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wie vorgehen?
Ja, hypothetisch. Ich dachte, das wäre eine Verständnisfrage. Denn für den vorliegenden konkreten Fall von HD ist die Frage völlig irrelevant. Der Mindestbedarf beträgt ja schon 1200 EUR. Mal den Link lesen, mal in die Düsseldorfer Tabelle gucken. Mindestbedarf ist das Geld, das die Mutter monatlich mindestens als Bedarf vom Vater verlangen kann, auch wenn sie im gesamten Leben noch nie einen Cent verdient hat.

Da er den nach obiger Rechnung schon nicht decken kann, sind alle höheren Bedarfe von vornherein irrelevant und das Einkommen vor der Geburt spielt keine Rolle. Da kann man hochrechnen was man will, Ende Gelände.
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(28-03-2026, 17:27)Hansidampfi schrieb: Wie wirkt es sich auf BU aus, wenn die Mutter unvorhergesehen in den letzten 3-4 Monaten vor Geburt Bürgergeld bezieht?

Also belangt wirst du für BU sag ich mal frühestens 6 oder 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, falls Bürgergeld im Busch  ist.

 Ist die Dame zur Zeit im Beschäftigungsverbot ?
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game over
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Kannst Du näher erläutern warum Bürgergeld ein Thema ist ?
Bis 6 oder 8 Wochen nach der Geburt erhält sie unter dem Strich das gleiche netto wie vor 1 Jahr wenn sie gearbeitet hat . Nur wenn die Dame vorher nicht gearbeitet hat, hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt 6-8 Wochen vor der Geburt .. wenn sie Elterngeld bekommt, dürfte sie ja gearbeitet haben und sollte jetzt im Beschäftigungsverbot sein .
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