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Moin,
das Kind hat nach der Realschule für 1 Jahr eine Berufsfachschule besucht. Sie ist letzten Monat 18 geworden und will jetzt ein FSJ machen.
Gibt es zum FSJ weitere Infos ob noch Unterhalt gezahlt werden muss?
Rechtsprechung ist da wohl nicht so eindeutig.
Danke Jungs
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Auch da bröckelt es. Früher kein Unterhalt, ein freiwilliges soziales Jahr ist keine Ausbildung und für diese Zeit besteht daher auch kein Unterhaltsanspruch. Dann hiess es, Unterhalt wenn das FSJ eine zwingend notwendige Voraussetzung für die beabsichtigte Ausbildung des Kindes sei. Dann haben die Robenständer des OLG FFM herbeigelogenes Geschwallere erfunden, das ganz klar §1610 Abs. 1 BGB widerspricht, damit doch Unterhalt gezahlt werden muss. Das FSJ würde "wichtige soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln, die als Schlüsselkompetenzen auch die Arbeitsmarktchancen verbessern."
Da es aber volljährig ist, ist die Schwelle höher, ausserdem stellt sich nach wie vor die Frage, was das FSJ für die Ausbildung danach nutzt oder ob darin vielleicht sogar Voraussetzungen erfüllt werden für die weitere Ausbildung.
Eine Aufwandsentschädigung wird natürlich abgezogen und die Mutter wäre ebenfalls unterhaltspflichtig.
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Kind möchte nicht direkt kommunizieren. Ich habe auch keine Adresse.
Was soll man da machen? Muss man mit den JA kommunizieren?
Ich hatte dem Kind über das JA einen Brief zukommen lassen.
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Liebes Kind,
da du inzwischen volljährig geworden bist, möchte ich dich bitten, mir Auskunft über deine derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, soweit diese für die Prüfung und Berechnung eines möglichen Unterhaltsanspruchs erforderlich sind.
Bitte teile mir insbesondere mit, ob du noch die Schule besuchst, eine Ausbildung oder ein Studium absolvierst oder bereits eigenes Einkommen erzielst. Ich bitte dich, die entsprechenden Nachweise (z. B. Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung oder Einkommensnachweise) beizufügen.
Da für die Berechnung des Volljährigenunterhalts auch die Einkommensverhältnisse beider Elternteile maßgeblich sind, ist es außerdem erforderlich, dass die Einkommensunterlagen deiner Mutter offengelegt werden. Ich bitte dich daher, mir diese Auskünfte und Nachweise ebenfalls zur Verfügung zu stellen oder dafür Sorge zu tragen, dass sie mir zeitnah übermittelt werden.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, die Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt durchführen zu lassen. Auf diese Weise kann die Berechnung auf Grundlage aller relevanten Unterlagen transparent und objektiv erfolgen und Missverständnisse oder Unstimmigkeiten können vermieden werden. Des Weiteren entstehen dadurch keine weiteren Kosten.
Da du nun volljährig bist und sich die rechtliche Situation geändert hat, bitte ich dich außerdem, mir den bestehenden Unterhaltstitel herauszugeben, soweit dieser nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht oder durch eine neue Regelung ersetzt werden soll. So kann sichergestellt werden, dass künftig eine zutreffende und aktuelle Unterhaltsregelung zugrunde liegt.
Ich bitte dich, mir die vollständigen Informationen und Unterlagen bis zum 21.07.2026 zukommen zu lassen, damit die Unterhaltssituation ordnungsgemäß geprüft und gegebenenfalls neu berechnet werden kann.
Vielen Dank für deine Rückmeldung.
Gerne kannst Du mir die Unterlagen auch per Mail zusenden.
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Antwort Kind:
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Guten Tag Herr Arschloch,
ich bin am XX.XX.XXXX volljährig geworden. Ab diesem Zeitpunkt mache ich meinen Unterhaltsanspruch selbst geltend.
Da ich mich weiterhin in einer unterhaltsrechtlich relevanten Lebenssituation befinde, bitte ich Sie, den Unterhalt auch nach meiner Volljährigkeit entsprechend der gesetzlichen Regelungen fortzusetzen.
Soweit zur Neuberechnung meines Unterhalts erforderlich, bitte ich Sie außerdem, mir Auskunft über Ihre aktuellen Einkommensverhältnisse zu erteilen und die hierfür notwendigen Einkommensnachweise (insbesondere die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate sowie gegebenenfalls den letzten Einkommensteuerbescheid) zu übersenden.
Bitte senden Sie dazu die angeforderten Unterlagen an die Rechtsstelle des Fachbereiches Jugend und Familie bis zum 14.07.2026.
Ich habe meine Unterlagen bereits an die Rechtsstelle übersandt und sehe mich daher nicht verpflichtet, diese Ihnen noch persönlich zukommen zu lassen. Der Kontakt läuft weiterhin über das Jugendamt.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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Also lag zunächst gar keine Auskunftsforderung und dann eine Unterhaltsforderung des volljährigen Kindes vor, erst nachdem du diesen Brief geschrieben hast. Für deinen Brief gab es keinen Grund. Nun rollt die Sache aber.
1. Bezüglich der Beleidigung würde das vor Gericht gerügt werden, aber die würden Auskunftsanspruch und Unterhalt trotzdem als gerechtfertigt werten. Strafrechtlich würde eine Anzeige wegen Beleidigung vermutlich eingestellt.
2. Alles übers Jugendamt: Das Jugendamt hat hier keine Vertretungsbefugnis und kann nur Schreiben weiterreichen. Du bist es, der die erforderlichen Informationen über die Einkünfte der Mutter zu bekommen hat. Egal ob direkt vom Kind oder über eine Weiterleitung des Jugendamtes. Ich bin mir auch nicht so sicher, ob deine Auskunft beim Jugendamt etwas zu suchen hat, das ja nicht mehr vertretungsberechtigt ist. Auf keinen Fall hat sie das, wenn das Jugendamt keine Vollmacht nachweisen kann. Ohne entsprechende Vollmacht besteht keine Pflicht, ausschließlich über das Jugendamt zu kommunizieren.
Gibt erst Auskunft nach Vorlage einer Vollmacht. Ansonsten sowas wie das schreiben:
Sehr geehrtes volljähriges Kind,
für Dein Schreiben danke ich Dir. Mit der bemerkenswerten Kombination aus Auskunftsverlangen, Rechtsbelehrung und der Anrede "Herr Arschloch" gelingt das Vorhaben gut, bereits im ersten Satz die eigene Ernsthaftigkeit nachhaltig in Zweifel zu ziehen.
Da Du nun volljährig bist und Deine Angelegenheiten nach eigener Aussage selbst regelst, gehe ich davon aus, dass Dir auch die Grundsätze eines respektvollen Schriftverkehrs bekannt sind. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, empfehle ich eine entsprechende Nachschulung.
Selbstverständlich werde ich rechtlich begründete Ansprüche prüfen. Ebenso selbstverständlich werde ich keine Forderungen erfüllen, die auf unvollständigen Informationen beruhen. Für die Berechnung eines etwaigen Volljährigenunterhalts sind die Einkommensverhältnisse beider Elternteile sowie die weiteren relevanten Umstände offenzulegen. Dass Du Deine Unterlagen angeblich bereits irgendwo eingereicht hast, ersetzt weder Auskunftspflichten noch Mitwirkungspflichten.
Im Übrigen sehe ich keinen Anlass, mit einer Behörde zu korrespondieren, die nach Eintritt Deiner Volljährigkeit nicht mehr Deine gesetzliche Vertretung ist. Solltest Du wünschen, dass Dritte für Dich auftreten, mögen diese ihre Bevollmächtigung nachweisen.
Ich freue mich auf eine künftig sachlichere Kommunikation und wünsche Dir viel Erfolg bei dem Vorhaben, gleichzeitig Unterhalt einzufordern und den Anspruchsgegner zu beleidigen.
Mit wenig überraschten Grüßen
Sonny Sorglos
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07-07-2026, 15:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-07-2026, 15:29 von wildfloh.)
Nein Arschloch hat sie natürlich nicht geschrieben, sondern mein Name
Das JA hat schon mal Auskunft angefragt, ohne Nachweise. Daraufhin habe ich an das Kind geschrieben.
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07-07-2026, 16:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-07-2026, 16:33 von Nappo.)
... dann kannst du die Briefvorlage ja nutzen und entsprechend ändern. Das Schreiben des Kindes ist vom Inhalt her nicht so interessant, wenn auch erkennbar mit Hilfe Dritter geschrieben.
Wichtig ist, was durch Ignoranz nicht geschrieben bzw erwähnt wurde. Nämlich, das völlige Ignorieren der Tatsache, eigene Auskunft geben zu müssen - nebst natürlich der Auskunft, die das Kind bei der Mutter einzuholen hat.
Was jetzt passiert, wird ein ewiges hin und her von Dummfug, Beleidigungen und lückenhaften Schriftsätzen. Und leider hast du ohne Not nicht nur die Sache ins rollen gebracht, sondern auch noch den Titel erwähnt. Bei solch einem Verhältnis ist es immer klar, dass wenn man selbst zur Herausgabe eines Titels auffordert, dieser nie und nimmer freiwillig rausgegeben wird. Kommt das Kind aber nun auf die Idee - alleine schon in dem irrigen Glauben, das Ganze beschleunigen zu können, oder schlicht um dich zu ärgern - aus dem Titel zu vollstrecken, bist du der, der ans rennen kommt.
Ab jetzt ist das Ganze ein heißes Eisen. Und um das Ganze zu verkürzen, ist wegen des Vorhandenseins des Titels, eine Unterhaltsabänderungsklage unerlässlich. Also Anwalt...
Denn nur so kommst du an den Titel, an Auskünfte usw. Und nur so wird heraus kommen, was das Geschöpf wirklich treibt und die Mutter verdient, oder es verläuft zu deinen Gunsten im Sande, weil die ja auch zu einem Anwalt müssen und Butter bei die Fische zu bringen ist.
Dieser bisherige Schriftverkehr zeigt klar: Hier ist jetzt schon Ende Gelände. Hier kannst du nur noch gerichtlich den Sack zu machen, bzw. klären. Denn auch, wenn da steht, es habe die eigenen Unterlagen schon an das JA gesandt, so kann es nicht sein, dass du da hinterher telefonierst und sich die Frage stellt, warum das dort rum liegt. Zumal, die Unterlagen nie und nimmer vollständig sein werden
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Das JA ist schon geil.
Mail an JA:
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im Zusammenhang mit der Neuberechnung des Unterhalts für meine volljährige Tochter habe ich Ihre Aufforderung zur Vorlage meiner Einkommensunterlagen erhalten.
Da für die Berechnung des Volljährigenunterhalts die Einkommensverhältnisse beider Elternteile maßgeblich sind, möchte ich nachfragen, ob Sie die entsprechenden Einkommensunterlagen der Kindesmutter ebenfalls angefordert haben.
Für eine nachvollziehbare Prüfung der Unterhaltsberechnung benötige ich die unterhaltsrelevanten Einkommensdaten der Kindesmutter, damit ich meinen Haftungsanteil überprüfen kann.
Ich bitte daher um eine kurze Rückmeldung
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Antwort JA
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ja, die Kindesmutter wurde selbstverständlich mit identischem Auskunftsersuchen bereits am 08.06.2026 von uns angeschrieben. Sie hat Ihre Auskünfte bereits erteilt. Diese können wir auf Wunsch nach der durch uns erfolgten Unterhaltsberechnung gerne zur Verfügung stellen.
Zunächst ist allerdings Ihre Auskunftserteilung notwendig.
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Das ist doch ok. Gib Auskunft und lass sie schicken, was die Mutter lieferte.
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Ich wäre da auch locker und würde meine Nachweise einfach schicken. Natürlich nur das Notwendige. Macht einfach keinen Sinn schon an dieser Stelle selbst Stress wegen sowas zu bekommen.
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Unser Plan ist natürlich erstmal alles was notwendig ist einzureichen.
Da davon auszugehen ist das die Rechnung erstmal falsch ist, wird man dann erstmal etwas Schriftverkehr erzeugen.
Und zum Schluss würde ich dann sowas schreiben.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass meine Tochter das 18. Lebensjahr vollendet hat und derzeit ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolviert.
Nach meiner Auffassung besteht unter den gegebenen Umständen keine Unterhaltspflicht meinerseits. Ein Freiwilliges Soziales Jahr stellt grundsätzlich keine allgemeine Schulausbildung oder Berufsausbildung dar. Ich bitte Sie daher, den Unterhaltsanspruch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen und mir die rechtliche Grundlage mitzuteilen, sofern Sie zu einer abweichenden Einschätzung gelangen.
Sollte ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden, bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung sowie um die Übersendung der entsprechenden Nachweise.
Mit freundlichen Grüßen
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