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Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun?
#26
Themen zusammengefügt. Fallthreads sind sinnvoller, damit die Informationen und die Geschichte beisammen sind und Wiederholungen über die Hintergründe nicht nötig sind.
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#27
@zierfischimporör: warte BIS eine pfändung eintrifft! dann sofort PFSchKonto! erst dann!
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#28
Hallo,

so wie hier vorgeschlagen wollte ich mich um die Einrichtung des Pfändungsschutzkontos kümmern. Wenn ich das tue dann erhalte den folgenden Kommentar.


Bitte beachten Sie:
Nach Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto sind Verfügungen nur noch innerhalb des Pfändungsfrei-betrags möglich. Weiteres Guthaben außerhalb der Pfandsumme steht zukünftig NICHT mehr zur Verfü-gung und kann NICHT nicht verfügt werden. Bei ausreichendem Guthaben nutzen Sie bitte zuerst folgen-den Auftrag "Pfändung - Zahlung / Teilzahlung an Gläubiger" um die Forderung zu begleichen.


Als Hintergrund ich bekomme Ende Januar einen Bonus, der mir dann erstmal den Dispo ausgleichen wird und darüber hinaus vorläufig etwas Guthaben, das wir dann aber rapide abschmelzen, sofern die Anwaltskosten wieder dazu kommen.

Macht es Sinn daher abzuwarten, wenn die Zubuchung Januar erfolgt ist und danach erst Pfändungs-schutzkonto einzurichten. Dieser Vermerk hört sich ganz schön kompliziert an..
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#29
(30-12-2025, 11:49)p__ schrieb: Es kann strategisch günstig sein, auch erst dann die Geschichte mit dem zweiten Konto anzubringen, bis dahin kann man vielleicht noch weitere Erkundigungen über die "Tätigkeiten" der Dame einholen, über Dritte. Es kommt nicht gut für sie, wenn vor Gericht Betrug damit auffliegt. Ist sie schon im Vorfeld informiert, kann sie noch teils was zugeben, teils was besser verbergen.

Kannst du mir nochmal sagen, wenn du hier mit Dritten meinst? Einen Detektiv?
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#30
Ein Pfändungsschutzkonto kannst du auch erst später einrichten. Für Unterhaltssachen wird es auch gar nicht den großen Nutzen haben, außer du hast wirklich klassische Pfändungen.

Natürlich wäre ein Detektiv hier durchaus denkbar, aber die Kosten übersteigen hier den Nutzen. Über Dritte wäre z.B. über gemeinsame Bekannte, generell involvierte Personen, etc. Vor Gericht wird dir das vermutlich alles nicht sonderlich nutzen.
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#31
(01-01-2026, 22:10)Joset1989 schrieb: Kannst du mir nochmal sagen, wenn du hier mit Dritten meinst? Einen Detektiv?

Nach Indizien horcht man bei den Schnittmengenbekannten, den Kindern (die bei dir allerdings noch zu jung dafür sind) und geht Vermutungen nach. Wenn sie zum Beispiel vorher mal ein paar Stunden in einem Restaurant ausgeholfen hat, guckt man da nach ob sie da jetzt öfter ist. Verschwiegene Tätigkeiten sind leichter zu finden (auch weil sie meist im Grau- oder Schwarzbereich stattfinden, haushaltsnahe Dienstleistungen, Aushilfen...), verschwiegenes Geld nicht und das bringt dir auch nichts. Ein unbekanntes Konto, auf das sie von dir gestohlenes Geld schaufelte hat nur für den Zugewinnausgleich Folgen. Und ist leicht zu verbergen. Für den Ehemann, nur für den Staat nicht, der weiss alles über die Zwangsmeldungen ans Bundesamt für Finanzen, wo alle Kontodaten, Eigentümer und Miteigentümer und Zinserträge zusammenlaufen. Der genehmigt sich einfach alles in voller Breitseite, während er dich zur Zahlung aufgrund unerkanntem Betrug verdonnert. Und das Geld muss nicht mal bei ihr sein, wenn sie es weiter zu Verwandten, zum Clan oder zum Schleusungsaufpasser rotierte.

Ein Detektiv ist grundsätzlich auch sinnvoll, viele Männer scheuen zu lange zurück, das zu probieren. Er bringt aber selten das Geld ein, das er kostet. Und seine Kosten muss man erst mal aufbringen können. Er ist als Erziehungsinstrument zu sehen. Sollte er etwas herausbekommen das in einer Unterhaltsstreitigkeit für sie negative Auswirkungen hat, sparst du deshalb vielleicht nicht viel Geld, aber es beschädigt sie als Lügnerin vor Gericht und du zeigst dich sehr handungs- und ermittlungsfähig, das bremst vielleicht weitere Betrügereien weil sie Schiss bekommt, dass du mehr Durchblick hast wie man dir zutraut. Bisher hast du dich ja schon äusserst, höflich gesagt, "manipulierbar und reinlegbar" verhalten.
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