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wie vorgehen?
Ja, hypothetisch. Ich dachte, das wäre eine Verständnisfrage. Denn für den vorliegenden konkreten Fall von HD ist die Frage völlig irrelevant. Der Mindestbedarf beträgt ja schon 1200 EUR. Mal den Link lesen, mal in die Düsseldorfer Tabelle gucken. Mindestbedarf ist das Geld, das die Mutter monatlich mindestens als Bedarf vom Vater verlangen kann, auch wenn sie im gesamten Leben noch nie einen Cent verdient hat.

Da er den nach obiger Rechnung schon nicht decken kann, sind alle höheren Bedarfe von vornherein irrelevant und das Einkommen vor der Geburt spielt keine Rolle. Da kann man hochrechnen was man will, Ende Gelände.
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(28-03-2026, 17:27)Hansidampfi schrieb: Wie wirkt es sich auf BU aus, wenn die Mutter unvorhergesehen in den letzten 3-4 Monaten vor Geburt Bürgergeld bezieht?

Also belangt wirst du für BU sag ich mal frühestens 6 oder 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, falls Bürgergeld im Busch  ist.

 Ist die Dame zur Zeit im Beschäftigungsverbot ?
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game over
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Kannst Du näher erläutern warum Bürgergeld ein Thema ist ?
Bis 6 oder 8 Wochen nach der Geburt erhält sie unter dem Strich das gleiche netto wie vor 1 Jahr wenn sie gearbeitet hat . Nur wenn die Dame vorher nicht gearbeitet hat, hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt 6-8 Wochen vor der Geburt .. wenn sie Elterngeld bekommt, dürfte sie ja gearbeitet haben und sollte jetzt im Beschäftigungsverbot sein .
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Möchte die Details nicht näher darlegen, aber ist wohl so..

Ich weiß derzeit nicht mehr wie ich damit umgehen soll. Man merkt mir meine Übellaunigkeit auf der Arbeit an, aber niemand weiß was los ist, anfragende Kumpels ignoriere ich oder vertröste sie auf "irgendwann"...
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Ist natürlich kein Problem .
Aber die Dame hat einen
Kündigungsschutz sobald sie schwanger ist .

Hat sie denn gearbeitet im November ?
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Du kannst dich auch ruhig Arbeitskollegen öffnen. Vielleicht hilft das und ist besser als alles in dich rein zu fressen.
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Verstehe ich das laut FAQ richtig:

Wenn das JA einen Titel will sollte ich damit zum Notar um einen statischen und befristeten Titel daraus zu machen gegen 20€ Schriftkosten?
Andererseits steht dort ja auch, man solle handschriftliche Änderungen vornehmen? Einerseits steht dort gleich zu Beginn: "Muss ich das unterzeichnen?" - "Eindeutig ja!", andererseits "Unterzeichnen sollte man grundsätzlich nur einen statischen Titel"
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Kommt immer drauf an. Meiner ist befristet bist zum 18. Geburtstag meines Sohnes über den Notar. Ist so durchgegangen. Wenn du zum Beispiel nur auf 2 Jahre befristet ist die Chance hoch das sie den Titel einklagen. Dem Kind steht ein unbefristeter Titel zu. Allerdings wenn ich’s richtig verstanden haben, sollte. Sie ihn einklagen ist er nicht freiwillig entstanden und wohl leichter abzuändern wenn mal was ist. Meiner ist aber dynamisch bis zum 18. muss jeder für sich selber entscheiden. Umso mehr du zeitlich begrenzt oder statisch umso wahrscheinlicher ist es das sie den einklagen.

Berichtigt mich ruhig wenn das nicht ganz richtig ist.
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(Gestern, 11:36)Hansidampfi schrieb: Einerseits steht dort gleich zu Beginn: "Muss ich das unterzeichnen?" - "Eindeutig ja!", andererseits "Unterzeichnen sollte man grundsätzlich nur einen statischen Titel"

Du musst alles lesen, nicht nur einen Satz. Direkt danach steht nämlich die Tatsache, dass der Berechtigte aber ein Recht auf einen dynamischen Titel hat.

Man sollte, aber man muss die Reaktionen berücksichtigen, also keine Generalaussage. Die eigene Risikobereichtschaft etwa. Die Passage stellt also ein Idealniveau dar und erklärt auch haarklein, wieso das so ist und wo die Folgen und Risiken liegen, die man eingeht.
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