18-06-2025, 14:48
Unterhaltsklagen demnächst online?
BMJV - Pressemitteilungen - Ein einfacher Zugang zum Recht: Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden
Ein einfacher Zugang zum Recht: Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden
Pressemitteilung
Pressemitteilung Nr. 20/2025
13. Juni 2025
Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem wird dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Wir wollen den Zugang zur Justiz für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und besser gestalten. Nur eine Justiz, die für alle leicht erreichbar ist, ist eine wirklich gute Justiz. Mit dem Online-Verfahren wird der Zugang zum Gericht für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie noch nie. Und auch die Justiz profitiert, denn die Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten und die Arbeitsabläufe im Gericht können effizienter gestaltet werden. Zunächst wird das Online-Verfahren an ausgewählten Gerichten getestet. Ich bin überzeugt, dass dies der Beginn für neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess ist.“
Mit dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren soll der Zugang zur Justiz im Bereich kleiner Streitwerte vereinfacht und verbessert werden. Gleichzeitig soll durch die Strukturierung des Prozessstoffs, die durchgängige Digitalisierung der Verfahrensabläufe und die stärker datenbasierte Kommunikation die Arbeit an den Gerichten, insbesondere in Massenverfahren, effizienter und ressourcenschonender gestaltet werden. Die Erprobung des Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen.
BMJV - Pressemitteilungen - Ein einfacher Zugang zum Recht: Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden
Ein einfacher Zugang zum Recht: Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden
Pressemitteilung
Pressemitteilung Nr. 20/2025
13. Juni 2025
Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem wird dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Wir wollen den Zugang zur Justiz für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und besser gestalten. Nur eine Justiz, die für alle leicht erreichbar ist, ist eine wirklich gute Justiz. Mit dem Online-Verfahren wird der Zugang zum Gericht für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie noch nie. Und auch die Justiz profitiert, denn die Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten und die Arbeitsabläufe im Gericht können effizienter gestaltet werden. Zunächst wird das Online-Verfahren an ausgewählten Gerichten getestet. Ich bin überzeugt, dass dies der Beginn für neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess ist.“
Mit dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren soll der Zugang zur Justiz im Bereich kleiner Streitwerte vereinfacht und verbessert werden. Gleichzeitig soll durch die Strukturierung des Prozessstoffs, die durchgängige Digitalisierung der Verfahrensabläufe und die stärker datenbasierte Kommunikation die Arbeit an den Gerichten, insbesondere in Massenverfahren, effizienter und ressourcenschonender gestaltet werden. Die Erprobung des Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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