11-04-2025, 14:29
Hallo Freunde,
ich habe zwar in ein paar Tagen einen Termin beim Anwalt, aber ich versuche mich trotzdem auf ein paar Unterhaltsthemen vorzubereiten.
Sehr undurchsichtig ist noch für mich das Thema Wohnvorteil der Ex im gemeinsamen Haus. Also wie berechnet sich im Trennungsjahr der subjektiver Wohnvorteil für eine angemessene Wohnug, wenn sie mit den Kindern im gemeinsamen Haus geblieben ist und ich ausgezogen bin?
Das Internet sagt so Fausformeln wie 1/3 des Einkommens, aber ohne ein eignes Einkommen ihrerseits macht das keinen Sinn.
Kann man die stattdessen eine angemessene Kaltmiete einer Mietwohnung ansetzten? Aber worauf bezieht sich das? Für Sie alleine oder angemessen groß für die Ex und alle Kinder?
Für eine Wohnung für sie alleine spräche auch folgende Passage us dem Internet: "Denn im Kindesunterhalt, den der Vater zahlt, ist ein Anteil von 20 Prozent für Wohnkosten enthalten. Wenn solche Wohnkosten aber gar nicht vorliegen, dann erhöht dies den Wohnwert für die Mutter. Deren Wohnwert ist um 20 Prozent des Kindesunterhalts zu erhöhen". Auch das wirft noch Fragen auf: Zählt hier der volle Unterhalt, oder nur der Zahlbetrag (volle Unterhalt minus hables Kindergeld).
Hat hier jemand Erfahrung?
ich habe zwar in ein paar Tagen einen Termin beim Anwalt, aber ich versuche mich trotzdem auf ein paar Unterhaltsthemen vorzubereiten.
Sehr undurchsichtig ist noch für mich das Thema Wohnvorteil der Ex im gemeinsamen Haus. Also wie berechnet sich im Trennungsjahr der subjektiver Wohnvorteil für eine angemessene Wohnug, wenn sie mit den Kindern im gemeinsamen Haus geblieben ist und ich ausgezogen bin?
Das Internet sagt so Fausformeln wie 1/3 des Einkommens, aber ohne ein eignes Einkommen ihrerseits macht das keinen Sinn.
Kann man die stattdessen eine angemessene Kaltmiete einer Mietwohnung ansetzten? Aber worauf bezieht sich das? Für Sie alleine oder angemessen groß für die Ex und alle Kinder?
Für eine Wohnung für sie alleine spräche auch folgende Passage us dem Internet: "Denn im Kindesunterhalt, den der Vater zahlt, ist ein Anteil von 20 Prozent für Wohnkosten enthalten. Wenn solche Wohnkosten aber gar nicht vorliegen, dann erhöht dies den Wohnwert für die Mutter. Deren Wohnwert ist um 20 Prozent des Kindesunterhalts zu erhöhen". Auch das wirft noch Fragen auf: Zählt hier der volle Unterhalt, oder nur der Zahlbetrag (volle Unterhalt minus hables Kindergeld).
Hat hier jemand Erfahrung?