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16-06-2026, 17:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-06-2026, 17:35 von expat.)
Der Warmwechsel vom Ehebett ins Bett des neuen Galans ist bei Frauen die halbwegs passabel aussehen durchaus üblich. Die haben diese Möglichkeit ja und nutzen sie gerne. Dass auf vorhandene Kinder dabei keinerlei Rücksicht genommen wird, auch.
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Zitat:
Wenn sie vor dem Umzug fragt und du verweigerst, sie klagt, wird sie im Normalfall die Erlaubnis bekommen, schliesslich werden weder Kindeswohl noch Umgang dadurch beeinflusst. Du könntest sogar das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht dadurch ganz verlieren.
Ist das so easy? Heißt Kindeswohl nicht gewohnte Umgebung, soziale Bindungen, in unserem Fall auch eine eigene Integrationskraft in der KiTa? Wenn sie machen kann was sie will und auch hinziehen kann, wo sie will, warum gibt es dann ein geteiltes Sorgerecht??
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Kann man so pauschal nicht beantworten. Wenn sie’s einfach macht sind die Hürden extrem hoch das wieder rückgängig zu machen.
Meine Ex wollte mit dem Kind in ein anderes Land ziehen. Das konnte ich vor Gericht verbieten lassen. Unser Kind muss im Land - bei uns Dänemark - bleiben. Dort kann sie allerdings hinziehen wohin sie will, mit nur 6 Wochen Vorlaufzeit.
Wenn die Mutter renitent ist, kann sie auch ein Gerichtsbeschluss nur schwer stoppen. Sowas lässt sich kaum durchsetzen.
Du hast kaum durchsetzbare Rechte als Vater. Geteiltes Sorgerecht für Väter = das Recht mit der Geiselnehmerin des Kindes zu verhandeln.
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Weiß nicht, ob es aktuell noch eine Rolle spielt, aber wenn die Mutter mit den Kindern umziehen will, dann kann sie das in der Regel tun. Entweder sie tut es einfach und dann wird sie niemand zwingen zurück zu kommen oder sie kündigt es an und wenn du Schweirigkeiten machst lässt sie deine Unterschrift vom Gericht ersetzen und dein ABR ist auch noch weg. Auf´s Kindeswohl ist geschissen. Wenn es der Mama gut geht, geht´s auch den Kindern gut.
Im Einzelfall gibt es auch Richter, die anders entscheiden, das kann niemand vorhersehen, ist aber selten.