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Keine Umgangserweiterung trotz Vereinbarung
#1
Guten Morgen & frohe Weihnachten an alle!

Vorab: Nicht verheiratet, offiziell getrennt seit 5 Monaten, gemeinsames Sorgerecht, Kind unter 2 Jahren.

Kontext:
Vor der Gerichtsverhandlung wurde mir als KV (ohne Grund, wurde auch mehrfach von JA / VB bestätigt) das Kind entzogen. Im Oktober kam's zur Gerichtsverhandlung über ABR (das jetzt doch bei beiden verbleibt) und dort wurde auch eine Vereinbarung über den Umgang geschlossen, diese lautet wie folgt:

Zitat:Die Kindseltern sind sich einig, dass der Umgang perspektivisch auszuweiten ist zunächst samstags bis 15:30 Uhr. Perspektivisch soll auch eine Übernachtung stattfinden. Ziel ist die Umgangsausweitung jedenfalls Richtung Jahreswechsel 2025/2026. Die Kindseltern werden sich diesbezüglich umgehend an das Jugendamt und um gemeinsame Beratungstermine nachsuchen.

Dreimal dürft ihr raten wer sich schnellstmöglich um die Termine gekümmert hat? Genau, ich.
Der erste Termin wurde von der KM abgesagt, der zweite wurde krankheitsbedingt verschoben. Im Termin selbst hatte ich mit 2 Mediatoren zu tun (gleich mehr dazu), die sich darauf versteift haben, dass eine Umgangserweiterung erst stattfinden kann, wenn man hier alles super toll durch kommuniziert, d.h. ganz konkret erst irgendwann im Februar/März.
Das läuft meiner Meinung komplett entgegen der obigen Vereinbarung.
Das habe ich auch so klar & deutlich gegenüber den 2 JA Mitarbeitern kommuniziert.

Jetzt dürft ihr nochmal raten wer genau auf diesen Zug jetzt aufgesprungen ist? Die KM.
Sie verweigert jetzt auch den erweiterten Umgang.

Ich bin selbst Mediator (musste diese Fortbildung machen, halte enorm wenig davon) und weiß was für ein überaus langwieriger Prozess das ist, der auch ohne große rechtliche Konsequenzen von jeder Partei einseitig aufgekündigt werden kann (wenn es keine vormalige notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung gab, sehr fragwürdig ob dies überhaupt machbar ist bei Sachen wie Familienrecht)

Meine Frage jetzt: 
Im neuen Jahr direkt nach dem zweiten Beratungstermin (der solo nur mit mir stattfindet) zum Anwalt latschen und über das Gericht gehen?
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#2
Die Vereinbarung vor Gericht ist wertlos durch das Wort "perspektivisch". Von Terminen befreit, von Messung der Entwicklung befreit, von Durchführung befreit. Wenn die Mutter jetzt schon nachweisbar verweigert, an der neuen "Umgangsperspektive" mitzuwirken, sie mitzutragen, dann wäre der richtige Zeitpunkt für ein neues Gerichtsverfahren: Sofort.

In der Vereinbarung steht "umgehend" zu den Gesprächen. Das ist jetzt drei Monate her und hinsichtlich Umgang soll nochmal drei Monate wegen "Durchkommunikation" nichts passieren, wenn ich deine Aussagen richtig verstanden habe. Das ist insgesamt ein halbes Jahr, ein Viertel des gesamten bisherigen Lebens des Kindes und widerspricht jedem "umgehend" und jeder Erweiterungsperspektive.

Was du jetzt natürlich nicht hören willst, ist die Tatsache, dass dich die Mutter längst erfolgreich vom Kind weggetreten hat und dieser grosse Erfolg sorgt dafür, dass sie jederzeit und immer nach Gutsherrinnen-Art verfahren wird, damit auch durchkommt. Für dich bleibt die Rolle des seltenen Onkels, dazu darfst du dir noch das verlogene Gerülpse der Person die sich Mutter nennt anhören, sie hätte ja nichts gegen den Vater-Kind Kontakt. Ansonsten bist du ein Strangulierter, der nie ein normales Verhältnis zu seinem Kind aufbauen kann. Gegen den Willen der Mutter läuft nichts in diesem Land. Das erste Verfahren und die folgenden Ereignisse haben dir schon gezeigt, wie das geschützt und gestützt wird. Dieses erste Verfahren wäre entscheidend gewesen, wenn das gut läuft sind noch kleine Verbesserungen und Weichen drin. Wenn nicht, konvergiert die reale Ergebniskurve der Folgeverfahren gegen Null und alles perlt nur noch ab.

Du willst natürlich in der jetzigen Phase klagen, kämpfen, weitermachen. Aus Erfahrung ist klar, dass es davon in deiner Phase keine Abzweigung für dich gibt. In ein paar Jahren wirst du dann an den Absatz vorher denken und dich ärgern, dass du nicht danach gehandelt hast. Oder ermüdet alles begraben hast.
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#3
Absolut . Noch einmal klagen. Hoffen. Dann sein lassen. Kann klappen. Oder nicht.
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#4
Das wollen halt viele nicht wahrhaben. Gleichzeitig natürlich die Sehnsucht nach dem Kind. Ich finde heute aber viel wichtiger, dass man selbst integer bleibt. Man schadet sich selbst so sehr mit diesem permanenten Wahnsinn, den die Kindsmutter gegen das Kind und einen selbst veranstaltet, gleichzeitig geschützt durch die ganzen Helfer.

Es ist nunmal so, dass die Beziehung nicht geklappt hat und meist im Streit auseinandergeht, warum also sollte es plötzlich jetzt klappen. Getrennte Eltern sind für ein Kind was grausames. Es heißt zwar modern immer, lieber getrennte Eltern als streitende. Das glaub ich aber nicht. Solange man Streitigkeiten vor dem Kind weitestgehend verbirgt, sind selbst distanzierte Eltern für ein Kind besser. Dieser Umganssche... ist doch die Hölle für ein Kind und das teils über viele Jahre hinweg. Erwachsene Menschen schaffen es nicht nach der Zeugung wenigstens 16 oder 18 Jahre zusammenzubleiben. Traurig aber wahr.

Heute bin ich mir sicher, schuld an nicht funktionierenden Beziehungen sind immer Frauen. Psychologen bestätigen das. Irgendwas ändert sich bei der Frau, was der Mann lange Zeit gar nicht checkt, die Nähe wird weniger, Sex immer grottiger, und die alte beginnt sich neu zu orientieren. Meist prallen zwei unterschiedliche Wirklichkeiten aufeinander.

Zu deiner Frage: Ja, ich würde schnellstmöglich übers Gericht gehen, dann aber keine Energie mehr investieren. Sonst wirst du krank, glaub es mir. Und du wirst es, glaub es mir. Ich habe chronische Schmerzen und benötige Schmerzmittel, weil mich dieser Wahnsinn kaputt gemacht hat. Ich versuche auch Tage ohne, aber dann schlafe ich auch schlecht. Parallel habe ich natürlich die Ernährung verbessert und möchte wieder Sport machen. Bei mir ist es aber freilich auch die Arbeit und jahrelanges Krafttraining.
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#5
Eine Schuldfrage hilft uns nicht, sondern frustriert zusätzlich, "ich kann ja nicht mal was dafür, heul!". Es gibt auch hinsichtlich der Kind-Elternkontakte gut verlaufende Trennungen, es gibt auch Mütter die Mist bauen aber zu Anfang von einem Richter in die richtige Bahn gedrückt werden, es gibt Väter die ganz froh sind nur Wochenend- und bald-weg-Vater zu sein, es gibt, es gibt, es gibt.

Im vorliegenden Fall sind aber nun wie ebenfalls oft alle sichtbaren Schalter auf "aus" gestellt. Die wichtigen Dinge sind gelaufen, die Schalter sind bereits festgerostet oder höchst anstrengend schwer zu bewegen. Das nimmt kaum ein Vater hin, klar. Erst nach Jahren. Also flott voran, arbeite die Dinge ab die noch gehen, aber gleiche die Hoffnungen immer mehr mit der Realität ab.
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