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Mal gerechnet
#1
Hey!
Ich denke mal ins Blaue.
5 Kinder. Zwei über 18 wollen oder werden noch eine Weile studieren.
Kind 3 wird nächstes Jahr 18 und will dann studieren. 
Kind 4 13 und Kind 5 11 Jahre.
Ich zahle Mindestunterhalt für Kind 3,4,5 und Kind 2 200 Euro - macht gerade Abitur . Kind 1 kriegt Ausbildungsbafög und meldet keine Ansprüche an.
Mutter frühpensionierte Beamtin. Eigenes Einkommen 4.500,- Netto + 1250 Kindergeld und meine Unterhaltszahlungen.

Ich krebse seit 2024 am angemessenen Selbstvehalt rum und zahle regelmäßig Gerichts-/ Anwaltskosten. Vorher notwendiger Selbstbehalt.
Meine Überlegung ist, was die Folgen wäre, wenn Kind 3 nicht mehr privilegiert ist, und ich durch Krankheit leider nur so viel arbeiten kann, dass ich nur noch den Mindestunterhalt für Kind 4 und 5 zahlen kann.
Wenn ich das richtig verstehe, komme ich nicht in Probleme wegen gesteigerter Erwerbsobliegenheit weil Mindestunterhalt K4 und K5 gedeckt. Die anderen Volljährigen nicht privilegierten Kinder werden zwischen den Eltern im Verhältnis der Einkommen nach Abzug angemessener Selbstbehalt aufgeteilt. Da ich nach den Unterhaltszahlungen für K4 und K5 am angemessenen Selbstbehalt bin, haftet die Mutter dann mit ihrem Einkommen bis zu ihrem angemessenen Selbstbehalt für den Unterhalt für K2,3 und falls 1 sich für ein Studium nach der Ausbildung entscheidet. 
Natürlich ist das nur ein Gedankenspiel falls ich leider nicht mehr so arbeitsfähig bin durch eine Krankheit.
Danke
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#2
Schlupflochsuche, was? Ein Dauerhobby ohne Ertrag.

Offene Fragen: "Krankheit". Ärztliche Nachweise, Erwerbsfähigkeit, realistische Einkommensmöglichkeiten, das wird fast grundsätzlich ignoriert. Machst du Ärger, kriegst du ein Gutachten verpasst, für das der Richter einen Gutachter auswählt, der immer "Tauglich! Ab an die Front" brüllt. Verlass dich drauf, Gerichte werten deine Einkommensreduzierung als freiwillig und nicht als krankheitsbedingt. Es gibt Beschlüsse, in denen der Vater als voll leistungsfähig angesehen wird. und zu Unterhalt verknackt Leider kann der Beschluss nicht mehr zugestellt werden, weil er mittlerweile an der Krankheit gestorben ist, die er behauptete zu haben. Kenne so einen Fall mit einem Lungenkrebsvater.

Bei Volljährigen, wenn ein Elternteil unter Selbstbehalt fällt, entfällt seine Haftung.

Unberücksichtigt hast du BAföG, Nebenjobs, Stipendien.
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#3
Hey! Das die Gerichte bei Berechtigten im ersten Rang keine Gnade kennen, weiß ich. Deswegen habe und werde ich diese Forderungen erfüllen. Mir geht es wie gesagt um die theoretische Frage, ob ich nach Mindestunterhaltzahlung an die Minderjährigen noch mit fiktivem Einkommen bei den nicht mehr privilegierten Minderjährigen herangezogen werde, wenn ich nach Mindestunterhaltzahlung für die Minderjährigen bereits am angemessenen Selbstbehalt bin? Zumal der Bedarf der nicht mehr privilegierten Volljährigen komplett vom anderen Elternteil gedeckt werden kann, ohne dass sein angemessener Selbstbehalt gefährdet wäre.
Ich meine, dass ich keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliege und zumal der Bedarf im Rahmen der Verteilung zwischen den Eltern gedeckt ist.
Aber Meinung kann man viele haben. Mir wäre eine fundierte Einschätzung wichtig.
Kind 3 meinte zuletzt beim Gespräch zu seinen Zukunftsvorstellungen, dass er sich noch zu jung zum Arbeiten fühlt und ersteinmal studieren möchte….mit einem derzeitigen Notenschnitt von 3.5, über 40 Fehltagen im Halbjahr und keinem Interesse an der Schule.
Hätte ich noch was zu sagen, hätte ich ihm meine Meinung gesagt und ihm sicher nicht sein Lotterleben finanziert. Durch Trennung haben die Kinder vom Muttertier gelernt, dasses da ja einen Idioten gibt, der mir mein Leben in Freiheit finanziert.
Zumal 3 von 5 Kindern jeden Kontakt ablehnen, dieVolljährige von denen jetzt auf mehr Unterhalt klagt und der eine Junge nur auf Nachfrage reagiert. Kein emotionales Interesse, aber wenn es was zu holen gibt, ist man da. Ich weiß ja, wo es herkommt, aber so kann ich wenigstens diese erzieherische Lektion erteilen.
In jedem Fall frage ich mich, wie lange ich das selbst noch durchstehen kann und wie die rechtliche Lage aussieht?
Vielen Dank für eine Einschätzung!
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