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Neues Online Verfahren für Klagen vor dem AG
#1
Unterhaltsklagen demnächst online?

BMJV - Pressemitteilungen - Ein einfacher Zugang zum Recht: Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden

Ein einfacher Zugang zum Recht: Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden
Pressemitteilung
Pressemitteilung Nr. 20/2025
13. Juni 2025

Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem wird dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen.


Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Wir wollen den Zugang zur Justiz für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und besser gestalten. Nur eine Justiz, die für alle leicht erreichbar ist, ist eine wirklich gute Justiz. Mit dem Online-Verfahren wird der Zugang zum Gericht für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie noch nie. Und auch die Justiz profitiert, denn die Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten und die Arbeitsabläufe im Gericht können effizienter gestaltet werden. Zunächst wird das Online-Verfahren an ausgewählten Gerichten getestet. Ich bin überzeugt, dass dies der Beginn für neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess ist.“

Mit dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren soll der Zugang zur Justiz im Bereich kleiner Streitwerte vereinfacht und verbessert werden. Gleichzeitig soll durch die Strukturierung des Prozessstoffs, die durchgängige Digitalisierung der Verfahrensabläufe und die stärker datenbasierte Kommunikation die Arbeit an den Gerichten, insbesondere in Massenverfahren, effizienter und ressourcenschonender gestaltet werden. Die Erprobung des Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#2
Ich weiß noch nicht, was ich davon halten soll, bezweifle aber, dass das Unterhaltssachen betreffen wird. Wäre das so, würden die Anwaltsbuden schon Sturm laufen.

Für mich ist die Instanz Amtsgericht nichts anderes, um den Büttel abzuarbeiten, von dem die wissen, dass er nicht versteht, was da beschlossen wird, er aber dann gebückt nach Hause geht und sein Schicksal an nimmt. Ich habe schon so viel Mist beim Amtsgericht erlebt, dass ich für mich ganz klar sagen muss: Diese Instanz war nie dazu da, sich ausführlich mit einer Sache zu beschäftigen, auch vor dem Hintergrund, dass sich diese Instanz gut dafür eignet, Richter dorthin zu schieben, die Du bei anderen Gerichten für absolut nichts gebrauchen kannst.

Das die Digitalisierung mit all dem verbundenen Wahnwitz weiter voran schreitet, ist klar. Wahrscheinlich wird so ein Portal von Manchen bevorzugt bedient werden, an die man noch gar nicht denkt. Inkassobuden z.B.
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#3
"Für alle", das ist Quatsch. Beim Unterhalt herrscht Anwaltspflicht. Ohne Anwalt keine Anträge. Damit senkt der Anwalt seine Kosten und hat mehr Gewinn, aber der Rechtssuchende hat nichts davon.
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