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 19-01-2019, 18:38 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-01-2019, 18:40 von Zahlesel_RUS.) 
		Hallo zusammen, 
die hEx hat Anfang Oktober Scheidungsantrag gestellt. 
Ich habe zwei Formulare Bekommen und nich ein Fragebogen wegen Zeitperioden, die aufgeklärt werden sollen. 
Ich habe einfach keine Lust irgendetwas auszufüllen, und bin ich dagegen, dass die Richterin und Anwältin der Ex die Informationen über mich für Periode vor der Ehe irgendetwas erfahren.
Was passiert, wenn ich nichts ausfülle/unterschreibe?  Ich bin der Meinung diese Formulare/Informationen sprechen gegen meinem Lieblingsgesetz - DSGVO   
Gestern habe ich die Daten von Ex gesehen, mit 6,6666 Punkten und 3,3333 die in die Rechnung reinlaufen werden, da sind auch Ihr kompleter Lebenslauf dabei mit RV Beiträgen. Ich will keine Informationen über mich an Fremde menschen geben. 
Wenn es um meine Rente geht, dann werde ich mich mit 80 (die Zahl kommt doch bald als Rentensalter    ) meine Lücken, falls es für die RV wichtig ist, füllen. 
Die Scheidung an sich bringt mit keine Vorteile, heiraten plane ich nicht    
Gruß 
Wechselmodellpapa
	
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		Der Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung durchgeführt, per Gesetz automatisch. 
 Wenn Du keine Auskünfte erteilst, kann der Versorgungsausgleich nicht berechnet werden - und das Scheidungsverfahren nicht abgeschlossen werden. Kein Versorgungsausgleich, keine Scheidung. Punkt.
 
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		Solange Ignoranz treiben bis die Ex auf VA verzichtet, geht das?
	 
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		Dann wirste gezwungen, bekommst Ordnungsgeld, und die gesammten Kosten aufgebrummt. Klar geht das, viel Spaß dabei.
	 
	
	
	
		
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		Das trotz der Prozesskostenhilfe, die ich genehmigt bekommen habe? 
Ordnungsgeld in der Höhe von 100 EUR habe ich schon einmal im Unterhaltsprozess bezahlt. 
dort habe ich aber meine Auskunft nicht gegeben, diese Auskunft ist aber ein Pflicht laut Gesetz. 
Ich glaube nicht, dass meine Daten vor der Ehe für RV eine gesetzliche Pflicht ist. 
Ich schreibe im Thread falls etwas neues sich ergibt   
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		 (19-01-2019, 18:56)Austriake schrieb:  Der Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung durchgeführt, per Gesetz automatisch. 
 Wenn Du keine Auskünfte erteilst, kann der Versorgungsausgleich nicht berechnet werden - und das Scheidungsverfahren nicht abgeschlossen werden. Kein Versorgungsausgleich, keine Scheidung. Punkt.
 
Da gibt es auch leider wenig zu diskutieren. Das wird Zahlesel_RUS noch verstehen lernen. leider ist das so.
	 
	
	
	
		
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		Vorsicht, du bist dabei, es zu überreissen. Den Fehler machen sonst die Exen. Du hast im anderen Bereich grosses Glück und eine weichbirnige Ex gehabt, aber jetzt regieren die Anwälte.
	 
	
	
	
		
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		20-01-2019, 15:08 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2019, 15:08 von Zahlesel_RUS.)
		
	 
		ich bereite den Schreiben vor mit dem Vorschlag auf VA und Gütertrennung zu verzichten, ich nenne auch ein Paar Gründe.1. Ex verliert dadurch nichts, mit ihrem -job, wenn die irgendwann ihn hat, hat sie sowieso max. Soz.Rente
 2. Ich werde kein geklautes Geld zurückvordern, mich aus dem Mietvertrag rausstreichen und ihr die Kaution überlassen
 3. Ich fange nich mit dem Gericht, sondern mit der RV schriftliche Diskussionen bezüglich des Datenschutzes zu führen.
 
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		Hallo zusammen,
 letzter Stand.
 Der Scheidungstermin steht fest(3.5). Im Brief werde ich gebeten meine Unterlagen an die RV dringend zu übermitteln(mache ich nicht).
 Es wird auch bei Noch Ehefrau gefragt ob sie mit der Scheidung ohne VA einverstanden ist und auf mein Schreiben mit dem Angebot auf Scheidung ohne VA und Gütertrennung angehen will.
 
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		ich habe heute ein Schreiben vom Gericht erhalten, die Gegenseite meint, das alles gesetzlich geregelt werden soll und sie mit meinem Vorschlag nicht einverstanden ist. 
Na gut, dann ziehe ich mein Einverständnis zur Scheidung zurück und schreibe die RA jeden zweiten Monat wegen DSGVO Auskunft. Die Scheidung brauche ich sowieso nicht   
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		Also die RA der Ex hat geschrieben, dass sie alles rechtlich machen wollen. Also kein Verzicht auf VA. 
Okay, ich habe heute ein Brief in den Briefkasten reingeworfen mit dem Satz: "Ich bin mit dem Scheidungsantrag meiner Frau nicht mehr einverstanden. Der Termin im Mai kann gestrichen werden" Und noch ein paar ironische Worte über zurück holen der Liebe durch zivilrechtliche Klagen   
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		Wenn schon, dann musst du es richtig machen:
 Die Frau hat den Scheidungsantrag gestellt, Du musst bei Gericht! erklären, dass Du nicht mehr geschieden werden willst. Meinetwegen kannst Du das damit begründen, dass dir der Versorgungsausgleich zu teuer wird.
 
 Dann passiert folgendes: statt einem Jahr Wartezeit werden es dann drei Jahre werden. Nach drei Jahren Trennung kann das Gericht die Scheidung aussprechen, ob es dir dann passt oder nicht. Bis dahin hast du drei weitere Jahre gearbeitet, weitere drei Jahre Rentenpunkte gesammelt - und darfst deiner Ex-Frau im Rahmen des Versorgungsausgleichs noch mehr abgeben als jetzt.
 
 Oder aber deine Ex-Frau verdient in den nächsten drei Jahren mehr Geld als Du, erwirbt ihrerseits Rentenpunkte und darf dann an dich abgeben. Wenn das so ist, bist du auf dem richtigen Weg.
 
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		Ich kenne es anders. VA wird nur bis zum Eingang des Scheidungsantrags berücksichtigt und die Rente während der Scheidung wird nicht geteilt. 
Und VA genau so wie Zugewinnausgleich kann nicht ohne meine Angaben durchgeführt werden. 
Die Rentenkasse bekommt die fehlenden Informationen von mir nicht. 
Wie soll es weiter gehen? Ich sehe automatische Scheidung ohne VA nach 3 Jahren und Geldverschwendung der Ex mit den Versuchen durch die Anwältin mich zu zwingen VA und ZA durchzuführen   
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		Na gut, wenn Du es anders kennst.
 In meinem und zahllosen anderen Fällen ist es so, dass die Frauen das Scheidungsverfahren mit allerlei Tricks in die Länge ziehen, um noch ein paar Euro extra über den Versorgungsausgleich abzugreifen. Denn in der Trennungsphase, so der deutsche Rechtsgrundsatz, sind beide Partner ja noch verheiratet und keiner darf schlechter gestellt werden als zu Zeiten der Ehe.
 
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		17-04-2019, 10:31 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-04-2019, 10:34 von Zahlesel_RUS.)
		
	 
		Ich glaube sie haben einfach das Trennungsjahr in die Länge gezogen. Hat meine auch den Antrag nach meiner Aachfrage nach 22 statt 12 Monaten gestellt.Also 10/2 Monate Rente dazugewonnen.
 
 für die Scheidung habe ich noch PHK, bedeutet dass, wenn ich ohne Vergleich (Beschluss/Versäumnisurteil) geschieden werde, werden die Kosten für mich übernommen?
 
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		ich habe heute ein Schreiben bekommen: 150€ Zwangsgeld oder Haft mit 30€/Tag
	 
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		Auf deine Eingangsfrage hast du jetzt die Antwort:  (19-01-2019, 18:38)Zahlesel_RUS schrieb:  Was passiert, wenn ich nichts ausfülle/unterschreibe? Ich bin der Meinung diese Formulare/Informationen sprechen gegen meinem Lieblingsgesetz - DSGVO  
Das Zwangsgeld wird aber nur fällig, wenn du die verlangte Handlung unterlässt. Lies den Thread nochmal. Du hast nichts zu gewinnen, wenn du da blockierst. 
 
Du unterliegst bei diesem und allen anderen Punkten einem Irrtum, ich nenne das mal "starker Mann Irrtum", kommt immer wieder mal vor, ist aber seltener wie der "wird schon nicht so schlimm kommen " Irrtum. Es mag immer mal eine Zeitlang so aussehen, dass man mit blockieren, nicht mitspielen, lächeln und Ärger machen etwas gewinnen kann, man glaubt man könne damit so weit kommen, dass die Anderen entnervt aufgeben.
 
Jetzt erlebst du gerade, wie der Verlauf dieser Fälle ist.
	 
	
	
	
		
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		es sind 150Zwangsgeld+20 Gebühren+3,50Post ist der Knast dann 5 oder 6 Tage?bekommen ich Haftbefehl, damit ich meine Inhaftierung richtig einplanen kann? Ich würde mich selbst, so wie es mir am besten passt, einliefern lassen.
 Haft übers Wochenende=2 Tage weniger Schulden beim Arbeitgeber als Urlaub oder Überstunden.
 Dazu muss ich noch die Woche ohne den Großen aussuchen und nur 3 Tage wegen Zwillingen mit der Ex reden, dass sie diese 3 Tage übernimmt.
 So kann ich die Erfahrung sammeln, ob ich 6 Monate dort verbringen will
 
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		also nochmal durchgelesen 30EUR/Tag beziehen sich nur auf 150EUR
	 
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		07-08-2019, 14:47 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-08-2019, 14:48 von Austriake.)
		
	 
		Fünf oder sechs Tage Knast sitzt Du doch mit links ab.
 Nur schade, dass der Haftgrund danach nicht entfallen ist - du musst auch nach der Haftentlassung noch die Auskünfte zum Versorgungsausgleich leisten.
 
 Per saldo hast du dann eine Woche eingesessen, eine Woche Einkommen verloren  und stehst genau da, wo du zuvor auch schon warst.
 
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		 (07-08-2019, 14:21)Zahlesel_RUS schrieb:  So kann ich die Erfahrung sammeln, ob ich 6 Monate dort verbringen will 
Ja, mach das. Wenn du das Zwangsgeld abgesessen hast, geht es in eine neue Runde, dann oder später wird der Versorgungsausgleich halt ohne deine Mitwirkung durchgeführt. Das passiert dann so wie in den Fällen, denen der Expartner nicht mehr erreichbar ist.
	 
	
	
	
		
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		wenn ich 60€ überweise, bekomme ich trotzdem 5 Tage und nicht 3?3 Tagen Zeit habe ich 2x im Monat
 
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		Durchaus möglich. Du wirst es ja merken.
	 
	
	
	
		
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		18.4.2020 ![[Bild: Bildschirmfoto-2020-09-24-um-00-20-56.png]](https://i.ibb.co/wBxfJYF/Bildschirmfoto-2020-09-24-um-00-20-56.png)  
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		Mal sehen, mit welchen Zwangsmassnahmen der Richter anfängt. Wahrscheinlich nur etwas symbolisches. Als Richter über deiner Fallakte würde ich ohne grosse Zwangsmassnahmen sofort zum Versorgungsausgleich ohne deine Mitwirkung gehen.
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