Beiträge: 59
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2023
(10-01-2026, 12:14)Joset1989 schrieb: (10-01-2026, 11:41)Sneax001 schrieb: Geht’s um die SÜ 2 Überprüfung? Arbeit mit Verschluss Sachen etc.? Mach dir da erstmal keine große Gedanken. Du musst über ein Strafverfahren informieren. Das heist aber nicht das du sofort deine Arbeit verlierst. Solange du nicht verurteilt wirst, sollte erstmal nicht viel passieren.
Genau um sowas geht es. Muss den alle paar Jahre auszufüllenden Bogen nun wieder befüllen (also zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt) und da wird halt so eine Frage gestellt und da werde ich auch wahrheitsgemäß eine Antwort abgeben.
Wäre toll, wenn das so wäre, das ich zumindest da nichts befürchten muss. Wie gesagt, die Vorwürfe sind ja absurd und das wird eingestellt werden, dauert halt bei den Staatsanwaltschaften etwas länger...
Kannst du dir gleich mal merken: egal ob du das alle 5 Jahre ausfüllen musst. Du bist immer verpflichtet sowas zu melden. Die Behörden lieber Ehrlichkeit. Verfassungsschutz, MAD etc kriegen das in der Regel immer mit und raus. Bei einigen meiner Kollegen war das auch so. Firma war daraufhin immer angepisst und meinte die sind verpflichtet das zu melden. Man kann mit denen auch reden, und solang du eben nicht verurteilt wirst, sollte es nicht das Riesen Problem sein. Ist natürlich auch immer eine einzelfallentscheidung. Aber würd mich jetz mal nicht verrückt machen. Füll das aus, und schau was passiert. Und kleiner Tipp am Rande, einem Kollegen wollten sie die waffentrage Berechtigung usw entziehen. Er hat eine Anwalt eingeschalten und es ging gut aus. Mach dich nicht verrückt
Beiträge: 31
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2025
10-01-2026, 17:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-01-2026, 17:44 von Joset1989.)
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
Das hört sich doch gut an. Da wäre ich ungemein erleichtert. Allerdings verstehe ich dass mein Zierfisch dann auch in die Prüfung muss und dem zustimmen muss. Wenn sie nicht zustimmen würde wäre sie ja schön doof denn sie entzieht mir damit wohl die Arbeitsgrundlage und dann hätte der Goldesel erst mal ausgedient. aber bei der Dame weiss man nie...
Beiträge: 398
Themen: 19
Registriert seit: Nov 2021
11-01-2026, 23:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-01-2026, 23:59 von DrNewton.)
Hallo,
vielleicht solltest Du zur Prüfung einmal die Honorarvereinbarung sowie die Abrechnung (in neutralisierter Form) einstellen. Dann kann sich der eine oder andere das ansehen und ggf. einschätzen, ob die Vereinbarung zulässig war oder nicht.
Hilfsweise kann man den Vorgang auch bei der zuständigen Kammer prüfen lassen. Bei der Notarkammer hatte ich Erfolg, nachdem ich der Notarin den Streit angezeigt und die Abrechnung zur Beurteilung eingereicht hatte. Bei der Steuerberaterkammer hingegen blieb mein Vorgehen ohne Ergebnis – nach dem Motto: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Dennoch würde ich diesen Weg zumindest versuchen.
Beiträge: 31
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2025
12-01-2026, 13:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-01-2026, 13:16 von Joset1989.)
Hier kam die Frage nach der Vergütungsvereinbarung und der Auflistung zu den Abrechnungen...
1. Mandatsgegenstand
Die Kanzlei wird bevollmächtigt, sämtliche familienrechtliche Angelegenheiten (§§ 111 ff. FamFG i.V.m. §§ 81 ff. ZPO und § 114 V FamFG) durchzuführen. Welche familienrechtlichen Angelegenheiten betreut und bearbeitet werden sollen, wird individuell besprochen und festgelegt.
2. Vergütung
a. Vergütung für die Rechtsanwält*innen und juristische Mitarbeitende Die Abrechnung der Tätigkeit unserer Rechtsanwält*innen er-folgt unter Erfassung des Zeitaufwandes im 6 - Minutentakt. Es wird für die sachbearbeitenden Rechtsanwält*innen be-ziehungsweise für die juristischen Mitarbeitenden folgender Stundensatz vereinbart:
Für die Rechtsanwält*innen: 300,- Euro
Für juristische Mitarbeitende: 220,- Euro
Dies gilt auch für die Vertretung in gerichtlichen Angelegenheiten, es sei denn, das sich unter Zugrundelegung des vorstehenden Stundensatzes ergebende Honorar unterschreitet die für diese Tätigkeit vorgesehenen gesetzlichen Gebühren. In diesem Fall sind die gesetzlichen Gebühren geschuldet.
b. Vergütung Sekretariatstätigkeiten
Die Abrechnung der Tätigkeit von Sekretariatsmitarbeiter*innen wird mit folgendem Stundensatz abgerechnet: 60,00 Euro. Für Sekretariatstätigkeiten erfolgt eine pauschale Abrechnung von 15 Minuten zu einem Stundensatz von 60,00 Euro pro angefangene Stunde anwaltlicher Tätigkeit.
c. Vergütung für anfallende Reisezeiten der Rechtsanwältinnen
Angefallene Reisezeiten der Rechtsanwält*innen werden mit der Hälfte des obigen Stundensatzes (150,- Euro) berechnet.
00. Abrechnungsmodalitäten
Die Gesellschaft darf angemessene Vorschusszahlungen in Rechnung stellen. Eine Abrechnung erfolgt jeweils zeitnah, sobald ein Vorschuss aufgebraucht ist. Zeitgleich wird eine weitere Vorschussrechnung erstellt.
d. Ausschluss der Anrechnung der Vergütung auf gesetzliche Gebühren Eine Anrechnung der Vergütung auf gesetzliche Gebühren aus einer vorherigen oder nachfolgen-den Tätigkeit wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss er-fasst ausdrücklich nicht die Erstberatungsgebühr. Wird ein Mandatsverhältnis über den Beratungsgegenstand einer Erstberatung geschlossen, so erfolgt eine Anrechnung der bereits geleisteten Erstberatungsgebühr im Rahmen der ersten Abrechnung.
e. Auslagen und Pauschalen
Für die bei der Bearbeitung anfallenden Kosten und Auslagen wird abweichend von den Bestimmungen der Nummern 7000 ff. des Vergütungsverzeichnisses (VV RVG) folgendes vereinbart:
(1) Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von 50,- Euro pro Verfahren.
(2) Einmalige Pauschale für die Anlage der Akte, Anforderung Gerichtsakten, Einpflegen der fall-bezogenen Daten: 100,00 Euro
(3) Entstehende Fahrkosten in voller Höhe. Dabei obliegt die Wahl des
Transportmittels der Kanzlei.
(4) Verpflegungspauschale für Tätigkeiten außerhalb der Kanzlei:
(a) von bis zu 4 Stunden: 10,00 Euro
(b) von mehr als 4 Stunden: 50,00 Euro
© von mehr als 8 Stunden: 100,00 Euro
(5) Soweit Kosten und Auslagen vorstehend nicht geregelt sind, gelten die
Bestimmungen der Nrn. 7000 ff. des Vergütungsverzeichnisses VV RVG).
Die vorgenannten Pauschalen (3) und (4) werden fällig bei Terminswahrnehmung, auch - in Abweichung der gesetzlichen Regelung - wenn ein Termin innerhalb der politischen Gemeinde stattfindet.
f. Umsatzsteuer
Die Gesellschaft erhält auf sämtliche nach dieser Vereinbarung geschuldeten
Zahlungen Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
3. Rechnungsprüfung durch die Mandant*innen
Soweit die Mandantin/der Mandant nicht binnen 3 Wochen nach Erhalt einer Rechnung Einwände gegen diese Rechnungsstellung erhebt, gilt diese Rechnung als anerkannt. Hiervon sind Vorschussrechnungen ausgenommen.
4. Hinweise
Die vorstehende Vergütungsvereinbarung weicht von den gesetzlichen Gebühren gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Jene Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, welcher sich grundsätzlich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Mandant*innen bemisst. Bei Kindschaftsverfahren beträgt der Gegenstandswert in der Regel 4.000,00 Euro bei Eilverfahren die Hälfte. Daraus errechnet sich eine anwaltliche Vergütung von ca. 850,00 Euro. Die hier vereinbarten Honorare können diese gesetzlichen Gebühren erheblich übersteigen. Insofern werden die Mandant*innen darauf hingewiesen, dass die gegnerische Partei, Verfahrensbeteiligte oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung er-statten muss. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der oben aufgeführte Kostensatz um ein Vielfaches überschritten werden kann. Die zu erwartenden Gesamtkosten richten sich nach dem aufgebrachten Arbeitsaufwand. Dieser kann sich unter anderem durch das Verhalten von Gericht, Gegenseite, Gutachter*innen und anderen Verfahrensbeteiligten erhöhen. Der geleistete Aufwand hängt auch entscheidend von dem durch die Mandant*innen geforderten Beratungs- und Betreuungsaufwand ab. Durch die regelmäßigen Zwischenabrechnungen und Vorschussanforderungen bleibt dabei eine Prüfung der Zeiten und Abrechnungen, sowie auch eine Abschätzung der erwartbaren Gesamtkosten in zeitlichem
Zusammenhang mit den entstehenden Kosten möglich.
Der Mandant/die Mandantin wird darauf hingewiesen, dass der Kontakt mit seiner/ihrer Rechtschutzversicherung (Deckungszusage, Informationsweiterleitung, Rechnungseinreichung usw.) nicht von der Beauftragung der Kanzlei umfasst ist. Solche Tätigkeiten können im Einzelfall auf ausdrücklichen Wunsch aus Kulanz übernommen werden und sind dann mit dem Stundensatz der Mitarbeitenden im Sekretariat abzurechnen.
Auflistung der bisherigen beiden Teirechnungen (zum wert von 7.000 Euro für etwas mehr als 1 Monat, die Restrechnung über 6000 Euro steht aus:-(:
xx.10.25 00:24 h - Gerichtspost lesen und berichten zu 300,00 €/h
xx.10.25 5 00:24 h - Telefonat (Besprechung weiteres Vorgehen) zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:30 h - Rechtsprechungsrecherche für Antragserwiderung zu 300,00 €/h
xx.10.25 02:24 h - Antragserwiderung Wohnungszuweisung erstellen zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:18 h - E-Mail mit Anmerkungen zu Beschluss/Antrag der Gegenseite lesen zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:12 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:24 h - Aktuelle E-Mails mit diversen Anlagen lesen zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:18 h - Änderungswünsche in Stellungnahme einbauen zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:42 h - Antrag Umgangsrecht erstellen zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:12 h - Aktuelle E-Mails mit Anlagen lesen zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:12 h - Änderungswünsche in Umgangsantrag einarbeiten zu 300,00 €/h
xx.10.25 14.10.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:18 h - Recherche bzgl. Härtefallscheidung und Rückmeldung an Mandanten zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:12 h - Aktuelle E-Mails lesen und Änderungswünsche in Schriftsatz einbauen zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:12 h - Gerichtspost lesen und berichten zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:06 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:24 h - E-Mail mit Anlagen lesen zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:12 h - Gerichtspost lesen und berichten zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:06 h - Aktuelle E-Mails lesen zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:12 h - Gerichtspost lesen und berichten zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:12 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:42 h - Telefonat (Besprechung weiteres Vorgehen zum Sorgerecht
sowie Vorbereitung Termin im JA am Montag) zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:30 h - Rechtsprechungsrecherche für Antragserwiderung
Sorgerecht zu 300,00 €/h
xx.10.25 02:30 h - Antragserwiderung Sorgerecht erstellen zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:06 h - E-Mails lesen und antworten zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:12 h - Aktuelle E-Mails mit Anlagen lesen zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:18 h - Änderungswünsche in Schriftsatz einbauen zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
xx.10.25 00:06 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
xx.11.25 00:18 h - E-Mail mit Anlagen (Chronologie + Gedächtnisproto-koll) lesen zu
300,00 €/h
xx.11.25 05.11.25 00:12 h - Gerichtspost lesen und berichten zu 300,00 €/h
xx.11.25 00:30 h - Anwaltliche Vorbereitung Gerichtstermin zu 300,00 €/h
xx.11.25 01:18 h - Vorbesprechung Gerichtstermin zu 300,00 €/h
xx.11.25 00:06 h - E-Mails lesen und antworten zu 300,00 €/h
xx.11.25 00:30 h - Anreise Gerichtstermin zu 150,00 €/h
xx.11.25 02:24 h - Gerichtstermin inkl. Vor- und Nachbesprechung zu 300,00 €/h
xx.11.25 00:30 h - Rückreise Gerichtstermin zu 150,00 €/h
xx.11.25 00:06 h - Post Gegenseite lesen und berichten zu 300,00 €/h
xx.11.25 00:12 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
xx.11.25 00:12 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
Beiträge: 398
Themen: 19
Registriert seit: Nov 2021
ich habe mal schnell meinen digitalen Freund hinzu befragt:
Ich kann dir dazu eine **rechtliche Ersteinschätzung** (Deutschland, RVG/BGB) geben – keine verbindliche Rechtsberatung. Ob einzelne Klauseln *durchsetzbar* sind, hängt vor allem davon ab, ob das **AGB** (vorformuliertes “Kanzleiformular”) ist und ob du als **Verbraucher** mandatiert hast.
## 1) Formelle Zulässigkeit (Wirksamkeitsvoraussetzungen)
Eine Vergütungsvereinbarung muss u.a. **in Textform** geschlossen, als solche **bezeichnet**, **von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt** sein und **darf nicht in einer Vollmacht enthalten** sein (Trennungsgebot). Außerdem muss der Hinweis zur **begrenzten Kostenerstattung** enthalten sein. ([Haufe.de News und Fachwissen][1])
**In deinem Text ist der Kostenerstattungs-Hinweis (Ziff. 4) grundsätzlich enthalten.** ([IWW Institut |][2])
Was ich anhand deines Auszugs nicht prüfen kann: ob die Vereinbarung tatsächlich **getrennt** von der Vollmacht/sonstigen Unterschriften lief. Genau das ist in der Praxis ein häufiger Angriffspunkt.
## 2) Inhaltlich: Was ist tendenziell zulässig?
* **Stundenhonorar** an sich (auch als Formular) ist nach aktueller BGH-Rechtsprechung grundsätzlich möglich.
* **6-Minuten-Takt** ist branchenüblich und in der Regel nicht per se unzulässig.
* **Reisezeit 50 %** kann vereinbart werden.
* **Vorschüsse** sind zulässig, solange „angemessen“.
## 3) Konkrete Angriffspunkte in *dieser* Vereinbarung
### A) “Rechnung gilt als anerkannt, wenn nicht binnen 3 Wochen …” (Ziff. 3)
Diese **Anerkenntnis-/Genehmigungsfiktion** ist ein sehr starker Angriffspunkt. Der BGH hat eine sehr ähnliche Klausel (3-Wochen-Frist, Zeiten gelten als anerkannt bei nicht substantiiertem Widerspruch) in Vergütungs-AGB gegenüber Verbrauchern als **unwirksam** bewertet. ([Bundesrechtsanwaltskammer][3])
**Konsequenz praktisch:** Auch wenn 3 Wochen verstrichen sind, ist das kein „sicheres Anerkenntnis“, wenn die Klausel AGB-rechtlich nicht hält.
### B) Mischung “Stundenhonorar – aber mindestens gesetzliche Gebühren” (Ziff. 2a, Gericht)
Deine Klausel sagt sinngemäß: Stundenhonorar gilt auch gerichtlich, **es sei denn** es liegt unter den gesetzlichen Gebühren, dann gelten **gesetzliche Gebühren**.
Gerade solche **Verknüpfungen** (“Stunde oder RVG – je nachdem”) sind nach der jüngeren BGH-Linie in Formular-Konstruktionen **heikel**, weil sie Vergütungssysteme mischen und für Mandanten schwer kalkulierbar machen. In IX ZR 65/23 hat der BGH „Verbindung Stundenhonorar mit RVG-Gebühren“ als (im dortigen Klauselwerk) missbräuchlich/unwirksam eingeordnet. ([Bundesrechtsanwaltskammer][3])
Ob **deine** Mindest-RVG-Klausel am Ende fällt, ist eine Wertungsfrage (und kontextabhängig), aber sie ist ein klarer Ansatzpunkt.
### C) Sekretariat: 15 Minuten pauschal „pro angefangene Stunde anwaltlicher Tätigkeit“ (Ziff. 2b)
So wie formuliert, wirkt das wie ein **automatischer Aufschlag**: pro Anwaltstunde werden pauschal 15 Min Sekretariat berechnet (zusätzlich zu ggf. tatsächlich erfasstem Sekretariat). Das ist in Transparenz/Angemessenheit angreifbar (Doppelerfassung/Overhead-Umlage ohne Einzelnachweis) – typischer **§ 307 BGB-Angriff**.
### D) Auslagenpauschalen deutlich oberhalb RVG-Leitbild (Ziff. 2e)
* **Post-/Telekom-Pauschale 50 EUR „pro Verfahren“**: Das liegt deutlich über der RVG-Pauschale (Nr. 7002 VV RVG ist typischerweise bis 20 EUR je Angelegenheit gedeckelt). ([Haufe.de News und Fachwissen][4])
Abweichungen *kann* man vereinbaren – aber in AGB ist das oft angreifbar, wenn es pauschal, entkoppelt vom Aufwand und/oder unklar („Verfahren“ vs. „Angelegenheit“) ist.
* **Akte anlegen/Anforderung Gerichtsakten/Einpflegen Daten: 100 EUR**: Das sind typische Kanzlei-Overheads; als Extra-Pauschale kann es als unangemessene Benachteiligung/„Doppelabrechnung“ (neben Stundensätzen) angegriffen werden.
* **Fahrtkosten „in voller Höhe“, Transportmittelwahl allein Kanzlei**: Ohne Begrenzung auf „erforderlich/wirtschaftlich“ ist das ein Einfallstor (Taxi/1. Klasse etc.) → Transparenz/Angemessenheit.
* **Verpflegungspauschalen auch innerhalb der politischen Gemeinde** und in dieser Höhe: ungewöhnlich, deshalb ebenfalls AGB-rechtlich angreifbar.
### E) Ausschluss der Anrechnung auf gesetzliche Gebühren (Ziff. 2d)
Je nachdem, was genau damit praktisch bezweckt wird, kann das in AGB-Konstellationen ebenfalls angreifbar sein (Intransparenz/Überraschung). Es ist zumindest ein Punkt, den man sich im Gesamtkonzept ansehen müsste.
### F) “Summierungseffekt”: Risiko, dass am Ende die *gesamte* Preisabrede kippt
Der BGH hat betont, dass nicht nur einzelne Klauseln, sondern der **Gesamtzusammenhang** eines Klauselwerks die Vergütungsabrede insgesamt zu Fall bringen kann; Folge kann sein, dass dann **nur nach RVG** abgerechnet werden darf.
## 4) Kann man (noch) „Widerspruch“ einlegen?
Man muss unterscheiden:
### (1) Gegen die **Vereinbarung selbst**
Wenn du bereits unterschrieben hast, gibt es kein allgemeines „Widerspruchsrecht“ allein wegen Unzufriedenheit. Praktisch kommen dann nur diese Wege in Betracht:
* **Kündigung des Mandats** (jederzeit möglich; Abrechnung bis dahin bleibt Thema).
* **AGB-rechtlicher Einwand**: einzelne Klauseln (oder die gesamte Preisabrede) seien unwirksam.
* **Angemessenheitskontrolle**: Selbst bei wirksamer Vereinbarung kann eine „unangemessen hohe“ Vergütung im Streitfall auf einen angemessenen Betrag **bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung** reduziert werden.
* Sonderfälle: **Anfechtung** (Irrtum/Täuschung) oder **Widerruf** bei Fernabsatz/Haustür – das hängt aber stark vom Zustandekommen ab.
### (2) Gegen **konkrete Rechnungen / Zeiten**
Das kannst du grundsätzlich **immer** tun – und die 3-Wochen-Anerkenntnisklausel ist gerade ein Punkt, der nach BGH-Linie angreifbar ist. ([Bundesrechtsanwaltskammer][3])
Wichtig: Der Anwalt muss Zeiten/Leistungen **konkret nachvollziehbar darlegen** (was wurde wann wofür gemacht).
## 5) Praktisches Vorgehen (ohne Eskalation starten)
1. **Schriftlich** (E-Mail reicht) um **vollständige Tätigkeitsnachweise/Timesheets** bitten: Datum, Dauer, konkrete Tätigkeit, Akte/Schriftsatz/Telefonat mit wem, Ergebnis.
2. **Einwendungen** gezielt machen: Doppelte Sekretariatspauschale? Auslagen pauschal ohne Bezug? Reise/Verpflegung innerorts?
3. Gleichzeitig erklären: „Ich erkenne die Rechnung der Höhe nach nicht an; Zahlung ggf. nur unter Vorbehalt.“
4. Wenn die Kanzlei blockt: **Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft** oder regional zuständige **Rechtsanwaltskammer** (Gebühren-/Vermittlungsstelle) als nächster Schritt.
### Formulierungshilfe (Kurztext)
> „Hiermit erhebe ich Einwendungen gegen die Rechnung vom … . Bitte übersenden Sie mir eine prüffähige Aufstellung der abgerechneten Zeiten (Datum, Dauer, konkrete Tätigkeit, Bearbeiter) sowie eine Aufschlüsselung der geltend gemachten Pauschalen/Auslagen mit Rechtsgrund und Zuordnung zum konkreten Verfahrensabschnitt. Ich erkenne die Rechnung derzeit nicht an; eine etwaige Zahlung erfolgt – falls überhaupt – ausdrücklich unter Vorbehalt.“
Wenn du möchtest, kann ich dir als nächsten Schritt eine **“Angriffsmatrix”** erstellen (Klausel → Risiko/Argument → benötigte Nachweise → gewünschte Anpassung) und – falls du schon Rechnungen hast – die typischen **Prüfpunkte je Abrechnungsposition** mit dir durchgehen.
[1]: https://www.haufe.de/id/beitrag/3-vergue...hatgpt.com "§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. § 3a RVG – Grundsätze"
[2]: https://www.iww.de/rvgprof/archiv/vergue...hatgpt.com "Vergütungsvereinbarung in der Prozessführung"
[3]: https://www.brak.de/newsroom/news/bgh-st...binierbar/ "BGH: Stundenhonorar nicht mit RVG-Vergütung kombinierbar | Bundesrechtsanwaltskammer"
[4]: https://www.haufe.de/id/beitrag/2-die-gr...hatgpt.com "§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Auslagen für Post- und ..."
mehr sende ich Dir per PM. Eine Matrix mit der Du Punkt für Punkt ggf. prüfen kannst. Vielleicht ist ja was dabei ......
Beiträge: 31
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2025
Bin gerade technisch überfordert. Ich bekomme eine Nachricht auf dem smartphone aber in meinem profil ist keine...Wie antworte ich denn darauf. über das profil?
Beiträge: 398
Themen: 19
Registriert seit: Nov 2021
Ja. Einloggen und dann solltest Du Deine Nachrichten sehen .... sag ich jetzt mal.
Beiträge: 714
Themen: 108
Registriert seit: May 2017
E-Mails lesen und beantworten 300 Euro die Stunde. Also verdient diese Juristenkachel ihre 2.400 Euro an einem 8-Stunden-Tag. Ja das muss sie auch, wenn man bedenkt, dass bereits jetzt und spätestens in ein paar Jahren jede KI ihren Job 1.000 mal besser machen wird.
Ich würde der Madame mal eine Gegenfrage stellen: Was haben Sie bisher positives für mich bewirkt?
Beiträge: 31
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2025
12-01-2026, 23:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-01-2026, 23:14 von Joset1989.)
(12-01-2026, 22:49)NurErzeuger schrieb: E-Mails lesen und beantworten 300 Euro die Stunde. Also verdient diese Juristenkachel ihre 2.400 Euro an einem 8-Stunden-Tag. Ja das muss sie auch, wenn man bedenkt, dass bereits jetzt und spätestens in ein paar Jahren jede KI ihren Job 1.000 mal besser machen wird.
Ich würde der Madame mal eine Gegenfrage stellen: Was haben Sie bisher positives für mich bewirkt?
Nichts hat sie bewirkt.
Wohnungswegweisung offen, ich erhalte keine Nutzungsentschädigung, Unterhaltsthema offen, begleiteter Umgang der abzusehen war, Sorgerecht erledigt aber nur weil die Richterin den Antrag der Gegenseite erst gar nicht zugelassen hat. 13000 Euro dafür da kann man auch nichts als Erfolg verkaufen...
Hätte ich 0,0 bislang unternommen hätte ich dasselbe Outcome bislang gehabt....Die Richterin hat den ganzen Papierkram den wir erzeugt haben überhaupt keine Achtung geschenkt...
Gibt es auch Schlechtleistung in diesem Beruf?
Beiträge: 3.476
Themen: 119
Registriert seit: Mar 2012
Ich habe keine Ahnung was fuer eine "Staranwaeltin" Frau Dr. von und zu fuer Familienrecht Du da engagiert hast. Aber selbst in der heutigen Zeit ist ein Stundensatz von 300 Euro wohl nicht normal. Ich habe damals auch aus purer Not fuer spezielle Situationen spezialiserte Anwaelte mit hohem Stundensatz eingeschaltet. Das war dann auch im begrenzten Umfang o.k.und erfolgreich. ABER was Du da hast ist doch eher Alltagsgeschaeft fuer die Rechtsverdreher. Versuch die Rechnung mit den vorher genannten Tips zu druecken und im Zweifellsfall zahl einfach erstmal nicht und verhandel dann nach. Letztendlich hast Du aber den Stundensatz akzeptiert und irgendwas musst Du Frau "Staranwaeltin" zahlen.
Wie immer, aus Fehlern lernt man und manchmal muss man den Verlust auch abschreiben und es in Zukunft einfach besser machen. Schwacher Trost, aber so ist es. Aufstehen, Krone richten und weitermachen!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Beiträge: 31
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2025
Leider keine Staranwältin, auf die ich da zurückgreife, aber zumindest in der Großstadt hatte ich solche Stundensätze schon mehrfach gehört.
Also eine Kanzlei die sich wohl auf Umgangs- und Sorgerecht spezialisiert ist, aber im nachhinein hätte ich das überhaupt nicht gebraucht weil bezüglich des Umgangsrechts und der tollen Strafanzeige meiner Frau ja eh nichts gescheiteres als begleitete Umgänge bei rausgekommen wäre. Sorgerecht wie gesagt abgelehnt. Dann frage ich mich aber auch weshalb solch eine Kanzlei dann auch wenn es um Sorgerecht geht, dann Literaturrecherchen betreiben muss, wenn dass das Spezialgebiet ist..
Später ist man immer schlauer. Aber dann auch bitte, weil das Geld hängt bei mir derzeit wirklich nicht wie Äpfel an den Bäumen. Schön ne Jahresbonus zu bekommen, aber bei 13000 Euro Anwaltskosten...
Mandat gekündigt und habe nun erstmal um Konkretisierung der Rechnungen gebeten.
Beiträge: 22.329
Themen: 930
Registriert seit: Aug 2008
Die Angemessenheit der Höhe der Stundensätze wird nicht zu beanstanden zu sein und du hast exakt diese Höhe selber vorher gelesen und dann unterschrieben. Es geht mehr um den Inhalt der Abrechnung, WAS abgerechnet wurde. Auch eine letztliche Erfolglosigkeit ist kein Grund für Widerspruch. Ein Grund ist aber, wenn vorab erkennbar erfolglose, also sinnlose Tätigkeiten abgerechnet wurden.
Deinen KI-Text habe ich nicht zu Ende gelesen, der Anfang ist der typische wortreiche KI-Schrott ohne Wert, was in juristischen Fragen leider die Regel ist, was ich in #45 schon schrieb und sich wieder bestätigt hat. Das kostet nur Zeit und ermüdet. Keiner wird seine Lebenszeit investieren, dir diesen Wortschwall durchzugehen und erklären, wo die Unschärfen und Probleme damit liegen, welche Sätze stimmen, welche stimmen aber nicht in diesem Kontext, welche veraltet sind, was häufig geäusserte Fehlansichten sind, was bei dir zutrifft, vielleicht zutrifft, nicht zutrifft.
Versuche doch mal, gemäss #36 letzter Satz vorzugehen, wenn das misslingt Rechtsanwaltskammer zur rechtlichen Einschätzung, Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Fachanwalt für Anwalts- oder Gebührenrecht (kostet wieder, bis zu 400 EUR aber gut). Eine Rechtsschutzversicherung hilft auch, nur beim Familienrecht aber bei ein er strittigen Anwaltsrechnung.
Beeil dich damit, die Zahlungsfrist läuft.
Beiträge: 31
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2025
Gestern, 12:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 12:49 von Joset1989.)
Die letzte Rechnung über die 6000 Euro habe ich noch nicht erhalten.
(09-01-2026, 23:41)p__ schrieb: Prüfe auch auf Abrechnung umfangreicher Schriftsätze ohne anschließende Verfahrensaktivität, abgerechnete Verfahrenshandlungen.
Was meinst du damit?
Es wurde in Bezug auf das Sorgerecht ein großer Gegenantrag gestellt und Das Familiengericht hat das Verfahren auch prompt bei der FG-Sitzung eingestellt meinst du sowas?
Was wären abgerechnete Verfahrenshandlungen?
Beiträge: 22.329
Themen: 930
Registriert seit: Aug 2008
Umfangreiche Schriftsätze ohne anschließende Verfahrensaktivität = Wenn etwas gross angeleiert wurde, dann aber nicht weiterverfolgt. Ein deutlicher Hinweis auf künstliche Aufblähung des Honorars zu Lasten des Mandanten.
Abgerechnete Verfahrenshandlungen = All diese endlosen 6 - Minutenstücke, was davon weiterverfolgt und inhaltlich angemessen war. Wenn du zum Beispiel Textvorlagen geliefert hast und sie rechnet eine Erstellung eines Text in epischer Länge ab. Vergleiche einfach mal, was du selber angeliefert hast und was sie draus gemacht hat.
Beiss dich nicht zu sehen daran fest, es ist ein Nachhutgefecht und so überraschend ist die Rechnung nicht. Auf Stundenbasis im Familienrecht, das Problem fing mit deiner Unterschrift an. Probiere wie vorgeschlagen, noch etwas zu mindern.
Beiträge: 31
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2025
ja so ist es hier auch gelaufen, ich habe unglaublich viel Arbeit reingesteckt mit Kommentierung des Gedächtnsiprotokolls und sie hat das übernommen mit einem Text in epischer Länge. Sorgerecht und Umgangsrecht wie gesagt aufgebläht. Dasselbe für das Unterhalt zum Trennungspapier. Desdo mehr dich daran denke, desdo mehr könnte mich aufregen.
Also die Rechnung in 6000 Euro ist schon sehr überraschend denn es ist wenig passiert und sämtliche großen Anträge waren vor der Zeit...
Beiträge: 22.329
Themen: 930
Registriert seit: Aug 2008
Der Punkt ist, das auch nachweisen zu können. Du wirst deine Schreiben ja noch haben und auch, was sie daraus gemacht hat. Wenn sie das übernommen hat, aber lange abgerechnet, dann hast du solche Ansatzpunkte.
Ob das dann auch zu was führt, steht in den Sternen. Es könnte auch sein, dass argumentiert wird, man hätte ja deinen Text trotzdem detailliert durchgehen und prüfen müssen, der Aufwand wäre gar nicht geringer gewesen. Du hast es mit Anwälten zu tun. Da ist faule Trickserei, Verdrehung, Lüge, mit eingebaut.
Beiträge: 714
Themen: 108
Registriert seit: May 2017
So eine Abzocke habe ich zuvor noch nicht gesehen. Es gibt ja wohl keinen scheußlicheren Beruf wie Anwalt und da gehört Unehrenhaftigkeit halt nun mal dazu, also wundert es mich nicht.
Beiträge: 31
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2025
Vor 7 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 7 Stunden von Joset1989.)
Ich habe nun beide noch offenen Rechnungen zum Wert von etwa 6000 Euro erhalten. Keine von mir gewünschte Konkretisierung sondern es geht mit so einer kranken Auflistung weiter die kein Mensch nachvollziehen kann. Auffordeurng zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen. Auf mein letztes Schreiben von gestern noch keine Reaktion.
Das beste ist das eine Rechnungsaufstellung wieder mit einem Datum beginnt, dass ich schon längst bezahlt haben sollte. Die Krönung ist das am 09.01. mein Absageschreiben gemacht wurde mit der Bitte um zukünftige Ratenzahlung. Das lesen auch wieder abgerechnet. Wie krank ist das ganze....
14.11.25 00:06 h - Aktuelle E-Mails lesen zu 300,00 €/h
14.11.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
17.11.25 00:06 h - Aktuelle E-Mail lesen zu 300,00 €/h
17.11.25 00:06 h - E-Mail lesen zu 300,00 €/h
17.11.25 00:18 h - Gerichtspost lesen und berichten zu 300,00 €/h
18.11.25 00:06 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
19.11.25 00:48 h - Entwurf Beschwerde gegen Kostenentscheidung zu 300,00 €/h
20.11.25 00:48 h - Kostenbeschwerde Sorgerecht fertigstellen zu 300,00 €/h
20.11.25 00:12 h - Gerichtspost lesen und berichten zu 300,00 €/h
20.11.25 00:06 h - E-Mail des Jugendamts lesen und an Mandanten weiterlei-ten zu 300,00 €/h
20.11.25 00:06 h - Aktuelle E-Mails lesen zu 300,00 €/h
20.11.25 00:24 h - Schreiben an Gegenseite erstellen zu 300,00 €/h
20.11.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
21.11.25 00:06 h - E-Mail lesen und Schreiben an Gegenseite anpassen zu 300,00 €/h
21.11.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
21.11.25 00:06 h - E-Mail lesen und Kostenbeschwerde fertigstellen zu 300,00 €/h
21.11.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
21.11.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
24.11.25 00:06 h - Post Gegenseite lesen und berichten zu 300,00 €/h
25.11.25 00:06 h - Post Gegenseite lesen und berichten zu 300,00 €/h
26.11.25 00:06 h - Gerichtspost lesen und berichten zu 300,00 €/h
26.11.25 00:06 h - E-Mail lesen und Schreiben an Gegenseite erstellen zu 300,00 €/h
26.11.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
28.11.25 00:06 h - Gerichtspost lesen und berichten zu 300,00 €/h
28.11.25 00:30 h - Stellungnahme Beweisbeschluss erstellen zu 300,00 €/h
28.11.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
28.11.25 00:06 h - E-Mail an Sachverständige schreiben zu 300,00 €/h
28.11.25 00:06 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
01.12.25 00:06 h - Aktuelle E-Mails lesen zu 300,00 €/h
01.12.25 00:24 h - Stellungnahme auf Vergleichsvorschlag erstellen zu 300,00 €/h
01.12.25 00:12 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
02.12.25 00:12 h - E-Mail lesen und Stellungnahme anpassen zu 300,00 €/h
02.12.25 00:06 h - E-Mail lesen zu 300,00 €/h
02.12.25 00:06 h - Gerichtspost lesen und berichen zu 300,00 €/h
02.12.25 00:06 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
03.12.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
03.12.25 00:24 h - Telefonat (Besprechung aktuelle Situation und weite-res Vorgehen) zu 300,00
€/h
05.12.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
05.12.25 00:06 h - Aktuelle E-Mails lesen zu 300,00 €/h
05.12.25 00:06 h - Schriftsatz erstellen und verschicken zu 300,00 €/h
09.12.25 00:06 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
09.12.25 00:06 h - Gerichtspost lesen und berichten zu 300,00 €/h
09.12.25 00:12 h - Schreiben an Jugendamt erstellen und versenden zu 300,00 €/h
09.12.25 00:06 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
09.12.25 00:06 h - Aktuelle E-Mails lesen und antworten zu 300,00 €/h
10.12.25 00:12 h - Aktuelle E-Mails lesen und Schriftsatz vorbereiten zu 300,00 €/h
10.12.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
10.12.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
11.12.25 00:06 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
11.12.25 00:06 h - Gerichtspost lesen und berichten zu 300,00 €/h
11.12.25 00:06 h - E-Mail des Jugendamts lesen zu 300,00 €/h
11.12.25 00:06 h - E-Mail lesen und Schriftsatz erstellen zu 300,00 €/h
11.12.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
12.12.25 00:06 h - E-Mails lesen und antworten zu 300,00 €/h
15.12.25 00:06 h - E-Mail lesen zu 300,00 €/h
17.12.25 00:12 h - Gerichtspost lesen und berichten zu 300,00 €/h
18.12.25 00:12 h - Aktuelle E-Mails lesen und antworten zu 300,00 €/h
19.12.25 00:06 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
09.01.26 00:06 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
Beiträge: 1.326
Themen: 92
Registriert seit: Jul 2016
Die Länge deiner Artikel und der Umfang des Ganzen macht es mir leider zeitlich kaum möglich, beim Erfassen des Ganzen irgendwie dran zu bleiben. Aber ich sehe: Du hast die Keule immer noch?
Ich kann dir nur Eines sagen: Unlängst rief mal ein Bekannter an. Nur ein Mal. Das Ding war schon gelaufen und er wollte halt mal quatschen und den Stein der Weisen finden. Es ging um eine hässliche Sache im Allgemeinen und Zugewinnberechnung im Speziellen.
Natürlich hatte er - Schwiegervater ist geldgeiler und schwerer Geschäftsmann - eine "renommierte" Kanzlei in der nächsten größeren Stadt. Stundensatz: 250 € netto.
Nach dem Motto: "Ich habe da jetzt nochmal ein Gespräch..." beendete er das Telefonat und meldete sich auch nicht wieder. Von seinen Schwiegereltern erfuhr ich: "Die haben jetzt einen Vergleich gemacht und man konnte nicht mehr raus holen." HAHA. Ja, das sagen die dann irgendwann, wenn sie keinen Bock mehr haben. Seine gesparte Altersvorsorge war jedenfalls weg.
Der hat also gar nichts gewonnen mit seinem Star-Anwalt. Und wie ich feststelle, bist Du immer noch dort.
Nochmal: Deine irgendwo liegenden Minimalchancen, kannst du mit jedem Feld-Wald und Wiesen-Anwalt raus holen. Diese teuren Anwälte im Familienrecht - im Strafrecht ist das tatsächlich oft anders - kannst du in der Pfeife rauchen. Die kochen nur mit Wasser. Wie andere auch. Sie erreichen nicht irgendwie mehr. Die fronten vorm Familiengericht sind klar gezogen. Man kann da etwas lavieren, sich angenehm zeigen, etwas verhandeln, sogar um etwas bitten und dann ist der Drops gelutscht.
Die Keule beutet dich aus und fährt dann ohne mit der Wimper zu zucken ins Wellnesscenter.
Beiträge: 31
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2025
Nein ist gekündigt. Am 09.01. habe ich um Schlussrechnung und Ratenzahlung gebeten. Selbst das rechnet man ab. Es ist einfach nur erschreckend.
Beiträge: 22.329
Themen: 930
Registriert seit: Aug 2008
(Vor 7 Stunden)Joset1989 schrieb: 19.11.25 00:48 h - Entwurf Beschwerde gegen Kostenentscheidung zu 300,00 €/h
20.11.25 00:48 h - Kostenbeschwerde Sorgerecht fertigstellen zu 300,00 €/h
Über eineinhalb Stunden für eine Kostenbeschwerde? Sollte man sich ansehen. Wenn das Textbausteine waren (ein anderer Anwalt könnte das erkennen) oder wenn es kurz war, ist das auch wieder so ein Angriffspunkt.
Und weitere, oben hab ich ja nochmal was genannt. Generell dürfte es aber in Foren zu wenig Leute geben, die Anwälte auf Stundenbasis beschäftigen konnten auch deshalb auch wenig Erfahrung mit den richtigen Schraubenschlüssel, um bei Kostenrechnungen was zu quetschen.
Beiträge: 714
Themen: 108
Registriert seit: May 2017
Was man sieht, ist, die Anwältin hat ihren Shit prophylaktisch gut dokumentiert. Die ist auf Abzocke spezialisiert.
Beiträge: 22.329
Themen: 930
Registriert seit: Aug 2008
Das ist Standard bei Abrechnung nach Stunden.
Beiträge: 31
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2025
(Vor 6 Stunden)p__ schrieb: (Vor 7 Stunden)Joset1989 schrieb: 19.11.25 00:48 h - Entwurf Beschwerde gegen Kostenentscheidung zu 300,00 €/h
20.11.25 00:48 h - Kostenbeschwerde Sorgerecht fertigstellen zu 300,00 €/h
Über eineinhalb Stunden für eine Kostenbeschwerde? Sollte man sich ansehen. Wenn das Textbausteine waren (ein anderer Anwalt könnte das erkennen) oder wenn es kurz war, ist das auch wieder so ein Angriffspunkt.
Und weitere, oben hab ich ja nochmal was genannt. Generell dürfte es aber in Foren zu wenig Leute geben, die Anwälte auf Stundenbasis beschäftigen konnten auch deshalb auch wenig Erfahrung mit den richtigen Schraubenschlüssel, um bei Kostenrechnungen was zu quetschen.
Die Kostenbeschwerde war ja auch wieder eine große Idee von ihr. Ich schaue derzeit auf jeden Pfennig und dann passiert mir sowas. Pech, wenn man vorher noch nie mit der Justiz zu tun hatte und ein sauberer Bürger war. Dann hätte ich sowas bestimmt vorher gewusst.
Mann oh mann.
Beiträge: 31
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2025
Vor 5 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 5 Stunden von Joset1989.)
Also sorry, aber in den Rechnungen ist ganz viel Beschiss. Die hälfte der einen neuen Rechnung ist auch noch im alten Zeitraum angefallen, da wären wir ja bereits innerhalb von einem Monat bei 8.500 Euro gewesen Leistungszeitraum vom 09.10 bis zu einem Zeitraum von gerade mal bis zum 13.11..
Vorab wurden aber bereits bis zum Leistungszeitraum 13.11. 2 Teilrechnungen gestellt ohne nach Verfahren zu trennen und jetzt geht man mit den beiden letzten Rechnungen hin und teilt diese angeblich auf die Verfahren auf, so dass nochmal zu alten Leistungszeiträumen Kosten berechnet werden.
Warum hat man mir die damals nicht bereits mitgeteilt. Vielleicht hätte ich damals ja bereits die Reisleine gezogen. Mit den ersten beiden Rechnungen ging ich davon aus, dass der vergangene Zeitraum auch damit abgegolten ist.
also desdo mehr ich das anschaue desdo schlimmer finde ich das ganze. Sowas kann doch nicht mehr rechtens (schöner Begriff) sein.
2. Rechnung die ich erhalten habe
[font=Arial, sans-serif] [/font]
20.10.25 01:36 h - Schreiben an Gegenseite erstellen zu 300,00 €/h
20.10.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
21.10.25 00:12 h - Aktuelle E-Mails lesen zu 300,00 €/h
21.10.25 00:12 h - Änderungswünsche in Schreiben einarbeiten zu 300,00 €/h
21.10.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
21.10.25 00:24 h - Telefonat (Besprechung weiteres Vorgehen Unterhalt) zu 300,00 €/h
21.10.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
21.10.25 00:06 h - Post Gegenseite lesen und berichten zu 300,00 €/h
21.10.25 00:06 h - Schreiben an Gegenseite erstellen zu 300,00 €/h
21.10.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
23.10.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
28.10.25 00:06 h - Schreiben an Gegenseite erstellen zu 300,00 €/h
28.10.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
30.10.25 00:06 h - Telefonat (Absprache weiteres Vorgehen wegen Übergabe persönlicher Gegenstände) zu 300,00 €/h
30.10.25 00:06 h - Telefonat mit RAin Quirling zu 300,00 €/h
30.10.25 00:06 h - Post Gegenseite lesen und berichten zu 300,00 €/h
30.10.25 00:06 h - E-Mail lesen und Antwortschreiben an Gegenseite erstellen zu 300,00 €/h
30.10.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
03.11.25 00:12 h - E-Mail mit Anlagen lesen zu 300,00 €/h
03.11.25 00:12 h - Schreiben an Unterhaltsvorschusskasse erstellen zu 300,00 €/h
03.11.25 00:12 h - Schreiben an Gegenseite erstellen zu 300,00 €/h
03.11.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
03.11.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
07.11.25 00:06 h - Post Gegenseite lesen und berichten zu 300,00 €/h
12.11.25 00:06 h - Schriftsatz erstellen zu 300,00 €/h
12.11.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
19.11.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
21.11.25 00:06 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
24.11.25 00:06 h - E-Mail an Bezirksamt schreiben zu 300,00 €/h
24.11.25 00:06 h - E-Mail Bezirksamt lesen und an Mandanten weiterleiten zu 300,00 €/h
24.11.25 00:18 h - E-Mail mit Anlagen lesen und Auskunftsschreiben Unterhalt vorbereiten zu 300,00 €/h
25.11.25 00:30 h - Durchsicht E-Mail mit Anlagen und Schreiben an Gegenseite vervollständigen zu 300,00 €/h
25.11.25 00:06 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
26.11.25 00:18 h - Aktuelle E-Mails mit Unterlagen lesen und Schreiben an Gegenseite fertigstellen zu 300,00 €/h
26.11.25 00:06 h - Schriftsatz prüfen und versenden zu 300,00 €/h
26.11.25 00:12 h - E-Mail an Mandanten schreiben zu 300,00 €/h
26.11.25 00:06 h - E-Mail lesen und antworten zu 300,00 €/h
15.12.25 00:12 h - Gerichtspost lesen und berichten zu 300,00 €/h
Beim ersten Punkt ging es um eine Liste der Übergabe persönlicher Gegenstände, meienr Ausgabenliste. alles von mir selbst erstellt. Unglaublich.
|