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Hallo,
Mein erster Post und hâtte mir durchaus ein schöneres Thema gewünscht...
Ich führte seit 6 Jahren eine binationale Beziehung. Seit 3 Jahren verheiratet. Hochzeit im Ausland. Familie zieht aus Ausland nach Deutschland. Patchworkfamilie mit 1 eigenem Kind und einen Stiefkind. Im letzten jahr kam noch ein eigenes Kind hinzu.
Während der Fernbeziehung alles wunderbar und Probleme begannen sofort nach Zuzug. Probleme insbesondere durch Stiefkind/Teenager, 13 Jahre alt., was Konsequenzen für eigene Familie hatte. Hätte ich mir nie im Leben vorstellen können, aber die Frau hatte mir ja immer gesagt, dass das eigene Kind ihr wichtiger als der Partner wäre, da eigenes Blut. Frau hat oft genug gesagt, dass ohne Teenager wären wir eine perfekte, glückliche Familie.
Frau zeigte mich aus dem Nichts an und fordert Trennung. Schwerer Vorwurf gegen mich ohne jegliche Beweise trotzdem wird Ermittlungsverfahren nach der Anzeige bei der Polizei eingeleitet.
Frau hatte sich von fragwürdiger Beratungsstelle beraten lassen, die sie sofort zur Polizei geschickt hat. Alles scheint vorher geplant gewesen zu sein (Gedächtnisprotokoll zum Zeitpunkt der Anzeige bereits 2 Wochen alt).
Mit dem " Opfer" selbst, dem eigenen Kind hat man nie gesprochen geschweige denn hat die Beratungsstelle, Jugendamt das Kind kennen gelernt. Auch wenn strafVerfahren eingestellt werden wird (darauf deutet laut Strafverteidigung alles hin und Mühlen der Staatsanwaltschaft laufen aber leider langsam), denn dafür ist die ganze Story zu dünn und Fakten belegbar falsch. Es steht ein Vorwurf mit möglichen Konsequenzen für mich in allen Lebensbereichen, sofern dieses blöde verfahren lâuft Unschuldsvermutung gibt es ja nicht und dass sie mich selbst immer als besten Vater, den sie sich für die Kinder überhaupt vorstellen könnte, bezeichnet hat erst recht nicht,
Ich musste gemeinsame Wohnung über nacht verlassen (Wohnungszuweisung an Frau die ich laut Gericht ohne Aufhebung des Urteils weiter bezahle) und mir wurde durch Mutter der Zugang zu den Kindern nicht erlaubt..Dies wurde vorerst dann durch die Anzeige zum Wohl des Kindes entschieden und dies wurde auch vom Jugendamt befürwortet, die sich bis heute nie mit den Akten beschäftigt haben. Wochenlang habe ich die Kinder nicht gesehen die beides Papakinder sind.
Nach Gespräch mit Verfahrensbeistand wurden begleitende Umgänge unbedingt befürwortet und sind nun nach Wochen des Wartens dann auch gestartet. Zusätzlich wird es ein Gutachten geben wie die Umgänge zukünftig ausgestaltet werden sollen.
Von der Frau her selbst ein hochstrittig geführtes Verfahren. Zu Beginn gab es in einer sehr emotionalen Phase für mich täglich Einschläge die es zu verarbeiten galt und ich kam überhaupt nicht zum Luft holen.
Zig Anträge (Wohnungszuweisung, Sorgerecht, umgang etc.) von ihr gestellt (sie selbst bezahlt nichts an Anwaltskosten) so dass 5 wochen später bereits ein erster Termin beim Familiengericht stattgefunden hat.
Es wurden keine Anträge von ihr akzeptiert. Aber manche Entscheidung auch vertagt.
Als Konsequenz des ganzen allerdings habe ich sehr hohe Anwaltskosten und es ist kein licht am Ende des tunnels erkennbar. Eigene Anwaltskosten (1 Familienanwalt und 1 Strafverteidiger) in der Höhe hätte ich so nicht erwartet.
Meine Ausgaben 2 x Miete, unterhalt für Kind sowie Schulden vor und nach der Ehe für uns als Familie aufgenommen (Ratenkredit für Patchworfamilie und zuletzt um Anwaltskosten zu begleichen) will sie nicht verstehen und akzeptiert diese nicht. Das was ich derzeit an sie bezahle entspricht fast dem Betrag der Düsseldorfer Tabelle ohne das von meinem einkommen irgendwas bereinigt wurde. Ich bin somit weit unter dem Selbstbehalt. Das reicht ihr allerdings immer noch nicht.
Auf meine Forderung zur Nutzungsentschädigung reagieren sie und ihre Anwältin nicht. Meine eigenen unterkunftskosten sind über dem was laut Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt ist, müssten eigentlich nach oben angepasst werden, interessiert auch nicht. Meine Auskunftsinformationen nimmt man zur kenntnis mehr auch nicht.
Somit sind meine Ausgaben höher als meine Einnahmen und dazu kommen noch die Anwaltekosten. Viel länger nicht weiter finanzbierbar und ich werde auch keine weiteren Kredite erhalten. Sonstige Rücklagen gibt es nicht, da alles in die Familie Gesteckt wurde.
Bislang wusste ich das finanziell irgendwie hinzubekommen, aber auch ich kann nicht zaubern.
Das absurde ist dass ich derzeit in bescheidenen Mini-Wohnverhältnissen lebe und sie in unserer bislang gemeinsamen grossen aber nicht billigen Wohnung und das praktisch gratis.
Meinen Anwalt (Familienrecht) gemäss Vergütungsvereinbarung und ohne Berechnung nach der gesetzlichen Gebührenordnung arbeitend, werde ich mir so nicht mehr lange leisten können, aber ohne Anwalt geht ja auch nicht….
Einen neuen finanzierbaren Anwalt zu finden, scheint auch nicht so einfach zumal dieser dich sich auch einarbeiten muss und welche die nur nach Gebührenordnung arbeiten scheinen ja auch immer weniger zu werden.
Des Weiteren muss ich wohl erwarten, dass der Trennungsunterhalt auch bald vor dem Familiengericht landen wird, denn auch hier kommt sie mir halt überhaupt nicht entgegen. Das sie in der Wohnung wohnt und der KindesUnterhalt reichen nicht.
Hätte mir nie im Leben gedacht in solch eine Situation zu gelangen…emotional sehr belastend und dass was mir Kraft gibt ist der Gedanke, dass ich wegen der Kinder kämpfen muss, denn entwöhnung ist ja wohl das was meine Frau als weiteres grosses ziel hat.
Habt ihr hier Vorschläge was ich weiter tun kann? Wie sähe eure weitere Vorgehensweise
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(29-12-2025, 20:49)Joset1989 schrieb: Hätte mir nie im Leben gedacht in solch eine Situation zu gelangen
Die Vorgeschichte führte fast zwangsläufig dorthin, wo du jetzt bist. 99,9% der Dinge sind bereits gelaufen, Ratschläge helfen jetzt nicht mehr oder es gibt keine mehr. Und es ist auch kein Zufall, dass das drei Jahre nach Eheschliesslung passiert. Ein ganz typischer Zeitpunkt. Dein Zierfisch geht jetzt ans kassieren. Leider ein Bett, das du dir mit viel Mühe ganz allein selbst gemacht hast. Schon vor Jahrzehnten gab es Artikel mit "Ausländerin sucht Arbeitssklave". In dem Stadium jetzt befindest du dich nur noch in palliativer Behandlung.
Zum Strafverfahren, halte dich an die Grundregeln: Keine direkten Gespräche mit der Mutter über Vorwürfe, keine Erklärungen, keine Rechtfertigungen gegenüber Dritten, alles ausschließlich über Anwälte laufen lassen.
Zur Wohnung, ja, so ist das. Die Nutzungsentschädigung ist rechtlich absolut legitim und die Nichtreaktion darauf ist Taktik. Dein Anwalt muss das aktiv einklagen, nicht nur anmerken.
Umgang, das läuft wie es nun eben läuft nach dieser Vorgeschichte. Bleibe konsequent, ruhig, zuverlässig präsent.
Dein Geld: Ob das sauber durchgerechnet wurde (Einkommen bereinigt? Doppelte Mietkosten? Schulden ehebedingt berücksichtigt?) keine Ahnung. Ist es so ausgeurteilt? Hast du schon versucht aufzustocken?
Vergütungsvereinbarung ohne RVG ist finanziell brandgefährlich, vor allem in deiner Situation. Ein Wechsel des Anwalts ist übel, aber manchmal unumgänglich. Prüfen, ob du bereits für Verfahrenskostenhilfe in Frage kommst.
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(29-12-2025, 21:34)p__ schrieb: (29-12-2025, 20:49)Joset1989 schrieb: Hätte mir nie im Leben gedacht in solch eine Situation zu gelangen
Zur Wohnung, ja, so ist das. Die Nutzungsentschädigung ist rechtlich absolut legitim und die Nichtreaktion darauf ist Taktik. Dein Anwalt muss das aktiv einklagen, nicht nur anmerken.
Umgang, das läuft wie es nun eben läuft nach dieser Vorgeschichte. Bleibe konsequent, ruhig, zuverlässig präsent.
Dein Geld: Ob das sauber durchgerechnet wurde (Einkommen bereinigt? Doppelte Mietkosten? Schulden ehebedingt berücksichtigt?) keine Ahnung. Ist es so ausgeurteilt? Hast du schon versucht aufzustocken?
Vergütungsvereinbarung ohne RVG ist finanziell brandgefährlich, vor allem in deiner Situation. Ein Wechsel des Anwalts ist übel, aber manchmal unumgänglich. Prüfen, ob du bereits für Verfahrenskostenhilfe in Frage kommst.
Meine Anwältin hat dem Anwalt der anderen Seite lediglich geschrieben, dass man Nutzungsentschädigung in Höhe der hohen Miete fordert sonst nichts..Keine Antwort und stattdessen Gegenforderung.
Man wartet hier wohl ab, bis dass die Entscheidung zur Wohnungszuweisung erfolgt, denn die soll möglichst aufgehoben werden so, dass ich die Wohnung dann kündigeh kann.Das ist meine Hoffnung, da Ende Januar die frühestmögliche Kündigung erfolgen würde. Der Frau wurde vorgeschlagen, dass sie selbst in das Wohnungsverhältnis eintreten kann, denn letztendlich fühlt sie sich dort emotional ja nach eigener Aussage selbst nicht mehr wohl. Wenn das Gericht dann dennoch ihr weiter die Wohnung zuweist und meine Frau dort weiter wohnen kann, wird sie sich wohl auch nicht weiter bemühen. Dann sehe ich allerdings wirklich schwarz. Denn da Anfang Januar der Steuerklassenwechsel auf 1 erfolgt, dann sind wir mit der Wohnungsmiete bei fast 50% meines Gehalts angekommen. Ich bezahle ja auch die Warmmiete?
Frage ist was passiert wenn die Wohnung tatsächlich gekündigt werden kann, dann will.sie nach wie vor wohl dasselbe als Trennungsunterhalt in bar...?!
Es ist bezüglich meinem Geld (Einkommensberechnung für Unterhalt) nicht mehr passiert, dass ich meine Ausgaben offengelegt habe und meine Anwâltin hat das runtergerechnet kam unter den Selbstbehalt und hat das der Gegenseite mitgeteilt. Die Gegenseite rechnet einfach was ich als Netto habe um auf die Düsseldorfer Tabelle und das wars. Null Bewegung diesbezüglich..
Die Frage ist wie man überhaupt einen Anwalt mit RVG noch findet. Meine Anwältin hat so einen hohen Stundensatz, das summiert sich einfach. Zumal ich zu Beginn von meiner Anwältin kein bisschen auf das vorbereitet wurde was auf mich finanziell zukommen könnte.
In Bezug auf PKV hat meine Anwältin sich mit der Vergütungsvereinbarung eine Erklärung unterschreiben lassen, dass dies ausgeschlossen wird. Das hieße diesbezüglich könnte ich ja nur das Mandat wechseln.
Wie kann man denn prüfen ob für einen selbst PKV zutrifft?
Ich selbst habe ein gutes Gehalt, Problem halt bei all den Ausgaben bleibt nichts übrig
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Es gibt viele Verfahrenskostehilferechner, z.B. https://pkh-vkh.de
Zitat:Die Gegenseite rechnet einfach was ich als Netto habe um auf die Düsseldorfer Tabelle und das wars. Null Bewegung diesbezüglich.
Mir ist nicht klar, in welchem Status sich das alles befindet. Das liest sich so, wie wenn du über deine Anwältin einen Vorschlag gemacht hast (wie auch bei der Nutzungsentschädigung), dann hat die Gegenseite den abgelehnt oder ignoriert und verhälst dich nun so, wie es die Gegenseite will. Keine Klage, kein Beschluss, kein Vergleich, du tust was die sagen oder unterlassen zu sagen. War das so? Wenn nicht, wie war es?
Und für diese "Leistung" verlangt die Anwältin ein hohes Stundenhonorar.
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1. ich wurde von der Gegenseite Recht schnell zur Auskunft über meine monatlichen Einkünfte aufgefordert und dazu gleichzeitig zur Zahlung von Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Dazu hatte man eine Summe errechnet Basierend auf der Düsseldorfer Tabelle. Dazu hatte meine Frau wohl meinen Arbeitsvertrag sowie meine sorgfältig abgehefteten Entgeltabrechnungen durchschnüpfelt, worauf ich ja keinen Einfluss hatte, da ich von einem Moment auf den anderen der Wohnung verwiesen wurde.ich nehme an dass sie den ganzen Ordner zu ihrer Anwältin geschleppt hat
2. Mit dem Hinweis meine Unterlagen nicht mehr zu durchsuchen und dass nicht alle Unterlagen vorliegen da ich ja auch keinen Zugriff hatte, haben wir die Auskunft bzw. Die Ausgabennachweise auf einen späteren als den von der Gegenseite geforderten Termin verschoben und dennoch ein Nettoeinkommen errechnet und dazu auch sämtliche monatliche Ausgaben aufgeführt. Dies betraf betriebsbingte Ausgaben, Verbindlichkeiten/Kredite und Versicherungen. Dazu der Hinweis das alle diese Verbindlichkeiten während der Beziehungszeit (also auch vor der Ehe) und vor der Trennung begründet wurden.
Weiterer Hinweis das ein Kredit um trennungsbedingte Kosten abzufedern neu aufgenommen wurde. Dazu kam noch die gesamte Miete für die Familienwohnung dazu..so dass wir bei einem niedrigen Betrag in Höhe des Selbstbehalts angekommen sind. Dazu der Hinweis dass der Selbstbehalt noch zu erhöhen sei, da der Wert der eigenen neuen Wohnung über dem der Düseldorfer Tabelle vorausgesetzen Wert liegt.
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir der anderen Seite mitgeteilt, das zumindest der Mindestunterhalt für die Kinder vorlâufig gezahlt wird. (Meine anwältin meinte das wâre Pflicht zumindest diesen zu bezahlen).
3. Mit dem Einigungsvorschlag zur baldigen Kündigung der teuren Wohnung (Frau kann Wohnung selbst übernehmen oder ich diese kündigen,).verlangen wir gleichzeitig eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Komplettmiete der teuren Wohnung. Dieser soll mit dem Trennungsunterhaltssnspruch verrechnet werden können..wir gehen davon aus, dass hierzu ein Anspruch für mich besteht. Sofern die Einkommensverhâltnisse meiner Frau vorliegen möchte meine Anwältin diesen beziffern. Frist bis Ende November.
4. Zur Frist wird nichts geliefert, man verweist das meine Unterlagen zu.spät gekommen sind. Dann erst möchte man zum Vergleichsvorschlag Stellung nehmen.
5. Wir erhalten Antwort, dass meine Frau keine Einnahmen hat (was ich bezweifel und auf Grund der Kontoauszüge Ungereimtheiten entdecke die auf einen regelmässigen Kontoausgkeich durch ein anderes Konto hinweisen) und keinen Kredit vor der Ehe akzeptiert und auch keinen danach. Weder für Anschaffung gemeinsamer Wohnungsausstattung oder auch den letzten Kredit zur Abfederung.
Stattdessen viele Rückfragen zu meinen Ausgaben aber bezüglich unseren Vorschlägen ein klares nein in dem man auf die ursprüngliche Forderung beharrt. Komplettes Nettoeinkommen=Basis Trennungsunterhalt (nicht einmal.die Pauschale für betriebsbedingte Ausgaben akzeptiert man nicht). Dazu die Forderung die monatliche Zahlung nach oben anzupassen allerdings ohne jegliche Fristsetzung der Gegenseite.
In Bezug auf Nutzungsentschädigung oder dem Vorschlag zur Kündigung der Wohnung gar nichts (hierzu hatten wir auch den Antrag an das Familiengericht).
Das ist der Stand zum Thema Unterhalt.
Meine Anwältin stellte mir dazu nun die Frage ob wir weiter abwarten nun was passiert (sie befürchtet das meine Frau dazu jetzt auch wieder einen Antrag an das Amtsgericht stellt) oder die Gegenseite weiter beschäftigen...
Ich habe nun etwas vorbereitet in der ich an die Gegenseite appelliere von dieser Hochstreitig abzusehen und auch mal.eine Übersicht zu geben, was hier bereits an Anwaltskosten zusammen kommt, das ich liebend gerne eher für die Kinder bezahlen würde,..Dazu die Rückfragen beantworten, andererseits meine Frau aber auch unter Druck zu setzen indem sie mir mal erzählt was das für andere Konten sind und ihre Einnahmen geparkt werden, die sie zuletzt hatte, weil sie damit nicht vor das Amtsgericht gehen wollen würde.
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Reicht das als Informationen?
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Der Kindesunterhalt ist also nicht tituliert und wurde nicht vor Gericht verhandelt, du zahlst derzeit Mindestunterhalt.
Bei der Nutzungsentschädigung hast du dich auf ein totes Gleis schieben lassen, Frist verstrichen und es gibt Hinweise, dass du bei den Verhältnissen der Ex beschissen wirst, ausserdem hast du noch nicht einmal alle eigene Unterlagen, weil die Ex den Ordner gestohlen hat und dir im übrigen der Zugriff auf deine Papiere verweigert ist. Was bei deinem Zierfisch lief, weisst du nicht, vielleicht jahrelang ein geheimes Konto und unbekannten Geldflüssen, man kann ihr nur gratulieren, sie hat dich gründlich eingeseift. Was richtig gewesen wäre, würde einige Seiten füllen, aber das hilft jetzt nicht mehr in dieser endlos langen Kette von "ätsch, reingelegt".
Gehe jetzt die Nutzungsentschädigung mit dem Trennungsunterhalt an, sonst gehst du noch früher pleite als sowieso droht. Die ist durch dich einzuklagen. Aufgabe des Anwalts. Was für einen Mietvertrag habt ihr? In welcher Höhe ein Trennungsunterhaltsanspruch zu bezahlen ist, kann man übers Forum nicht sagen, dazu sind viele Zahlen nötig und ein Betrugsversuch der Ex steht auch im Raum. Das sind eigentlich alles die ureigensten Aufgaben eines Anwalts, denn der hat die Unterlagen. Also nochmal Handlungsvorschläge:
1. Anwalt hinauswerfen. Bisher ist keine Leistung genannt worden, die Bezahlung nach Stunden rechtfertigt. Im Gegenteil, du bist pleite ohne Ergebnis. Du kannst dir diese Abzocke einfach nicht mehr leisten. Dafür auch noch einen Kredit aufzunehmen führt dich nur weiter in die Katastrophe.
2. Neuer Anwalt, bezahlt nach RVG.
3. Trennungsunterhalt nach eigener Rechnung schätzen, Nutzungsentschädigung abziehen, vom Rest 40% abziehen, die Gegenseite zetern lassen und dann klagen lassen. In der Klage gegen dich auch die Nutzungsentschädigung abhandeln. Es kann strategisch günstig sein, auch erst dann die Geschichte mit dem zweiten Konto anzubringen, bis dahin kann man vielleicht noch weitere Erkundigungen über die "Tätigkeiten" der Dame einholen, über Dritte. Es kommt nicht gut für sie, wenn vor Gericht Betrug damit auffliegt. Ist sie schon im Vorfeld informiert, kann sie noch teils was zugeben, teils was besser verbergen.
4. Keine Schreiben und Briefe an die Ex- oder Exenanwältin. Es ist doch alles gesagt. Du bist von Anfang an nach Strich und Faden verarscht worden, auf alle Tricks von der Schleusung über knallharte Lügenanzeigen um dich als Vater zu vernichten und dir alle Ressourcen zu nehmen bis zu den Parallelfinanzen reingefallen und bist für die Ex ein extremer Naivling. Appelle werden sie ermutigen und bestätigen.
So ganz langsam muss du auf Selbstschutz und Durchsetzung der wenigen Restrechte kommen.
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30-12-2025, 14:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-12-2025, 14:53 von NurErzeuger.)
Bei bestimmten Ethnien steht die Blutsfamilie über allem. Du wurdest als Geldquelle nur zugeheiratet und du wurdest jetzt ersetzt. Der Plan stand von Anfang an fest oder es hat sich irgendwas geändert infolge dieser grausame Plan entstanden ist. Wobei ich aufgrund der Härte ihres Vorgehens eher dazu tendiere, dass der Plan von Anfang an schon feststand. Aber egal, wie dieser Plan entstanden ist, du warst von Anfang an kein Teil ihrer Familie sondern nur Geldquelle.
Interessant wäre jetzt zu wissen, ob man sie noch losbekommen kann. Meines Wissens muss aufgrund der Trennung die Ausländerbehörde informiert werden bzw. hierbei handelt es sich sogar um eine Meldepflicht. Dann gibt es noch eine 3-Jahresregel und Härtefälle. Sie macht jetzt natürlich einen auf Gewaltschutz und zus. sind die gemeinsamen Kinder da. Die Kinder dürften aber noch keine deutsche Staatsangehörigkeit haben oder?
Zum Unterhaltsrecht Ratschläge zu geben ist immer schwierig. Weil einerseits stehts es bereits in Stein gemeißelt fest und andererseits hat jeder Richter eine Menge Gestaltungsfreiheit.
Wichtig ist, dass du in der Realität ankommst und die Scheidung jetzt so schnell wie möglich durchziehst und dann versuchst, dass der Betreuungsunterhalt nicht ausufert. Um Umgang und so Sachen würde ich mich in diesem Fall nicht kümmern, weil mit so einer Frau möchte ich ja nicht mal mehr über die Kinder verbunden sein.
Liest sich böse, aber du bist mit 36 noch sehr jung und kannst einen guten Neustart noch schaffen, wenn du jetzt konsequent vorgehst und stark bleibst. Vergiss nicht, der Sommer kommt wieder und dann liegst du an irgendeinem See und lässt dir die Sonne auf den Bauch scheinen. Das Leben geht weiter, aber jetzt musst du genauso eiskalt wie sie sein und nur an dich selbst denken.
Wenn du deutscher Staatsbürger bist, haben die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Abstammung (§ 4 Abs. 1 StAG).
Ist dies der Fall, hat sie über den Familiennachzug zum deutschen Kind (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) einen nahezu sicheren Aufenthaltstitel, solange sie das Sorgerecht ausübt. Die 3-Jahres-Regel der Ehe ist dann für sie zweitrangig.
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Nach § 1570 BGB steht ihr Unterhalt zu, solange sie die Kinder betreut (in der Regel bis zum 3. Lebensjahr, danach besteht verstärkte Erwerbsobliegenheit).
Deine Strategie muss sein ihre Erwerbsobliegenheit so früh wie möglich gerichtlich feststellen zu lassen. Sobald die Kinder in der Kita sind, muss sie arbeiten. Jeder Euro, den sie selbst verdient, reduziert deine Last.
Das Trennungsjahr läuft ab dem Moment der nachweisbaren Trennung, somit sofort Scheidungsantrag stellen. Je schneller die Scheidung durch ist, desto schneller endet der Ehegattenunterhalt.
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Die drei Jahre sind deshalb klassisch, weil dann Aufenthalt und damit Staatsbürgerschaft restlos und in jedem Fall gesichert sind. Schleusungstrick gelungen, der Heiratsdepp hat seinen Zweck erfüllt und kann jetzt auch offiziell ausgenommen werden. Wie, das lernen die schon lange vor Ankunft, was 99% der edlen Heiratsritter völlig ignorieren und unterschätzen. Auch wieder klassisch, das Requisit "Falschbeschuldigung". Und die passende Anwältin steht auch schon parat, na so was aber auch. Das Internet und die "Communities" dort für schnellen Austausch mit "Gleichgesinnten" ist halt jetzt auch schon eine Generation alt.
Häufig wird nach der Scheidung und Auslaufen von Unterhalt neu geheiratet. Dann ein Landsmann, der seinerseits kräftig dafür zahlt, dass er selber geschleust wird. Auch kriminelle Netzwerke sind keinesfalls nur Ausnahme. Die Herkünfte Südamerika und Ostasien sind stark darin, jüngst steigt Afrika und die sowjetischen Nachfolgestaaten damit auf. Aus Norwegen kam die Importbraut ganz sicher nicht...
Das Ganze ist ein grosses Beschiss- und Betrugssystem, das auf Männern aufbaut, die kulturbedingt an Liebesgefasel statt Realität glauben und sich leicht manipulieren lassen. In der faq steht ein Kapitel drüber. Wer die grosse Liebe importieren will, sollte sich besser selbst in das Land seiner Liebe exportieren, meistens ist dort das Familienrecht durchaus nicht so vorteilhaft für die Damen, falsche Anreize fehlen und er sollte Damen aussortieren, die in tatsächlich ausgeübtem Beruf und Bildung unter Durchschnitt sind. Ein Rat, der unabhängig von Ländern gilt, denn auch in Deutschland wird die Heirat von Minderleisterinnen finanziell extrem hart bestraft. Aber all das hatten wir schon oft und oft im Forum durchgerührt und auch die Ausnahmen, die natürlich auch existieren. Problem: Das kommt Jahre zu spät für den Geschädigten und hilft hier und heute absolut nichts, sondern ist kreisen um die Vergangenheit, viel Schall um nichts. Also lieber auf das konzentrieren, was jetzt noch geht.
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30-12-2025, 15:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-12-2025, 15:59 von NurErzeuger.)
(30-12-2025, 15:03)p__ schrieb: [...]
Häufig wird nach der Scheidung und Auslaufen von Unterhalt neu geheiratet. Dann ein Landsmann, der seinerseits kräftig dafür zahlt, dass er selber geschleust wird.
[...]
Danke, denn genau das habe ich permanent im Kopf. Denn bei einer tiefergehenden Analyse der Ereignisse drängt sich mir der Eindruck eines strategisch geplanten Vorgehens auf. Es ist festzustellen, dass die Frau nach der rechtlichen Absicherung ihres Status durch Eheschließung und gemeinsame Kinder eine extrem drastische Lageveränderung herbeigeführt hat. Versteh mich richtig, extremer geht es ja gar nicht.
Besonders kritisch sind hierbei folgende Aspekte zu bewerten:
Widersprüchlichkeit der Zielsetzung: Es erscheint unplausibel, dass eine gesicherte Lebenssituation ohne externe Motivlage derart massiv destabilisiert wird, zumal dies mit einer erheblichen Belastung der eigenen Kinder einhergeht.
Instrumentalisierung Minderjähriger: Die Einbeziehung des Teenagerkindes in ein Strafverfahren sowie die damit verbundene psychische Belastung deuten auf ein kalkuliertes Vorgehen hin, bei dem das Kindeswohl hinter strategischen Interessen zurücksteht. Gerade das ist für mich so derart brutal.
Hinweise auf systematisches Handeln: Die Komplexität und Konsequenz der Handlungen lassen den Schluss zu, dass hier nicht impulsiv, sondern nach einem koordinierten Muster agiert wird. Es steht der begründete Verdacht im Raum, dass diese Dynamik darauf abzielt, weiteren Personen außerhalb des bestehenden Familienverbandes den Zugang zu einem Aufenthaltstitel zu ebnen.
Zusammenfassend legen diese Indizien nahe, dass der Konflikt nicht privater Natur ist, sondern Teil einer gezielten Ausnutzung rechtlicher Schutzmechanismen sein könnte.
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30-12-2025, 16:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-12-2025, 16:48 von Joset1989.)
(30-12-2025, 11:49)p__ schrieb: Der Kindesunterhalt ist also nicht tituliert und wurde nicht vor Gericht verhandelt, du zahlst derzeit Mindestunterhalt.
Das bedeutet, das wenn ich jetzt nichts tue (keine Antwort der Rückfragen), dann kann meine Frau jetzt aber nicht hingehen und einfach mal ne Pfändung oder sowas veranlassen oder? Das sie mir nun auch noch berufliche Probleme macht das fehlt eigentlich nur noch.
(30-12-2025, 11:49)p__ schrieb: Bei der Nutzungsentschädigung hast du dich auf ein totes Gleis schieben lassen, Frist verstrichen und es gibt Hinweise, dass du bei den Verhältnissen der Ex beschissen wirst, ausserdem hast du noch nicht einmal alle eigene Unterlagen, weil die Ex den Ordner gestohlen hat und dir im übrigen der Zugriff auf deine Papiere verweigert ist. Was bei deinem Zierfisch lief, weisst du nicht, vielleicht jahrelang ein geheimes Konto und unbekannten Geldflüssen, man kann ihr nur gratulieren, sie hat dich gründlich eingeseift. Was richtig gewesen wäre, würde einige Seiten füllen, aber das hilft jetzt nicht mehr in dieser endlos langen Kette von "ätsch, reingelegt".
Kein Trost aber mittlerweile habe ich alle Unterlagen erhalten.
(30-12-2025, 11:49)p__ schrieb: Gehe jetzt die Nutzungsentschädigung mit dem Trennungsunterhalt an, sonst gehst du noch früher pleite als sowieso droht. Die ist durch dich einzuklagen. Aufgabe des Anwalts. Was für einen Mietvertrag habt ihr?
Der Mietvertrag läuft nur über mich und hatte eine 2-Jahresmindestklausel die Ende April 2026 ausläuft. Da er nur über mich läuft bezahle ich auch die Nebenkosten wo ich ja auch überhaupt keinen Einfluss habe. Sie kann die Heizung nun hochbollern, Wasser etc. nach belieben. Ich bin ja nicht da, der da noch ein wenig drauf geschaut hat.. Dazu bin ich nun aber auch mit dem Mietverein in Gespräch, denn wenn diie Wohnung dann irgenwann zu übergeben ist möchte ich keine böse Überraschung am letzten Tag erleben. Was ich nach Wohnungswegweisung bereits gemacht hatte ist, dass ich sämtliche Verträge wie Strom und Internet für diese alte Wohnungh gekündigt habe.
Meil Ziel ist es den Mietvertrag dann auch dann zum 30.04. zu kündigen, was mir derzeit ja noch durch das Familiengericht untersagt ist. Mit der Familiensitzung sollte eine Entscheidung zur Wohnung fallen , wurde aber dagegen abgeändert, dass das Familiengericht danach selbst einen Vorschlag machen würde. Dies war aber kein Vorschlag, sondern besagte lediglich nur, dass Frau vorerst dort weiter wohnen kann und ich nach wie vor nicht kündigen darf. Das haben wir nun beim Familiengericht bemängelt und vorgeschlagen, dass ich diese Ende April kündige (da ich das finanziell nicht mehr stemmen kann) oder meine Frau übernimmt diese. so sah auch der Vorschlag an die Gegenseite aus, aber Null-Reaktion.
(30-12-2025, 11:49)p__ schrieb: In welcher Höhe ein Trennungsunterhaltsanspruch zu bezahlen ist, kann man übers Forum nicht sagen, dazu sind viele Zahlen nötig und ein Betrugsversuch der Ex steht auch im Raum. Das sind eigentlich alles die ureigensten Aufgaben eines Anwalts, denn der hat die Unterlagen. Also nochmal Handlungsvorschläge:
1. Anwalt hinauswerfen. Bisher ist keine Leistung genannt worden, die Bezahlung nach Stunden rechtfertigt. Im Gegenteil, du bist pleite ohne Ergebnis. Du kannst dir diese Abzocke einfach nicht mehr leisten. Dafür auch noch einen Kredit aufzunehmen führt dich nur weiter in die Katastrophe.
2. Neuer Anwalt, bezahlt nach RVG.
Den Anwalt hinauswerfen, das hatte ich nun auch vor, denn mittlerweile habe ich mich abgezockt gefühlt und auch nirgendwo ein Ergebnis gesehen, dass auf ihrem Tun (Anwältin) erfolgt ist. Ich bin auch bereits auf der Suche. Hatte 3 Anwälte angeschrieben, aber hier Absagen erhalten, da angeblich keine Kapa da ist. Einen Anwalt zu suchen der nach RVG bezahtl, macht es bestimmt nicht einfacher. Ich bin aber an der Sache dran.
(30-12-2025, 11:49)p__ schrieb: 3. Trennungsunterhalt nach eigener Rechnung schätzen, Nutzungsentschädigung abziehen, vom Rest 40% abziehen, die Gegenseite zetern lassen und dann klagen lassen. In der Klage gegen dich auch die Nutzungsentschädigung abhandeln. Es kann strategisch günstig sein, auch erst dann die Geschichte mit dem zweiten Konto anzubringen, bis dahin kann man vielleicht noch weitere Erkundigungen über die "Tätigkeiten" der Dame einholen, über Dritte. Es kommt nicht gut für sie, wenn vor Gericht Betrug damit auffliegt. Ist sie schon im Vorfeld informiert, kann sie noch teils was zugeben, teils was besser verbergen.
Was meinst du mit zetern? Ich allein soll die Summe errechnen und der Gegenseite mitteilen? Und bezüglich Nutzungsentschädigung also vorerst nichts machen?
Hatte mir auch schon überlegt, bezüglich dem zweiten Konto noch nicht die Katze aus dem Sack zu lassen und die Trümpfe dann erst
später auszuspielen. Ich denke ja auch das sie den Staat krätigt bescheisst wenn es um PKV geht wo sie eintsprechende Auskünfte wahrheitsgemäß angeben hätte müssen.
Hatte auch mal die Idee mir von ihr eidesstaatlich versichen zu lassen, dass sie keien Einkünfte hat, aber das muss sie dann vor Gericht...
Klagen heisst aber auch hier, dass geht nicht so einfach vor einer Gerichtsverhandlung, hier denke auch wieder an Arbeitgeber und dass dann hier Pfändungen schlimmstenfalls kämen. Die Gegenseite arbeitet so chaotisch, denen ist alles zu zu trauen.
(30-12-2025, 11:49)p__ schrieb: 4. Keine Schreiben und Briefe an die Ex- oder Exenanwältin. Es ist doch alles gesagt. Du bist von Anfang an nach Strich und Faden verarscht worden, auf alle Tricks von der Schleusung über knallharte Lügenanzeigen um dich als Vater zu vernichten und dir alle Ressourcen zu nehmen bis zu den Parallelfinanzen reingefallen und bist für die Ex ein extremer Naivling. Appelle werden sie ermutigen und bestätigen.
Das heisst also meinerseits nichts tun und höchstens dann mit einem Anwalt, aber einen neuen.
Ich habe mir auch mal gedacht, dass bezüglich der Lügenanzeige ich sie auf Verlemdung im Strafverfahren verklage, aber zuerst habe ich anderweitig genug zu tun und so verstehe ich dich, das heisst unterhalt. was ich auch als oberste Prio sehe.
(30-12-2025, 14:45)NurErzeuger schrieb:
Wenn du deutscher Staatsbürger bist, haben die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Abstammung (§ 4 Abs. 1 StAG).
Ist dies der Fall, hat sie über den Familiennachzug zum deutschen Kind (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) einen nahezu sicheren Aufenthaltstitel, solange sie das Sorgerecht ausübt. Die 3-Jahres-Regel der Ehe ist dann für sie zweitrangig.
Ja ich bin deutscher Staatsbürger, lebe von Geburt an hier und die beiden eigenen Kinder sind auch deutsch. Alleine der Stiefsohn und sie selbst haben keine deutsche Staatsangehörigkeit.
(30-12-2025, 15:01)NurErzeuger schrieb: Nach § 1570 BGB steht ihr Unterhalt zu, solange sie die Kinder betreut (in der Regel bis zum 3. Lebensjahr, danach besteht verstärkte Erwerbsobliegenheit).
Deine Strategie muss sein ihre Erwerbsobliegenheit so früh wie möglich gerichtlich feststellen zu lassen. Sobald die Kinder in der Kita sind, muss sie arbeiten. Jeder Euro, den sie selbst verdient, reduziert deine Last.
Das Trennungsjahr läuft ab dem Moment der nachweisbaren Trennung, somit sofort Scheidungsantrag stellen. Je schneller die Scheidung durch ist, desto schneller endet der Ehegattenunterhalt.
Beide Kinder sind in der Kita sowie Krippe.
Sofort scheidungsantrag stellen, wäre doch auch Aufgabe der neuen Anwältin. Geht das jetzt schon.
Ich hatte auch meine derzeitige Anwältin auch mal gefragt, wegen sofortiger Scheidung, weil warum abwarten, weil dieser Vorwurf in meine Richtung ist ein asolutes No-Go gewesen, was soll ich da noch 1 Jahr abwarten. Da meine die Anwältin allerdings, die Hürde ist da sehr hoch und sie könnte das aher anstreben wegen den schweren Vorwurfs.
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(30-12-2025, 16:37)Joset1989 schrieb: Das bedeutet, das wenn ich jetzt nichts tue (keine Antwort der Rückfragen), dann kann meine Frau jetzt aber nicht hingehen und einfach mal ne Pfändung oder sowas veranlassen oder?
Beim Kindesunterhalt kann sie dich nach jetzigen Status nicht pfänden. ABER sobald ihr was nicht passt, kriegt sie vor Gericht innerhalb zwei Wochen einen Beschluss und kann dann SOFORT pfänden. Kindesunterhalt ist kein Feld, bei dem es etwas für dich einen Blumentopf zu gewinnen gibt. Zahle weiter Mindestunterhalt.
Beim Trennungsunterhalt und der Wohnungsnutzer aber schon. "Zetern" heisst, die üblichen bösen Anwaltsbriefe, wenn du bei diesen Punkten weniger zahlst wie sich die Gegenseite wünscht. Hier gibt es durchaus etwas zu gewinnen bzw. weniger Verlust zu machen für dich. Wenn du schon wegen der Kinder Mangelfall bist, wird der Trennungsunterhalt nach Null liegen. Und nochmal: Die genauen Rechnungen sind absolute Kernsache des Anwalts, das kann dir hier niemand seriös sagen, weil wir all die nötigen Zahlen nicht kennen. Die solltest du auch nicht in einem öffentlichen Forum nennen.
Es kann alles mögliche rauskommen. Sogar Wohnkosten der Kinder als Naturalunterhalt, was auch den direkten Kindesunterhalt senken könnte.
Die KI schrieb:Zusammenfassend legen diese Indizien nahe, dass der Konflikt nicht privater Natur ist, sondern Teil einer gezielten Ausnutzung rechtlicher Schutzmechanismen sein könnte.
Muster-KI-Worthülsen wie eine dünne Suppe ohne Inhalt :-)
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@josef1989
erst mal willkommen und herzliches beileid zu deiner situation! polizeiliche ermittlungsverfahren kennen hier viele. in hochkonfliktfällen überziehen mütter die väter ihrer kinder gerne mit falschbeschuldigungen.
die mutter kostet das nichts, sie hat auch keinerlei konsequenzen zu fürchten falls man ihr eine lüge nachweist. es hält aber den vater und die behörden für einige monate auf trab. es erschwert oder verunmöglicht den umgang mit dem kind. es besteht auch immer die möglichkeit, dass die mutter so ein verfahren nutzt, um den vater komplett aus dem leben des kindes zu drängen.
kurz gesagt: es ist eine emotionale extremsituation in die du durch deine ex gezwungen wirst. du musst jetzt leider durch die mühle durch, es hilft nichts.
kündige die wohnung in der du nicht mehr wohnst. stell dich finanziell stabil auf. wenn die ausgaben dauerhaft die einnahmen übersteigen endet das in der insolvenz.
es ist nicht zu erwarten, dass die mutter vernunft annimmt. kämpf um dein kind aber deckel deinen einsatz.
und such dir irgendein sinnstiftendes hobby. wenn man nur zu hause sitzt und auf den nächsten brief wartet, wird man verrückt.
ach ja, du ersparst dir einiges an stress, wenn du deine familiäre situation nicht im freundes und bekanntenkreis diskutierst. auf der arbeit schon gar nicht. die kurze info “wir sind getrennt” reicht wenn jemand das unbedingt wissen muss.
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darf man den leidenden fragen, aus welchem land die liebste kommt???
das wäre interessant zu wissen, um evtl. eine strategie anzudenken...
bb
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(30-12-2025, 17:40)p__ schrieb: Beim Trennungsunterhalt und der Wohnungsnutzer aber schon. "Zetern" heisst, die üblichen bösen Anwaltsbriefe, wenn du bei diesen Punkten weniger zahlst wie sich die Gegenseite wünscht. Hier gibt es durchaus etwas zu gewinnen bzw. weniger Verlust zu machen für dich. Wenn du schon wegen der Kinder Mangelfall bist, wird der Trennungsunterhalt nach Null liegen. Und nochmal: Die genauen Rechnungen sind absolute Kernsache des Anwalts, das kann dir hier niemand seriös sagen, weil wir all die nötigen Zahlen nicht kennen. Die solltest du auch nicht in einem öffentlichen Forum nennen.
Es kann alles mögliche rauskommen. Sogar Wohnkosten der Kinder als Naturalunterhalt, was auch den direkten Kindesunterhalt senken könnte.
Das heißt also das ich als Konsequenz mir nun sofort einen anderen Anwalt suche und mit diesem das Thema Unterhalt anpacke in dem wir da nun eine vernünftige Strategie entwickeln und die Nutzungsentschädigung sofort einklagen.
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(30-12-2025, 23:57)p__ schrieb: Fast. Siehe #7 Punkt 3.
#7, Punkt 3 habe ich gefunden, aber weiss trotzdem nicht was du meinst.
Oder meinst du damit, dass ich selbst nun das bereinigte Einkommen etc. Errechnen soll und das nicht dem neuen Anwalt überlassen? Wenn ich das habe dann der anderen Seite als Gegenvorschlag schicken ohne sonst auf irgendwelche Fragen einzugehen?
Auch nicht selbst klagen? Weil ich hätte ja auch mal Lust wenn hier mal ne Entscheidung fällt und ich weniger zahlen muss.
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Ich würde durch den eigenen Anwalt eine seriöse Berechnung etwas zu deinen Gunsten (aber realistisch) durchführen lassen und dann abwarten. Für sie ist es natürlich auch kein großes Risiko vor Gericht zu gehen, weil ihr der Staat durch VKH alles bezahlt. Ein Selbstzahler würde ggf. deine Berechnung akzeptieren. Theoretisch kann VKH auch versagt werden. Aber dadurch dass wir in einem Schlaraffenland für Mütter leben, ist das eher unwahrscheinlich.
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Nach dem Durchlesen des hier Gesagten, geht mal über Los und sortiere dich zum Jahreswechsel neu. Strategisch und mit gebotener Frechheit. Du bist bis dato als Spielball über´s Feld geschossen worden und nun siehst du vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Verständlich.
Ein großes Blatt mit tabellarisch aufgeführten Problemlagen, geistig oder auch praktisch vorliegend, sorgt wie die Notwendigkeit der Trennung der einzelnen Punkte und Abarbeitung nach Priorität.
Die Nummer mit der Strafanzeige sollte sich von alleine erledigen - zumindest gehst du davon aus. Ich hoffe, deine Familienrechtlerin konnte hier schlüssig darlegen? Ansonsten gehört hier normalerweise ein Strafrechtler hin. Mehr kann ich nicht sagen. Du hast ja nur geschrieben, dass die Vorwürfe Mumpitz seien, aber nicht, wie ihr entgegnet habt.
Bein Kindesunterhalt sind wir am Schnellsten fertig. Zahle den Mindestunterhalt, und warte alles andere ab.
Trennungsunterhalt auszurechnen ist immer eine Sache, bei der sich viel gestritten wird. Auch viele Anwälte schreiben da Mumpitz.
Im Versuch es auf den Punkt zu bringen: "Man" kennt die Zahlen nicht. Da ist das Stochern im Nebel immer schwer bis unmöglich. Jedenfalls ist es immer so, dass die Anwälte sich gerne hin und her schreiben und ein Anwalt auf Honorarbasis noch viel mehr. Anwälte können und dürfen jeden Bockmist schreiben. Auch das uns morgen zwei Sonnen am Himmel erscheinen. Und dann wirst du feststellen, dass du dich grün und schwarz zugleich geärgert hast, und 90% von dem Sch... keinen Richter interessieren.
Niemand hat seriös bislang gerechnet. Kein bereinigtes Netto angenommen. Nichts. Du bist aktuell zum ausplündern freigegeben. Das kannst nur du nun in zumindest neue Bahnen lenken.
Der erste Schritt - auch wenn noch kein neuer Anwalt da ist - ist eine Mail an deine Anwältin: Hiermit kündige ich das Mandat. Ich kann mir Sie nicht mehr leisten. War schön mit Dir. Adé
Verabschiede dich von dem Gedanken, dass irgendein Anwalt dich vor irgendetwas retten wird. Du brauchst ein (neues) Mietmaul nur dazu, Unterhalt auszurechnen, weil er die EDV dafür hat, und dich vor Gericht zu vertreten, weil du das in Unterhaltssachen nicht darfst = Anwaltspflicht
Du suchst dir also einen neuen Anwalt und schreibst aber keinen an! Du rufst nur an und bittest um einen Termin. Dort klar, kurz und knapp die Sache benennen. Hat er Zeit, ist gut. Hat er keine, rufst du den nächsten an.
Einen Verfahrenskostenhilfeantrag lädst du im Internet runter und füllst ihn vorab schon mal aus. Wenn du damit Probleme hast, kannst du mir meinetwegen auch Bescheid geben. Ich helfe dir dann dabei.
Habe bislang noch nicht verstanden, ob du auch Trennungsunterhalt schon bezahlst. Habe ich das überlesen? Steht ja schon viel da. Wenn ja, stell es einfach ein. Es kommt niemand, und reißt dir aktuell den Kopf ab. Es ist nicht einmal klar, ob Trennungsunterhalt überhaupt zu zahlen ist, nach Abzug anrechenbarer Kosten und Kindesunterhalt.
Wegen der Kinder findet alsbald anscheinend ein begleitender Umgang statt? Leider musst du da wohl durch. Und trotz Kinder und all den Umständen, die dich deshalb belasten, musst du unkonventionelle Wege finden, erst einmal dein Überleben zu sichern.
Du zahlst ab 01.01.26 also :
- Kindesunterhalt
- deine Miete
- die Miete für die Wohnung des Zierfisches
Das ziehst du nun von Deinem Einkommen ab. Als Nächstes zahlst Du Deine Kosten
- Telefon
-Strom
- etc.
Die Nebenkosten des Zierfisches vergisst du. Ich jedenfalls - und ich kann nur von mir ausgehen - würde sie nicht zahlen. Mir wäre auch völlig Wurscht, was das Gericht da gesagt hat. Sollen die mal was daran ändern. Wie denn?
Nun gehst du zur Bank und richtest ein "Pfändungsschutzkonto" ein. Dazu lädst du im Internet ein pdf herunter. Heißt: P-Konto-Bescheinigung nach § 903 ZPO. das füllst du aus und nimmst es mit zur Bank. Oben steht der Grundfreibetrag. Weiter unten werden die beiden Kinder eingetragen. Die erhöhen den pfändungsfreien Betrag nicht unerheblich, weil ja Kindesunterhalt fließen muss.
Sollte also in Zukunft eine Pfändung kommen, schützt dich dieses Konto nicht unbedingt i.S. Unterhalt, aber explizit vor anderen Gläubigern. Bspw. dem Stromversorger des Zierfisches ,-)
Du setzt jetzt dort an wo es weh tut: Am Geld. Da kann die gegn. Anwältin schreiben bis sie wund läuft. Nur ein Gerichtsbeschluss hilft ihr weiter. Und bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein herunter.
Was die Scheidung angeht: Trennungszeitpunkt war wann? Beispiel: Trennung im September 2025. Scheidung ist möglich nach Ablauf des Trennungsjahres, also ab September 2026. Scheidungsantrag kann eingereicht werden im Juli/August 2026 wegen Vorlaufzeit/Bearbeitung desselben.
Alle (!) Unterhaltsforderungen sind abzustellen auf die Zukunftsprognose, bezüglich derer du bei Änderungen des Einkommens kein Verschulden hast. Das hebelt also die 12-Monatsberechnung in die Vergangenheit dann aus, wenn sich z.B. die Steuerklasse ändert - wie bei Dir. Das ist gesetzt.
Und auch, wenn das Gericht gesagt hat, dass du den Mietvertrag nicht kündigen darfst, dann ist das zwar richtig, aber wo jemand ist, der nichts mehr hat zum bezahlen, hat der Kaiser auch sein Recht verloren.
Dein (neuer) Anwalt muss bei Gericht die Anordnung auf das Recht zur Kündigung erwirken. Aber auch wenn das nicht klappt, so heißt das nicht, dass du die Miete ab April noch zahlen kannst. Und wenn dem so ist, und du zahlst sie nicht weil du nicht kannst, dann laufen eben Mietschulden auf und die Ex, die sowieso weg will, kann sehen wo sie bleibt.
Laufen zu viele Schulden auf, dann sprechen wir einfach mal über die Möglichkeiten einer Verbraucherinsolvenz.
Kannst du deinen Arbeitsplatz halten. Gut. Wenn nicht, wird neu gewürfelt. In Sachen Kindesunterhalt wird man dir auf´s Dach steigen. Wegen Bewerbungen usw. Dann muss man sehen, wie schnell du wieder irgendwo unter kommst. je nach Qualifizierung eben. Aber: Du solltest dich aktuell weniger mit unseriösen Schriftsätzen der Anwälte auseinandersetzen und mehr wieder mit deinem Job. Denn das Erstere kannst du kaum aktuell beeinflussen. Das Zweitere schon.
Wenn i.S. Kinder es zusätzlich ein Gutachten geben soll, wird das Ganze dauern und du kannst das Gutachten sowieso nicht zahlen. Hier wären wir wieder beim Verfahrenskosten-Thema. Mal sehen was am Ende dabei heraus kommt. Und mal sehen, ob vielleicht die Ex irgendwo auch Andere nervt und die Schraube überreißt. Man darf ja hoffen, so heißt es.
Wie oben geschrieben, nimmst du keinen kontakt zur Ex auf. Du rechnest auch keinen Unterhalt aus. Wie auch? das ist Anwaltssache.
Ein Schreiben allerdings kannst du aufsetzen. Kannst du das alleine? Und zwar an die Gegenseite, wie folgt:
Betreff: Nutzungsentschädigung gemäß § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB – Wohnung [Adresse] / Mandantin: Frau [Name]
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
unter Bezugnahme auf den gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts [Ort] vom [Datum] (Az.: …), mit welchem die bisher gemeinsam genutzte Wohnung Ihrer Mandantin zur alleinigen Nutzung zugewiesen wurde, mache ich hiermit gemäß § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB meinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung geltend.
Ich fordere Ihre Mandantin auf, ab dem [Datum einsetzen] eine angemessene monatliche Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Die Zahlung ist jeweils bis zum 5. eines Monats auf folgendes Konto zu leisten:
[Bankverbindung Vater]
Hiermit setze ich Ihre Mandantin ausdrücklich in Verzug.
Die Höhe der Nutzungsentschädigung hat sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren, mithin in Höhe von .... €. Sollte Ihre Mandantin eine abweichende Berechnungsgrundlage für angemessen halten, bitte ich um begründete Mitteilung innerhalb von 14 Tagen.
Ich weise darauf hin, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Nutzungsentschädigung unabhängig von etwaigen unterhaltsrechtlichen Fragestellungen besteht und unmittelbar aus dem Zuweisungsbeschluss folgt.
Sollte innerhalb der gesetzten Frist weder Zahlung noch Stellungnahme erfolgen, behalte ich mir vor, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Ding nachweisbar (Einschreiben/Einwurf) absenden. Drehen wir mal den Spieß jetzt rum... Dort wo wir es können.
Denn: Einerseits muss der Wohnvorteil der Ex mit in die Trennungsunterhaltsberechnung einfließen, andererseits kann es aber auch am Ende sein, dass Du aufgrund des Erreichens deines Selbstbehaltes nach Abzug des Kindesunterhalts, gar keinen Trennungsunterhalt leisten musst. Und dann darfst du nicht den Fehler gemacht haben, vorab keine Nutzungsentschädigung verlangt zu haben, denn dann bekommst du auch keine. daher die Inverzugsetzung.
Als Letztes schaust du nun die dir mittlerweile wieder zur Verfügung stehenden Unterlagen an. Also auch - falls vorhanden - Kontoauszüge, insb. was die Einkünfte der Ex angeht. Sollte sich darauf ergeben, dass sie Dinge verheimlicht, werden wir sie zu verwerten wissen, sobald Details vorliegen.
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Merke schon gibt viel zu tun im neuen Jahr, obwohl ich im alten nicht gerade faul dieszbezüglich war:-)
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Ich hoffe, deine Familienrechtlerin konnte hier schlüssig darlegen? Ansonsten gehört hier normalerweise ein Strafrechtler hin. Mehr kann ich nicht sagen. Du hast ja nur geschrieben, dass die Vorwürfe Mumpitz seien, aber nicht, wie ihr entgegnet habt.
Ich habe neben der Familienrechtlerin einen Strafverteidiger. Einer der auf das Thema spezialisiert ist. Sind die Vorwürfe auch noch so absurd, ist es halt ein sehr delikates Thema zu dem sie mich beschuldigt hat.
Ich denke zumindest hier hat die Familienrechtlerin schlüssig argumentiert. Der Strafrechtler der in diesem Breich wohl 95% Einstellquote und viele solcher Fälle hat, hat mir gesagt, dass dies eingestellt wird, weil die Vorwürfe absurd sind, die Storyline überhaupt nicht logisch und es überhaupt keine Beweise gibt und da vertraue ich nun darauf.
Beim Familiengericht ist man auf die Vorwürfe überhaupt nicht eingegangen und hat sich lediglich darum gekümmert, wie nun der Umgang stattfinden wird. Verfahrensbeistand hat diesen stark befürwortet und es wird halt jetzt das Gutachten erstellt zwecks zukünftiger Umgangsregelung.
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Der erste Schritt - auch wenn noch kein neuer Anwalt da ist - ist eine Mail an deine Anwältin: Hiermit kündige ich das Mandat. Ich kann mir Sie nicht mehr leisten. War schön mit Dir. Adé
Das mache ich sehr gerne, dann folgt zwar die Schlußrechnung, aber ich kann absehen was da wieder für eine Summe zusammen kommt. Da sie ja bis zum kleinsten Scheiss alles abgerechnet hat. Das beste war das ich ja alles Korrektur lesen musste und sofern Änderungen zu machen waren, diese Änderungen einzupflegen ja auch wieder gekostet haben. Hauptsache ich habe kostenlos gearbeitet
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Du rufst nur an und bittest um einen Termin. Dort klar, kurz und knapp die Sache benennen. Hat er Zeit, ist gut. Hat er keine, rufst du den nächsten an.
Für das blosse Gespräch, was ja dann wohl eine Erstberatung wäre, würde jeder Anwalt dann auch wieder seine Erstgebühr verlangen oder?
Dann lege ich am 02.01. bzw. am 05.01. dann mit den Anrufen gleich los...
Wenn ich es richtig verstehe, wäre es derzeit lediglich relevant, dass ich einen Anwalt finde der sich mit dem Unterhaltsrecht auskennt, weil hier Anwaltspflicht gilt Die restlichen Themen sind erstmal längere Zeit eh ad acta gelegt…
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Einen Verfahrenskostenhilfeantrag lädst du im Internet runter und füllst ihn vorab schon mal aus. Wenn du damit Probleme hast, kannst du mir meinetwegen auch Bescheid geben. Ich helfe dir dann dabei.
Ich hatte mir das vor kurzem mal angeschaut und kam damit nicht so richtig klar, obwohl ich kein dummer bin. Es kann also durchaus sein, dass ich hier Unterstützung brauche, schaue mir das Thema aber nochmal an, bevor ich S.O.S funke.
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Habe bislang noch nicht verstanden, ob du auch Trennungsunterhalt schon bezahlst..
Ich bezahle derzeit keinen Trennungsunterhalt. Was ich derzeit an Miete für die alte Wohnung bezahle ist nämlich viel höher als das was sie an Trennungsunterhalt bekäme.
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Wegen der Kinder findet alsbald anscheinend ein begleitender Umgang statt? Leider musst du da wohl durch. Und trotz Kinder und all den Umständen, die dich deshalb belasten, musst du unkonventionelle Wege finden, erst einmal dein Überleben zu sichern.
Ja, es findet bis auf weiteres 1x die woche begleiteter Umgang statt. Ich habe die Kinder nun schon wieder 3x insgesamt sehen können.
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Du zahlst ab 01.01.26 also :
- Kindesunterhalt
- deine Miete
- die Miete für die Wohnung des Zierfisches
Das ziehst du nun von Deinem Einkommen ab. Als Nächstes zahlst Du Deine Kosten
- Telefon
-Strom
- etc.
Das genau ist das was ich derzeit aucb bezahle. Ich habe Strom, Telefon etc. an der alten Adresse ausserorderlich gekündigt und ihr das mitgeteilt. Wäre ja noch schöner dass ich ihr dort den Strom, Internet etc. bezahle.
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Die Nebenkosten des Zierfisches vergisst du. Ich jedenfalls - und ich kann nur von mir ausgehen - würde sie nicht zahlen. Mir wäre auch völlig Wurscht, was das Gericht da gesagt hat. Sollen die mal was daran ändern. Wie denn?
Wie gesagt kläre ich das gerade mit dem Mieterverein. Ich würde liebend gerne die Mietzahlung entsprechend kürzen (immerhin auch nochmal 3xx Euro) und den geringernen Betrag überweise. Da wie ich ja bereits erwähnt habe, überhaupt keinen Einfluss darauf habe. Das blöde ist halt das der Mietvertrag über mich läuft. Kürze ich das jetzt, bekomme ich dann auch noch Ärger mit dem Vermieter obwohl mich das eigntlich auch nicht jucken sollte, aber der Mieterverein muss mir ja da genaueres sagen.
Das Gericht hat dem Zierfisch halt die Wohnung vorläufig zugesprochen aber ich habe den Mietvertrag unterschreiben und mich vertraglich dazu bereit erklärt, dass ich inklusive Nebenkosten bezahle.
Halte ich diese bei der Miete zurück bekomme ich doch wahrscheinlich ein böses Schreiben vom Vermieter…
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Weiter unten werden die beiden Kinder eingetragen. Die erhöhen den pfändungsfreien Betrag nicht unerheblich, weil ja Kindesunterhalt fließen muss.
Sollte also in Zukunft eine Pfändung kommen, schützt dich dieses Konto nicht unbedingt i.S. Unterhalt, aber explizit vor anderen Gläubigern. Bspw. dem Stromversorger des Zierfisches ,-
Hab da gerade mal nachgelesen. Für die Freibeträge Kinder braucht man dann wohl eine Bescheinigung von Schuldnerberatung, Familienkasse? Gilt das denn auch wenn die Kinder nicht bei mir leben?
Stromerzeuger Zierfisch? Ich habe beim derzeitigen Stromversorger ausserordentlich gekündigt, damit gehe ich auch davon aus, dass sie den Strom nun selber bezahlt, denn der Stromversorger geht ja auch nicht in Vorkasse…
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Dein (neuer) Anwalt muss bei Gericht die Anordnung auf das Recht zur Kündigung erwirken.
Also zum Thema Wohnung sassen wir beim Familiengericht und die Entscheidung wurde vertagt bzw. die Richterin schlug vor, hier einen Einigungsvorschlag zu machen, der aber kein Vorschlag war. Wir hatten in der sitzung ausdrücklich gesagt, dass die Wohnung Ende April zu kündigen sei und ich schon jetzt diese finanziell nicht mehr stemmen kann.
Vorschlag der Richterin: 1. Weiter alleinige Nutzung durch die Mutter. 2. Kein Zutrittsrecht ohne Zustimmung meiner Frau. 3. Kein Kündigungsrecht. Eigentlich der selbe Mist wie zuvor auch.
Daraufhin haben wir nun geantwortet, dass dies inakzeptabel ist. Finanziell nicht stemmbar wegen all der Kosten und dazu Steuerklassenwechsel zum neuen Jahr. Des Weiteren lägen keine Voraussetzung für eine Zuweisung der Wohnung vor.
Unser Vorschlag.: . 1. Weiter alleinige Nutzung durch die Mutter. 2. Kein Zutrittsrecht ohne Zustimmung meiner Frau 3. Kündigung der Wohnung und sofern Frau diese Wohnung dennoch Möchte bis Januar 2026 Bescheid geben.
Auf die Entscheidung warte ich seit Anfang Dezember. Für mich auch total unlogisch der Vorschlag durch das Gericht. Es gibt keinen Grund, dass sie dort länger wohnen bleibt. Sie hatte schon genug Zeit ne Wohnung zu suchen (laut Schreiben würde sie das auch seit dem Trennungsmonat tun und für Wohnungsmangel kann ich ja auch nichts…
Damit dürfte das möglichste doch gemacht sein oder meinst du, dass ich hier auch nochmal auf den Mietverein zugehen sollte, denn dort sitzen ja auch Anwälte und das gehört vielleicht ja dann auch schon in deren Bereich…
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Aber auch wenn das nicht klappt, so heißt das nicht, dass du die Miete ab April noch zahlen kannst. Und wenn dem so ist, und du zahlst sie nicht weil du nicht kannst, dann laufen eben Mietschulden auf und die Ex, die sowieso weg will, kann sehen wo sie bleibt.
Oh mann. Dann sähe es wirklich düster aus. Dann bin ich monatlich bei Ausgaben durch 2-fach Mieter, Mindestunterhalt und Verbindlichkeiten=Einnahmen (Ausgaben sogar wohl leicht drüber). Kein Cent an Lebensmittel ausgegeben, Anwaltskosten oder sonstigem….
Mietschulden laufen wegen mir auf, aber rausschmeissen kann man sie doch aus der wohnung wahrscheinlich auch nicht…
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Laufen zu viele Schulden auf, dann sprechen wir einfach mal über die Möglichkeiten einer Verbraucherinsolvenz.
Aber: Du solltest dich aktuell weniger mit unseriösen Schriftsätzen der Anwälte auseinandersetzen und mehr wieder mit deinem Job. Denn das Erstere kannst du kaum aktuell beeinflussen. Das Zweitere schon.
Was meinst du hier in Bezug auf den Job. Also ich habe einen sehr guten Job in dem ich mich nun 30 Jahre lang hochgearbeitet habe. So ein Gehalt bekomme ich nie wieder. Das arbeiten ist das einzige was mich derzeit ablenkt, dann fange ich nicht viel an zu denken.
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Wenn i.S. Kinder es zusätzlich ein Gutachten geben soll, wird das Ganze dauern und du kannst das Gutachten sowieso nicht zahlen. Hier wären wir wieder beim Verfahrenskosten-Thema. Mal sehen was am Ende dabei heraus kommt. Und mal sehen, ob vielleicht die Ex irgendwo auch Andere nervt und die Schraube überreißt. Man darf ja hoffen, so heißt es.
Bezüglich der Kosten hatte ich meine Anwältin gefragt, wer das bezahlt. Dort wurde geantwortet, dass eigentlich diese vom Staat zu tragen sind, da ähnlch einem Kindschutzverfahren. Läge aber letztendich im Ermessen der Richtern….Würde mich also nicht wundern wenn sie auch hier falsch lag…
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Ein Schreiben allerdings kannst du aufsetzen.
Kannst du das alleine? Und zwar an die Gegenseite, wie folgt:
…
Sollte innerhalb der gesetzten Frist weder Zahlung noch Stellungnahme erfolgen, behalte ich mir vor, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
…
Denn: Einerseits muss der Wohnvorteil der Ex mit in die Trennungsunterhaltsberechnung einfließen, andererseits kann es aber auch am Ende sein, dass Du aufgrund des Erreichens deines Selbstbehaltes nach Abzug des Kindesunterhalts, gar keinen Trennungsunterhalt leisten musst. Und dann darfst du nicht den Fehler gemacht haben, vorab keine Nutzungsentschädigung verlangt zu haben, denn dann bekommst du auch keine. daher die Inverzugsetzung.
„
Meine Anwätlin hatte hierzu ja geschrieben, Mein Mandant sieht sich mangels anderweitiger Alternativen gezwungen, nunmehr ab dem Monat X eine Nutzungsentschädigung von ihrer Mandantion einzufordern und zwar in Höhe von xxxx. Selbstverstandlich ist mein Mandant damit einverstanden, diese mit dem Trennungsunterhalt ihrer Mandantin zu verrechen. Nichtsdesdotrotz gehe ich davon aus, dass sich diebezüglich bei Verrechnung ein Anspruch meines Mandanten ergibt. Diesen werde ich nach Auskunfterteilung durch ihre Mandantin, ich erinnere an die Frist bis Ende November-beziffern.
Belege hat meine Anwältin erhalten, aber wie hier jemand es schön beschrieben hat, sind wir auf einem toten Gleis, da keine Frist von ihr gesetzt. Denn Frau fordert dasselbe wie zuvor…
Du machst es jetzt aber anders und trennst Nutzungsentschädigung und gibst nun eine Frist vor. Das verstehe ich doch richtig?
Die andere Seite ist gut im Fristverstreichen und was passiert wenn dann wieder nichts passiert?
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Die Höhe der Nutzungsentschädigung hat sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren, mithin in Höhe von .... €. Sollte Ihre Mandantin eine abweichende Berechnungsgrundlage für angemessen halten, bitte ich um begründete Mitteilung innerhalb von 14 Tagen.
Wie errechnet sich denn die ortsübliche Vergleichsmiete?
Frage für den Mieterverein?
(Vor 10 Stunden)Nappo schrieb: Als Letztes schaust du nun die dir mittlerweile wieder zur Verfügung stehenden Unterlagen an. Also auch - falls vorhanden - Kontoauszüge, insb. was die Einkünfte der Ex angeht.
[quote="Nappo" pid='223161' dateline='1767193926']
Sollte sich darauf ergeben, dass sie Dinge verheimlicht, werden wir sie zu verwerten wissen, sobald Details vorliegen.
Sie hat mir Kontoauszüge geschickt.:-)
Was meinst du hier mit Details?
Nicht mein Thema aber wenn sie zur Zahlung der Nutzungsentschädigung verdonnert wird, woher kommt denn das denn Geld wenn sie so tut als wäre nichts da. Sozialleistungen/Bürgergeld oder heisst es dann wie beim OLG auch in Bezug auf eine vorherige Beschwerde gegen sie, weil mir Kosten angefallen waren, für einen sinnlosen Antrag den sie einfach mal so gestellt hatte....
Ziehen sie lieber zurück, weil da gibt es eh nichts zu holen und es fallen weitere Sitzung an, die dann auch wieder Kosten bei ihnen sammelt.
Ich merke schon ich muss mich auch mal mit dem Thema PKV beschäftigen…Muss auch mal lernen vom Staat zu profitieren...
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