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Leistungen nach UVG trotz Mindestunterhalt?
#1
Hallo mal wieder!

Erstmal vielen Dank für die Hilfe, die mir bisher zu Teil wurde. 
Um ehrlich zu sein hat sich einiges positiver gewendet als hier im Forum prognostiziert, aber dazu mehr (habe noch paar Verfahren vor mir) in der Zukunft.
Ich hoffe dann die Hilfe zurück zu geben.

Zum konkreten Fall:
Habe zum Jahreswechsel 2025/2026 den Mindestunterhalt, Stufe 1, nach Düsseldorfer Tabelle beurkundet im Jugendamt.
Den Mindestunterhalt zahle ich auch bereits seit August 25 durchgängig & pünktlich (alle Überweisungsträger vorhanden)

Jetzt kam vor kurzem ein Schreiben vom Jugendamt in dem mir mitgeteilt wurde, das UVG in Anspruch genommen wird, da ich laut Angaben der KM meiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht in voller Höhe nachkomme und es wird verwiesen auf die obige Urkunde (Stufe 1, 100%)
Ich werde aufgefordert die bereits festgesetzten Beiträge (ich schätze Stufe 1, 100%?) rückwirkend ab dem 01.06 zu bezahlen.

blabla, noch viel Beamtendeutsch + am Ende noch die Aufforderung / Bitte, wenn ich der Unterhaltszahlung nicht nach kommen kann, viele Formulare auszufüllen & meine Verdienstbescheinigungen mitzuliefern (kenne das Kapitel bei Trennungsfaq dazu mit Datensparsamkeit usw.)

Jetzt die Frage:
Durchgängig beweisbar erfolgte die Zahlung des Unterhalts, meines Rechtsverständnis nach bezieht die KM hier fälschlicherweise UVG (außerdem mit voller Absicht, aber das ist meine Meinung). Reicht es aus hier einen Nachweis des durchgängigen Zahlungsverlaufs dem Jugendamt zu kommen zu lassen?

Außerdem:
Wie hoch stehen die Chancen irgendwas strafrechtliches in die Wege zu leiten?
(Der Betrogene wäre der Staat hier und Frauen genießen Schutz, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, insbesondere in Zeiten klammer Kassen)
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#2
Betreff: Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX, unzutreffende Behauptung ausbleibender Unterhaltszahlungen

Sehr geehrte DamInnen und HerrInnen,

mit schockiertem Befremden habe ich Ihrem Anwurf vom XX.XX.XXXX entnommen, dass mir die Nichterfüllung meiner gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber meinem Kind unterstellt wird.

Diese Behauptung ist nachweislich falsch.

Die von mir geschuldeten Unterhaltszahlungen wurden ordnungsgemäß und fristgerecht in voller Höhe geleistet. Sämtliche Zahlungen sind durch entsprechende Überweisungsbelege dokumentiert. Die beigefügten Nachweise belegen zweifelsfrei den Zahlungseingang für die von Ihnen beanstandeten Zeiträume.

Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie auf, Ihre Akten unverzüglich zu berichtigen und von weiteren unzutreffenden Behauptungen Abstand zu nehmen. Es ist nicht meine Aufgabe, Vorwürfe zu entkräften, die durch eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Zahlungsvorgänge von vornherein hätten vermieden werden können.

Es ist ferner nicht meine Aufgabe, mit meiner Zeit, meinen Ressourcen, meinen Klimmzügen das Totalversagen eines fachlich überforderten und übergriffigen Amtes auszugleichen. Ihr Arbeitszeit wird bezahlt, aber meine Zeit für die Korrektur ihrer Fehler bezahlt mir keiner.

Sollten Sie Ihre Forderung trotz der nunmehr vorliegenden Nachweise aufrechterhalten, verlange ich eine detaillierte und nachvollziehbare Darlegung, auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage dies geschieht. Pauschale Behauptungen genügen hierfür ersichtlich nicht.

Ich erwarte Ihre schriftliche Bestätigung, dass die nachgewiesenen Unterhaltszahlungen berücksichtigt wurden und die Angelegenheit damit erledigt ist.

Mit angemessenen Grüßen

Sigismund Ballermann
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#3
Dem ist nichts hinzu zufügen =)
Strafrechtlich wäre der kostengünstigste Weg über die Kriminalpolizei .
Aus meiner Erfahrung nimmt die Kriminalpolizei Anzeigen sehr ernst,
die einfache Polizeibehörde versucht eher jemanden abzuwimmeln.
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#4
Noch ist dir im rechtlichen Sinne kein Schaden entstanden, eine Anzeige wegen Betrug würde eingestellt.
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#5
(17-06-2026, 11:30)p__ schrieb: Noch ist dir im rechtlichen Sinne kein Schaden entstanden, eine Anzeige wegen Betrug würde eingestellt.

Danke p___ für obiges Musterschreiben, habe eine ähnliche Auskunft von meinem RA bekommen.
Nur sehr schade, dass wieder mal nichts strafrechtliches geht
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#6
Vielleicht könnte man diese Anzeige als Unterschlagung laufen lassen .
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#7
Wer ist so saumäßig dämlich und beantragt Unterhaltsvorschuss, obwohl die Unterhaltszahlung in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts pünktlich und vollständig auf seinem Konto eingegangen ist?
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#8
Das zu ergründen ist nicht Aufgabe des zahlenden Unterhaltspflichtigen.
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#9
(19-06-2026, 12:02)PeterPP schrieb: Wer ist so saumäßig dämlich und beantragt Unterhaltsvorschuss, obwohl die Unterhaltszahlung in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts pünktlich und vollständig auf seinem Konto eingegangen ist?

Wenn es keine Konsequenzen hat, ist das der günstigste Kredit 
den man sich wünschen kann . Da kann sogar smava  
nicht mithalten .
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#10
(19-06-2026, 08:52)Alimen T schrieb: Vielleicht könnte man diese Anzeige als Unterschlagung laufen lassen .

Wie gesagt:
Der Spaß wäre es mir wert, aber mein RA hat nicht auf die Idee reagiert, p__ mit seiner Erfahrung scheint hier auch nicht übermäßig angetan zu sein von der Idee bzw. deren Erfolg.
Ich spreche noch mit jemanden, der früher aktiv war als Staatsanwalt / Rechtsanwalt und hole mir noch eine Meinung ein.

(19-06-2026, 12:02)PeterPP schrieb: Wer ist so saumäßig dämlich und beantragt Unterhaltsvorschuss, obwohl die Unterhaltszahlung in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts pünktlich und vollständig auf seinem Konto eingegangen ist?

Ganz einfach: Meine Ex.
Ihr wurde bei der letzten Gerichtsverhandlung ordentlich eins eingeschenkt vom Richter (lt. Aussage meiner Anwältin, einer anderen Anwältin, die mich "ehrenamtlich" berät) ohne das da sich ein Lerneffekt eingestellt hat. Bin gespannt was noch so passiert.

@ alle:
Ich kopiere jetzt mal kurz hier etwas rein aus dem Trennungs-FAQ
Zitat:Bankkonten, die der Gegenseite bekannt sind trifft dies üblicherweise zuerst. Alle vorzulegenden Unterlagen sollte man genau auf den Gehalt zusätzlicher Informationen prüfen und diese vor dem Kopieren schwärzen. Besteht ein Zwang, ein Originaldokument vorzulegen, dann nur vorzeigen, aber nicht kopieren lassen.
Ich stelle jetzt eine dumme Frage: Auf dem Überweisungsträger ist ja meine Bank und auch meine IBAN angegeben. Die gegnerische Seite (Ex) weiß das sowieso, aber zumindest nicht das Amt (offiziell) - also schwärzen?
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#11
Ein versuchter Sozialleistungbetrug könnte bei einem Beamten verheerende Konsequenzen haben. Ist sie wirklich so dämlich?

Besser Unterhaltsverpflichtung und Zahlungen erneut penibel prüfen.
Ist die Unterhaltsvorschussstelle telefonisch erreichbar?
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#12
Da diese Daten eh schon bekannt sind, ist schwärzen da so oder so sinnlos, wie du schon sagst.

Strafrecht gegen Mütter, die betrügen... in der Theorie kann man sich da viel ausdenken, Fälle in der Praxis wo es wirklich zu einer Verurteilung mit Strafe kam jedoch, da sieht es völlig anders aus.
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#13
(Gestern, 10:00)PeterPP schrieb: Ein versuchter Sozialleistungbetrug könnte bei einem Beamten verheerende Konsequenzen haben. Ist sie wirklich so dämlich?

Besser Unterhaltsverpflichtung und Zahlungen erneut penibel prüfen.
Ist die Unterhaltsvorschussstelle telefonisch erreichbar?

Habe es bereits überprüft, mehrfach, aber bevor ich das Template von  p__ an die Unterhaltsvorschussstelle raushaue, überprüfe ich das nochmal.
Die Unterhaltsvorschussstelle ist telefonisch erreichbar, hast du eine Idee was man da sagen könnte? Prinzipiell bin ich für schriftliche nachweisbare Kommunikation, weil Frauen (und die "Männer" des Sozialwesens, bewusst in Anführungsstrichen) merkwürdig oft sich nicht an das erinnern was sie gesagt haben oder am Ende genau das Gegenteil gesagt haben wollen.

(Gestern, 10:04)p__ schrieb: Da diese Daten eh schon bekannt sind, ist schwärzen da so oder so sinnlos, wie du schon sagst.
Strafrecht gegen Mütter, die betrügen... in der Theorie kann man sich da viel ausdenken, Fälle in der Praxis wo es wirklich zu einer Verurteilung mit Strafe kam jedoch, da sieht es völlig anders aus.

Diesen Eindruck habe ich leider auch, ABER: ich denke das liegt eher an den defensiven Anwälten?
Meine Ex sammelt grade Tatbestand nach Tatbestand: 
Kindesentführung/entzug / Beleidigung vor Zeugen (u.a. Jugendamtmitarbeitern) / nochmals Beleidigung (wieder vor Zeugen, aber dieses Mal leider "nur" Familie) / potenzieller Sozialbetrug?
Bei wirklich allem höre ich: das lohnt sich nicht, das lohnt sich nicht, aber normalerweise muss gerade bei dieser Person nur ein einziger Versuch erfolgreich sein um nachhaltig schadend zu wirken.

Keine Kritik oder sonst was, würde nur gerne verstehen was abläuft und was mich in Zukunft noch so erwartet.
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#14
Einen Grund, sich nun auch noch telefonisch anzustellen und zu reden sehen ich nicht, nur zusätzliche Risiken weil hinterher wieder ganz andere Dinge behauptet und hingedreht werden. Übrigens wurdest du auch angeschrieben und nicht angerufen, man verlangt vor dir das schriftlich zu bearbeiten. Es geht hier um viel Geld, da ist schriftliche Kommunikation Pflicht.

Nochmal zum Straftatbestand: Das wäre Betrug nach § 263 StGB, nicht Unterschlagung. Weiter möglich ist Urkundenfälschung, wenn sie mit falschem Namen unterschrieben hat, um mittels zwei Identitäten doppelt zu kassieren. Aber das ist Spekulation. Unabhängig vom Strafrecht regelt das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in § 10 UVG die sogenannten Bußgeldvorschriften. Wer fahrlässig falsche Angaben macht oder wichtige Änderungen (wie den plötzlichen Eingang von vollem Unterhalt) nicht unverzüglich mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wer aber bewusst beantragt, also mit direktem Vorsatz, der begeht Betrug. Sollte das zur Verhandlung kommen, wird bei Ersttäterinnen maximal eine niedrige Tagessatzstrafe verhängt und Wertersatz verlangt. Nicht vorbestraft und Führungszeugnis bleibt sauber. Wenn die Dame sofort Wertersatz leistet und irgendein Versehen behauptet oder sogar nachweist (Kontowechsel oder sonst was), ist ein Strafverfahren noch unwahrscheinlicher.

Im Umgang mit solchen Damen plädiere ich dafür, nur das zu tun, was bei ihr trifft und sitzt, was mit guter Wahrscheinlichkeit Erfolg hat. Das aber maximal. Leichte Schläge ohne Folgen ermuntern die Damen, solche vermeintlichen Spielräume zu nutzen, blieben ja schliesslich folgenlos wie sie gelernt haben. Vor allem sollte man nichts tun, weil man Gerechtigkeit will oder sich selber gut fühlen. Das ist nur Aufwand ohne echten Effekt. Es geht darum, ins Ziel zu treffen, nicht nur Rauch und Schall auf eigene Kosten und Aufwand zu erzeugen.
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#15
Ich darf da mal verstärkend auch kommentieren. Ja, ein Brief genügt. Vorlage oben. da gibts nichts mehr dran zu prüfen. Du darfst ihn natürlich um ein wenig Polemik entschärfen, wenn du dich dabei wohler fühlst, aber das Thema nicht dabei verwässern. Mit dem Brief wird das Ganze erledigt sein. Dabei sollte man es dann belassen. Alles andere sind baustellen, die das JA für sich regeln soll bzw. mit der Mutter. Für Dich unnötige Zeitverschwendung
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#16
(Gestern, 16:09)p__ schrieb: Im Umgang mit solchen Damen plädiere ich dafür, nur das zu tun, was bei ihr trifft und sitzt, was mit guter Wahrscheinlichkeit Erfolg hat. Das aber maximal. Leichte Schläge ohne Folgen ermuntern die Damen, solche vermeintlichen Spielräume zu nutzen, blieben ja schliesslich folgenlos wie sie gelernt haben. Vor allem sollte man nichts tun, weil man Gerechtigkeit will oder sich selber gut fühlen. Das ist nur Aufwand ohne echten Effekt. Es geht darum, ins Ziel zu treffen, nicht nur Rauch und Schall auf eigene Kosten und Aufwand zu erzeugen.

Danke, p___. Ich hatte da eine andere Philosophie bisher, nämlich das stete Tropfen den Stein höhlt und bei allen Kleinigkeiten sich irgendwann mal doch so viel ansammelt, dass es reicht für den Entzug des Beamtentitels (=1 Jahr Freiheitsstrafe). Bei der Ex hängt die ganze Familienbande im Ursprungsland ab von ihrem Einkommen & sie selbst bildet sich enorm viel ein auf's Beamtentum als auch ihre Promotion ein. Ein Rauswurf aus dem Beamtentum wäre ein KO Schlag, aber du hast wahrscheinlich recht mit "sich selber gut fühlen" 

(Gestern, 21:55)Nappo schrieb: Ich darf da mal verstärkend auch kommentieren. Ja, ein Brief genügt. Vorlage oben. da gibts nichts mehr dran zu prüfen. Du darfst ihn natürlich um ein wenig Polemik entschärfen, wenn du dich dabei wohler fühlst, aber das Thema nicht dabei verwässern. Mit dem Brief wird das Ganze erledigt sein. Dabei sollte man es dann belassen. Alles andere sind baustellen, die das JA für sich regeln soll bzw. mit der Mutter. Für Dich unnötige Zeitverschwendung

Danke auch nochmal für die Bestätigung.
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#17
In der direkten Auseinandersetzung passt der stete Tropfen, aber im Strafrecht bei Müttern ist das eher so, dass man die Tropfen sammeln sollte, um damit ein plötzliches Hochwasser zu erzeugen, das den Damm auch wirklich überschwemmt. Ansonsten versickern die Topfen vorher und dienen ihr als Beweis, dass man sich so einiges leisten kann, ohne Konsequenzen zu befürchten.

Ausserdem: Warte mal ab, was jetzt von der Unterhaltsvorschussstelle kommt. Du kannst immer noch eine Anzeige erstatten. Je mehr da über den Hergang gesichert ist, desto besser. HINTERHER kannst du mit denen auch telefonieren versuchen. Aber erst, wenn die schriftlich akzeptiert haben, dass keine Rückstände bestehen. DANN werden sie auch weicher sein, zu erzählen was da ablief.
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#18
@CherryMenthol: Bei dem von Dir aufgegriffenen Thema (Beamtentum/kriminelle Energie) darf ich hier - weil es mal passt - Dir aus eigener Erfahrung hoffentlich hilfreiches erzählen. Ich bin in eigener Sache wenig mitteilsam, auch weil "eigene Sache" zu lange her ist, ich zu alt (geworden) bin und mich das mittlerweile alles völlig kalt lässt.

Die tatsächlich beste Strategie (ich musste es erst lernen. Wohl dem, der es sofort kapiert) ist, sich darauf zu konzentrieren, den eigenen Buckel frei von Last halten. So prinzipiell auch der klärende Brief von p vorformuliert. Eine gute aufgebaute Defensive ist immer mehr wert, als die Hoffnung auf den Erfolg einer Offensive, mit der Motivlage die irgendwo zwischen "Gerechtigkeitsempfinden" und "Jetzt wisch ich Dir mal eins aus, weil es richtig ist..." liegt.

Ich kenne eine Beamtin die ihren Mathematik-Schein fälschte. Was dem Dienstherrn bekannt ist. Die in der schule einem Kind den Mund mit einem Pflaster zu klebte. Deren Ehemann - im gleichen Beruf auf sich aufmerksam machte, indem er gegenüber einem Kind gewalttätig wurde und gegenüber anderen Kindern - sagen wir es mal so - etwas überzogene Zugewandtheit zeigte. Außer, dass man mit Versetzungen reagierte, rate mal was passierte? genau! Nichts.

Deine Ex hat ungerechtfertigt UHV bezogen. "Mehr nicht". Der passiert gar nichts. Die redet sich raus a la : Upps. "Das ist mir bei dem ganzen Stress entgangen. Sehen Sie. Ich ärgere mich mit dem Vater schon so lange herum. Da ist das doch alles kein Wunder, dass so was mal passieren kann." So etwas, habe ich schon selbst gelesen. Kann sein, dass sie vielleicht das Geld zurück zahlen muss. Die bekommt beim JA sogar noch zwei Tässchen Kaffee beim klärenden Plausch.

Arbeite dich nicht in solchen Figuren ab. Sei froh, dass Du das Pack los bist. In diesem Land sperrt man keine "eigenen Leute" so schnell ein, die man vorher zum "Staatsdiener" machte, damit sie als verlängerter Arm dieses im inneren dreckigen Systems arbeiten.
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