Vor 3 Stunden
Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben uns kürzlich getrennt.
Ein von ihr beauftragter Anwalt sollte für uns einvernehmlich meinen zu zahlenden Trennungsunterhalt und Kindsunterhalt berechnen.
Grundlage dafür ist bekanntermaßen mein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, in unserem Fall von Juli 2024 bis Juni 2025.
Nun gab es bei mir eine Besonderheit: Ich bin als Beamter tätig. Auf Grund einer nicht amtsangemessenen Bezahlung habe im November 2024 einmalig eine große Nachzahlung (über 8.000€) erhalten.
Diese Nachzahlung betrifft einerseits eine rückwirkende Einmalzahlung für Dezember 2023 sowie andererseits eine rückwirkende Erhöhung von Familienzuschlägen ab Januar 2024.
Ich habe den Anwalt darüber informiert, dass die Einmalzahlung rückwirkend für Dezember 2023 gezahlt wurde und dass die nachgezahlten Familienzuschläge von Januar 2024 bis Juni 2024 ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind.
Laut Anwalt habe ich aber in diesem Fall einfach Pech gehabt und er hat die komplette Nachzahlung einfach mit eingerechnet.
Ich habe ein monatliches netto von 5.300€
Der Anwalt hat aber durch die eingerechnete Einmalzahlung ein netto von 5.719€ errechnet und nun als Grundlage genommen.
Ist das so rechtens? Schließlich verdiene ich monatlich 5.300€ und nicht 5.719€. Da fehlen mir dann ja einfach mal über 400€ monatlich...
Oder sehe ich das falsch?
meine Frau und ich haben uns kürzlich getrennt.
Ein von ihr beauftragter Anwalt sollte für uns einvernehmlich meinen zu zahlenden Trennungsunterhalt und Kindsunterhalt berechnen.
Grundlage dafür ist bekanntermaßen mein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, in unserem Fall von Juli 2024 bis Juni 2025.
Nun gab es bei mir eine Besonderheit: Ich bin als Beamter tätig. Auf Grund einer nicht amtsangemessenen Bezahlung habe im November 2024 einmalig eine große Nachzahlung (über 8.000€) erhalten.
Diese Nachzahlung betrifft einerseits eine rückwirkende Einmalzahlung für Dezember 2023 sowie andererseits eine rückwirkende Erhöhung von Familienzuschlägen ab Januar 2024.
Ich habe den Anwalt darüber informiert, dass die Einmalzahlung rückwirkend für Dezember 2023 gezahlt wurde und dass die nachgezahlten Familienzuschläge von Januar 2024 bis Juni 2024 ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind.
Laut Anwalt habe ich aber in diesem Fall einfach Pech gehabt und er hat die komplette Nachzahlung einfach mit eingerechnet.
Ich habe ein monatliches netto von 5.300€
Der Anwalt hat aber durch die eingerechnete Einmalzahlung ein netto von 5.719€ errechnet und nun als Grundlage genommen.
Ist das so rechtens? Schließlich verdiene ich monatlich 5.300€ und nicht 5.719€. Da fehlen mir dann ja einfach mal über 400€ monatlich...
Oder sehe ich das falsch?