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Unterhalt Frau mit kind gerade ausgezigen
#1
Hallo zusammen,
am Donnerstag hat meine Lebensgefährtin unsere Tochter genommen und ist 1 Straße weiter bei der Nachbarin eingezogen. Sie sagt sie benötigt die Höhe des Unterhaltes weil sie wegen Wohungssuche diese bei einigen Ämtern diese angeben muss. Angeblich möchte auch das JA die Höhe erfahren und sie benötigen ein Schriftstück hierzu. Ich habe Ihr gesagt bis zur entgültigen Berechung durch meinen Anwalt, mit dem ich bereits nächsten Montag einen Termin habe soll sie mal von dem Mindestunterhalt von 554 Euro ausgehen. Kind wird im Oktober 6 Jahre alt ich bin nicht verheiratet, sie arbeitet halbtags. 
So jetzt die Frage. Soll ich einfach für September anteilig von den 554 € unterhalt überweisen. was macht das Jugendamt in dem Fall. Danke euch.
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#2
äääähhhh.....frage...hat sie das mit deiner erlaubnis getan?

wenn nicht: kein unterhalt!

geh sofort zum jugendamt, hole das kind zurück zu dir! das ist unverantwortlich was die ex mit dir und
kind macht!

such dir einen wadlbeißer als familienanwalt!

wenn es dir möglich ist, lass das kind bei dir wohnen!

bb
netlover
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#3
Zitat: was macht das Jugendamt in dem Fall.

Das Jugendamt macht gar nichts. Aber sobald die Ex eine Beistandschaft eingeht, handelt das Jugendamt wie ein Anwalt für die Gegenseite. Unterhalt wird erst ab Inverzugsetzung geschuldet. Der Zahlbetrag für Mindestunterhalt beträgt 426,50 EUR. Unterhalt ist ein Monatsbetrag (§ 1612 Abs. 3 BGB). Er wird für den ganzen Monat geschuldet, nicht tageweise. Wenn du z.B. noch im September inverzuggesetzt wirst, muss der gesamte September bezahlt werden, nicht nur die Tage ab dem Auszugstag irgendwann im September.

Die Elternautonomie berührt das nicht. Die Eltern können sich auch auf anteiligen Unterhalt einigen. Ist die Ex eine Beistandschaft eingegangen, geht das nicht mehr, die Beistandschaft vertritt dann und nicht mehr die Mutter.
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#4
(15-09-2025, 10:24)p__ schrieb:
Zitat: was macht das Jugendamt in dem Fall.

Das Jugendamt macht gar nichts. Aber sobald die Ex eine Beistandschaft eingeht, handelt das Jugendamt wie ein Anwalt für die Gegenseite. Unterhalt wird erst ab Inverzugsetzung geschuldet. Der Zahlbetrag für Mindestunterhalt beträgt 426,50 EUR. Unterhalt ist ein Monatsbetrag (§ 1612 Abs. 3 BGB). Er wird für den ganzen Monat geschuldet, nicht tageweise. Wenn du z.B. noch im September inverzuggesetzt wirst, muss der gesamte September bezahlt werden, nicht nur die Tage ab dem Auszugstag irgendwann im September.

Die Elternautonomie berührt das nicht. Die Eltern können sich auch auf anteiligen Unterhalt einigen. Ist die Ex eine Beistandschaft eingegangen, geht das nicht mehr, die Beistandschaft vertritt dann und nicht mehr die Mutter.


Wer setzt mich in verzug ? die Mutter ? Ihr Anwalt ? Das Jugendamt ?
Ich weiss jetzt nicht woher der Betrag ist ich habe 482 € gelesen.
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#5
Ich habe den Zahlbetrag des Mindestunterhalts genannt. Stufe 1 Düsseldorfer Tabelle. Seite 5, unten, "Anhang": https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos...ssnote.pdf

In Verzug kann dich jeder Berechtigte setzen: Die Mutter die das Kind vertritt oder ihre Vertreter, Jugendamtsbeistandschaft, ihr Anwalt. Oder ein Gerichtsbeschluss.
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#6
(15-09-2025, 11:01)p__ schrieb: Ich habe den Zahlbetrag des Mindestunterhalts genannt. Stufe 1 Düsseldorfer Tabelle. Seite 5, unten, "Anhang": https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos...ssnote.pdf

In Verzug kann dich jeder Berechtigte setzen: Die Mutter die das Kind vertritt oder ihre Vertreter, Jugendamtsbeistandschaft, ihr Anwalt. Oder ein Gerichtsbeschluss.


Aber ohne die richtige Höhe ist auch ein verzug möglich oder erst wenn der steht? Überweise ich von mir aus monatlich den Mindestunterhalt hilft mir das in irgendeiner Form ?
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#7
Ein Verzug ist immer möglich. Meist beginnt er ja mit einer Auskunftsforderung. Da steht noch gar nicht mal fest, wie hoch der Unterhalt wird.
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#8
(15-09-2025, 11:23)p__ schrieb: Ein Verzug ist immer möglich. Meist beginnt er ja mit einer Auskunftsforderung. Da steht noch gar nicht mal fest, wie hoch der Unterhalt wird.

Gut dann warte ich mal was da kommt.
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#9
Du hast die Düsseldorfer Tabelle gegoogelt und auf Seite 1 den Unterhalt abgelesen. Daher Deine Zahlen. Bist nicht der Erste ,-) Diese Tabelle beinhaltet die Zahlbeträge ohne Abzug des hälftigen Kindergeldes. Schau erneut dort rein und dann scrolle nach ganz unten. Dort findest Du die Beträge, die zutreffend sind.

Deine Ex ist zur Nachbarschaft abgehauen. Mal sehen, wie lange die Wohnungssuche dauert. Hat schon mit Ämtern gesprochen, auch mit dem Jugendamt. Die legt sich gerade mächtig in die Zügel. Wahrscheinlich wird sie beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten. Da Du schon einen Anwaltstermin hast, kannst Du dem dann das Schreiben bringen. Deine Auskunftsunterlagen kannst Du schon mal beisammen basteln. Letzte 12 Gehaltsnachweise. Steuererklärung.
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#10
(15-09-2025, 16:21)Nappo schrieb: Du hast die Düsseldorfer Tabelle gegoogelt und auf Seite 1 den Unterhalt abgelesen. Daher Deine Zahlen. Bist nicht der Erste ,-) Diese Tabelle beinhaltet die Zahlbeträge ohne Abzug des hälftigen Kindergeldes. Schau erneut dort rein und dann scrolle nach ganz unten. Dort findest Du die Beträge, die zutreffend sind.

Deine Ex ist zur Nachbarschaft abgehauen. Mal sehen, wie lange die Wohnungssuche dauert. Hat schon mit Ämtern gesprochen, auch mit dem Jugendamt. Die legt sich gerade mächtig in die Zügel. Wahrscheinlich wird sie beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten. Da Du schon einen Anwaltstermin hast, kannst Du dem dann das Schreiben bringen. Deine Auskunftsunterlagen kannst Du schon mal beisammen basteln. Letzte 12 Gehaltsnachweise. Steuererklärung.


Ich habe schon eine Scheidung mit 3 Kinder hinter mir. Jugendamt war ich gestern erster ... habe 15 min vor ihr angerufen. KM hat mich dann erbost angerufen was mir einfällt beim JA anzurufen.
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#11
Lustig. Eine Paniknudel die Angst hat, Du könntest irgendwo positiv auffallen. Vor der hier, kannst Du Dich schon mal in Acht nehmen.
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#12
(Gestern, 09:17)Nappo schrieb: Lustig. Eine Paniknudel die Angst hat, Du könntest irgendwo positiv auffallen. Vor der hier, kannst Du Dich schon mal in Acht nehmen.

Ja wird kein Zuckerschlecken. Aber wie sagt man so schön den  Charakter einer Frau erkennt man bei der Trennung. Ich will Wecshelmodell da Ihre 3 Geschwister ( aus meiner ersten Ehe) bereits bei mir im Wechselmodell sind. Da läuft soweit und auch meien lebensgefährtin hat ja damitErfahung auch unsere 6 Jährige Tochter.
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#13
Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht ?
Bei einem 6 Jahre alten Kind könnte Mann einfach mal
Kindesunterhalt von der Mutter fordern. Das Kind ist ja noch bei dir gemeldet .
Du hast als erster dich beim Jugendamt gemeldet . Demnach könntest du versuchen eine Beistandschaft zu mobilisierdn vom Jugendamt . Der Beistandschaft würde ich sagen, dass deine Ex einen neuen Liebhaber hat und bei ihm ist..
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#14
(Heute, 06:58)Alimen T schrieb: Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht ?
Bei einem 6 Jahre alten Kind könnte Mann einfach mal
Kindesunterhalt von der Mutter fordern. Das Kind ist ja noch bei dir gemeldet .
Du hast als erster dich beim Jugendamt gemeldet . Demnach könntest du versuchen eine Beistandschaft zu mobilisierdn vom Jugendamt . Der Beistandschaft würde ich sagen, dass deine Ex einen neuen Liebhaber hat und bei ihm ist..

Ich habe am Montag einen Termin bei meinem Anwalt. Das ist natürlich ein netter Schachzug. Ja wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich hätte jetzt erstmal am Montag eine Einweilige Anordnung erwirkt. Muss der Ra sagenfür was und wie. Das muss aber in den nächsten 2 Wochen entschieden sein.
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#15
(15-09-2025, 10:08)netlover schrieb: äääähhhh.....frage...hat sie das mit deiner erlaubnis getan?

wenn nicht: kein unterhalt!

geh sofort zum jugendamt, hole das kind zurück zu dir! das ist unverantwortlich was die ex mit dir und
kind macht!

such dir einen wadlbeißer als familienanwalt!

wenn es dir möglich ist, lass das kind bei dir wohnen!

bb
netlover

Also nein klar hatte sie keine Erlaubnis. Klar denkt Mann am Donnerstag abend die Alte beruhigt sich und kommt am Wochenende wieder zurück. Aber ja sie denkt ja das Kind und sie sind eine Einheit. Das man eine Kind das Zuhause, Bett, Zimmer und Geschwister (aus meiner Ehe nimmt) ist egal. Nach dem Auszug hat sie den Schlüssel bei mir abgegeben. Jetzt hat sich mich angeschrieben sie braucht ein paar dinge für unser Kind. zb. Zahnfeebox. Habe ihr heute morgen geantwortet das hier das Zuhause von unserem Kind ist ich mit dem jetzigen Aufenthalt unserer Tochter nicht einverstanden bin und ich davon ausgehe das dieser Umstand bald endet. Denke das ist angemessen oder?
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#16
Alles gut, aber es ist trotzdem ein Nachspiel, das du verlieren wirst. Das Vorspiel wäre wichtiger gewesen, vor einem Auszug. Das ist vorbei.
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#17
(Vor 11 Stunden)p__ schrieb: Alles gut, aber es ist trotzdem ein Nachspiel, das du verlieren wirst. Das Vorspiel wäre wichtiger gewesen, vor einem Auszug. Das ist vorbei.

Ich kann ja niemanden festbinden.
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#18
Das Kind von Anfang an nachweisbar mitbetreuen, dieselbe Elternzeit nehmen, präsent sein, einer Ummeldung vorsorglich im Einwohnermeldeamt widersprechen.

Wenn das nicht möglich ist, weil deine Altlasten der letzten Ehe Ansprüche haben, du aber trotzdem unbedingt die nächste Frau einziehen lässt und ein weiteres Kind produzierst, tja, alles zusammen geht halt nicht.
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#19
(Vor 10 Stunden)p__ schrieb: Das Kind von Anfang an nachweisbar mitbetreuen, dieselbe Elternzeit nehmen, präsent sein, einer Ummeldung vorsorglich im Einwohnermeldeamt widersprechen.

Wenn das nicht möglich ist, weil deine Altlasten der letzten Ehe Ansprüche haben, du aber trotzdem unbedingt die nächste Frau einziehen lässt und ein weiteres Kind produzierst, tja, alles zusammen geht halt nicht.

na ja das kann ja keiner sagen ohne unsere Situation zu kennen. Ich habe 3 Kinder aus meiner Ehe die kommen im Wechselmodell aber 2 davon machen mittlerweile ihr eigenes Ding ein Grundschul Kind ist eng mit meiner Tocher aus der Beziehung verbunden. Klar kommen da alle an die Grenzen und klar kümmert sich Teil der länger zuhause ist ehr darum. Ich habe seit meiner Scheidung eine 30 Std. Woche. 8-15:00. Meine Lebensgefährtin hatte 20 Std Homeoffice. Aber meine Lebensgefährtin kannte die Sitution und wollte dennoch eine Familie mit mir und meinen Kinder. Das Frau dann nach 2 Jahren Mutterdasein merkt das ist alles doch nicht Happy Live können wir Männer nix. Ja man weiss am Ende immer mehr als vorher aber dennoch. Erkenntnis aus all dem prüfe die Frau richtig mit der du dich einlässt.
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#20
Sicher, aber dann gehts eben nicht! Mutti nur halbtags und im Heimbüro, vermutlich auch die Elternzeit länger, vermutlich auch der Elternteil der das Kind häufiger in den Kindergarten bringt, dort im Elternabernd war und zum Arzt mit ihm geht, Vater zwar nicht ganz Vollzeit aber öfter weg plus Arbeitsweg und auch mit diversen "Altlasten" beschäftigt - was glaubst du wohl, was deutsche Richter in diesem Fall zum Kinderverbleib entscheiden, wenn Mutti das Kind einpackt und auszieht? Das ist absehbar, schwachsinnig, aber halt nicht zu ändern, so gern man es auch möchte.

Ob man dann noch in diesem Stadium ein Verfahren anfangen sollte und damit den Dissens amtlich dokumentiert? Je nach Kontext sollte man dann offenen Vorab-Dissens vermeiden und lieber gleich auf das Hauptziel zusteuern, das ein Wechselmodell sein könnte. Wie gut die Chancen da sind, keine Ahnung, das ist eine Frage des 1. Glücks, des 2. Kontexts, der 3. Entwicklung der Psychostruktur der Ex. Absteigend vom Wechselmodell gehts dann Richtung Fast-Wechselmodell, dann Richtung viel Umgang, dann Standardumgang, dann Abschied.

Zitat:Das Frau dann nach 2 Jahren Mutterdasein merkt das ist alles doch nicht Happy Live

Das ist doch ein Ansatzpunkt aus dem besagten Kontext. Wenn das Kind für sie auch Belastung ist und sie nicht glücklich wurde, dann ist sie vielleicht ganz froh, wenn diese Last zwischen den Eltern geteilt wird.
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#21
Die Chancen stehen natürlich Schlecht, keine Frage. Aber so eine Anzeige wegen Kindesentführung kostet Nix. Wird vermutlich auch nicht viel bringen . Aber diesen Seitenhieb hat deine Ex nach der Situation verdient.
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#22
nix da, sie handelt rechtswidrig, sofort antrag auf EA stellen zur rückführung!

was bildet die sich ein?

gib ihr das kind nicht wieder, wenn es bei dir ist und fertig.

als grund kannst du auch angeben, daß sie keinen mietvertrag hat und in 
ungesicherten verhältnissen lebt. das hat mir mir gewirkt! und unsere tochter
war schneller bei mir als die mutter es verstanden hat!

wenn du einen wadlbeißeranwalt suchts: https://www.alavi-rimsl.de/
anwalt alavi! der hat mir vor 15 jahren geholfen!

P: wenns nicht ok ist - bitte entfernen!

bb
netlover
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#23
Da stimme ich netlover zu.
Man stelle sich die Situation mal andersherum vor .
Das wäre direkt in den Lokalnachrichten.

Wenn du als erstes eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichtest, könnten dir sämtliche gelbe Briefe erspart bleiben bezüglich der Vermögensauskunft.
Ich betone natürlich, dass Mann nicht zu viel bei dem männerfeindlichen System erwarten darf, aber ein Versuch ist es wert.

Versuche auf jeden Fall das Kindergeld auf dich zu organisieren . Unterhalt erhalten statt zu
bezahlen macht auf deinem Konto 1000€ netto aus .
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