Hey!
Ich denke mal ins Blaue.
5 Kinder. Zwei über 18 wollen oder werden noch eine Weile studieren.
Kind 3 wird nächstes Jahr 18 und will dann studieren.
Kind 4 13 und Kind 5 11 Jahre.
Ich zahle Mindestunterhalt für Kind 3,4,5 und Kind 2 200 Euro - macht gerade Abitur . Kind 1 kriegt Ausbildungsbafög und meldet keine Ansprüche an.
Mutter frühpensionierte Beamtin. Eigenes Einkommen 4.500,- Netto + 1250 Kindergeld und meine Unterhaltszahlungen.
Ich krebse seit 2024 am angemessenen Selbstvehalt rum und zahle regelmäßig Gerichts-/ Anwaltskosten. Vorher notwendiger Selbstbehalt.
Meine Überlegung ist, was die Folgen wäre, wenn Kind 3 nicht mehr privilegiert ist, und ich durch Krankheit leider nur so viel arbeiten kann, dass ich nur noch den Mindestunterhalt für Kind 4 und 5 zahlen kann.
Wenn ich das richtig verstehe, komme ich nicht in Probleme wegen gesteigerter Erwerbsobliegenheit weil Mindestunterhalt K4 und K5 gedeckt. Die anderen Volljährigen nicht privilegierten Kinder werden zwischen den Eltern im Verhältnis der Einkommen nach Abzug angemessener Selbstbehalt aufgeteilt. Da ich nach den Unterhaltszahlungen für K4 und K5 am angemessenen Selbstbehalt bin, haftet die Mutter dann mit ihrem Einkommen bis zu ihrem angemessenen Selbstbehalt für den Unterhalt für K2,3 und falls 1 sich für ein Studium nach der Ausbildung entscheidet.
Natürlich ist das nur ein Gedankenspiel falls ich leider nicht mehr so arbeitsfähig bin durch eine Krankheit.
Danke
Ich denke mal ins Blaue.
5 Kinder. Zwei über 18 wollen oder werden noch eine Weile studieren.
Kind 3 wird nächstes Jahr 18 und will dann studieren.
Kind 4 13 und Kind 5 11 Jahre.
Ich zahle Mindestunterhalt für Kind 3,4,5 und Kind 2 200 Euro - macht gerade Abitur . Kind 1 kriegt Ausbildungsbafög und meldet keine Ansprüche an.
Mutter frühpensionierte Beamtin. Eigenes Einkommen 4.500,- Netto + 1250 Kindergeld und meine Unterhaltszahlungen.
Ich krebse seit 2024 am angemessenen Selbstvehalt rum und zahle regelmäßig Gerichts-/ Anwaltskosten. Vorher notwendiger Selbstbehalt.
Meine Überlegung ist, was die Folgen wäre, wenn Kind 3 nicht mehr privilegiert ist, und ich durch Krankheit leider nur so viel arbeiten kann, dass ich nur noch den Mindestunterhalt für Kind 4 und 5 zahlen kann.
Wenn ich das richtig verstehe, komme ich nicht in Probleme wegen gesteigerter Erwerbsobliegenheit weil Mindestunterhalt K4 und K5 gedeckt. Die anderen Volljährigen nicht privilegierten Kinder werden zwischen den Eltern im Verhältnis der Einkommen nach Abzug angemessener Selbstbehalt aufgeteilt. Da ich nach den Unterhaltszahlungen für K4 und K5 am angemessenen Selbstbehalt bin, haftet die Mutter dann mit ihrem Einkommen bis zu ihrem angemessenen Selbstbehalt für den Unterhalt für K2,3 und falls 1 sich für ein Studium nach der Ausbildung entscheidet.
Natürlich ist das nur ein Gedankenspiel falls ich leider nicht mehr so arbeitsfähig bin durch eine Krankheit.
Danke

