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familienrechtlicher Ausgleichsanspruch
#1
Hallo!
Ich habe für fünf Kinder eine lange Zeit nicht den Mindestunterhalt gezahlt. Mittlerweile sind zwei Volljährig und es ist Licht am Ende.
Der volljährige Junge will die offenen Beträge zum Mindestunterhalt nicht einklagen, weil er die sehr gute finanzielle Situation der Mutter kennt. Töchterchen schon.
Nun klagt die Mutter auf einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch wegen dem offenen Betrag zum Mindestunterhalt für den Jungen.
Ich war am notwendigen Selbstbehalt und später habe ich den angemessenen Selbstbehalt beansprucht, weil die Mutter 4.800-5000,- netto eigenes unterhaltsrechtliches Einkommen hat.
Nun meine Frage.
Ich kenne mich mit diesem familienrechtlichen Anspruch für offenen Minderjährigenunterhalt nicht aus. Was wird da geprüft und wie sehen die Chancen aus bei notwendigen und angemessenen Selbstbehalt?
Danke
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#2
Auf die Schnelle:

- Meines Wissens geht das nur, solange Klagebefugnis der Mutter besteht, die aber mit der Volljährigkeit des Kindes endet.
- zu prüfen ist auf jeden Fall auch die Verwirkung der Ansprüche. Mutti muss dokumentieren, dass sie vor hat, Ersatz zu verlangen.
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#3
Schau mal 1613 BGB. Du hast teilweise gezahlt. Sie den Rest wegen des mind. doppelt höheren Einkommens. Ich weiß nicht, ob Klagebefugnis der Mutter besteht i.S. des familienrechtlichen Ausgleichsanspruches, oder ob die Tochter hier klagen muss. Sehe es aber so, dass ja bekannt war, dass Du den SB beanspruchst und die Mutter nicht zeitnah klagte, könnte Verwirkung entstanden sein. Da die Mutter klagt, wirst Du wohl ohnehin zu einem Winkeladvokaten müssen.
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