglich blöd stellen und den Behörden vorgaukeln dass du von einer Trennung Nix weißt.
Den Vaterschaftstest solltest du machen .
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Außergerichtliche Einigung ist für die Katz,
wenn die Dame Bürgergeld beantragt .
Diese Einigung ist dann wertlos .
Ihr wird einfallen, dass sie die Vaterschaftsanerkennung für den Elterngeldantrag braucht.
Vermutlich wird sie Dir, dann eine Fortführung der Beziehung schmackhaft machen .
Du bietest ihr an, das geteilte Sorgerecht zu beurkunden und eine Woche später die Vaterschafftsanerkennung .
Dann machst Du die Vaterschafftsanerkennung einfach nicht,
weil sie nicht mit dir schlafen wollte oder weil die Küche nicht aufgeräumt war oder so .
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Wie hoch wäre der Anspruch der Dame, d.h. wie hoch ist ihr jetziges Nettoeinkommen?
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Elterngeld sind maximal 1800€ im Monat für 12 Monate
Wenn sie das Elterngeld streckt auf 24 Monate , dann kann man davon ausgehen,
dass sie die Trennung geplant hat.
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(11-03-2026, 18:31)Hansidampfi schrieb: Hallo zusammen,
mir steht wohl eine Trennung mit der schwangeren Noch-Partnerin ins Haus.
Geburtstermin Ende Aug.
MfG Sch×××e, verdammt lange Zeit um es noch durch zu halten.
Gut prüfen was Du machen kannst um die Beziehung noch bisschen zu beatmen und Zeit zu gewinnen um die Trennung vorzubereiten gemäss FAQ: z.b. ihre Gehaltszettel "sichten". Deine Dokumente an sicheren Ort verfrachten. usw.
Mir hat mal ne Fledermaus gesagt: Bei ihren Mandantinnen bekommt sie i.d.R. BU durch bis das jüngste Kind 7 ist.
Selbst wenn Deine zukünftige Ex gemeinsames Sorgererecht will musst Du Dich auf unangenehme Gespräche beim Jugendamt bei der Beantragung gefasst machen: der Frau wird da im Beisein des Mannes ins gewissen geredet! "Sie wissen was sie da unterschreiben?"
Bei unverheirateten bekommt bei uns die Mutter ungefragt einen Brief mit nem dicken Merkzettel: "wir unterstützen sie bei unterhalt blabla"
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Eine 20000€ Hochzeit zu spendieren,
wäre tatsächlich günstiger als KU und BU die ersten 3 Jahre .
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Und auf der Hochzeit kann man wenigstens feiern und saufen und kriegt Geschenke, hat also noch was von dem Batzen Geld. In Form von Unterhalt ist alles einfach spurlos weg, der einzige Dank ist der Undank.
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11-03-2026, 23:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2026, 23:42 von Hansidampfi.)
(11-03-2026, 21:06)p__ schrieb: Wie hoch wäre der Anspruch der Dame, d.h. wie hoch ist ihr jetziges Nettoeinkommen?
~2200€ netto.
Dass die Trennung geplant war wg Unterhalt und Co schließe ich tatsächlich aus, ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen.
Sorgerecht sollte auch beantragt werden.
Und zum Beantragen des Elterngeldes braucht man ja keine Anerkennung der Vaterschaft so viel ich weiß
Ich habe in anderen Foren gelesen, man habe sich außergerichtlich geeinigt. Wenn es schon so kommt, dann wäre mir das auch recht, ohne dem ganzen Juristengedöns im Anhang und kommt evtl günstiger und kooperativer für die Zukunft
Elterngeld für 1 Jahr angedacht, danach war Teilzeit geplant
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In der Praxis sind Einigungen unter Eltern fast nie haltbar. Anders gesagt, man kann sich schon einigen, aber selten dauerhaft. Irgendwann haut der Staat dazwischen. Anspruchsübergänge, Beistandschaft, locken mit Leistungen...
Warum sollte die Mutter dauerhaft etwas verschenken, das "ihr zusteht" und der Staat für sie problemlos eintreibt? Beim ersten Ärger mit dir (der kommt, verlass dich drauf) wird sie ihre Grosszügigkeit überdenken und ich garantiere, auch ihre Freundinnen und Verwandten werden ihr früher oder später sagen, wie blöde sie sei, eine nachteilige Situation zu akzeptieren.
Haltbare Einigungen, die gegenseitige Geldflüsse vermindern müssen auf gelebter Realität fussen. Etwa, indem das Wechselmodell praktiziert wird. Davon seid ihr aber noch Jahre entfernt, bei einem Baby klappt das nicht.
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Also wie liefe das dann ab und wenn nix zu retten ist, einfach auf die Post vom Amt warten?
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Einigungsversuche: Immer. Bleibe aber nahe an dem, was auch unterhaltsrechtlich so vorgesehen wäre und verlass dich keinen Tag darauf, dass die Einigung hält. Ausserdem dürfte die Dame deine Verhältnisse sowieso kennen, viel zu verbergen ist da nicht.
Anstrengungen, mehr zu verdienen würde ich vorerst zurückstellen. Das frisst eh der Unterhalt weg, das lohnt sich nicht mehr. Wer jetzt mehr Geld will, sollte lieber still und leise Gefälligkeiten gegen Bargeld beginnen. Auch so manches Hobby bringt was, ohne dass viel nachzuweisen ist.
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(Gestern, 00:00)Hansidampfi schrieb: Also wie liefe das dann ab und wenn nix zu retten ist, einfach auf die Post vom Amt warten?
Positiv ist schonmal, dass sie Geld verdient .
Ich vermute sie wird ca 1200€ Elterngeld erhalten .
Du musst ihr 45% vom netto
an BU bezahlen abzüglich Elterngeld.
Aber wie gesagt, am besten die Beziehung versuchen zu retten .
Beim Elterngeldantrag müsste sie ankreuzen : „Vater unbekannt“
Sie würde trotzdem Elterngeld bekommen, wenn Du die Vaterschaft nicht anerkennst.
Hab mich da etwas undeutlich ausgedrückt.
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Gestern, 02:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 03:04 von Hansidampfi.)
Macht es Sinn, vorab die KU+BU Höhe von einem Anwalt schätzen zu lassen um sich bei Einigungsversuchen daran zu orientieren?
Oder kann ich es mir auch anhand DT und Selbstbehalt von 1600€ genau genug abschätzen?
(Gestern, 02:48)Alimen T schrieb: (Gestern, 00:00)Hansidampfi schrieb: Also wie liefe das dann ab und wenn nix zu retten ist, einfach auf die Post vom Amt warten? Du musst ihr 45% vom netto
an BU bezahlen abzüglich Elterngeld.
Woher nimmst du die 45%? Zählt die Methode auch bei Unverheirateten?
D.h. angenommen Jahr 1 bezieht sie Elterngeld, welches in Jahr 2 entfällt, somit würde mich spätestens dann der BU auf Selbstbehalt drücken?
Wie schätzt ihr es ein; Wenn sie für ein exotisches, teures Tier aufkommen muss (minimum mittlere dreistellige Summe monatlich) - eher als Vor-/Nachteil für mich, damit sie zügiger wieder in Arbeit geht? Wobei eine Tätigkeit innerhalb der ersten 3 Jahre nur zu 50% angerechnet würde, da überobligatorisch. Und das setzt voraus, dass das Kind in die Kita geht, die wiederum halbtags ~250€ kostet
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Gestern, 05:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 05:42 von Hansidampfi.)
Und: Wie damit kopfmäßig klarkommen? Habt ihr Erfahrungen?
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Gestern, 11:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 11:30 von Nintendo.)
(Gestern, 02:50)Hansidampfi schrieb: Wie schätzt ihr es ein; Wenn sie für ein exotisches, teures Tier aufkommen muss (minimum mittlere dreistellige Summe monatlich) - eher als Vor-/Nachteil für mich, damit sie zügiger wieder in Arbeit geht? Wobei eine Tätigkeit innerhalb der ersten 3 Jahre nur zu 50% angerechnet würde, da überobligatorisch. Und das setzt voraus, dass das Kind in die Kita geht, die wiederum halbtags ~250€ kostet
Ein teures Tier ist für dich eher hilfreich, denn je höher ihr Finanzbedarf ist, desto eher motiviert sie das selbst zu arbeiten. Der Rest für die Zukunft ist einfach zu spekulativ.
Du selbst kannst nicht viel tun außer Kleinigkeiten wie Unterhalt maximal bereinigen. Also wenn du es noch nicht hast erstmal eine private Altersvorsorge betreiben. Dann keine Überstunden mehr, bei Gehaltserhöhung Stunden reduzieren bei gelichbleibendem Gehalt... usw. Je weniger Geld es für die Ex gibt, desto eher ist sie motiviert wieder zu arbeiten.
(Gestern, 05:41)Hansidampfi schrieb: Und: Wie damit kopfmäßig klarkommen? Habt ihr Erfahrungen?
Jeder geht damit anders um. Aber allgemein ist ein einzelnes Kind kein Beinbruch. Die Zeit mit Betreuungsunterhalt ist furchtbar, danach geht es bergauf. Aber das ist nur Geld. Kopfmäßig schwieriger ist es wenn du auch der Vater des Kindes sein willst, es aber nicht darst und zusätzlich an dieser Front kämpfen musst.
Zum Thema verhandeln und Einigungsversuch:
- Was kannst du der Ex bieten, dass sie freiwillig weniger Geld als die gesetzliche/richterliche Regelung nimmt
- Was kann die Ex dir bieten, dass du freiwillig mehr bezahlst als die gesetzliche/richterliche Regelung
Ich denke da ist wenig Spielraum in beide Richtungen. Außer ihr bleibt ein Paar.
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Vor 8 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 8 Stunden von Hansidampfi.)
(Gestern, 11:20)Nintendo schrieb: Also wenn du es noch nicht hast erstmal eine private Altersvorsorge betreiben.
Weißt Du, ob ein herkömmlicher FTSE All World Accumulating ETF der seit Jahren ohne Auszahlungen regelmäßig bespart wird, als Altersvorsorge zählt, da er ja jederzeit verfügbar wäre im Gegensatz zu bspw. vermögenswirksamen Leistungen
Und ist eine BU Berechnung beim Anwalt das Geld überhaupt wert, wenn die Gegenseite sicherlich mit Maximalforderung käme
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Ja. Relevant ist nicht das konkrete Finanzprodukt, sondern Zweck und Höhe der Rücklagen. ETF- oder Aktiensparpläne werden als "sonstige private Altersvorsorge" gewertet. Es gibt ein paar Ausnahmen. Wichtig ist, dass das angesparte Kapital nicht angetastet wird.
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Vor 3 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 3 Stunden von Hansidampfi.)
(Gestern, 11:20)Nintendo schrieb: Zum Thema verhandeln und Einigungsversuch:
- Was kannst du der Ex bieten, dass sie freiwillig weniger Geld als die gesetzliche/richterliche Regelung nimmt
- Was kann die Ex dir bieten, dass du freiwillig mehr bezahlst als die gesetzliche/richterliche Regelung
Ich denke da ist wenig Spielraum in beide Richtungen. Außer ihr bleibt ein Paar.
Es ist ein verzweifelter Hoffnungsschimmer. Mehr nicht.
Sie eröffnete mir heute ein Gespräch - mal sehen, ob wir ein Paar bleiben. Hier gibt es ohnehin keine gute Lösung mehr...
(Vor 8 Stunden)p__ schrieb: Ja. Relevant ist nicht das konkrete Finanzprodukt, sondern Zweck und Höhe der Rücklagen. ETF- oder Aktiensparpläne werden als "sonstige private Altersvorsorge" gewertet. Es gibt ein paar Ausnahmen. Wichtig ist, dass das angesparte Kapital nicht angetastet wird.
... was aberr im Prinzip eh egal ist, kommt mir grad so. Man ist ja eh auf Selbstbehalt - 4% ETF / 5% Arbeitspauschale hin oder her.
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(Vor 8 Stunden)p__ schrieb: ... was aberr im Prinzip eh egal ist, kommt mir grad so. Man ist ja eh auf Selbstbehalt - 4% ETF / 5% Arbeitspauschale hin oder her. Nein, das ist höchst relevant. Nehmen wir mal an du hast 4000€ Brutto, was ca. 2500€ netto ist. 4% vom brutto sind 160€, die im ETF-Sparplan landen, die ansonsten zu 100% über Betreuungsunterhalt bei der Ex landen. Meinst du sie geht eher arbeiten, wenn du ihr 160€ mehr auszahlst?
Auch kannst du dein erspartes ETF-Geld später mal für eine eigene Immobilie ausgeben, und die Tilgung als Altersvorsorge deklarieren. Wobei es hir noch ein paar Fallstricke wegen Wohnwert etc. gibt.
Das gleiche mit Fahrtkosten. Auch wenn es nur 30€ pro Monat sind. Besser bei dir in der Tasche als bei ihr.
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