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Neuer Knaller- Formulierung aus einem Beschluss
#1
Hier Textpassagen aus einem mir vorliegendem Vergleich, bei dem ich nur noch in die Tischplatte beißen kann:

- Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der in Ziffer 1 bis 3 vereinbarte Kindesunterhalt in Höhe von 128% des Mindestunterhaltes der jeweils gültigen Düsseldorfer tabelle weiterhin gezahlt werden soll, solange der Antragsteller nicht erwerbstätig ist, auch wenn sich sein Einkommen tatsächlich verringern sollte. Die Kindesunterhaltsvereinbarung ist somit nur dann bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abänderbar, wenn der Antragsgegner wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.

Wtf ?

- Der Antragsgegner verpflichtet sich dazu, der Antragstellerin unaufgefordert Auskunft über sein Einkommen zu erteilen, sobald er wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.

Keine Vollstreckungsklausel
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#2
Es handelt sich erkennbar um einen VERGLEICH, also keinen BESCHLUSS, wie fälschlicherweise im Betreff angegeben.

Die Beteiligten selbst werden am besten wissen, warum der Vergleich so formuliert wurde!

(21-08-2025, 18:08)Nappo schrieb: Keine Vollstreckungsklausel
Ausfertigung der Antragstellerin beachtet? Siehe §§ 794, 724, 725 ZPO.
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#3
Ja, in der Betreffzeile habe ich mich geirrt ,-) War zu schnell beim Tippen. Da lag gerade der KostenfestsetzungsBESCHLUSS oben ,-)

Das Protokoll beinhaltet obiges. "Mit diesem Vergleich sind alle verfahrensgegenständlichen Kindesunterhaltsansprüche erledigt". Mir ging es hauptsächlich um die Formulierungen an sich. Auch wenn der Drops gelutscht ist und um aufzuzeigen, was vor Gericht passiert.

Der Vater wurde überrannt. Vor Gericht ist der Effekt schnell da, wenn man in dieser Atmosphäre sitzt.... Und wenn der eigene Anwalt lieber mit der Richterin flirtet, als sich um die Belange des Mandanten zu kümmern
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#4
(Gestern, 09:54)Nappo schrieb: Und wenn der eigene Anwalt lieber mit der Richterin flirtet, als sich um die Belange des Mandanten zu kümmern
Hat dir das die Richterin erzählt?
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#5
(Gestern, 10:20)PeterPP schrieb:
(Gestern, 09:54)Nappo schrieb: Und wenn der eigene Anwalt lieber mit der Richterin flirtet, als sich um die Belange des Mandanten zu kümmern
Hat dir das die Richterin erzählt?

Willst du etwa darauf hinaus, dass dieses Forum hier eventuell eine Agenda hat?

Dann habe ich weitere Breaking News für dich, die dein Weltbild vielleicht erschüttern werden:

+++ Großunternehmen gestehen: "Imagekampagnen dienen in Wirklichkeit auch nur der Steigerung unserer Absatzzahlen" +++ Friedrich Merz im Interview: "Ich hätte alles getan, um Kanzler zu werden" +++ US-Regierungspapiere aufgetaucht: "America first" keine Erfindung von Donald Trmup! +++ Greta Thunberg in Gaza: "Eigentlich verstehe ich von Weltpolitik genauso viel wie von Klimamodellen" +++ Anonymer Start-up Millionär und Tesla-Fahrer gibt zu: "Nachhaltigkeit interessiert mich nur auf Dinnerparties. Unsere jährlichen Malediven- und St. Moritz-Urlaube bleiben von dieser Haltung natürlich ausgenommen" +++
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#6
@PeterPP: Ich bin in der nur bedingt glücklichen Lage, dass ich aufgrund meiner eigenen Geschichte, die nunmehr im nächsten Jahr 20 Jahre vorbei ist, und meiner einige Jahre später begonnenen Tätigkeit, mich im Sumpf von Väterthemen und Väter-Treffen zu verlieren, keine einzige Story lediglich vermuten, oder gar erfinden muss ,-) . Auch wenn ich mich "zwischendurch" immer noch anderweitig mal beruflich verdingen musste, so habe ich zusätzlich hier ein eigenes kleines Büro, in das regelmäßig Männer stolpern.

In den Weiten der einigermaßen gewahrten Anonymität hier, traue ich mich zu sagen, dass ich einen Tonbandmitschnitt dieses ja eigentlich nicht-öffentlichen Verfahrens zugespielt bekam ,-)
In diesem Fall, war ich wiederholt froh, Opa´s alten Schreibtisch noch nicht ausgewechselt zu haben, da das an dem Ding nicht weiter auffällt, wenn ich ein weiteres Loch rein beiße.
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#7
(Gestern, 16:38)Nappo schrieb: Ich bin in der nur bedingt glücklichen Lage, dass ich aufgrund meiner eigenen Geschichte, die nunmehr im nächsten Jahr 20 Jahre vorbei ist, und meiner einige Jahre später begonnenen Tätigkeit, mich im Sumpf von Väterthemen und Väter-Treffen zu verlieren, keine einzige Story lediglich vermuten, oder gar erfinden muss ,-) .

Boah ey, so lange schon!?

Und trotzdem ist dir bisher nicht bekannt, dass in Sorge- und Umgangsverfahren auch am OLG keinerlei Anwaltszwang besteht (einzige Ausnahme: Folgesachen)?
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#8
Unabhängig davon, dass ich schon mehr vergessen habe, als Du jemals wusstest, ist es dennoch üblich, abseits des mir durchaus bekannten, dass Väter sich in dieserlei Verfahren anwaltlich vertreten lassen. So auch hier.

Könnte es sein, dass Du Vogel dich verirrt hast und eigentlich zu Tik-Tok wolltest?
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#9
Auch ohne Anwaltspflicht kann sich der Antragsteller einen Anwalt nehmen. Ist am OLG nicht unüblich für isolierte Verfahren im Sorgerecht oder Umgangsrecht. Wenn der Anwalt geistig woanders ist, ist das an allen Gerichten von Übel. Zuverlässiger sind diese Fachkräfte bei der Pünktlichkeit der Honorarrechnung.
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#10
(Gestern, 23:01)p__ schrieb: Auch ohne Anwaltspflicht kann sich der Antragsteller einen Anwalt nehmen. Ist am OLG nicht unüblich für isolierte Verfahren im Sorgerecht oder Umgangsrecht.
Richtig. Das hättest du Nappo schon im April so mitteilen können.
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#11
Nein, hier sind alles Hobbyisten, die OLG-Verfahren nicht als Beruf machen, keine Rechnungen schreiben, keine Loseblattsammlungen abonniert haben, keine FamRZ, keine Kunden bei Juris ("Wissen, das für sie arbeitet") sind, meist nicht mal ein BGB-Kommentar auf der SSD. Wir sprechen häufig aufgrund Erfahrungen und geben nur Tipps, keine planmässige Rechtsberatung. Fehler, Unlust, Auslassungen passieren bei juristischen Details, alles andere wäre ein Wunder. Wir sind kein Anwaltsforum, sondern ein Väterforum. Du bist eingeladen, dabei mitzuhelfen.
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#12
Seinerzeitige Antwort von ´p, welcher gerade von Dir angesprochen wurde, war in der Folge auch: Beschwerde meines Wissens ja, aber im Verfahren selbst brauchts einen Anwalt, wenn das OLG losverhandelt.

Und genau so geschah es...

P.S.: Nennt man auch "verstehendes Lesen". Das bloße Abkippen von Links in Richtung Gestzestexte nützt nichts, wenn man sie nicht versteht.

Im Übrigen ist es vielen Vätern aus vielerlei Gründen nicht anzuraten, selbst Umgangsverfahren beim Amtsgericht zu führen - trotz aller Kritik in Richtung vieler Anwälte.
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