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13-01-2026, 23:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-01-2026, 23:56 von DrNewton.)
(13-01-2026, 18:10)Joset1989 schrieb: Nein ist gekündigt. Am 09.01. habe ich um Schlussrechnung und Ratenzahlung gebeten. Selbst das rechnet man ab. Es ist einfach nur erschreckend.
Für die Erstellung einer prüffähigen Rechnung/Berechnung selbst darf der Anwalt keine “Extra-Gebühr” verlangen, denn ohne eine ordnungsgemäß mitgeteilte Berechnung in Textform darf er seine Vergütung überhaupt nicht fordern. Das ist gesetzliche Voraussetzung nach § 10 RVG (und gilt auch bei vereinbarter Vergütung/Zeithonorar).
ABER:
Wenn du um ein separates Telefonat/Meeting bittest, um die Rechnung erklärt zu bekommen, kann die Kanzlei bei einer Zeitvergütung versuchen, diese Zeit als normale Mandatszeit abzurechnen (weil es “Leistung” ist). Das ist nicht zwingend “unzulässig”, aber: Du musst das nicht so anstoßen. Du kannst ausdrücklich verlangen, dass die Erläuterung schriftlich als Bestandteil der prüffähigen Abrechnung erfolgt und kein Zusatzauftrag erteilt wird.
Folgendes ist mir bei den Abrechnungen (urüberlesen aufgefallen):
A) Doppelzählung rund um den Gerichtstermin
Streitig stellen: - „Gerichtstermin inkl. Vor- und Nachbesprechung“ parallel zu
- „anwaltliche Vorbereitung Gerichtstermin“ und/oder
- „Vorbesprechung Gerichtstermin“
Einwand (kurz): Bitte Aufschlüsselung in reine Terminszeit / Wartezeit / Nachbesprechung und Abgleich, dass Vor-/Nachbesprechung nicht doppelt erfasst ist.
B) “Schriftsatz prüfen und versenden” / “prüfen und versenden”
Streitig stellen: - alle Positionen, die primär nach Versand/Organisation klingen (insb. „versenden“)
Einwand: Bitte konkretisieren, welcher anwaltliche Prüfgehalt enthalten war; ansonsten ist das nach eurer eigenen Vereinbarung typischerweise Sekretariat/Organisation (= anderer Stundensatz)
C) Serien von 0:06 / 0:12 für E-Mails und Gerichtspost ohne konkreten Gegenstand
Streitig stellen: - „E-Mail an Mandanten schreiben“
- „E-Mail lesen und antworten“
- „Gerichtspost lesen und berichten“
- „Aktuelle E-Mails lesen …“
- „E-Mail mit Anlagen lesen …“
Einwand: Mindestangaben fehlen (Zuordnung Sorge/Umgang/Wohnung, Kommunikationspartner-Kategorie, kurzer Output, bei Anlagen grober Umfang/Seitenzahl). Ohne das ist keine Plausibilitätsprüfung möglich.
D) “Aktuelle E-Mails mit diversen Anlagen lesen” ohne Umfang
Streitig stellen: - alles mit „diverse Anlagen“, „Chronologie/Gedächtnisprotokoll“ ohne Seiten/Dateiart
Einwand: Bitte Seitenzahl/Dateiumfang (z. B. „12 Seiten“, „30 Seiten“, „Fotos“), sonst ist die Dauer nicht bewertbar.
E) Rechtsprechungsrecherche (ohne Output)
Streitig stellen: - „Rechtsprechungsrecherche …“ (beide Themenkomplexe)
Einwand: Bitte kurze Angabe der Rechtsfrage + Ergebnis (Fundstellen oder Verweis, wo im Schriftsatz verwertet). Es reicht ein Satz; du verlangst kein Memo.
F) Mehrfachpositionen am selben Tag ohne eindeutige Trennung
Streitig stellen: - wenn derselbe Tätigkeitsbegriff am selben Tag mehrfach auftaucht (z. B. mehrfach „Gerichtspost lesen und berichten“ oder „E-Mail lesen“)
Einwand: Bitte Zuordnung zu konkretem Eingang/Schreiben, sonst entsteht der Eindruck von Rundungs-/Doppelerfassung.
G) Reisezeit (nur falls unklar)
Reisezeit zu 150 €/h ist im Grundsatz vereinbart. Streitig nur, wenn: - Strecke/Ort/Anlass nicht klar ist oder
- Reisezeit zusätzlich als „Vorbereitung“ o. Ä. doppelt auftaucht.
- Reisezeit realistisch
Diese Punkte kannst Du prüfen, um die Rechnung etwas zu drücken. Versuchen kannst es ja .... Ergebnis offen!
Aber es scheint von Seiten des RAs wasserdicht zu sein; Du bist vermutlich nicht er erste, der einen Gebührenherzanfall bekommen hat....!
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14-01-2026, 00:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-01-2026, 00:38 von NurErzeuger.)
Es wäre ja alles gar nicht so schlimm, wenn wenigstens was bei rumgekommen wäre. Aber im Familienrecht wird für Väter nur sehr selten etwas positives erreicht. Vielleicht Mal die großzügige Anerkennung einer Versicherung beim Unterhalt oder ein Umgangstag gegen Auflagen mehr beim Umgang, ansonsten ist alles in Stein gemeißelt und ein Anwalt wird hier nicht viel bewirken.
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Die Erfolglosigkeit in den Verfahren ist ein nicht mehr änderbares Faktum der Vergangenheit. Es geht nur noch um die Rechnung. Da lässt sich vielleicht noch was machen. Nachdem jetzt die Gesamtrechnung vorliegt, kann der nächste Schritt gegangen werden. Dann muss man sehen, was weiterhin noch möglich ist.
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Du kannst auch versuchen zu sagen, dass Du (fast) zahlungsunfaehig bist und die hohe Rechnung einfach nicht bezahlen kannst. Durch die Blume erklaerst Du aber Deine Verhandlungsbereitschaft. Mit ein wenig Glueck, gehen sie runter.
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14-01-2026, 16:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-01-2026, 16:09 von Joset1989.)
So ich hatte heute auch mein Gespräch mit dem Mieterverein. Mein Ziel war auszuloten, wie ich irgendwie aus diesem Beschluss des Familengerichts herauskommen, dass mir derzeit nicht erlaubt die Wohnung wo der zierfisch weiter wohnt zu kündigen. Denn ich warte nach wie vor auf die Entscheidung des Familiengerichts, dass ich kündigen darf. Ende April läuft der Kündigungsausschluss von 2 Jahren ab und ich könnte also kündigen.
Laut RA des Mietvereins kann ich hier überhaupt nichts tun. Ich habe unterschrieben und somit stehe ich hier in der Pflicht die teure Wohnung weiter zu zahlen. Selbst die Nebenkosten für Kosten die meine Frau derzeit verursacht (Heizung, Wasser etc.) und worauf ich überhaupt keinen Einfluss habe, kann ich nicht kürzen. Wenn ich dem Vermieter jetzt zur Kenntnis setze, dass ich in der Wohnung nicht mehr wohne und verwiesen wurde, dann kann mir das auch noch nachteiige ausgelegt werden. Zahle ich einfach nicht und meine Frau kriegt dann auch irgendwann eine Räumungsklage, dann habe auch ich hier das Problem dass sie mich verklagen könnte.
Wenn die Frau die Wohnung vernachlässigt und ich habe ja auch keinen Einfluss da ich die Wohnung nicht betreten darf, dazu habe ich erstmal auch keine Handhabe.
In was für einen Rechtsstaat leben ich überhaupt...
Als weitere Konsequenz solange Zahlung dieser wohnung nicht wegfällt, habe ich mehr monatliche Ausgaben als Einnahmen...
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Hast nur Du den Mietvertrag unterschrieben? Falls ja würde ich sofort Fakten schaffen und kündigen. Egal was irgendwer erzählt.
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(14-01-2026, 17:06)expat schrieb: Hast nur Du den Mietvertrag unterschrieben? Falls ja würde ich sofort Fakten schaffen und kündigen. Egal was irgendwer erzählt.
Das Familiengericht hat es mit letzten Beschluss allerdings untersagt.
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14-01-2026, 21:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-01-2026, 21:32 von Joset1989.)
Also komme gerade von der Erstberatung. Fast 2,5 Stunden aber auch hier sagt mir Anwalt, dass er zumindest das Verfahren zum Unterhalt nicht nach gesetzlichen Gebühren abrechnen wird, sondern nach Zeithonorar. Bei den anderen Themen wie Scheidung wäre das anders. Sein Stundensatz ist bei 200 Euro und er hat mir mal seine Abrechnungen gezeigt und da sah ich eigentlich nur TElefonat udn schriftstücke die abgerechnet wurden. Keine E-Mails, Weiterleitungen etc. die abgrechnet wurden. Er war ehrlich gesagt auch schockiert über meine bisherigen Rechnungen und meinte die Anwältin hat ihnen ja in 2 Monaten fast 35 Stunden abgerechnet, hat also 1 Woche exklusiv gearbeitet und wenn man das mal an einem normalen Gehalt orientieren würde...
Er würde auch im allgemeinen nach jeder Minute abrechnen und nicht im 6-Minuten Takt sofern Telefonate anfallen und man sich besprechen muss.
Aber ehrlich gesagt habe ich doch gerade so richtig in die Scheisse mit dieser Zeitarbrechnung gegriffen.
Ist es denn also auch nicht gang und gebe bei Unterhalt anders abzurechnen?
Ich frage deshalb, da ich auch oft mitbekommen dass gerade Unterhaltsangelegenheiten sehr lange dauern können und er arugmentiert damit, dass er da halt dann auch schon sehr viele Erfahrungen gemacht hat und das Thema Unterhalt kostenmäßig nur schwer abschätzen kann.
Ich habe nächste Woche einen neuen Termin. Heisst dann also next und zumindest mal anhören, was diese zu sagen hat...
Was meint ihr?
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Klingt gerade so, wie jemand, dessen Ehe teuer gescheitert ist und dann gleich die Nächste heiratet, "diesmal ist alles anders, ganz sicher"...
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(14-01-2026, 21:46)p__ schrieb: Klingt gerade so, wie jemand, dessen Ehe teuer gescheitert ist und dann gleich die Nächste heiratet, "diesmal ist alles anders, ganz sicher"...
Jaja:-) Ich habe leider schon einige Absagen erhalten, die keine Kapa mehr haben. Stellt sich nicht so einfach dar, hier nen Anwalt zu finden der nach Gesetz abrechnet.
Problem ist wahrscheinlich auch wenn die meine Gehaltszellel sehen
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(14-01-2026, 17:47)p__ schrieb: Deshalb gehts auch darum, eine Nutzungsentschädigung durchzusetzen.
Hallo "P", Du scheinst Dich mit solchen Themen gut auszukennen.
Frage, ist es realistisch diese durchgesetzt zu bekommen? Ich meine, es versteht sich in der obig genannten Konstellation von selbst, dass dem Teilnehmer eine Entschädigung zustehen müsste (normale Logik); aber bekommt er diese auch durchgesetzt? Was sind da Deine Erfahrungen? Gibt es Möglichkeiten, da etwas bei der Durchsetzung zu beschleunigen?
Die Ex-Perle wird wahrscheinlich keine Geld haben und eine mögliche Entschädigung gar nicht zahlen können :-(
Könnte diese mit den zu zahlenden Unterhalt verrechnet werden oder herrscht in diesem Fall ein Aufrechnungsverbot?
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das habe ich nämlich auch heute so verstanden. nachdem wir mal unterhalt gerechnet haben, müsste ich von ihr mindestens 700 euro zurück bekommen, wenn ich den kindesunterhalt voll bezahle. 700 Euro die mir mal ein bisschen helfen würden, denn mir bleibt derzeit nichts. aber wo kommt das geld denn dann her...
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Das kann man nicht sagen, da die Zahlen nicht bekannt sind. Wenn er beispielsweise hohen Trennungsunterhalt bezahlen muss, dann gibts auch Substanz, von der etwas abgezogen werden kann. Also mit dem Unterhalt verrechnet, die ersparte Miete des Zierfischs gilt als Naturalunterhalt oder als Wohnvorteil. Hat auch mehrere Ebenen, etwa die der Kinder, für die dadurch Naturalunterhalt geleistet wird. Das kann sich auswirken, wenn sonst volle Miete plus voller Tabellenunterhalt bezahlt werden müsste. Der Unterhalt wird vielleicht nicht gekürzt, aber das anzurechnende Einkommen des Vaters stärker bereinigt.
So etwas ist der Kernbereich eines Anwalts. Nicht, weil Anwälte mehr wissen würden, sondern weil dort der Mandant sitzt und nicht in einem anonymen Forum tippert. Der Anwalt hat alle Papiere des Mandanten vor sich liegen, wir nicht. Der kann mit einem Blick erkennen, was sich rentieren könnte und was nicht, wenn er nicht gerade zugedröhnt ist vom Umtrunk gestern Abend anlässlich der Honorarrechnungschlachtung eines richtig fetten Mandanten, den er mit Stundenhonnorar elend abgezockt hat :-)
Wir zeichen hier Möglichkeiten und mögliche Wege auf. Das könnte Strategien der Väter verbessern.
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Ich denke auch, solange die Wohnung bezahlt wird sollte man das Einkommen um diesen Betrag bereinigen, was effektiv den Unterhalt reduziert.
Gleichzeitig sollte man mindestens mal die Nebenkosten einklagen. Zahlt die Ex diese dann trotzdem nicht, dann ist das ein sehr gutes Argument in einer nächsten Klage ihr Unterschrift für die Kündigung gerichtlich zu ersetzen.
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Es gibt sogar noch mehr Gelder, die fliessen werden, etwa ein Zugewinnausgleich und der deshalb auch verringert werden könnte. Das Argument, die Ex hätte ja nichts darf man nicht unwidersprochen lassen.
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[/quote]
Kannst du dir gleich mal merken: egal ob du das alle 5 Jahre ausfüllen musst. Du bist immer verpflichtet sowas zu melden. Die Behörden lieber Ehrlichkeit. Verfassungsschutz, MAD etc kriegen das in der Regel immer mit und raus. Bei einigen meiner Kollegen war das auch so. Firma war daraufhin immer angepisst und meinte die sind verpflichtet das zu melden. Man kann mit denen auch reden, und solang du eben nicht verurteilt wirst, sollte es nicht das Riesen Problem sein. Ist natürlich auch immer eine einzelfallentscheidung. Aber würd mich jetz mal nicht verrückt machen. Füll das aus, und schau was passiert. Und kleiner Tipp am Rande, einem Kollegen wollten sie die waffentrage Berechtigung usw entziehen. Er hat eine Anwalt eingeschalten und es ging gut aus. Mach dich nicht verrückt
[/quote]
Hatte mir das ganze Hoffnung gemacht, habe ich gerade einen anderen Dämpfer erhalten.
Hatte heute das Gespräch mit dem Sicherheitsbeauftragten. Das anhängende Verfahren ist wahrschelnlich nicht so schlimm. Was nun aber wahrscheinlich schlimmer ist, dass ich die Heirat in 2022 nicht gemeldet habe. Beim Arbeitgeber gemeldet etc. habe ich alles gemacht und bin eigentlich sehr akribisch wo ja auch vieles beim Arbeitgeber digital läuft aber ich habe nicht die Meldung an den Geheimschutz zwecks Sicherheitsmeldung gemacht. Das scheint in den "krisenzeiten" wohl ein Grund zu sein, dass man keine Zulassung bekommt weil man von gewissem Personal die Wahrnehmung solcher Informationspflichten erwarten kann. Die Chance die Zulassung dadurch zu verlieren, stehen bei 50:50 und die könnte es dann höchstens wieder in 5 Jahren geben und ich dürfte nur noch eingeschränkt arbeiten. Als projektleiter dann wohl auch Grund gekündigt zu werden...weil man mich nur noch mit bestimmten Bereichen beschränkten Bereichen arbeiten kann. Egal auch dass meine FRau aus keinem Land der Staatenliste kommt. Einen Job in der Branceh bekäme ich dann n den nächsten 5 Jahren nicht mehr.
Ich könnte kotzen. Dann lass ich mich mal überraschen, aber bei meinem Glück zur Zeit...
Irgendwann kann man nicht mehr positiv denken...
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Das hör ich aber zum ersten Mal. Geht’s um eine Ü2 oder sogar eine Ü3? Ich hab bei meiner Heirat damals nichts gemeldet. Nur dem Arbeitgeber und so weiter. Bei mir gab’s da keine Probleme. Mir ist auch nicht bekannt das man das sofort melden müsste.
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Das ist eine Überprüfung der Ü2. Ich bin auch ein wenig verdutzt. Meine Frau kommt ja auch nicht aus einem Land der Staatenliste. Man macht soviele Meldungen auch an HR und sowas geht dann nicht automatisch? Man meinte sogar eine Beziehung wäre schon anzugeben. Bin schon 30 Jahre in dem Business, aber so war das früher nicht. Wohl allers anderes seit der Ukraine...
Ich verstehe dass sowas schnell entschieden wird. Der Arbeitgeber dürfte kein Interesse haben mich zu verlieren, aber über die Zulassung entscheiden dann die Ministerien.
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Meiner Einschätzung nach sollte Das kein Grund sein Dir die Ü2 zu entziehen. Bei weitem nicht. Würd da erstmal weiterhin entspannt bleiben. Mein Arbeitskollege hat gegen die Ministerien den Anwalt eingeschalten. Er musste zur Haar Probe weil rausgekommen ist das ihm vor 20 Jahren der Führerschein mal entzogen wurde. Paar Tage davor war er feiern und natürlich sah das Ergebnis dann nicht gut aus. Er hat den Anwalt eingeschalten und die haben ganz schnell zurück gerudert. Obwohl die Firma eingeschissen hat und meinten wie er sowas denn machen kann, da hat er keine Chance usw. Wir sind auch waffenträger mit ü2 etc. Und meiner Einschätzung nach sollte das kein Grund sein. Wenn was kommt, nimm es bitte nicht einfach so hin. Halt mich gerne auf dem laufenden.
Wird öfter heißer gekocht als gegessen wird. Sowas wird normal erst brenzlig wenn deine Partnerin mehrfach vorbestraft ist, zum Beispiel wegen Drogen etc.
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Meine Ehefrau spielt anscheinend keine Rolle zumindest in Bezug auf die Prüfung. Keine Unterschrift ist erforderlich. Ich muss ihre Angaben auch nicht machen. Wegen getrennt ist das anders, au Datenschutz keine Angaben.. Lediglich das AZ soll ich wegen dem Strafverfahren angeben. Und die Heirat nachmelden. Verstehe einer die Gesetze.
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