Vor 6 Stunden
An die Rechtsgelehrten hier:
Wenn mein Anwalt, trotz Erinnerung und Mahnung (insgesamt fünf Mal im Abstand von einigen Wochen jeweils) eine Frist zur Klageeinreichung versäumt und mir als seinem Mandanten dadurch ein finanzieller Schaden eintritt, weil meine Forderung verjährt - haftet dafür der Anwalt resp. seine Haftpflichtversicherung?
Das Mandat und die Vollmacht für diesen Fall wurde explizit erteilt, ein Kollege der gleichen Anwaltskanzlei war vor drei Jahren schon mal mit dem Fall befaßt, Akten liegen also in der Anwaltskanzlei vor.
Der von mir mandatierte Anwalt tut aber nichts, im August laufen die drei Jahre Verjährungsfrist ab. Es steht die Durchsetzung meiner Forderung in Höhe von 32.000 € im Raum.
Weiß jemand, ob und wie der Anwalt dafür haftet?
Wenn mein Anwalt, trotz Erinnerung und Mahnung (insgesamt fünf Mal im Abstand von einigen Wochen jeweils) eine Frist zur Klageeinreichung versäumt und mir als seinem Mandanten dadurch ein finanzieller Schaden eintritt, weil meine Forderung verjährt - haftet dafür der Anwalt resp. seine Haftpflichtversicherung?
Das Mandat und die Vollmacht für diesen Fall wurde explizit erteilt, ein Kollege der gleichen Anwaltskanzlei war vor drei Jahren schon mal mit dem Fall befaßt, Akten liegen also in der Anwaltskanzlei vor.
Der von mir mandatierte Anwalt tut aber nichts, im August laufen die drei Jahre Verjährungsfrist ab. Es steht die Durchsetzung meiner Forderung in Höhe von 32.000 € im Raum.
Weiß jemand, ob und wie der Anwalt dafür haftet?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

