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		17-03-2012, 13:24 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-03-2012, 14:51 von Skipper.)
		
	 
		Camper,Du verlierst Dich jetzt wieder in Kleinigkeiten.
 
 Wenn der Umgang zeitnahe verschoben oder nachgehalt wird, ist dagegen nichts einzuwenden und es wird auch keine kurzfristige Rückforderung/Verrechnung erfolgen. In der Praxis ist es so, daß nach dem Bewiligungszeitraum abgerechnet wird, was beantragt bzw. geleistet und worauf Anspruch besteht.
 Die Grundbedarfe werden ganz unterschiedlich bewilligt. Je höher die Zahlbeträge sind, für Fahrtkosten des Umgnags etwa, umso kurzfristiger die Abrechnungen. Findet in einem Monat zB kein Umgang statt und damit keine uU hohen Fahrtkosten, dann kann das zur knallharten  Verrechnung mit den 'Bezügen' im Folgemonat führen. Dahinter steht die Angst der JC, die Mittel könnten irgendwie verbraucht werden und der Leistungsbezieher macht dann zudem eine Notlage geltend.
 
 Um Meldeverletzungen mit Vorwürfen des Sozialbetruges und sehr bösen Sanktionen zu begegnen, sollte das Vorgehen zur Abrechnung mit dem JC in einer klaren Vereinbarung fixiert werden.
 
 Es ging hier um etwas Grundsätzliches:
 Die SGB-Muttis sind so sauer, weil KU-Zahlungen mit SGB-Leistungen verrechnet und diese eingekürzt werden (könnten. Nicht gefestigte Rechtsprechung!). Das kommt einer umgangsbedingten Minderung des KU gleich, was nach BGH aber unzulässig ist.
 
	
	
	
		
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		 (17-03-2012, 12:08)Camper1955 schrieb:  @Skipper
 Ich nehme an, wir beide meinen das Gleiche. Wenn nicht, dann erklär mir doch bitte, wo mein Denkfehler liegt.
 
 Am Besten anhand eines Berechnungsbeispiels.
 
 Das haben wir hier schon sattsam besprochen.
   
	
	
	
		
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		 (17-03-2012, 14:47)Skipper schrieb:  ]schon sattsam besprochen. 
OK. Mal abgesehen davon, dass 450 € warm im Westen Deutschlands für 2 Personen kaum noch zu realisieren sind, habe ich das jetzt verstanden.
 
Er hat auf jeden Fall für sich und Kind 778 € zum "verprassen"
 
Und nun rechne das Ganze mal für Mutter und Kind als BG aus.
 
1.) als Vollzeit-Hartzi mit KU vom Papa 
 
2.) Mit gleichem Brutto wie der Kindesvater und KU vom Papa
 
Danke schon im Voraus
 
lg
 
Camper
	 
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
 
 
	
	
	
		
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		Wow, da hab ich ja ne Diskussion losgetreten    
Also, zur genaueren Berechnung meine Eckdaten:
 1.200€ Brutto / 900€ Netto
keine Wohnkosten (gemeldet bin ich bei meinen Eltern mietfrei, wohne aber mit meiner LG und ihren Kindern zusammen)
Einkommen LG: 2.200€ Brutto + 500€ Unterhalt + Kindergeld für 2 Kinder
großes Kind (12 Jahre) - gSR; Umgang alle 2 Wochenenden Fr-So; eine Strecke zu fahren 150km = 1.200km pro Monat; zusätzlich Ferienumgänge (natürlich abhängig von den Ferien) ca. 4 Wochen pro Jahr
kleines Kind (3 Jahre) - seit Jahren Umgangsstreit (siehe hier) - demnach keine Umgangskosten, da Umgang verweigert wird
kleines Kind bekommt UHV, großes Kind nicht mehr (zu alt)
es bestehen keinerlei Titel (zum Glück)  
beide Mamis bekommen HartzIV
 
Vielen Dank für Eure Hilfe, 
mischka
	 
	
	
	
		
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		21-03-2012, 19:57 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2012, 20:32 von sorglos.)
		
	 
		 (19-03-2012, 11:23)mischka schrieb:  Wow, da hab ich ja ne Diskussion losgetreten  
 Also, zur genaueren Berechnung meine Eckdaten:
 
 1.200€ Brutto / 900€ Netto
keine Wohnkosten (gemeldet bin ich bei meinen Eltern mietfrei, wohne aber mit meiner LG und ihren Kindern zusammen)
Einkommen LG: 2.200€ Brutto + 500€ Unterhalt + Kindergeld für 2 Kinder
großes Kind (12 Jahre) - gSR; Umgang alle 2 Wochenenden Fr-So; eine Strecke zu fahren 150km = 1.200km pro Monat; zusätzlich Ferienumgänge (natürlich abhängig von den Ferien) ca. 4 Wochen pro Jahr
kleines Kind (3 Jahre) - seit Jahren Umgangsstreit (siehe hier) - demnach keine Umgangskosten, da Umgang verweigert wird
kleines Kind bekommt UHV, großes Kind nicht mehr (zu alt)
es bestehen keinerlei Titel (zum Glück)  
beide Mamis bekommen HartzIV
 
Na ja, wenn die LG soviel Geld nach Hause bringt und sie noch woanders Unterhalt abkassiert, ist natürlich keine Bedürftigkeit eurer Lebensgemeinschaft vorhanden. Da reicht das Geld eigentlich schon - und so solidarisch wird deine LG ja wohl sein und dich mitversorgen, wenn sie mietfrei mitwohnt? Erst wenn eure Mietaufwendungen über ca. 690 lägen, wäre evtl. Bedürftigkeit vorhanden. Jedenfalls kannst du im Prinzip mit deinem Einkommen den KU + Umgangskosten decken, Mietkosten entfallen ja und deine LG kann problemlos mit 350-400 Euro deinen Bedarf decken. 
 
Erst für den Fall, dass du nicht mehr bei ihr mitleben kannst/willst, solltest du umgehend Antrag auf ALGII stellen. Eigentlich wäre es auch vor dem Hintergrund des verschärften UVG-Rückgriffs (deine Steuererstattungen werden wohl auf Jahre hinaus abkassiert) durchaus überlegenswert, den KU zumindest in Höhe der UVG-Zahlungen zu decken. Auch andere Gestaltungen wären denkbar - aber nichts für öffentlich.
	 
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
 
	
	
	
		
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		 (21-03-2012, 19:57)sorglos schrieb:  Na ja, wenn die LG soviel Geld nach Hause bringt und sie noch woanders Unterhalt abkassiert, ist natürlich keine Bedürftigkeit eurer Lebensgemeinschaft vorhanden. Da reicht das Geld eigentlich schon - und so solidarisch wird deine LG ja wohl sein und dich mitversorgen, wenn sie mietfrei mitwohnt? Erst wenn eure Mietaufwendungen über ca. 690 lägen, wäre evtl. Bedürftigkeit vorhanden. Jedenfalls kannst du im Prinzip mit deinem Einkommen den KU + Umgangskosten decken, Mietkosten entfallen ja und deine LG kann problemlos mit 350-400 Euro deinen Bedarf decken. Eben drum hab ich mich noch nciht an irgendein Amt gewandt - ich bin froh, wenn die mich in Ruhe lassen...
  (21-03-2012, 19:57)sorglos schrieb:  Erst für den Fall, dass du nicht mehr bei ihr mitleben kannst/willst, solltest du umgehend Antrag auf ALGII stellen. Eigentlich wäre es auch vor dem Hintergrund des verschärften UVG-Rückgriffs (deine Steuererstattungen werden wohl auf Jahre hinaus abkassiert) durchaus überlegenswert, den KU zumindest in Höhe der UVG-Zahlungen zu decken. Auch andere Gestaltungen wären denkbar - aber nichts für öffentlich. Das versteh ich nicht - ich bin doch nicht leistungsfähig (unter Selbstbehalt Nettoverdienst) - warum sollten die da Rückgriff über die Steuerrückzahlung bekommen?!?
	 
	
	
	
		
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		28-03-2012, 21:08 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-03-2012, 21:11 von sorglos.)
		
	 
		 (26-03-2012, 15:32)mischka schrieb:  Das versteh ich nicht - ich bin doch nicht leistungsfähig (unter Selbstbehalt Nettoverdienst) - 
Siehe hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...2#pid65422 
Hast du schriftlich vom JA-UVG-Amt, dass die deine "Nicht-Leistungsfähigkeit" akzeptieren? Wenn nein, dann schleunigst beschaffen. 
  (26-03-2012, 15:32)mischka schrieb:  - warum sollten die da Rückgriff über die Steuerrückzahlung bekommen?!? Weil das UVG-Gesetz (und andere, die einen Anspruchsübergang auf Kommune, Land, Bund bewirken) die Plünderung der Väter um jeden Preis zu jedem späteren Zeitpunkt vorsieht, äähm und der Staat doch so klamm ist. 
 
Es wird einfach im nachhinein Leistungsfähigkeit unterstellt.
	 
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		Ist das Jobcenter wirklich brechtigt die Unterlagen zu Verlangen, auch wenn man eine Einigung mit der Mutter hat?
	 
	
	
	
		
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		Eine Vereinbarung mit der Mutter, die H4 bezieht, wird üblicherweise als Vertrag zu Lasten Dritter (Jobcenter) angesehen und ist damit sittenwidrig.
 Laufe demnächst auf ähnliche Situation zu.
 
 Meine Strategie wird sein, mich mit der Alten nicht auf einen Unterhaltsverzicht zu vergleichen sondern nur auf die Dokumentation und Einigung, dass Unterhalt wegen der neuen verfestigten Lebensgemeinschaft verwirkt ist.
 
 Wenn sie hinsichtlich des Vorliegens des Verwirkungsgrundes zustimmt, dann sollte der Jobcenter nichts unternehmen können.
 
 Vielleicht rede ich mir auch nur eine Lösung ein, die es nicht gibt!
 
rememberDon´t let the bastards get you down!
 
 and
 This machine kills [feminists]!
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		Ich danke Dir!  
Ich bin neu hier, kann noch nicht selbst ein Thema eröffnen und habe auch diesen Fall nirgendwo gefunden. 
Kurz zur erklärung: 
Bis vor kurzem hatte das Jugendamt die Beistandschaft, welche nun durch die Mutter auf meinen Wunsch beendet 
wurde. 
Dies geschah jedoch, wiel ich der Mutter den Vorschlag machte, bis das Kind Volljährig ist einen betrag X zu zahlen, welcher natürlich höher ist als der jetzige und die Gesamtkosten nach jetziger Einstufung gem. Düsseldorfer tabelle. 
Meine Hoffnung war das mich kein Amt mehr ständig nervt. 
Doch Vergebens, nun hat die Sache einfach das Amt gewechselt - nun Jobcenter, welche meine Unterlagen wollen. 
Jetzt will ich versuchen denen das irgendwie zu erklären, Sie hätten ja auch den Vorteil das sie durch den "Deal" der Mutter mehr anrechnen und abziehen könnten.
  (18-02-2015, 23:53)raid schrieb:   (18-02-2015, 21:10)fastsuperdaddy schrieb:  Ist das Jobcenter wirklich brechtigt die Unterlagen zu Verlangen, auch wenn man eine Einigung mit der Mutter hat? Bei Nekropostings bin ich eigentlich zurückhaltend, aber trotzdem beantworte ich Dir deine Frage.
 
 Na klar!
 
 Weil:
 Zivilrechtliche Unterhaltsansprüche nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts sind geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und stellen vorrangige Ansprüche dar, bei denen die aktive Mitwirkung der Hilfebedürftigen (Leistungsempfänger) besonders wichtig ist. Sofern ein unterhaltsrechtlicher Umstand geeignet ist, Hilfebedürftigkeit zu verringern, auszuschließen oder zu beenden, wird vom Leistungsträger (Jobcenter) erwartet, dass der Hilfebedürftige seinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Zahlungs- / Unterhaltspflichtigen geltend macht. Vorsätzlich passives oder sittenwidriges Verhalten kann zu Leistungsminderung, -einstellung oder -versagung führen.
 
	
	
	
		
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		19-02-2015, 20:16 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-02-2015, 20:21 von Skipper.)
		
	 
		Mit Deal oder komischen Exen hat das mE wenig zu tun.
 Wenn die Mutter bedürftig ist und Leistungen bezieht, kann sie gegen Jobcenter-Neugier beim Vater wenig machen.
 
 Die Jobcenter wollen wissen und erkennen können, ob und in welcher Höhe Kindesunterhalt zu zahlen ist, der dann in der Leistungsberechnung zu berücksichtigen ist. Das ist korrekt. Gegen mehr KU als 'vorgeschrieben' werden die nix einwenden.
 
 Wenn mit Mami etwas abgesprochen wurde und irgendwas auf ihr Konto fließt, wissen die aber zunächst gar nicht, ob da nicht noch mehr zu holen ist und sozialrechtlich berücksichtigt werden MUSS, solange die nicht die Bemessungsgrundlage kennen, das Einkommen des pflichtigen Vaters.
 
 Der neugierige Blick des JC auf das Einkommen des Pflichtigen ist insofern verständlich und mE auch richtig.
 
 S.
 
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
 
	
	
	
		
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		02-06-2015, 11:01 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-06-2015, 11:03 von neuleben.)
		
	 
		Bei mir war das damals, als ich noch in Heidelberg war, genau so.Da machte das Arbeitsamt dann einen Deal mit dem Jugendamt das den UV zahlte.
 Der Deal war wesentlich günstiger für mich, als wenn ich da selbst was gemacht hätte.
 Ich mußte kaum was zahlen, bzw. wurde einbehalten und abgeführt, obwohl ich hätte mehr zahlen können.
 Das waren dann wieder ein Paar günstige UV Jahre für mich.
 Also vielleicht erst mal abwarten, was die aushandeln ?
 Behörden beißen sich manchmal gegenseitig nicht so heftig, wie wenn sie direkt auf einen los gehen.
 
neuleben----------------
 Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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